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444 marlin

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Beiträge von 444 marlin

  1. vor 28 Minuten schrieb Jack_Oneill:

    Auf der GRA Seite wurde die Expertenliste für die Anhörung veröffentlicht. Sehr Ausgewogen bis auf einen sogar pro LWB oder zumindest Neutral. Und kein Grafe dabei

    GRA habe ich entziffert.

    Die gefühlten 1 Millionen Abkürzungen in letzter Zeit, dann mit Denglisch gemischt, finde ich supercool !!! und supergeil !!!

    Aber eine Expertenliste habe ich nicht gefunden..

  2. Hallo

     

    Das mit der Magazinen ist sowieso der größte Mumpitz.

    Ein durchgeknallter Amokläufer ist zwar völlig verblödet, aber sich zwei Magazine zusammenzukleben

    oder am unteren zusammenzupunkten ( oder Verschrauben ) wird der noch hinkriegen.

     

    Umdrehen dauert 2 Sekunden ! " Das wird unsere Sicherheit enorm steigern ! "

     

    Gruß

     

  3. vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

     

    Das ist wirklich machbar - wer 20 Waffen auf Sportbedürfnis hat, muss dann halt 20 Trainings absolvieren, geht noch. 

    Somit ist dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und wir Sportschützen würden nicht überfordert. Diejenigen, die das nicht wollen, müssen sich halt eine andere Bedürfnisgrundlage suchen: Jagdschein machen, Handelslizenz, Sammlerschein...

     

     

    Keinmal oder einmal. Toll !

    Eine wirkliche Bereicherung für die innere Sicherheit !

    Ich muss irgendwie dringend in Ärztliche Behandlung 

     

    Gruß

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  4. vor 22 Stunden schrieb munich-shooter:

    zur Info, habe gerade folgende Antwortmail bekommen:

     

     

     

    Sehr geehrter Herr XXX,

     

    vielen Dank für Ihr Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz.

     

    Zu Beginn möchte ich Ihnen recht herzlich zum Erreichen der diesjährigen Deutschen Meisterschaft gratulieren!

     

    Es ist nicht das Ziel der CSU, die Waffenbesitzer zu vergrämen oder alle Sportschützen oder Jäger unter Generalverdacht zu stellen. Ganz im Gegenteil, es ist uns wichtig den Schießsport, als Teil des bayerischen Kulturgutes zu erhalten und zu fördern.

     

    Ich bin Ihnen für Ihre offenen und kritischen Worte sehr dankbar. Aus diesem Grund habe ich mich persönlich mit Herrn Staatssekretär Stephan Mayer in Verbindung gesetzt und ihn auf die zahlreichen Anfragen aufmerksam gemacht, die uns Tag für Tag zu diesem Thema erreichen.

     

     

    Die Änderungen dienen hauptsächlich drei Zielen: Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von der Herstellung oder dem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder der Verbringung aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden können. Und drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

     

    Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnten wir erreichen, dass etliche der ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder zumindest wesentlich geändert wurden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiterverfolgt werden. Darüber hinaus können Museen und Sammler auch in Zukunft Waffen der Kategorien B und C problemlos sammeln und ausstellen.

    Gewisse Regelungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch als geltendes europäisches Recht umgesetzt werden.

     

    Insbesondere schreibt die EU-Feuerwaffenrichtlinie eine regelmäßige Überprüfung des Bedürfnisses für den Erwerb und den Besitz von Waffen vor. Die waffenrechtliche Erlaubnis soll alle fünf Jahre überprüft werden müssen und nur dann verlängert werden dürfen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

     

    Die geplanten Änderungen im Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz sehen aktuell nun folgende Regelungen vor: Statt einer festen Frist, nach der das Bedürfnis spätestens überprüft werden muss, enthält der Entwurf lediglich eine Vorgabe, dass das Bedürfnis in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Damit erhalten die Waffenbehörden den nötigen Spielraum im Rahmen der Bedürfnisprüfung.

    Die Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses für Sportschützen sollen zudem dahingehend geändert werden, dass nach 10-jähriger aktiver Nutzung einer Sportwaffe für den Nachweis des Bedürfnisses für den Besitz der Waffe die bloße Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, ausreicht.

