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444 marlin

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Alle Inhalte von 444 marlin

  1. Hallo Von Heute Horst Seehofer: Antwort zum Waffengesetz: "Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität" ab 20.00 Minute. https://www.youtube.com/watch?v=T0puikVo76k Gruß
  2. Hallo Von Heute Horst Seehofer: Antwort zum Waffengesetz: "Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Hasskriminalität" ab 20.00 Minute. https://www.youtube.com/watch?v=T0puikVo76k Gruß
  3. email von mir an den BDS: Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz -------------------------------------------------------------------------------------------------- Hallo Dies habe ich gerade gelesen. Halte das für sehr fragwürdig ! Eine kurze Antwort wäre nett. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxx xxxx ------------------------------------------------------------------------------------------------- Antwort: Vom BDS Hallo xxxxxx xxxx, ich auch, da die Ausführungen mehrfach widersprüchlich sind: Die EU fordert Bedürfnisüberprüfung im 5-Jahres-Rhythmus, Deutschland hat gegenwärtig 3 Jahre und erfüllt die Anforderungen der EU bereits. Dennoch soll nach dem Entwurf auf „regelmäßig“ umgestellt werden, was auch jährlich meinen kann oder sogar noch kürzer. Wer darin keine Verschärfung erkennt, versteht ist juristisch auf unsicherem Grund. Auch beim Waffenbezug geht die Antwort fehl: Bislang ist eben nicht erforderlich, dass mit jeder Waffe „regelmäßig“ geschossen werden muss und das wurde bis zu diesem Jahr auch von keinem einzigen Bundesland gefordert, schon gar nicht von Bayern. Künftig soll jede Waffe 10 Jahre Jang monatlich oder 18 Mal im Jahr geschossen werden. So etwas verlangt die EU nicht und soweit ersichtlich verlangt kein einziges Land der EU, dass mit einer Waffe einen bestimmte Anzahl von Schießterminen gemacht werden muss. Mit freundlichen Grüßen Ulrixx xxxx --- Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. Syndikusrechtsanwalt Ulrxxx xxxx Geschäftsführer Birkenring 5 | 16356 Ahrensfelde Telefon: 030 / 501 844 xx | Telefax: 030 / 97 99 23 xx xxxx@bdsnet.de | http://www.bdsnet.de/ BDS – Ihr attraktiver Schießsportverband Von: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2019 19:34 An: info@bdsnet.de Betreff: Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz
  4. Hallo Ich habe einmal Antworten geklickt. Dann Stand der Beitrag zigmal im Forum. Funktion "löschen" habe ich nicht gefunden ! "Bearbeiten" ist jetzt auch nicht mehr da. Wenn mir das einer erklären kann wäre nett. Gruß 444 marlin
  5. Da wären wir wieder bei: "Mit Urlaub wäre das bei 10 Sportwaffen 180 Tage im Jahr trainieren. Also jeden 2 .ten Tag. Dann können die doch denn Waffenbesitz direkt auf 5 Sportwaffen begrenzen. Das muss doch jeder von den Pappnasen begreifen." Die wollen gar nicht begreifen. Enteignen und gut ist. Gruß
  6. Wenn meine Sportwaffen ,die in das Magazin-verbot fallen enteignet werden , interessiert mich das persönlich nicht mehr so sehr. Ohne Sportwaffen brauche ich keine Magazine mehr ! Gruß
  7. Hallo Mit Urlaub wäre das bei 10 Sportwaffen 180 Tage im Jahr trainieren. Also jeden 2 .ten Tag. Dann können die doch denn Waffenbesitz direkt auf 5 Sportwaffen begrenzen. Das muss doch jeder von den Pappnasen begreifen. Gruß
  8. Hallo Hat das noch keiner gelesen ? Seite 137 Da steht unten mit " mit der Waffe " Damit sind die "über 10 Jährigen" noch lange nicht raus. Ich besitze einige Waffen. Die genaue Zahl möchte ich nicht nennen. Früher war das eben einfacher. Aber wenn ich in einem Jahr mit allen 6 mal schießen muß , bin ich vollbeschäftigt und Pleite. Ja , jetzt kommt verkaufen. Aber warum. Nehme eben die Waffe an der ich gerade Spaß habe. Das es für mich mein gutes Recht ist klingt wie Hohn und lächerlich, aber davon bringt mich keiner ab. Gruß Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG) In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13839 Begründung: Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu werden. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergänzung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden.
  9. Über 200 kg ? Sonst viel Spaß. Früher oder Später kriegen sie alle !
  10. Hatte ich mir schon vor erstellen des Threads herausgesucht. Gibt es von mehreren Firmen. Aber immer nur für Beton. Ich habe doppelte Ziegelmauer. Denke die kommen mir dann mit herausreißen von Ziegel oder etwas ähnlichem. Wenn die nicht wollen machst du nichts.
  11. Vielen Dank für den Link. Das werde ich auch machen. Ich will nicht hoffen das hier mal ein Beitrag kommt von Jemandem, der bei einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle mehr als 5 Kurzwaffen oder Wechselläufe / Systeme in einem B Schrank ( ohne Gutachten Befestigung ) hat. Gruß
  12. Ich möchte nicht noch mehr Stress mit denen. Die Schränke stehen auf A Tresoren. Dahinter ist eine doppelte Ziegelmauer.
