Und überhaupt frage ich mich die ganze Zeit wieso das Erblicken einer Waffe, egal ob scharf oder nicht, ein öffentliches Ärgernis sein soll.
Das Ärgernis kann doch nur bestehen, wenn sich jemand über etwas "aufregt". Wenn der Bürger eine Waffe sieht und sich nicht aufregt, dann ist doch alles ok.
Und sieht der Bürger eine Waffe (wieder egal ob scharf oder nicht) und meldet der Polizei diesen Vorfall, dann wird halt ermittelt.
Steht fest wer die Waffe geführt hat, wird überprüft ob er dies berechtigt tut. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Ermächtigungen erlassen. Zumeist kommen diese Ermächtigungen aus den Polizeigesetzen der einzelnen Länder und dienen der Gefahrenabwehr. Das hat noch gar nichts mit Verfolgung unschuldiger und so einem Kram zu tun. Hier ist ja noch gar keine Strafverfolgung im Gange, es geht lediglich um Gefahrenabwehr. Und das sind halt zwei verschieden Schuhe, da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
Und wenn überprüft wird, dann wird halt auch die Waffe und der KWS überprüft. Zur Überprüfung der Waffe wird nun mal der Besitzer aufgefordert diese auszuhändigen. Ganz einfach, er hat ja auch verschiedene Mitwirkungspflichten. So wie man ja auch den Führerschein zur Überprüfung auszuhändigen hat. Und dabei sind die Beamten in der Lage zu erkennen, ob es sich um eine Schreckschußwaffe oder eine scharfe Waffe handelt. Da gibts ja noch die Dinge wie F im Fünfeck, PTB-Kennzeichnung usw.
Natürlich bleibt immer noch das Risiko das trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde. Aber das kann man halt nie vollständig ausschließen.