    Änderungen bei Anforderungen an den Nachweis des Bedürfnisses bei Jägern und Brauchtumsschützen sind nicht geplant und auch nicht erforderlich. Bei Jägern genügt für den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz von Schusswaffen regelmäßig das Lösen eines Jahresjagdscheins. Für Brauchtumsschützen ist eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung ausreichend.

     

    Die von Ihnen angesprochene Regelung zum waffenrechtlichen Bedürfnis ist somit aktuell nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern stellt (nur) eine auf Vorschlag des Landes Hessen vom Bundesrat geforderte Verschärfung der von uns erreichten Regelung dar, da die Mehrheit der Länder die aktuelle Regelung teilweise scharf kritisiert haben.

     

    Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung im Übrigen auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

     

    Ich hoffe, dass ich mit meinen obigen Ausführungen zur Erläuterung des Hintergrunds beitragen konnte. Abschließend darf ich Ihnen nochmals versichern, dass sich die CSU im Bundestag für einen maßvollen Umgang mit den Besitzern legaler Waffen in unserem Land einsetzen und sich auch in diesem Sinne in die noch anstehenden Beratungen einbringen wird. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen!

     

    Freundliche Grüße

     

    email von mir an den BDS:    Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

    --------------------------------------------------------------------------------------------------

     

    Hallo

    Dies habe ich gerade gelesen. Halte das für sehr fragwürdig !

    Eine kurze Antwort wäre nett.

     

    Mit freundlichen Grüßen       xxxxxxx xxxx

    -------------------------------------------------------------------------------------------------

     

    Antwort:  Vom BDS

     

    Hallo xxxxxx xxxx,

     

    ich auch, da die Ausführungen mehrfach widersprüchlich sind:

    Die EU fordert Bedürfnisüberprüfung im 5-Jahres-Rhythmus, Deutschland hat gegenwärtig 3 Jahre und erfüllt die Anforderungen der EU bereits. Dennoch soll nach dem Entwurf auf „regelmäßig“ umgestellt werden, was auch jährlich meinen kann oder sogar noch kürzer. Wer darin keine Verschärfung erkennt, versteht ist juristisch auf unsicherem Grund.

    Auch beim Waffenbezug geht die Antwort fehl: Bislang ist eben nicht erforderlich, dass mit jeder Waffe „regelmäßig“ geschossen werden muss und das wurde bis zu diesem Jahr auch von keinem einzigen Bundesland gefordert, schon gar nicht von Bayern. Künftig soll jede Waffe 10 Jahre Jang monatlich oder 18 Mal im Jahr geschossen werden. So etwas verlangt die EU nicht und soweit ersichtlich verlangt kein einziges Land der EU, dass mit einer Waffe einen bestimmte Anzahl von Schießterminen gemacht werden muss.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ulrixx xxxx

     

    ---

     

    Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

    Syndikusrechtsanwalt Ulrxxx xxxx

    Geschäftsführer

     

    Birkenring 5 | 16356 Ahrensfelde

    Telefon: 030 / 501 844 xx | Telefax: 030 / 97 99 23 xx

    xxxx@bdsnet.de | http://www.bdsnet.de/

     

    BDS – Ihr attraktiver Schießsportverband

     

    Von: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Gesendet: Dienstag, 29. Oktober 2019 19:34
    An: info@bdsnet.de
    Betreff: Schreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz

     

                                                                                                       

     

  5. vor einer Stunde schrieb götz:

    Ist das Forum jetzt Kaputt gegangen?

    Hallo

    Ich habe einmal Antworten geklickt. Dann Stand der Beitrag zigmal im Forum.

    Funktion "löschen" habe ich nicht gefunden ! "Bearbeiten" ist jetzt auch nicht mehr da.

    Wenn mir das einer erklären kann wäre nett.

    Gruß 444 marlin

  6. vor 21 Minuten schrieb munich-shooter:

     

     

    Uns ist bewusst, dass es viele Sportschützen gibt, die über eine größere Zahl an Waffen verfügen. Wir werden uns daher selbstverständlich dafür einsetzen, dass die aktuelle Regelung im Gesetzentwurf enthalten bleibt und keine weitere Verschärfung erfolgt. (Ist gelogen) Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werden wir allerdings wahrscheinlich leider auch keine weiteren Lockerungen erreichen können. Insbesondere kann keine Abkopplung des Bedürfnisses von der jeweiligen Waffe geschaffen werden, da schon nach der bislang geltenden Rechtslage Privatpersonen grundsätzlich nur in dem Umfang über Schusswaffen verfügen dürfen, wie sie diese auch tatsächlich aktiv nutzen können. Insofern muss auch bislang der Nachweis tatsächlicher Nutzung erbracht werden. Bayern hatte diese Entkoppelung im Übrigen auch im Bundesrat bereits vorgeschlagen, der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

     

    Da wären wir wieder bei:

     

    "Mit Urlaub wäre das bei 10 Sportwaffen 180 Tage im Jahr trainieren.

