-
Gesamte Inhalte
1.502 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Hephaistos
-
-
vor 17 Stunden schrieb steven:
Hallo Harald B.
auf den 7 Seiten sind meine Waffen aufgelistet. Jeweils in 8er Blocks.
Da sind durcheinander die Sammlerwaffen und die Sportschützenwaffen gelistet.
Alles habe ich noch nicht geprüft. Aber die Sammlerwaffen werden hauptsächlich mit "Bedürfnisgrund Sportschütze" bezeichnet.
Steven
Ist doch prima! Da hast du jetzt ein Bedürfnis, deine Sammlerwaffen zum Stand führen und dort schießen zu können. (Grün war grad aus)
- 1
-
vor 1 Stunde schrieb rieny:
Auf dem linken Unterarm?
unter der Achsel . . .
-
vor 2 Stunden schrieb Lt. Blueberry:
Kann man die nicht mit nem Lichtschwert markieren ???
A la Zorro.
Lt. Bleuberry
Phaser-Laser statt Faser-Laser.
-
Hm. Büffel in Afrika erlegen?
-
Klappdeckel mit Verschluss wie Vorreiber bei Fenstern gibts auch.
-
vor einer Stunde schrieb Raiden:
Alles wesentliche wurde zwar schon gesagt, aber nochmal was zur Beruhigung:
Der SB braucht ne Nachschulung und du hast alles richtig gemacht. Mach dir keinen Kopp. Und Waidmannsheil zur bestandenen Prüfung!
Nicht ganz:
@Phoenix: Hoffentlich hast du schon einen entsprechenden Schrank für die Aufbewahrung.
- 1
-
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:
so wie ich das verstanden habe gibt es:
1 personenbezogene id
pro jede wbk eine id
pro waffe eine id
das wars!
der jjs hat keine id...
Nein. Es gibt eine P-ID und darüber hinaus eine E-ID (Erlaubnis ID). Ich wollte wissen, ob die nach dem Erlaubnissachverhalt unterschiedlich sein kann. Bei einer Person.
-
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:
Nö, weder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse noch Jagdscheine sind im NWR gelistet. Nur waffenrechtliche Erlaubnisse (seit 2019 auch die Anträge dazu) und waffenrechtliche Verbote.
Gibt es mehrere E-Id pro Person? Also z.B. JJS, Gelbe, §17/18?
-
vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:
Waäre vielleicht ein eigenes Thema
Der Fangschuss mit LP wird an der Joulegrenze scheitern.
SD gäbe es dafür jagdlich auch nicht.
Kann man aber frei kaufen. Hoffe, einer passt.
-
Am 20.8.2011 um 10:07 schrieb FraFe:
Und was soll das heißen?
Lies mal Paragraph 15 durch und überleg mal wie schnell man dir in einer Diktatur die "bürgerlichen Ehrenrechte" aberkennen kann.
Nach diesem WaffG durften nur diejenigen legal Waffen besitzen, die dem System genehm waren. Das ist kein freiheitliches Waffenesetz und kein Vorbild. Das zweite Amendment ist schon eher eins.
Lassen wir mal den Satz 3 im zweiten Absatz außen vor, so hat das nichts mit dem Gesetzestext zu tun, sondern mit dem System. Viele Formulierungen sind der aktuellen mehr als ähnlich. Die Zuverlässigkeit kann auch heute jemand ganz schnell los sein, auch wenn seine Verfehlung mit Waffen gar nichts zu tun hat.
-
98K in 7,62x51
Wie stillos. 🙂
-
vor 4 Stunden schrieb Sebastians:
Bei mir steht seit letztem Jahr in einer WBK:
"Der Schalldämpfer darf nur für Jagdlangwaffen verwendet werden."
Ist das denn noch gültig?
Sticht Waffenrechtsänderung eine alte Ausnahmegenehmigung?
Wo ist jetzt der diametrale Unterschied? Das WaffG 2020 schränkt dich sogar noch mehr ein (Zentralfeuer)
-
Meine Behörde sagte mir, dass im Laufe des August unaufgefordert die Stammdatenblätter versandt werden.
