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444 marlin

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Beiträge von 444 marlin

  1. vor einer Stunde schrieb Shannon:

    Ja, ist ja nicht schlimm, da musst du dir keine Gedanken machen, überall in der Medizin, auch in der Psychatrie, gibt es Non-Responder, aber sie haben dich  ja wieder frei gelaasen, dich ja trotzdem laufen lassen.

     

    Shannon

    Lassen wir besser. Genau so langweilig wie der andere überdrehte Quatsch.

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  2. vor 3 Stunden schrieb Shannon:

     

     

    @444 marlin
    "Jetzt macht ihr die "alten Säcke", mit euren Fremdwörtern, aber völlig orientierungslos."

    Ja , wie gewohnt von dir, aber vielleicht hilft die Volkshochschule, es gibt aber auch so Grundlagenkurse für "Neummitbewohner".

     

    Shannon

    Glaubst du nicht aber ich habe es verstanden. War schon in der Volkshochschule !

    Die sprechen da ganz normal. ( Deutsch )

    Apropos normal. Es gibt für den ein oder anderen auch psychologische Hilfe !

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  3. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

    Wie soll man denn bei einem großen, dicken 1er-E-Schloss-Schrank (der die Schlüssel mehrerer anderer Schlüsselschränke aufnimmt; und inhärent sicherer ist als ein kleines 1er-Klötzchen) "obscurity" herstellen?

     

    Wohlgemerkt, wir reden hier von normalen Wohnungen oder Eigenheimen, nicht von Saddam Husseins Palast o.ä...

    Jetzt macht ihr die "alten Säcke", mit euren Fremdwörtern, aber völlig orientierungslos.

  4. vor 3 Stunden schrieb multi:

    die Jagdzeitschrift > Pirsch < hat heute was dazu geschrieben

     

    https://www.pirsch.de/news/wafffenaufbewahrung-was-gilt-nun-den-bundeslaendern-39055

     

    Schleswig-Holstein:

    Der Tresor sollte auch eine gewisse Massivität aufweisen und nicht in unmittelbarer Nähe zum dazugehörigen Waffenschrank aufgestellt sein; er muss jedoch nicht zwingend dasselbe Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank aufweisen.

     

    Loft - Wohnung oder Eigentumswohnung. Fällt aus.

    Kein Waffenbesitz !

     

    "Was ich nicht verstehe, was ich nicht will, das nicht sein darf!"

     

     

     

  5.  

    Ich habe mir das überlegt.

    Nach dem lesen der Beiträge hier, werde ich mir einen 1 Tonnen (1050 kg ) Waffentresor mit Zahlenschloss der höchsten Sicherheitsstufe zulegen.

    Damit habe ich ein besseres Gefühl. 

     

    Shannon

     

    Darunter geht  gar nichts !

     

    Dein Zitat "Was ich nicht verstehe, was ich nicht will, das nicht sein darf!"

    Haben ihr doch hier geklärt.

     

    Die alten Säcke die das nicht verstehen wollen, sind alle Waffen los, und gehen denn Rest ihres Lebens ins Gefängnis.

    Damit ist das diskutieren Sinnlos.

     

     

  6. Ich habe mir das überlegt.

    Nach dem lesen der Beiträge hier, werde ich mir einen 1 Tonnen (1050 kg ) Waffentresor mit der höchsten Sicherheitsstufe zulegen.

    Damit habe ich ein besseres Gefühl. (Bauchgefühl )

     

    Wollte eigentlich schießen gehen.

    Wird mir jetzt aber zu aufwendig und langweilig.

     

    Man kann unerwünschte Tätigkeiten oder Besitz, für normale Menschen auch so teuer machen, das es sich nur noch die oberen Zehntausend leisten können.

    Nein ich bin kein Kommunist !

     

    Die Trachtenvereine werden sowieso bald aussterben. Ein Normalverdiener und Waffenbesitz. Wo kommen wir denn da hin !

    Für die Waffensteuer werde ich auch schon mal ein Konto anlegen. (Bauchgefühl)

    Die Idee der Steuer hatten wir ja schon mal.

     

    Schießen gehen ist langweilig. Bescheuerte Gesetzestexte interpretieren ist doch viel spannender.

     

    Ich habe bei dem Waffentresor suchen, übrigens letztes Jahr

    zwei Tresore gefunden die waren vom Aussehen denn Maßen und dem Gewicht komplett identisch. Bilder konnte man von beiden vergrößern.

