Zum Inhalt springen

speedjunky

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    3.486
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von speedjunky

  1. ok, hast ja Recht. Ich meinte natürlich die öffentlich zugänglichen Statistiken, andere sind, für mich jedenfalls, irrelevant! Denke aber die meisten Leser haben das sehr wohl verstanden. Aber ich korrigiere mich:

     

    Eigenes Zitat mit Änderung:

    Gibt es eigentlich eine öffentliche Statistik über abhanden gekommene Waffen? Denke wohlweislich nicht!

     

    Zu Doppelaufzählung: Gab es damals nicht mal einen Verein der direkt dem Innenministerium unterstellt war ? Möchtest Du behaupten, das alle Personenschützer dieser Art zur Polizei gehören???

     

     

    Gruß

    SJ

  2. Na diejenigen, die unsere Regierung bewachen  (T'schuldigung, sollte Dienst heißen). Es gibt sicherlich nicht nur die (un)sichtbaren schwarzen Männer auf den Dächern bei Staatsempfängen.

    vor 2 Stunden schrieb schiiter:

    Ja gibt es.

    Die Antwort ist wie die Frage nach der Uhrzeit: Frage: Kannst Du mir bitte sagen wie spät es ist? Antwort: Ja, kann ich.

  3. Gibt es eigentlich eine Statistik über abhanden gekommene Waffen? Unterteilt nach Polizei, BW, Personenschützer im öffentlichen Dient, Jäger, Sportschützen etc? Denke wohlweislich nicht.

    Das prozentuale Verhältnis wäre aber sehr interessant, speziell unter dem Aspekt "Verschärfung Aufbewahrung" von der Miesere. 

     

    SJ

  4. Belohnung nicht für den Finder, sondern für den, der den Finder anzeigt!

    vor 39 Minuten schrieb horidoman:

    Für Hinweise von Privatpersonen, welche nicht gleichzeitig der Fundunterschlagung verdächtig sind und deren Hinweise zum Wiederauffinden der Waffe führen, wird eine Belohnung in der Gesamthöhe von 1.000 Euro ausgesetzt.

     

  5. 1000 € dafür ??? Im Darknet wird dafür wesentlich mehr gezahlt, wenn man den Medien glauben darf. Derjenige, dem sie abhanden gekommen ist, tut mir leid. Hoffe nur, das die Waffe nicht bei einem  zukünftigen Massaker eingesetzt wird.

    Wenn ich so ein Ding finden wirklich real finden würde, wüßte ich nicht was ich damit tun würde. Abgeben? Ich weis nicht, da hätte ich Angst um meine Zuverlässigkeit. Ich glaub, ich würde einfach wegsehen und weiter gehen. 

  6. Richtig, in meinem Bekanntenkreis gibt es viele AfD Wähler, alle haben Arbeit und zählen zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft. Auf der anderen Seite kenne ich auch einige die Links eingestellt sind. Leider meist jüngere Leute. Diese zählen vorwiegend nicht zu den Leistungsträgern, zB. eine Soziologie Studentin, ein Absolvent der Sozialwissenschaft (20 Stunden Job an der Uni und kifft), Abiturienten ...

    Ausnahmen bestätigen die Regel. 

    Kann jemand meinen persönlichen Eindruck bekräftigen?

     

    Es wird Zeit, das eine Partei, die die Interessen der Leistungsträger unterstützt, etabliert wird! 

     

  7. Am 2.8.2016 um 16:30 schrieb Hunter375:

    Selbt 3000-4000 pro Jahr würde nichts ändern.. (siehe Straßenverkehr) und wenn es 100.000 wären gäbe es auch keine WS für die Bürger sondern erst mal ein schärferes WaffG. und viele andere Sanktionen.

    Bullshit, die Masse der Leute hat akzeptiert, dass im Straßenverkehr Menschen sterben. Ansonsten müßte man alle Fahrzeuge auf 7 KMh begrenzen. Bei deinen Zahlen würden aber die meisten darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, eine Waffe selbst zu besitzen oder vielleicht einen Nachbarn zu haben der welche hat. Es weis spätestens dann, dass die Polizei nicht ausreichend Schutz bieten kann!

     

    Gruß

    SJ

  8. vor 10 Stunden schrieb schiiter:

    ZWeimal Unsinn. Es steht nichts von 1989 oder BEitritt um sich eine neue Verfassung zu geben und eine Verfassung darf auch Grundgesetz ioder ganz anders heissen.

    Die amerikanische Verfassung heisst z.B. Bill of rights. Haben die dann auch keine Verfassung?

    Der Name ist wirklich völlig egal.

    Aber eine Verfassung ist, soweit mir bekannt ist, durch das Volk des Landes legitimiert. Unser Grundgesetz wurde durch die Siegermächte legitimiert und es gab keine Volksabstimmung. 

    Um dem Grundgesetz den Status einer Verfassung zu geben, müßte eine Volksabstimmung erfolgen. Diese wird es aber nicht geben, da unser Staat seinem Volk nicht traut. Das beste Beispiel ist der Umgang mit Waffenbesitzern.