  13. Hallo Danke. Das war mal einer von den konstruktiven Beiträgen. Habe ich auch mit Google nichts in der Preisklasse gefunden. eBay fängt auch erst bei 350.- Euro an. Ich bin nicht mehr der jüngste. Früher konnte man fast für jede Disziplin eine Kurzwaffe beantragen. Wenn Nachweise für die Teilnahme bei der Deutschen dabei waren. War eine andere Zeit und eine andere Behörde. Die ganze Sache war auch, wie oben beschrieben für Leute gedacht die in der selben Situation sind. Das sollte kein Gejammer oder ähnliches werden. Man merkt richtig wie weit sich die Leute angepasst haben und alles als Gottgegeben hinnehmen. Wenn die Sportschützen vergreist sind und der Sport nur noch für gut betuchte bezahlbar ist, hat sich das, bis auf eine kleine Elite sowieso erledigt. Die Behörden wissen schon was sie tun ! ( Das ist kein Gejammer sondern eine Feststellung ) Gruß
  14. Schwerlastanker ich glaube von Würth Es sind 22 Kurzwaffen und 5 Wechselsysteme. Auf 4x B Tresore verteilt. Bei 10 pro Tresor durfte ich 40 lagern. Bei 5 pro Tresor nur 20. Noch ein B nutzt nichts, wären 25 22+5 geht nicht. (Ist dann wohl auch kein Altbesitz/ Bestandsschutz ) Also muss ein 0 er her. Weil die Begründung Wechselsysteme werden dann nicht angerechnet. Steht auch hier in der Eröffnung unterstrichen ! Werde mir wohl einen 0 kaufen. Bei der vorherigen Behörde war das nie ein Problem. ( Ist schon etwas her ) Die ganze Sache ist auch zur Information für andere gedacht. Bei einem Umzug nachrechnen !!!!!!!!!! Gruß
  15. Weißt du welche Schwerlastdübel du vor 15 Jahre gekauft hast. Dokumentierst du auch deine Stuhlgänge ! Es geht darum das 10 Kurzwaffen in einem B Tresor,ohne Gutachten nicht mehr zugelassenen werden. Aber Jungs lasst es. Wenn man oben richtig liest versteht man das Ganze. Ich mach für mich hier zu. Scheint zu kompliziert zu sein. Wartet bis es euch trifft. Aber ihr könnt es euch ja sicher leisten. Kommt auf die Menge der Waffen an.Ab einer bestimmten Menge werden die Tresore teuer. Gruß und Schluss.
  16. Seit wann werden selbst geschriebene Gutachten akzeptiert.
  17. Der SB lässt aber nur 5 Waffen pro Tresor zu. Oder ich bringe eine "Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks" von vor 15 Jahren. Wenn die Wechselsysteme/Läufe wegfallen habe ich immer noch 2 Waffen zuviel. Gruß
  18. "Verstehe die Problematik irgendwie nicht..." Muss einen teuren Tresor kaufen, oder schreibst du mir eine Bescheinigung / Gutachten.
  19. Hallo Ich habe den üblichen Bescheid über den Nachweis der Aufbewahrung meiner Waffen bekommen. Genau vor einem Jahr war schon mal eine Polizeibeamtin bei mir, deren Fotos habe wohl nicht ausgereicht. Alles von mir noch einmal gemacht. Langwaffen OK Aber jetzt kommt es: eMail zurück: Hierzu möchte ich anfügen, dass B-Tresore mit einem Gewicht von unter 200KG grundsätzlich für die Aufnahme von -5- Kurzwaffen zugelassen sind. Eine Verankerung der Tresore, um ein Abrissgewicht von über 200KG zu erreichen, um die Gesamtanzahl aufzubewahrender Kurzwaffen auf -10- zu erhöhen, bedarf einer Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks, damit dieses anerkannt werden kann. Ich vermute dies ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und auch aus der Waffenakte nicht ersichtlich. Sie sind nach meinen Unterlagen derzeit im Besitz von -xx- Kurzwaffen und -x- Wechselsystemen /-läufen. Die Wechselsysteme /-läufe sind den Schusswaffen gleichgestellte wesentliche Waffenteile, so dass ich auf die Gesamtzahl von -xx- komme. Gemäß den Aufbewahrungsvorschriften für Tresore der Klasse –B- bedeutet dies, dass Sie zunächst über -x- erlaubnispflichtige Waffen / Waffenteile zu viel verfügen, um diese sicher aufzubewahren. Erst mit der Einführung der Waffenschränke der Sicherheitsklasse N/0 werden die wesentlichen Waffenteile nicht mehr hinzugezählt und können unbegrenzt in einem entsprechenden Schrank aufbewahrt werden. In Ihrem konkreten Fall müssten wir nun entweder einen Nachweis über das geforderte Abrissgewicht von über 200KG bei min. zwei der –B- Tresore erhalten oder Sie müssten über die Anschaffung eines min. N/0-Tresors zur Aufnahme von -2- Schusswaffen und den Wechselsystemen / -läufen nachdenken, um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung zu erzielen. Und jetzt ? Ich habe zu denn Bilder geschrieben das die B Tresore mit Schwerlastankern befestigt sind. Gruß
  20. Hallo Und was mache ich jetzt mit meiner 22.er Gatling Replika. Kette wegwerfen ? Fragen über Fragen Gruß
  21. Hallo Was ist denn wenn meine Frau, die keine Wbk hat, ein 20er Magazin besitzt ? Gruß
  22. Zitat: "Er verwies jedoch auf die noch ausstehende Regelung über die biometrische Sicherung von Waffenschränken. Sie sollen künftig nur nach einer Kontrolle der Fingerabdrücke des Besitzers zu öffnen sein. Das Bundesinnenministerium kann auf Grundlage des Waffengesetzes dazu eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. "Ich rechne damit, dass es in den nächsten Monaten dazu kommt", sagte Bosbach." Wenn ich alle meine Waffenschränke mit biometrischen Sicherungen versehen soll, hat sich für mich das Thema Waffensteuer oder Verfassungsklage erledigt. Das werde ich mir nicht leisten können. Na dann gute Nacht,das wird richtig teuer !! Gruß
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