    Nur Angaben und Zertifikatschildchen einmal 0er einmal 1er.

    Nur angeblich verschiedener Hersteller unterschiedliche Preise und Lieferzeiten.

    Welche könnt ihr euch denken.    Ach, glaubt mir sowieso wieder keiner.

    Werde mal versuchen ob ich das noch finde.

     

     

     

     

     

  7. vor 12 Stunden schrieb 444 marlin:

    Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden.

    Habe ich geschrieben.

     

    Ich meinte "nichts"   muss    " bei mir Zuhause"  versteckt werden. 

    Alles ist in einem Waffenschrank mit Zertifiziert Widerstandsgrad 0/N nach DIN EN 1143-1, ECB-S
    - Schloss: Elektronikschloss S&G Spartan.

    Teilweise Ersatzschlüssel in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0/N nach DIN EN 1143-1, ECB-S mit Schlüsselschloss.

    Alles in gleichem, von dem Gesetz vorgeschriebenen, Widerstands Grad. 

    Ist so genehmigt worden ! 

    Das kann nicht sein, der Mann ist unglaubwürdig !!!!!!!!!!!!

    Was hätte ich davon.

     

    Wenn einer mein Anliegen nachvollziehen kann, kann er ja mal bei der Behörde anrufen. ( Vielleicht: Ein Kumpel von mir hat )

    Ich weiß : "Mir doch egal" "Kann jeder machen was er will" "Warten wir bis er verklagt wird" "Bin ich viel zu cool für"

     

    Blickt da wirklich keiner durch.     Bitteschön !

    So jetzt bin ich wirklich weg. Ich habe genug.

     

    Eins noch. Der Behörde war nur wichtig das sich alles in einem Haus befindet.

     

  8. vor 7 Stunden schrieb Shannon:

    Nein, reicht nicht, zumindest nicht wenn du auch nur einigermaßen glaubwürdig sein und bleiben willst.

     

    Also zumindest ich, und ich vermute noch ein paar andere, warte immer noch auf die Antwort darauf was diese, deine

     

    "meine höchsten Sicherheitsstufe"

     

    denn nun sein soll.

     

    Ist es jetzt ein 1er, und wenn es ein 1er mit Schlüssel ist, mit oder ohne zusätzliches Nummernschloß, wo wird dann der Schlüssel aufbewahrt.

     

    Leute die so was "ganz zufällig" nicht mitteilen, etwas verschweigen, dies auch noch auf Nachfrage, haben meistens einen guten Grund dafür und sind schlicht nicht glaubwürdig.

     

    Shannon

     

    1. Der Beitrag ist von mir eröffnet. Könnte man lesen, wenn man es denn kann.

    2. Der oder die Waffenschränke worum es hauptsächlich geht sind 0er.

    3.Wenn man in einem Beitrag etwas schreibt, sollte man wenigstens die ersten 5 Antworten gelesen haben.

    4. Das die Beiträge hier ausufern, dafür kann ich nichts.

    5. Wenn man mit Beleidigungen wie "Nicht Glaubwürdig" um sich wirft ,sollte man einfach den Rand halten.

    6. Mir reichts jetzt. Ihr seid in diesem Forum, wie schonmal von mir geschrieben, einfach nur durchgeknallt

    7. Und jetzt für mich ab ins Wiederlader Forum. Die sind dort erträglich normal. Bei euch bekomme ich schlechte Laune.

     

     

     

  9. vor 17 Minuten schrieb Shannon:

    Du machst nix falsch, du lässt nur wieder mal die (wichtigen) Worte weg.

     

    "Unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe."

     

    Ja schön, und was sagt uns das? Ein Zahlenschloß ist nicht weder gefordert, noch notwendig, noch sinnvoll, weder mechanisch noch elektronisch. Außerdem verschweigst du uns ob es nur ein Zahlenschloß ist oder ob da noch (als Sicherheit) ein normales mechanisches Zahlenschloß dabei ist, und wenn ja, wo du denn diesen Schlüssel verwarst.

     

    Außerdem schreibst du so schön von "meiner höchsten Sicherheitsstufe", verrätst uns aber nicht was für eine Stufe das ist.

     

    Denn ist es ein 1er ist ja alles O.K., und nichts anderes haben z.B. ASE und ich bisher hier geschrieben, ist es ein 1er ist alles O.K. - trotzdem bleibt dann die Frage nach dem Schließsystem des 1er, und wenn zu dem 1er ein Schlüssel gehört wo du diesen Schlüssel aufbewarst.