    Also jeden 2 .ten Tag.

    Dann können die doch denn Waffenbesitz direkt auf 5 Sportwaffen begrenzen.

    Das muss doch jeder von den Pappnasen begreifen."

     

    Die wollen gar nicht begreifen.

    Enteignen und gut ist.

     

    Gruß

     

  7. vor 37 Minuten schrieb Raiden:

    Für dieses Mal -mal wieder- ist das Kind in den Brunnen gefallen, das muss man ganz klar sagen.

    Wer fragt denn noch nach Magazinen, neuen wesentlichen Teilen usw.? Dies rückt doch alles in den Schatten der Bedürfniskatastrophe.

    Wenn meine Sportwaffen ,die in das Magazin-verbot fallen enteignet werden , interessiert mich das persönlich nicht mehr so sehr.

    Ohne Sportwaffen brauche ich keine Magazine mehr !

    Gruß

  8. Hallo

    Hat das noch keiner gelesen ?    Seite 137

     

    Da steht unten mit " mit der Waffe "

     

    Damit sind die "über 10 Jährigen" noch lange nicht raus.

    Ich besitze einige Waffen. Die genaue Zahl möchte ich nicht nennen.

    Früher war das eben einfacher.

    Aber wenn ich in einem Jahr mit allen 6 mal schießen muß , bin ich vollbeschäftigt und Pleite.

    Ja , jetzt  kommt verkaufen.  Aber warum.  Nehme eben die Waffe an der ich gerade Spaß habe.

    Das es für mich mein gutes Recht ist klingt wie Hohn und lächerlich, aber davon bringt mich keiner ab. 

     

    Gruß

     

    Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG)
    In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:
    „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung
    einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen
    des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz
    2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei
    Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen
    nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

     

    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13839

    Begründung:
    Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts
    und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig
    wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu werden.
    Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch
    die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche
    Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung
    der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung
    in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergänzung
    „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer
    Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung
    völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung
    zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für
    eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene
    Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für
    Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet
    kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe.
    Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss
    daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß
    erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist.
    18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den
    Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich
    der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht
    werden.

  9. vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

    Ich verwahre, neben diversen Langwaffen, u.a. 6 Kurzwaffen u. 3 Wechselsysteme in einem B-Schrank ganz ohne Befestigung.

    ... so what?

     

    CM

    Über 200 kg ?

    Sonst viel Spaß. Früher oder Später kriegen sie alle !

  10. vor 17 Stunden schrieb WOF:

    Schick Ihm halt so ein Pamphlet https://content.ugfischer.com/cbfiles/fischer/zulassungen/eta/zd_etab_f_05-0069-1_%23sde_%23aip_%23v1.pdf

    Vom deinem passenden Dübel halt.

    Auf Seite 14 stehen die Auszugkräfte , M8 hält min. 8000N

    also 800kg (wenn tiefer als 45mm verankert).

    Hatte ich mir schon vor erstellen des Threads herausgesucht.

    Gibt es von mehreren Firmen.

    Aber immer nur für Beton. Ich habe doppelte Ziegelmauer.  

    Denke die kommen mir dann mit herausreißen von Ziegel oder etwas ähnlichem. 

     

    Wenn die nicht wollen machst du nichts. 

  11. vor 39 Minuten schrieb Battman:

    Ich würd´mich auch mit der Behörde nicht anlegen wollen. Meine Nerven wären mir die 185,80€ wert.

     

    Ich hab mir den kleinen 0-er Schrank mit Zahlenschloß gekauft, damit keine Nachfragen zur Schlüsselaufbewahrung endstehen (... und ich "könnte" den kleinen 23kg Schrank auch mit Waffe und Mun. (natürlich nicht in der Waffe) im Schlafzimmer lagern...).