     

    Gruß 

    SJ

  9. vor 41 Minuten schrieb alzi:

    Du glänzt mit fundiertem Halbwissen. irgendwie bissl richtig und trotzdem in der von Dir genannten Form immer falsch.

    informier Dich halt mal richtig im Originaltext und bastel Dir nix aus irgenwelchen "hab mal gehört", "war da und dort zu lesen" und "hat der/die gesagt".

    es bringt nix, wie man ja sieht!

    ... das kann man Dir hier auch nicht Alles beibringen (ist auch nicht Zweck dieses Forums), da musst Du schon selbst mal ran!

     

    Ich lerne immer gern dazu und der zweck des Forums ist Informationen auszutauschen, oder?

    Meine WBK habe ich 2000 bekommen, mich aber noch nie mit dem Kleinzeug beschäftigt. T'schuldigung! 

    Wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht! 

     

    Meine WBK's werde ich auf keinen Fall auf's Spiel setzen. 

     

    Danke für deine Belehrungen. Bist schon ein allwissender Profi :hi:

     

    Gruß 

    SJ

     

    PS: Ich möchte mir nix in Gesetzte "hineinbasteln". Die Möglichkeiten der Auslegung waren für mich nicht klar. Danke für eure konstruktive Hilfe.

  10. vor 52 Minuten schrieb PetMan:

    Dann lass dich von deinem Advokaten des Teufels vor Gericht vertreten wenn du versuchst den Behörden die umgebaute Makarov als geborene 4mm zu verkaufen und die dann nachher deine WBK`s einziehen wollen. Wenn die nämlich, aus welchen Gründen auch immer so eingetragen wird und das kommt irgendwann hoch wirds sehr eng um die schönen bunten Papierchen. Und die 2 Händler sind sicher so nett un beteiligen sich an deinen Kosten , weil sie dir sagten man braucht kein Bedürfnis . Und das dir die gesetzlichen Texte klar sind wage nicht nur ich zu bezweifeln........

     

    dann schreib das auch so. So wie du es geschrieben hattest war es schlicht falsch.

     

    Verstehe den Stress nicht, eine Makarov im Originalkaliber kann man sich doch als Dienstpistole in verschiedenen Verbänden befürworten lassen und kaufen. Da muss man nix tricksen oder Konstruieren. Die Dinger gibts für nen hunni zu kaufen, von mir aus auch für 2...............

    mea culpa wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Auch die Gesetzestexte sind mir nicht klar, "die Worte versteh' ich wohl, allein der Sinn ..." Frei nach G ...

    Mir geht es nicht um den Wert der Pitsche! Ich zahl dafür nix, jemand aus meinem Verein möchte gern Zubehör (ein Glas) eintauschen. Ich brauch das Ding auch nicht wirklich.

    Als 5. KW bekomme ich sowieso keinen Eintrag dafür. Ist also müßig über org. nachzudenken.

     

    Ist halt nur eine prinzipielle Sache, die vielleicht auch andere betrifft. 

     

    Gruß

    SJ

  11. vor 13 Minuten schrieb alzi:

    Das mit dem Bedürfnis und der Erlaubnispflicht (im Allgemeinen) solltest Du als LWB eigentlich draufhaben.

    Mein Wissen:

    Erlaubnispflicht gilt für alle Waffen deren Geschoss durch heiße Gase angetrieben wird.  Richtig?

    Ein Bedürfnis braucht man für ALLE diese Waffen. Richtig?

    Es richtet sich danach, ob in meinem Verband diese Waffen im Wettkampf geschossen werden.

     

    Für SL und KW braucht man ein vom Landesverband bestätigtes Bedürfnis, insbesondere wenn man die 3. KW oder den 4. SL haben will. 

     

    Wenn ich mir eine TC in .22 LR holen möchte, geh ich zum Amt, hole mir den Voreintrag, kauf die Waffe und lass diese vom Amt eintragen. Dies gilt auch für eine .50 BMG. Es muß nur eine Disziplin in meinem Verband existieren, in der ich mit der Waffe schießen darf.

     

    Ich will mich auf keinen Fall streiten.  In Johannesburg gab es einen coolen Spruch: "Ich habe mich nicht verfahren, ich suche nur neue Abkürzungen" :)

    Wenns nicht geht, dann bleibt das Ding halt eingesperrt im Schrank meines Kameraden.

     

    Gruß

    SJ

     

    Gruß

    SJ

  12. Mir sind die gesetzlichen Texte klar. Ich spiele jetzt "the devil advocate". Ich würde gern das Ding haben. Zwei Händler haben mir gesagt, man braucht kein Bedürfnis, klar. Aber die wußten, das ich eine von privat kaufen möchte!

     

    PetMen: 

    Natürlich brauchst du für einen  50BMG Repetierer oder Einzellader ein Bedürfnis. Nur keinen Voreintrag.

    richtig, braucht man für jede Waffe. Eine Bestätigung vom LV aber nur für SL und KW, ausgenommen Repetierer und Einzellader.

     

    Gruß

    SJ

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.