     

    Denn dann stehen wir mit den Schlüsseln wieder am Anfang der Aufbewahrungsfrage.

     

    Du musst den (die) Schlüssel weder verstecken, das darfst du nicht mal, noch woanders deponieren, du musst sie nur so "deponieren" das niemals (NIEMALS !) ein Unbefugter Zugriff auf Sschlüssel und Schrank haben kann.

     

    Schriftstück vom SB unterschrieben? Ist doch prima, denn jedes Amt, jeder BEFUGTE SB darf jede Art von Unterbringung als O.K.befinden, das ist die "persöhnliche Inaugenscheinnahme vor Ort und folgende Genehmigung", und er sollte dir das aber dann eben auch schriftlich bestätigen - und dann ist alles O.K., kein Problem.

     

    Viel Spaß und Erfolg für all diejenigen die das jetzt dann auch so machen wollen.

     

    Wir warten auf alle die Erfolgsberichte.

     

    Shannon

     

    Reicht das nicht  

     

    Von mir oben geschrieben:

    "Eben auch bis zum unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe."

    "Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden."

     

    Muss ich hier einen Roman schreiben ?

    Wer das nicht lesen oder interpretieren kann sollte auch keine Gesetzestexte lesen !

     

    Zitat von dir:

    "Wir warten auf alle die Erfolgsberichte"

    Ist mir Erfolg genug.

     

     

     

     

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  10. vor 4 Stunden schrieb ASE:

    lol

     

    ne der @heinzaushh hat gesagt Schlüsselverwahrung ist blödsinn, den darf ich unter der Fußmatte vor der Haustür lagern...

     

    Kommt da noch was mit substanz?

    Ich muss mich doch noch mal melden. Bekomme ja dauernd Benachrichtigungen das sich noch jemand dazu gemeldet hat.

     

    Man, seid ihr durchgeknallt.

     

    Wahrscheinlich mach ich bei meinem Versuch das einfach zu erklären, juristisch wieder alles falsch, aber egal.

    Ich habe den Behörden mein Anliegen geschildert.

    Sagen wir mal, das sind in der Regel ganz normale Menschen, die die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen haben.

    Aber in der Regel auch noch gesunden Menschenverstand besitzen. Angst vor Fehlern usw. lassen wir mal weg. Bringt nichts.

     

    Meine Argumentation war in etwa, das ich die Sicherungskette an keiner Stelle unterschreite.

    Eben auch bis zum unterbringen der Hauptschlüssel, in einem Waffenschrank mit Zahlenschloss, in meiner höchsten Sicherheitsstufe.

    Ersatzschlüssel auch in meiner höchste Sicherheitsstufe. ( Das geht bei euch jetzt wieder über die Hutschnur )

    "Es darf nicht sein was nicht sein darf" "Die sichere Seite" "Bei dem Staatsanwalt am besten noch anzeigen"

     

    Nichts muss ja versteckt werden. Oder woanders deponiert werden.

    Ein kriminelles Objekt oder Unbefugter, hat bei jedem Versuch sich Waffen oder Munition anzueignen, die gleichen Hürden zu überwinden.

    Fanden die Herren ,und die mit dazukamen schlüssig.

    Nach der Odyssey hier im Forum hatte ich ein kleines Schriftstück aufgesetzt. Fanden sie dann nicht so prickelnd.

    Wurde abgeändert, aber nicht von dem Sinn her.

    Dann sagte einer er müsste sowieso in die Richtung.

    Wir trafen uns bei mir Zuhause. Sichtprüfung eine kurze nette Unterhaltung. Schriftstück unterschrieben.

    Das war es.

     

      

     

       

     

  11. vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Ja in der Tat.

     

    ich schrieb: "rechtssicher"

     

    Der Rest kannst du gerne vor den Verwaltungsgerichten oder ggf Strafgerichten des Landes ausdiskutieren.

     

         So.

         Mein Anliegen habe ich jetzt genehmigt bekommen.

         Sogar schriftlich und mit Sichtprüfung. Ging schneller als ich mir das jemals vorstellen konnte.

         Könnt ihr glauben oder es lassen !

         Ist  mir  rechtssicher genug.

         Eigentlich wollte ich mich hier gar nicht mehr melden, aber ich konnte es mir nicht verkneifen.

         Jetzt könnt ihr euch weiter gegenseitig anpflaumen. Ziehe mich ins Wiederlader Forum zurück.