-
vor 4 Stunden schrieb Delvecchio:
Das Problem liegt nicht in der Selbstauskunft bzw. der Frage nach der Extremisteneigenschaft. Dem Antragsteller wird in Niedersachsen zusätzlich eine Rechtsmittelverzichtserklärung abverlangt, mit der jeglicher Rechtsschutz ausgeschlossen werden soll für den Fall, dass nach Erteilung des JS Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bekanntwerden und die Erlaubnis widerrufen wird.
Unterschreibt der Antragsteller das entsprechende Antragsformular nicht, wird der Antrag auf Erteilung des JS nicht bearbeitet.
Und genau dies halte ich unter dem Druck, evtl. als Pächter, den JS rechtzeitig verlängert zu bekommen, für nicht mehr rechtsstaatlich.
-
10km in unsrer dicht besiedelten Gegend dürfte schwierig werden. Aber mit 5 km könnte ich dienen.
-
vor 4 Stunden schrieb BergKrähe:
Ich habe einen kleinen an meinem Uhrenband.
War am Wochende erst in einer Stadt in der ich zuvor nie war.
Hat dich der Kompass da unwillkürlich hingebracht? 🙂
- 2
-
Jepp! Ist aber verschmerzbar. Muss er halt mit dem 98er den Nachsucheführer begleiten.
-
vor einer Stunde schrieb Floppyk:
Hatte ich das schon erwähnt? Ich wäre durchaus dafür dem Jagdschein die vollständige Funktion eines Waffenscheins zu geben.
Hatten wir schon mal.
- 1
-
vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:
Er darf als WBK-Inhaber von einem Berechtigten für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck leihen.
Der BüMa hat das wahrscheinlich mit dem WBKlosen jagdscheininhaber verwechselt.
..die ziemlich selten sein dürften. Auch Zelde (Ob JS-Inhaber oder nicht) hat ja für seine beiden LW eine WBK.
Aber da haben wir wieder das "Bedürfnisprinzip", das aus Furcht viel zu oft falsch angezogen wird.
-
vor einer Stunde schrieb bumm:
Der große Bumm
Das heißt jetzt Wumms!
-
vor 1 Stunde schrieb Wolfgang553:
es erfordert nicht die oben genannten Gründe, allein die Tatsache, dass ich ein (gefährlicher) Sportschütze bin reiche aus...
Nun ist die Vorschrift ja speziell für den Fall Sportschütze "gestrickt". Dann stünde auch nicht drin, dass die Überprüfung anlassbezogen zu erfolgen habe, sondern eben generell bei Sportschützen.
-
Vor dem Kauf einer Beretta auch mal Benelli ankucken.
-
vor 21 Minuten schrieb Waffen Tony:
Streiterein löscht man direkt und das gefällt mir ausgesprochen gut.
-----------
Es gab hier jetzt zwar einiges an Kritik, nur hat immer noch niemand eine vernünftige Alternative genannt
Nicht nur Streitereien, auch das, was dem Admin oder der Moderation nicht passt. Und zwar verschwindet das kommentarlos im Nirwana. Nordkorea halt.
Kleines Beispiel gefällig? Es gab mal einen Trööt, in dem wurde gefragt: "Wo ist eigentlich der und der?" Derjenige hatte sich dann zu Wort gemeldet und nur gesagt, dass er keine Lust mehr auf das Forum hätte. Zack, Thread weg. (Kling zackig, nicht wahr?)
Alternativen gibt es, aber die sind zugangsbeschränkt und man kommt nur auf Empfehlung rein. Dort ist deshalb auch der Ton familiärer, man kennt sich weitestgehend und man lernt sich auch immer mehr persönlich kennen weil es garantiert für jeden über kurz oder lang Jagdeinladungen gibt.
Öffentliche Foren (WuH ist ja eigentlich auch keins mehr) kenne ich höchstens noch das JagdundWald.
-
vor 20 Stunden schrieb Meatloaf:
Ich habe einen BW-Fahrzeughalter in der Tür angebracht, wurde bei einer Kontrolle nicht beanstandet
🙂
Meatloaf
Warum auch?
Solange die zulässige Zahl an Waffen für den jeweiligen Sicherheitsgrad nicht überschritten wird, kannst du die Waffen so reinpacken wie der Pfarrer Nolte.
WBK grün - Munitionserwerb
in Waffenrecht
Geschrieben
Ganz früher gabs überhaupt keine Erlaubnisvoraussetzung für Munition.