     

    Mit dem Internetladen bin ich sehr zufrieden. Das Ding kam nach 2Tagen (kann aber auch sein, dass ich erst abends bestellt hab) und nachdem ich eine Batterie eingelegt hab funktioniert es einwandfrei. (9-Volt Block nicht im Lieferumfang)

    Wenn einer deiner B-Schränke ein Zahlenschloss hat, brauchst du ja keinen Weiteren mit Zahlenschloss. Allerdings könnte die Behörde dann wieder auf die Idee kommen, dass der 0-Schrank nur so sicher ist wie der Schrank, in dem der Schlüssel dafür liegt - dann gibts Ärger wegen der Wechselsysteme, die nach der "alten B-Schrank Verordnung" aufgerechnet werden ....

    Vielen Dank für den Link. Das werde ich auch machen.

     

    Ich will nicht hoffen das hier mal ein Beitrag kommt von Jemandem, 

    der bei einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle mehr als 5 Kurzwaffen oder Wechselläufe / Systeme

    in einem  B Schrank ( ohne Gutachten Befestigung ) hat.  

     

    Gruß

  12. vor 20 Minuten schrieb chapmen:

    Teil doch mal bitte mit welche Behörde es ist.

    Ich möchte nicht noch mehr Stress mit denen.

     

    Die Schränke stehen auf A Tresoren. Dahinter ist eine doppelte Ziegelmauer.

  13. vor 3 Stunden schrieb Battman:

    Ich hab mir letzten Monat einen kleinen 0-Schrank für 280,-€ gekauft: https://www.safepro24.com/profirst-trema-26-wertschutzschrank-en0-elektronikschloss.html

    Das würde deine Probleme wohl am preiswertesten lösen...

    ...mit Schlüssel bekommst du einen noch günstigeren: https://www.safepro24.com/profirst-trema-26-wertschutzschrank-en0.html

     

    Hallo

    Danke.

    Das war mal einer von den konstruktiven Beiträgen.

    Habe ich auch mit Google nichts in der Preisklasse gefunden. eBay fängt auch erst bei 350.- Euro an.

     

    Ich bin nicht mehr der jüngste. Früher konnte man fast für jede Disziplin eine Kurzwaffe beantragen.

    Wenn Nachweise für die Teilnahme bei der Deutschen dabei waren.

    War eine andere Zeit und eine andere Behörde.

     

    Die ganze Sache war auch, wie oben beschrieben für Leute gedacht die in der selben Situation sind.

    Das sollte kein Gejammer oder ähnliches werden.

    Man merkt richtig wie weit sich die Leute angepasst haben und alles als Gottgegeben hinnehmen.

     

    Wenn die Sportschützen vergreist sind und der Sport nur noch für gut betuchte bezahlbar ist,

    hat sich das, bis auf eine kleine Elite sowieso erledigt. Die Behörden wissen schon was sie tun !

    ( Das ist kein Gejammer sondern eine Feststellung )  

     

    Gruß  

     

    • Gefällt mir 2
  14. vor 2 Stunden schrieb Christian 555:

    Also insg. 7 KW, obwohl der B-Tresor mit Schwerlastankern befestigt ist? Hast Du noch einen Plan welche Anker Du verwendet hast? Hat einer Deiner LW-Schränke ein B-Innenfach?

    Schwerlastanker ich glaube von Würth

     

     

    Es sind 22 Kurzwaffen und 5 Wechselsysteme. Auf 4x B Tresore verteilt.

    Bei 10 pro Tresor durfte ich 40 lagern. Bei 5 pro Tresor nur 20.

     

    Noch ein B nutzt nichts, wären 25    22+5 geht nicht.        (Ist dann wohl auch kein Altbesitz/ Bestandsschutz )

    Also muss ein 0 er her.      Weil die Begründung Wechselsysteme werden dann nicht angerechnet.       Steht auch hier in der Eröffnung unterstrichen !

    Werde mir wohl einen 0 kaufen.

    Bei der vorherigen Behörde war das nie ein Problem. ( Ist schon etwas her )

    Die ganze Sache ist auch zur Information für andere gedacht.   Bei einem Umzug nachrechnen !!!!!!!!!!