         Dort gibt es im Schnitt wesentlich nettere und normalere Leute als hier.

     

         Vielen Dank an alle die mir trotzdem fundierte Anregungen gegeben haben. 

     

         Gruß

         

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  12. vor einer Stunde schrieb heinzaushh:

    Wenn das LKA NRW schriftlich niederlegt das bei Altbesitz A/B ein B zur Schlüsselaufbewahrung ausreicht sollte man dies akzeptieren, muss es aber nicht.

    Selbst ein Neuanschaffung eines B ist als möglich herauslesbar.

    Das LKA erwähnt keine Mengen, rechnet nichts auf oder sonstwas.

     

    Sicherlich ist man mit einem 1er auf der sicheren Seite- im Ernstfall müsste sich aber das LKA von seinem Schreiben distanzieren, bzw. einräumen eine andere Ansicht wie das eigene Schreiben zu haben.

     

    Bei der kommenden Umsetzung ins Gesetz werden die Würfel eh neu fallen.......

     

    Wann soll die Umsetzung ins Gesetz denn etwa kommen. Vielleicht weiß das ja jemand so ungefähr.

    B Tresor wäre dann ja nur für Schlüssel.   

  13. vor 8 Minuten schrieb Shannon:

    @ASE

     

    Ich verstehe zwar was du ausdrücken willst, und ich habe in meinen Beiträgen ja schon mehrmals FAST das gleiche klar gemacht, aber, du hast trotzdem was vergesssen.

    Was du anführst wäre nur dann korrekt wenn es sich ausschließlich um 0er und 1er Schränke handeln würde.

     

    Bei der Konstellation wie sie bei vielen LWB der Fall sein dürfte, nämlich einem "wilden" Mix aus A, B, 0 und 1, is nix mit unbegrenzt LW oder KW "in all deinen Waffenschränken".

    Die früheren Limits für die A und B sind weiterhin in Kraft, auch wenn du die Schlüssel für deine A und B in einem 1er aufbewarst.

     

    Du willst ALLE Schlüssel für ALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

    Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

     

    Außerdem darfst du auch in einem 1er nicht unbegrenzt verwahren wenn das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt ist, also z.B. in einem Verein oder der Jagdhütte.

     

    @444 Marlin

     

    Ich glaube dir nicht daß du es nicht begreifst, gar zu dumm bist, du willst es nur nicht begreifen, willst es nur einfach nicht anerkennen.

     

    Du besitzt ein Kfz.? Dann bist du gesetzlich und von deiner Versicherung her verpflichtet (gezwungen) dafür zu sorgen, das kein "Unbefugter", kein Besoffener und auch kein minderjähriges Familienmitglied ZUGANG zum Schlüssel und damit zu dem Kfz .hat. Wenn dein Junior dir den Kfz. Schlüssel klaut, einen Unfall baut, dann wirst du in Folge nicht nur unangenehme Post der Versicherung bekommen sondern auch von der Staatsanwaltschaft.

     

    Du realisierst die Analogie "Verwahrung des Schlüssels",  "Zugang zum Schlüssel", "Zugang zu Waffen und Munition"?

     

    Nein, ich will für diese Frage keine neue Forenrunde eröffnen.

     

    Shannon

    Deine Meinung. Keine beleghaften Fakten. Und Unmengen Zeug, das mit dem Thema nichts zu tun hat.

    Und wenn du eine Treppe herunter gehst, nimm eine Sicherheitsausrüstung. Könnte sonst übel ausgehen.

     

    Also mir reichts.

  14. vor 54 Minuten schrieb ASE:

    @444 marlin

     

    Wenn du rechtssicher bleiben willst:

     

    Ist dein Schlüsseltresor ein 0er:

    - Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

    - Maximal 5 Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

     

    Ist dein Schlüsseltresor ein 1er:

    - Unbegrenzt Langwaffen in all deinen Waffenschränken

    - Unbegrenzt Kurzwaffen verteilt auf alle Waffenschränke.

     

     

     

     

     

    Sorry. Schon wieder die Mengenbegrenzung bei dem 0er. 

    Wieso ?    Es geht um Schlüssel nicht um Waffen.

    Wo steht das, oder kommt das her.

     

    Dann darf ich in einem Zahlenschlosstresor 0er mit Hauptschlüssel und Ersatzschlüssel ja auch nicht mehr als  5 Kurzwaffen besitzen.

    Oder muss die verteilen.  Der Wiederstandsgrad bleibt doch gleich.

