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Beiträge von HangMan69
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vor 6 Minuten schrieb Ami:
Die Frage ist, da bei allen verkauften Waffen der Munitionserwerb nicht gestrichen wurde, bei einer Bestandwaffe mit gleichem Kaliber der alte Eintrag weiter gilt?
ich denke mir:
mit dem verkauf der waffe erledigt sich auch die gültigkeit des stempels zu diesem eintrag...
denn als Bsp.:
du hast einen revolver in .357, den du nun verkaufst.
keine weitere waffe in dem kaliber.
bist du nun weiterhin berechtigt .357 mun zu besitzen/erwerben?!?
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hat dein tresor ein elektronisches schloss und als "backup" einen schlüssel?
und nu willst du das "schlüsselschloss" durch ein mech. zahlenschloss ersetzen?
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vor 3 Minuten schrieb Essener:
Ich verstehe auch nie die Schützen, welche um 15€ zu sparen, auf den Muntionserwerb bei Neuerwerb einer Waffe verzichten…
kommt halt drauf an.
bei uns kostet der stempel 35eus!
darf ich fragen warum du die flinte/n auf wbk grün hast/hattest und nicht auf gelb?
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vor 46 Minuten schrieb Derek:
dass die 38 SP Muni keine Bleigeschosse haben dürfen, sondern Voll- oder Teilmantel, richtig?
naja, es gibt auch "verkupferte bleigeschosse" für .38ger...
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meine persönliche erfahrung:
mun NUR wenn auch eine entsprechende LW auf WBK grün vorhanden!
ansonsten wurde seitens der händler NIE mun verkauft...
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vor 25 Minuten schrieb sealord37:
Fast jeder hölzerne Repetierer sieht aus wie eine Kriegswaffe aus den letzten Weltkriegen.
die "dummerweise" bei "einführung VOR 1945" eben KEINE kriechwaffeln mehr sind!!!
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vor 10 Minuten schrieb Vroma:
Vielleicht macht ihr wieder das Grundgesetz einen Strich durch die Rechnung...
das hat man bekannterweise in der kürzeren vergangenheit doch auch einfach "ausgeschaltet/übergangen"!
warum sollte man sich da bei den paar waffenbesitzern schon daran halten?
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vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:
Dann lag die Schreckschuss-Knarre aber immer noch in einem verschlossenem Behältnis.
rechtlich gesehen eben nicht!
es war höchstens "geschlossen"!
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bei mir hat ne nette email gereicht.
stunde später hat ich alles per .pdf zurück...
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und wieder eine "neuanmeldung" mit dem tenor:
wie komm ich auf dem kürzesten weg an waffen!!!
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is keine "herstellung", sollte also i.o. sein...
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musst aber auch dazu sagen das es in der schweiz eine "lange" liste von staatsangehörigkeiten gibt (selbst wenn die in der ch wohnen) die keine waffen erwerben dürfen!
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bei mir auch kostenlos erfolgt...
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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:
Ich sende nur noch mit Sendungsverfolgung und versicherten Versand!
was genau was beweist?!?
nämlich gar nix!
du hast das gleiche problem wenn der empfänger behauptet: "paket war leer!"
da springt auch keine versicherung ein...
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vor einer Stunde schrieb Pistolen-Paule:
Selbst Soldaten gibt es nur im Fernsehen.
wohl eher:
"Selbst Soldaten sind NUR Mörder!!!"
wie es ein teutsches Gericht ja mal bestätigt hat!!!
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is nachvollziehbar, zumindest bei meiner behörde, DENN:
die stellen aus/genehmigen und machen dann IM ANSCHLUSS die abfragen!
wenn dann was auffälliges rauskommt, dann wird eben wiederrufen!!!
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vor 39 Minuten schrieb Pistolen-Paule:
ob Waffenrecht beim privaten Rechtsschutz inkludiert ist
grundsätzlich is da ja erst mal wohl "Verwaltungsrecht"! so dass man das ja eigentlich nicht ausschliessen sollte können...
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vor 46 Minuten schrieb Paxcal:
Du überlässt die Waffen auf Leihschein, aber nicht zum Benutzen, sondern nur zum Aufpassen.
IMHO ist das zeitlich "nur sehr begrenzt" möglich...
mehrere wochen ok. mehrere monate?!? vielleicht länger?!? ich denke das geht nicht...
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vor 11 Stunden schrieb tt22:
Btw: Solange die Stadt zudem nicht zu den 10 kreisfreien
und genau in solch einer wohn ich!
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jede stadt kann davon abweichen...
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vor 1 Stunde schrieb tt22:
Hier in Nds.
das würde ich nicht veralllgemeinern!
jede stadt hat ihre eigene gebürenverordnung, somit können sich die gebühren auch innerhalb Nds. unterscheiden!
wenn das also bei dir so is, dann sag: "bei meiner behörde...!"
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sprich doch mal den user @Doggenrotti an, der hat das, wenn ich mich recht erinnere, vor paar jahren durch...
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vor 7 Minuten schrieb mmoock:
schaftlosen 20" Rem700 ist....
... NICHT bestimmungsgemäß!!!
Waffenschrank selbst auf Zahlenschloss umbauen - erlaubt?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von HangMan69
meine meinung dazu:
damit veränderst du die zulassung nach dem dieser/dein tresor eingestuft ist.
wenn dann dürfte das wohl nur der hersteller.
oder du lässt auf eigene kosten den tresor nach umbau erneut zertifiziren...
ein neuer tresor wird in der anschaffung wohl billiger sein als das was du vor hast.