     

    Gruß

     

       

  15. vor 33 Minuten schrieb VP70Z:

    Probiere es halt. Wenn Du selber nicht weißt was Du da verbaut hast dann war das halt Murks, Dokumentation gehört zu ordentlicher Arbeit. Aber wenn Dir das (offensichtlich) zu viel eigene Arbeit ist - dann laß es bleiben und jammere weiter in irgend welchen Foren. Vielleicht bringt es Dich weiter. Ansonsten siehe meine Tips im früheren Beitrag von heute Abend.

    Weißt du welche Schwerlastdübel du vor 15 Jahre gekauft hast. Dokumentierst du auch deine Stuhlgänge !

     

    Es geht darum das 10 Kurzwaffen in einem B Tresor,ohne Gutachten nicht mehr zugelassenen werden.

    Aber Jungs lasst es. Wenn man oben richtig liest versteht man das Ganze.

     

    Ich mach für mich hier zu. Scheint zu kompliziert zu sein. Wartet bis es euch trifft. Aber ihr könnt es euch ja sicher leisten.

    Kommt auf die Menge der Waffen an.Ab einer bestimmten Menge werden die Tresore teuer.

     

    Gruß und Schluss.

     

    • Gefällt mir 1
  16. vor 1 Minute schrieb VP70Z:

    Hirnschmalz investieren und das gewünschte Gutachten selber schreiben? Oder schließt die untere Verwaltunsgbehörde das jetzt schon im Vorfeld aus?

    Seit wann werden selbst geschriebene Gutachten akzeptiert. 

  17. vor 46 Minuten schrieb Jack Aubrey:

    Zeig doch mal, bevor du zum Anwalt rennst, deinem SB die entsprechenden Stellen im Waffengesetz. CM hat es dir ja schon rausgesucht.

    Der SB lässt aber nur 5 Waffen pro Tresor zu.     Oder ich bringe eine "Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks"

    von vor 15 Jahren. Wenn die Wechselsysteme/Läufe wegfallen habe ich immer noch 2 Waffen zuviel. 

     

    Gruß

  18. Hallo

    Ich habe den üblichen Bescheid über den Nachweis der Aufbewahrung meiner Waffen bekommen.

    Genau vor einem Jahr war schon mal eine Polizeibeamtin bei mir, deren Fotos habe wohl nicht ausgereicht.

     

    Alles von mir noch einmal gemacht. Langwaffen OK

     

    Aber jetzt kommt es: eMail  zurück:

     

    Hierzu möchte ich anfügen, dass B-Tresore mit einem Gewicht von unter 200KG grundsätzlich für die Aufnahme von -5- Kurzwaffen zugelassen sind. Eine Verankerung der Tresore, um ein Abrissgewicht von über 200KG zu erreichen, um die Gesamtanzahl aufzubewahrender Kurzwaffen auf -10- zu erhöhen, bedarf einer Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks, damit dieses anerkannt werden kann. Ich vermute dies ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und auch aus der Waffenakte nicht ersichtlich.

     

     

    Sie sind nach meinen Unterlagen derzeit im Besitz von -xx- Kurzwaffen und -x- Wechselsystemen /-läufen. Die Wechselsysteme /-läufe sind den Schusswaffen gleichgestellte wesentliche Waffenteile, so dass ich auf die Gesamtzahl von -xx- komme. Gemäß den Aufbewahrungsvorschriften für Tresore der Klasse –B- bedeutet dies, dass Sie zunächst über -x- erlaubnispflichtige Waffen / Waffenteile zu viel verfügen, um diese sicher aufzubewahren.

    Erst mit der Einführung der Waffenschränke der Sicherheitsklasse N/0 werden die wesentlichen Waffenteile nicht mehr hinzugezählt und können unbegrenzt in einem entsprechenden Schrank aufbewahrt werden.

     

     

    In Ihrem konkreten Fall müssten wir nun entweder einen Nachweis über das geforderte Abrissgewicht von über 200KG bei min. zwei der –B- Tresore erhalten oder Sie müssten über die Anschaffung eines min. N/0-Tresors zur Aufnahme von -2- Schusswaffen und den Wechselsystemen / -läufen nachdenken, um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung zu erzielen.

     

    Und jetzt ? Ich habe zu denn Bilder geschrieben das die B Tresore mit Schwerlastankern befestigt sind.

    Gruß

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