     

    Ich begreife das einfach nicht.

    Bin wohl zu dumm.

  15. vor 16 Stunden schrieb Shannon:

    Ach je, die Sache ist doch ganz einfach.

     

    Du willst ALLE Schlüssel fürALLE deine Schränke, und damit "de facto" und "de jure" alle Waffen (und Munition?), in einem (1) (einem einzigen) Wertschutzbehältnis unterbringen?

    Dann brauchst du ein Wertschutzubehältnis welches gesetzlich dafür zugelassen ist, für die Aufbewahrung von ALLEM, und zwar zusammen.

     

    Da wir hier nicht von Schutzräumen (Waffenräumen) und Tresoren schreiben, denn die wenigsten hier werden Schutzräume bauen und zulassen oder gar TRESORE haben, sondern eben nur WERTSCHUTZSCHRÄ,Verwarnunf osder gar gesperrt.NKE, geht es auch um genau diese, und zwar um Wertschutzschränke in denen du unbegrenzt Waffen (und Munition) aufbewahren darfst.

     

    Und dies ist abhängig von Schutzgrad und dem Eigengewicht und der Frage "Ist das Gebäude bewohnt oder unbewohnt".

    So wie du deine Forderungen definiert hat ist dazu NUR ein Wertschutzbehältnis mit "Widerstandsgrad I (Eins)" zugelassen.

     

    Was ist daran so schwer zu verstehen?

     

    Die Frage der Verankerung des Wertschutzbehältnisses (um der Klassifizierung zu Waffenaufbewahrung zu entsprechen) will ich hier gar nicht mehr weiter ansprechen - da mag jeder nach seiner Facon selig werden, bis es zu Einbruch und wegen der Aufbewahrung und Verankerungsfrage zum Prozess gegen der LWB kommt.

    Davon werden wir aber dann hier leider mit Sicherheit aus naheliegenden Gründen nichts mehr erfahren, schon gar nicht vom Verurteilten.

     

    Folglich erwirbst du einen Wertschutzschrank im Schutzgrad I mit Zahlenschloß + Schlüsselschloß. Die Schlüssel (1 oder 2) gibst du in Verwahrung beim Kumpel (Kumpels?) mit waffenrechtlicher Erlaubnis der sie ohne weitere Kennzeichnung bei sich verwahrt, so wie du eben auch seine, und sinnvoller Weise bestellt man dazu zusammen zwei (2) Wertschutzschränke, für dich und den Kumpel. Du kannst die Schlüssel natürlich auch beim RA oder im Bankschließfach hinterlegen, manchmal nimmt sie sogar der Ortspfarrer (eventuell ist der sogar Jäger und damit ...).

     

    Was ist denn daran so schwer zu kapieren?

     

    Shannon

     

    Ja ja, ich weiß schon, böse Verwarnung oder gar gesperrt.

     

    Hast du überhaupt die Überschrift und oder Sinn dieses Beitrags ( Anfrage gelesen). Das war hier früher wirklich anders. 

    Langsam zweifele ich an meinem Verstand !

     

    Übrigens habe ich an jeden meiner Waffentresore als Wiederlader die Gefahrstoffkennzeichnung geklebt.

    Ich würde bei dem ein oder anderen meiner Tresore nicht, wie hier öfter beschrieben, mit einer Flex oder Plasmaschneider drangehen.

    Will keinen umbringen ,aber wer nicht sehen kann ist selber Schuld. Mal eben 30/30 aufmachen wird schon schwieriger

  16. vor 54 Minuten schrieb karlyman:

     

    Kurz (und nochmal) gesagt - das ist auch in einem 200, 300 oder 400 kg-Schrank 1er-Schrank zulässig.

     

    Nur kannst du in einem "kleineren" 1er-Schrank mit sehr begrenztem Volumen eben rein räumlich Probleme mit der Unterbringung bekommen...

    Keiner weiß wie viele Waffen ich besitze.

    Und ich mach mich hier nicht nochmal unbeliebt.

  17. Sorry aber ich wollte niemanden beleidigen oder ähnliches, nur das dauernde Mengenbegrenzung Gerede ist mir auf den Keks gegangen.

    Wenn sich einer zehn  1er Waffentresore leisten kann. Bitteschön. Ist er auf der sicheren Seite. In der FAQ finde ich davon auch nichts.

     

    Und bei meinem "Problem" hilft mir das aber auch nicht weiter !

