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Der_Joker

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  1. Oh Mann…..was sollen die Beamten denn machen. Eine Freigrenze für Straftaten bei Omas? Der Unterschied liegt darin, dass die Oma gering oder garnicht bestraft wird, der Drogenschmuggler fährt direkt ein.
  2. Ich bin in 45 Jahren vielleicht 3 mal in eine Kontrolle gekommen und immer mit einem freundlichen "alles gut? was getrunkn? nein - ab weiterfahren!" davongekommen. Von daher ist das sicher richtig, dass die von mir geschilderte Situation eher selten vorkommt. Trotzdem finde ich es nicht falsch zu wissen, ob ich das Waffenbehältnis öffnen muss/ darf oder eben nicht.
  3. Unfug! Die Frage ist völlig legitim und die Interpretation, dass auch ein Auto oder Bleistift gefährlich sein können ist einfach nur Polemik. Man kann die Frage auch einfach runterbrechen: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich im Rahmen einer Polizeikontrolle zum Öffnen des verschlossenen Behälntnis, in dem sich die Waffe befindet, aufgefordert werde? Das ist sicher in Deutschland tatsächlich eher selten, aber denkbar. Darauf gibt es scheinbar enorm viele Interpretationen……
  4. Angenommen ich bin auf dem Weg von meiner Wohnung zum Schützenverein. Dabei gerate ich in eine Polizeikontrolle. Auf die Frage, ob ich gefährliche Gegenstände mit mir führe, weise ich den Beamten darauf hin, dass ich als Schütze eine Pistole dabei habe. Der Beamte bittet mich, ihm die Schußwaffe zu zeigen. FRAGE: wie verhalte ich mich gesetzeskonform, wenn der Beamte mich zum Öffnen des des verschlossenen Behältnisses auffordert?
  5. Ich glaube, es gibt unter vielen Menschen schon das Interesse, schießen zu gehen. Da mittlerweile 50% der Menschen in Städten leben und sich dieser Trend fortsetzen wird, verkümmert auf dem Land eben alles. Vom Tante-Emma-Laden bis zum Schützenverein. In den Städten gibt es sicher auch einige Leute, die gerne schießen gehen möchten, jedoch weniger Angebote. In den Augen vieler wirkt ein "Schützenverein" eher verstaubt und alt-backen, ("da sitzen alte Männer beim Bier")……... Das ganze Schützenwesen müsste vielleicht ein etwas moderneres Image bekommen.
  6. Das widerspricht sich zwar etwas…aber gut. Wenn der Mieter für die Standaufsicht sorgen muss erfordert das diese Befähigung, die man erlangt durch die Schulung zur Standaufsicht. Wie "ein Schulung Standaufsicht da nichtsbewirkt" ist mir schleierhaft.
  7. Ich möchte daran teilnehmen, damit ich beispielsweise auch auf Mietständen mit anderen trainieren gehen kann.
  8. Wo kann man in Frankfurt/M u.U. die Schulung "Standaufsicht" durchführen?
  9. Das halte ich für ein Gerücht. Ich glaube kaum, dass Einbrecher eine Tresor / Waffen stehen lassen. Vor allem in der kriminellen Szene freut man sich darüber - vor allem sehr unschön, wenn der Einbrecher deine Waffen klaut und damit Straftaten begeht.
  10. Das Verankern / Befestigen mach ich schon freiwillig sinnvoller Weise.
  11. HI der Tresor wiegt schätzungsweise 20 / 25 kg. grüße
  12. Vielen Dank für die Info. Das bedeutet in der Praxis, der Tresor wird einfach in den Schrank "gelegt" und damit hat es sich. Wozu dient er denn dann? Nur um den "schnellen Zugriff" zu verhindern ….Einbrecher würden den ja einfach mitnehmen,
  13. Seit einigen Tagen ist die WBK da - der Tresor Klasse B ist gekauft und muss nun montiert werden. Frage: reicht es aus, den Tresor beispielsweise in ein Fach in einem Kleiderschrank zu platzieren und unten sowie hinten mit Schrauben in den Holzbrettern zu befestigen? Oder muss der Tresor im Boden verankert werden?
