Zum Inhalt springen

hegel68

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    266
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von hegel68

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

613

Reputation in der Community

  1. Das ergibt sich schlicht und ergreifend daraus, dass aufgrund der Verankerung der Parteien im GG nur das BVerfG befugt ist, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen. Der Verfassungsschutz kann Parteien zwar als radikal oder extremistisch einordnen, aber aufgrund des Umstandes, dass die rechtsgültige Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei dem BVerfG vorbehalten ist, dürfen solche Einordnungen durch den Verfassungsschutz keine Rechtsfolgen entfalten. Eigentlich ganz einfach.
  2. Das habe ich ja nicht bestritten. Es ist nur so, dass ein Koalitionsvertrag rein formal nicht die verfassungsmäßig garantierte Richtlinienkompetenz des Kanzlers aushebeln kann. Wenn die Koalitionspartner sich abweichend von der Richtlinienkompetenz zubilligen, einander nicht zu überstimmen, dann ist das ja in Ordnung. Können sie machen, aber genauso könnte der Kanzler das ignorieren. Dass er das nicht tun wird, weil es das Ende der Koalition bedeuten würde, ist eine politische und keine rechtliche Frage.
  3. Das ist richtig, aber das war nicht die Behauptung von JoergS. Er hat behauptet, es gäbe im Kabinett ein Vetorecht jedes einzelnen Ministers. Das gibt es aber nicht und insofern war diese Behauptung unrichtig. In der Realität kommen Situationen, in denen per Mehrheit oder per Ukas des Kanzlers entschieden wird, natürlich nicht vor, weil strittige Themen entweder im Vorfeld geklärt oder, wo das nicht gelingt, auf die lange Bank geschoben werden. Aber das ist was anderes als ein formelles Vetorecht.
  4. Das stimmt nicht. Es gibt im Kabinett kein Vetorecht. In strittigen Fragen wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden und darüber gibt es noch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, der dem Kabinett dadurch einfach einen Beschluss vorschreiben kann.
  5. So ein Blödsinn. Ich bin kurz vor 60 und habe Geschichte als zweites Hauptfach studiert. Ich wusste das nicht und von meinen früheren Professoren und Kommilitonen (so weit ich sie noch fragen konnte), wusste es auch niemand. Auch nicht diejenigen, die NS-Geschichte als Schwerpunkt hatten. "Alles für D..." war nie die "offizielle" Parole der SA; der Satz war halt auf die meisten Dolche der SA eingraviert. Aber das wussten, bevor die Prozesse gegen Höcke eröffnet wurden höchstens ein paar Neonazi-Freaks und spiegelbildlich ein paar Antifa-Freaks. Kein ernsthafter Historiker beschäftigt sich mit so einem Kinderkram.
  6. Ja, so ist definiert, aber das Problem ist ein anderes: Die Verschärfungen zielen ja primär auf AfD-Mitglieder und - Sympathisanten ab und sollen insofern Leute aus der AfD raustreiben bzw. verhindern, dass Leute sich in der AfD engagieren. Siehe die aktuellen Bemühungen in Thüringen, Sachsen-Anhalt etc., allen namentlich bekannten AfD-Mitgliedern die WBK'en zu entziehen mit dem Verweis auf "Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung". Und dann ist eben das Problem, dass die AfD die FDGO gar nicht ablehnt. Sie lehnt vielmehr unbegrenzte Einwanderung und Multikulturalismus ab. Unbegrenzte Einwanderung und Multikulturalismus werden aber - auf Drängen der "Dienstherren" des Verfassungsschutzes - vom Verfassungsschutz mittlerweile als unabdingbare Bestandteile der FDGO gesehen (obwohl das GG dazu eigentlich nichts sagt). Und da hast du dann ein Problem, dass sie mit keinem Verweis auf eine Definition lösen lässt.
  7. Klasse, eine 1A-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Firmen, die Cerakote-Beschichtungen durchführen. Die müssten Frau Faeser eigentlich zu Füßen liegen.
  8. Glückwunsch zum dümmsten Kommentar des Tages. Als ob linke politische Meinungen dasselbe wären wie mathematische Wahrheiten. 🤦‍♂️
  9. Richtig, das ist mal wieder so eine typischer Politikerversuch, die Leute zu täuschen und zu manipulieren. Sie wollen angeblich keine "generelle Verschärfung", aber punktuelle dürfen's schon sein (mehr will ja auch Faeser nicht). Man will es sich ja nicht mit dem rot-grünen Mainstream verderben. Das k... mich nur noch an. Wenn diese Typen wenigstens mit ihren Lügen und Manipulationen ein bißchen subtiler wären. So fühlt man sich noch veräppelt dazu. Ich verstehe nicht, warum die FDP noch über 5% hat. Wer wählt diesen schmierigen Opportunisten-Haufen eigentlich noch?
