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Gruger

WO Silber
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  1. Wenn die Klageführer nicht weitermachen wollen, dann würde ich das niemandem verübeln. Wer das Prozeßrisiko trägt, der entscheidet. Will man also als 2te Variante jetzt zukünftig den Verwaltungsgerichtsweg eines tatsächlich "Beschwerten" unterstützen? Oder war es das mit dem Rechtsweg? Optionen kann man doch diskutieren, für die Entscheidung haben wir (bald auch rechtssicher) einen Vorstand und eben die Klägergruppe. Das dazu Zeit benötigt wird ist klar, die hat man ja auch.
  2. Naja, die Verfassungsklage ist nunmal nicht angenommen worden, den Punkt muß man einfach abhaken. EuGH ja oder nein ist die Frage. Meine Meinung ist immer noch "Ja" - und sei es um Zeit zu schinden. Ich halte es durchaus für denkbar, dass man in der einen oder anderen Amtsstube etwas vorsichtiger agierte gerade wegen der anhängigen Klage. Das wollen wir doch jetzt nicht ändern
  3. Wobei sie ja dann wieder bei Demokratie ankommen. Es ist ja offenbar als Kreis (oder Spirale?) angedacht. Das erinnert dann irgendwie wieder an Marx. Wenn wir jetzt noch die (Un-)möglichkeit der Erkenntnis der wahren Wirklichkeit mit dem uns zur Verfügung stehenden Sensorium debattieren, hierbei gerne die unterschiedlichen Denkschulen und Denkrichtungen im Wandel der Zeiten berücksichtigend, dann haben wir uns endgültig vom Thema verabschiedet
  4. Wo? Ich mag mich irren, aber die Zulässigkeit wurde erst hier in der Diskussion aufgeworfen. Aus dem Schreiben der Kanzlei kann man das jedenfalls nicht entnehmen.
  5. Das bestreitet niemand. Es wird nur befürchtet, dass legaler Waffenbesitz als solcher schon als besondere Gefahr gesehen wird. Und somit auch bei Lappalien mit der Tür ins Haus gefallen wird. Eine Befürchtung, die wohl nicht ganz unberechtigt ist (leider).
  6. Edit: (bischen was gelöscht) Ich handle danach. Und will auch ^^ Ich bin weiterhin der Meinung, dass jeder Straftäter für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Die Jacke, dass ICH mich schuldig fühlen soll, wenn andere Mist bauen ziehe ich mir nicht an. Zum Thema: Stellt Tee in den Flur für die Beamten, ein wenig Freundlichkeit zahlt sich immer aus. Aber nicht direkt vor die Tür, nicht das die drauf fällt... :-)
  7. Ok, wie wäre es mit einem Schild an der Haustür: BEWAFFNET aber ungefährlich! Nach dem NWR-Hack weiß doch sowieso jeder was du zuhause hast ...
  8. Nein, haben WIR nicht. Ich weigere mich, mit Straftätern in einen Topf geworfen zu werden! Wenn in meiner Nachbarschaft ein Verkehrsunfall passiert, dann frage ich mich auch nicht, was ICH versäumt habe in der Verkehrserziehung der Beteiligten. Ich frage mich, was DIE versäumt haben. Gelegentlich frage ich mich auch, wo die ihren Führerschein gekauft haben, aber egal. Wenn irgendjemand vorsätzlich gegen Gesetze verstößt, dann kann ich das mit eigenem gesetzeskonformen Verhalten NICHT verhindern. Irrtümliche Verstöße kann man mit Aufklärung usw. VERSUCHEN zu bekämpfen, Vorsatz jedoch nicht. Wenn Gesetze erlassen werden aufgrund Verhaltens Einzelner, trotz überwältigender Mehrheit rechtstreuen Verhaltens der anderen Bürger - dann hat man alles dafür getan, dass auch der Rest auf Gesetze pfeift. Hat ja eh keinen Sinn sich daran zu halten, man wird ja trotzdem kriminalisiert. Wollen wir das? Nein, wollen wir nicht.
  9. Er könnte die Beschwerde aber auch annehmen. Ein Prozeßrisiko besteht ja immer. Jetzt muß man sich halt in Ruhe (!) überlegen, ob man weiter macht oder eben nicht. Ich denke, da wäre auch wichtig zu wissen, ob weiter gespendet wird oder die potentiellen Geldgeber die Flinte ins Vollkorn werfen.
  10. Sehr interessanter Beitrag von Schwarzwälder! Mal anders gedacht: Wenn wir nach Straßburg gehen und dort verlieren (also Grundrechtseingriff angeblich gerechtfertigt), was würde sich für uns verschlechtern? Wir hätten immer noch den gleichen Stand wie heute, nun aber "zementiert". - Die Verwaltung müsste immer noch rechtfertigen, warum sie in unsere Wohnung wollen "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" (danke Mausebär für deinen unermüdlichen Aufklärungseinsatz). - Wir hätten immer noch das Problem der evtl. Aberkennung der Zuverlässigkeit bei wiederholter unbegründeter Ablehnung der Wohnungsbetretung (da würde ich aber mal ganz schnell begründen...) *) Fazit: Ich wäre mit weitern 50 Euro dabei. Lieber jetzt in Straßburg scheitern als in 5 Jahren Verwaltungsgerichtsweg das Gleiche zu erleiden (dann mit der Gefahr ungünstiger Formulierungen für die Verwaltungspraxis). *) Zitat WaffVwV Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.
  11. Du meinst zwar das richtige, aber in der Form würde ich das nicht behaupten wollen. Es geht um die kürzeste bestimmungsgemäße Waffenlänge. "2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen." Sofern die Waffe nicht unumkehrbar "verlängert" wird ist und bleibt es eine KW, da die kürzeste bestimmungsgemäße Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet. Wenn du eine LW mit einem "zu kurzen" Lauf/Wechselsystem versiehst, betrittst du den Bereich der Waffenherstellung und solltest entweder eine Genehmigung haben oder einen BüMa beauftragen. Bedürfnis für die Kurzwaffe wäre auch nicht schlecht :-) - Daher also die Schlußfolgerung, dass man LW nicht in KW umbauen "darf" (ansonsten viel Aufwand). Edit: So jedenfalls mein Verständnis der Regelungen, ohne Allwissenheit behaupten zu wollen.
  12. Absatz 6 des § 10 AWaffV: Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Die Waffensachkunde ist Bestandteil/Voraussetzung der Befähigung zur Aufsichtsperson, reicht aber für sich allein nicht aus. Sonst hätte man es bei "die Aufsichtsperson hat die Sachkunde nach §7 WaffG nachzuweisen" belassen können und fertig. Im §10 AWaffV steht die "erforderliche Sachkunde" immer in Bezug zur Aufsicht auf dem Stand. Bis du sicher, dass damit nur die Waffensachkunde gemeint ist? Nach Meinung der Verbände offenbar nicht, daher die angebotenen Lehrgänge zur Aufsichtsperson. Edit: Hat sich etwas überschnitten mit Schuster
  13. Nachdem ich mich 2 tage durch die 83 Seiten dieses Freds gearbeitet habe... bin ich 1. etwas müde und 2. habe ich heute einen Stern beantragt sowie 50 Euro für die Siegesfeier gespendet Und wenns nichts wird - was solls, der OLYMPISCHE Gedanke zählt (gewinnen ist alles oder wie war das nochmal *grins*)
  14. Bitte ggf. Bescheid hier einstellen, danke!
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