  14. Ein interessantes Thema. In Frankfurt polarisiert dieses Thema schon deutlich mehr, als es das in ländlichen Regionen tut. Das geht von kategorischer Ablehnung durch Cappuchino-Muttis, die ihre kleinen im SUV durch das Westend chauffieren und Waffen grundsätzlich für etwas ganz schreckliches halten bis hin zu Frankfurter Schützenvereinen, die öffentliche Mittel auf Bestreben der Grünen gekürzt bekommen und andere Schützenvereine, die seit Jahrzehnten am gleichen Standort problemlos ihren Sport ausüben konnten und nun (nachdem sich im Wohnviertel ein Generationewechsel vollzieht), auf einmal Unterschriften gegen den Verein gesammelt werden. Im privaten Umfeld (gleiche Sozialisation wie ich), ist die Ablehnung eher gering - es überwiegt das Interesse, selber mal schiessen zu gehen und es mal auszuprobieren.
  15. Hier steht ja das Wort "kurzfristig". Das erklärt schon, dass ein Besuch im Freibad eher schwierig wird. Die Polizei und der klare Menschenverstand raten dazu, grundsätzlich keine Wertgegenstände im Auto zu belassen. Ich würde mich erst garnicht dem Risiko aussetzen wollen, dass jemand mein Auto aufbricht und die Waffen klaut. Selbst wenn es erlaubt wäre, die Waffe so zu lagern würde ich darauf verzichten.
  16. Das Gesetz sagt es doch eindeutig: Getilgte Einträge dürfen verwendet werden, wenn…..Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde Will heißen: die Verwertung getilgter Einträge ist möglich, aber limitiert. Dass der Sachbearbeiter grundsätzlich alle getilgte Einträge, die er zu sehen bekommt, verwerten darf, ist also falsch. Die Einschätzung der "erheblichen Gefährdung" ist natürlich auch ein wenig Ermessensspielraum…..
  17. Absolut richtig! Die Eintragungen im BZRG kann (wie wir festgestellt haben) jeder einsehen. Die Daten in Polizeisystem nicht! Und in diesen stehen nicht nur Verurteilungen, sondern auch Einschätzungen…..nicht gebunden an behördliche Entscheidungen. Das ist im Falle eines Falles deutlich interessanter.
  18. Ich bin nicht verunsichert.Mir ist völlig bewusst, daß man hier keine verbindliche Auskunft erhalten wird. Von wem auch? Scheinbar wissen selbst Sachbearbeiter nicht wirklich, wer eine uneingeschränkte Auskunft aus dem BZRG bekommt…… Ich empfinde das auch nicht als "Gemetzel", sondern als Diskussion. Dafür gibt es Foren und das Thema "Datenschutz" finde ich in Zeiten von NSA & CO als überaus interessant. Auch unabhängig vom Thema WBK.
  19. Er traut sich, Antrag läut bzw sammel gerade die notwendigen Unterlagen zusammen, um diese abzugeben.
  20. Das Meldeamt hat damit doch gar nichts zu tun! Die uneingeschränkte Auskunft wird beim Bundesamt für Justiz angefordert und ist nur beim Amtsgericht Deiner Wahl einsehbar - und wird danach vernichtet.
  21. Liebe Ausländer, lasst uns mit diesen Deutschen nicht allein!
  22. Das stimmt nicht: Ich habe eine Anfrage an das Bundesamt für Justiz mit genau dieser Frage gestellt. ANTWORT: Die uneingeschränkte Auskunft aus dem BZRG gibt es nur in einer Version: für alle gleich, egal ob Behörde oder Auskunft an den Betroffenen. Meine Anfrage hat ein Anwalt gestellt und die Antwort ist so nicht zu beanstanden. ……... Die Farbe und optische Aufmachung ist identisch mit dem herkömmlichen Führungszeugnis und nicht besonders gekennzeichnet, "damit sie nicht in fremde Hände fällt" (sorry, selten so einen Unfug zu diesem Thema gelesen).
  23. Ich bin in der Situation, viele sicher einige andere auch in diesem Forum, daß ich mit dem Schießsport angefangen habe und mich informieren will. …….(sorry, aber die Intoleranz und Borniertheit ist schon schlimm): wenn Dich das verwundert oder Du das für eine komische Situatuion hälst, dann gute Nacht! Zumindestens erwarte ich, daß nicht irgendwelche abstrusen Behauptungen, die die meisten vom hören-sagen aufgeschnappt haben, als Tatsachen dargestellt werden.
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