  10. Ah, sehr schön. Offenbar wurden also Originalaufnahmen von der Razzia letzte Woche geleakt. 😁
  11. Das solltest du aber haben. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz ist man ja neuerdings schon ein "Verfassungsfeind", wenn man Maßnahmen der Regierung in grundsätzlicher Weise kritisiert oder z.B. der Meinung ist, dass "deutsch" nicht einfach nur eine Staatsangehörigkeit bezeichnet, sondern auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kultur und einem bestimmten Volk. Siehe den Fall Wagener: Und "Verfassungsfeinde" sollen ja nach Ansage von Faeser aus dem öffentlichen Dienst entfernt und die Waffen abgenommen bekommen. Die meisten Leute realisieren noch gar nicht, dass sie in den Augen Faesers und des Bundesamts für Verfassungsschutz inzwischen als Verfassungsfeinde gelten.
  12. Ja, das ist richtig. Man kann natürlich die Willensfreiheit bestreiten. Aber dann kann man auch, wie du richtig sagst, über Schuld, Verantwortung usw. nicht mehr sinnvoll reden und die ganze Diskussion wäre müßig.
  13. Das ist aber auch nicht richtig. Zum einen kann man menschliches Handeln nicht in Kategorien der Kausalität beschreiben. Kausalität ist, wenn die Billardkugel aufgrund es soundso Impulses mit dieser oder jener Geschwindigkeit in diese oder jene Richtung läuft. Die Billardkugel entscheidet das nicht. Menschen können aber über ihr Handeln frei entscheiden und wenn sie sich für ein Verbrechen entscheiden, dann ist das alleine ihre Schuld. Ebenso kann man nicht ohne weiteres sagen, dass die Bombenangriffe der Alliierten eine "Konsequenz" der Bombardierungen von Warschau und Coventry waren. Die britische Lufkriegsdoktrin war schon seit den 20iger Jahren darauf ausgerichtet, im Fall eines Krieges durch die Tötung von Zivilisten des gegnerischen Staates aus der Luft dessen Regierung zur Kapitulation zu zwingen. Das war eine Konsequenz, die die Briten aus den Erfahrungen des Grabenkriegs des Ersten Weltkriegs gezogen hatten, dessen Wiederholung man dadurch vermeiden wollte. Dementsprechend wurde auch die britische Luftwaffe von vorneherein für solche Einsätze konzipiert und daraufhin ausgerüstet. Die Briten hätten auch ohne Coventry und Warschau mit ihrer Luftwaffe gar nicht viel anderes machen können als das, was sie dann gemacht haben. Einfach, weil die Royal Air Force seit den späten 20ger Jahren den Taktiken und dem Material nach genau darauf ausgelegt worden war. Flächenbombardements von zivilen Wohnquartieren haben die Briten dementsprechend auch schon vor Coventry versucht, nur hatten sie vor 1942 noch nicht "den Dreh raus", wie man es am effektivsten macht. Alleine in der Hinsicht kann man von Coventry als "Vorläufer" sprechen, weil die Briten erst durch die Analyse dessen, was in Coventry (eher ungeplant und zufällig) passiert ist, herausgefunden haben, was sie genau machen müssen, um ihre schon lange geplante Lufkriegsstrategie in die Tat umzusetzen.
  14. So haben Sie es aber nicht formuliert. Sie haben eine rhetorische Frage formuliert, die nahegelegt hat, dass die alliierten Bombenangriffe gerechtfertigt oder entschuldigt waren, weil die Nazis "angefangen haben". Wenn es so nicht gemeint war, freut es mich, aber die Formulierung spricht eine andere Sprache.
  15. In dem Beitrag ist wirklich jeder einzelne Satz hanebüchen: 1. Schuld an einer Handlung ist derjenige, der sich dafür entscheidet, diese Handlung zu begehen. Das waren im Fall des Bombenkriegs gegen die deutsche Zivilbevölkerung die Verantwortlichen bei den Alliierten. Insofern gibt es da nichts zu "verschieben". 2. "Wir haben angefangen" ist kein Argument. In den "war ethics" und im Kriegsvölkerrecht wird seit jeher klar zwischen "ius ad bellum" (wann ist es gerechtfertigt, einen Krieg zu führen) und "ius in bello" (was ist in einem Krieg erlaubt) unterschieden. Der eherne Grundsatz des "ius in bello" ist das Verbot gezielter Angriffe auf Zivilisten. Wer den Krieg begonnen hat, fällt dagegen unter "ius ad bellum" und ist für die Regeln des "ius in bello" komplett irrelevant. 3. Wieso sollte der Hinweis auf alliierte Kriegsverbrechen die "Schuld der Nazis relativieren". Wird das, was die Nazis getan haben dadurch besser, dass die Aliierten Kriegsverbrechen begangen haben? Nein, natürlich nicht. Ich weiß gar nicht, wie man auf so eine komische Idee kommen kann.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.