     

    Meine Generation stirbt hier auch langsam aus. Murmelgießer ist auch weg.

    Ich hätte knapp noch einen 98k bei Neckerman kaufen können. (Alter Versandkatalog)

    Wir hatten früher nicht so durchgeknallte Waffengesetze. Da haben wir uns eben gekauft was uns gerade gefiel.

    Und das möchte ich auch gerne behalten. Egal wie andere das sehen.

     

    Danke für die Hilfe.       Gruß

     

     

    • Gefällt mir 2
  18. vor 41 Minuten schrieb BlackFly:

    Die Quelle hatte ich damals hier aus dem Forum, es handelt sich um den Würfel von diesem dpolg Shop und wird immer noch angeboten. 

     

    https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan

     

    Aber wir gesagt, sollten die Schlüssel die Anzahl der Waffen repräsentieren ist das meist nicht die richtige Wahl...

     

    Und ob ich in Zukunft einen Schlüsseltresor brauche (eher nicht, ich habe ein elektronisches Schloss mit Revisionsschlüssel den ich eher vernichten würde als nochmal einen(fast) vierstelligen Betrag in ein Schlüsseltresor zu investieren) steht in den Sternen, aktuell ist es aber nicht abzusehen...

     

     Da  steht:   Die Bestellung ist nur mit der Mitgliedsnummer einer Gewerkschaft des DBB möglich. 

    Den habe ich auch gekauft. Mit Nummer.

  19. vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

    Dies müsstest du auch mit deinem SB besprechen. Beim 0er gibt es ja wieder das Thema mit der Mengenbegrenzung und wenn ein Schlüssel für einen Schrank mit 3 KW wire 3KW zählt und du hast 2 davon....

     

    Und selbst mit dem ok des SB wäre das nicht Mal wasserdicht weil der Nachfolger es anders sehen könnte oder der Chef oder er seine Meinung ändern könnte oder der nächste Richter im nächsten Urteil es ganz anders sieht...

    Die kleinen Würfel gibt es auch als 1er, das wäre die beste Wahl in meinen Augen (nicht aus technischer Sicht oder nach gesunden Menschenverstand sondern um rechtlich besser abgesichert zu sein falls wieder jemand ein Gehirnfurz lässt)

    Warum ist hier immer von Mengenbegrenzung die Rede. 

    Wo soll das stehen.

    Es geht mir um Schlüssel !

    Wenn ich zum Beispiel noch drei alte volle Grad A Waffentresore habe, bin ich also bei einem 0er waffentresor mit Zahlenschloss über der

    Mengenbegrenzung ?

     

    In der dreiseitigen Behördenmitteilung (Pamphlet) steht was von gleichwertigem oder höherem Sicherheitsstandard nichts von irgendeiner Menge.

     

    Habt ihr so einen Brief der Behörde schon bekommen oder überhaupt gelesen ?

     

    Sorry aber ich weiß ja, das ich auf meine ursprüngliche Frage keine vernüftige Antwort bekommen werde.

     

  20. Was ist mit einem 0er Schrank mit Zahlenschloss für die Schlüssel.

    Dann einen 0er Schrank mit Schlüssel für die Ersatzschlüssel.

     

    Den 1er brauche ich nicht als Waffenschrank.

    Ist ein kleiner Würfel mit Schlüsselschloss.

     

    Mit denn anderen komme ich mit der Menge klar.

     

    Das war damals schon so ein Affentheater, das da schon keiner mehr durchgeblickt hat.

    Alte B Schränke - Wechselsysteme als Waffe gewertet.  Neue 0er nicht.   Usw.

     

    Deswegen habe ich auch keine Lust mir noch mehr zu kaufen. Es muß jetzt gut sein.

    Ich weiß das nervt. Habe ich ja am eigenen Leib erfahren.

     

    Gruß

     

     

     

     

  21. vor 11 Stunden schrieb MT1965:

     

    Ich fürchte, da hast du etwas falsch verstanden.

     

    Wenn dein Waffenschrank mit Elektronikschloss ein Grad 1 ist, dann ist alles ok.

    In einem Grad 1 darfst du eine unbegrenzte Anzahl von KW und LW lagern … und somit auch die Schlüssel der anderen Waffenschränke.

    Falsch verstanden ?

    Ob jetzt grad A  oder 0/1 oder 00. Der Wiederstandsgrad bestimmt die Schlüsselmenge. 

    Also sind diese, nach dieser Aussage, als Waffen zu behandeln.

     

     

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