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Hephaistos

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Beiträge von Hephaistos

  1. vor 3 Stunden schrieb Fridolin Freudenfett:

    Natürlich, ich kann auch nur von meinen Kindern sprechen. Und bei dem besagten Amoklauf hatte ja wohl nicht nur der Sohn mächtig einen an der Waffel.

    Vorsicht! Jugend forscht. Ich durfte mit den Waffen von Vater auch schon früh auf dem Schießstand schießen. Zu Hause (lange, lange vor den diversen Verschärfungen, seinerzeit gabs noch Munition im Fahrradladen frei zu kaufen) waren sie in einer Stahlkassette verschlossen. Die Kassette selbst war versteckt.

    Nun ratet mal, ob yours truly nicht doch den Behälter und auch den Schlüssel dazu nicht doch gefunden hat? Meine Wesensfestigkeit war aber so groß, dass außer heimlichem Zerlegen und wieder Zusammensetzen nix mit den Eisen passiert ist.

     

    Mittlerweile ist der Vater längst dahingeschieden und die besagten Waffen sind auf meiner WBK und werden immer noch pfleglich zerlegt und wieder zusammengesetzt.

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  2. Am 30.5.2020 um 10:29 schrieb Waffen Tony:

    edit.

     

     

    Kann mir schon denken, was du dem Zipfler schreiben wolltest.

    Leider hast DU recht, nur geht Berlin nicht dagegen vor.

    Abgesehen vom rechtlichen gehen die Bayern natürlich in die richtige Richtung. Ich weiß immer noch nicht, welchen Sicherheitsunterschied es macht, ob ich in der Nacht Ziele mit Vorsatzgerät treffen kann oder mit einem Nachtsicht-ZF.

  3. Man sieht wieder den Irrsinn. Ein D-Tresor ist bedeutend sicherer als die Kuchenblech 0er von heute. (Ja, ich weiß, man kann ihn sich als gleichwertig genehmigen lassen)

     

    Als ich umzog und meine Schränke transportieren lassen wollte, wurde mir ein Unternehmen empfohlen, dessen Besitzer ein ehemaliger Kriminalpolizist war. Als ich nach guten Gebrauchten fragte, sagte er: Haben Sie eine Garage? Da hätte ich einen Schrank für sie, den machen in Deutschland nur drei Kerle auf. Und die sitzen im Moment alle drei.

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  4. vor 6 Minuten schrieb Waffen Tony:

     sogar legaler/illegaler Besitz unterschieden.

     

    Eine gestohlene, vorher legale Waffe, mit der eine Straftat verübt wurde, wird weiterhin in die Statistik "Straftaten mit legalen Waffen" aufgenommen. 😞

  5. vor einer Stunde schrieb baer42:

    Schlossart, Größe und Farbe

     

     

    Größe schon mal nicht. Schloss ließe ich mir noch gefallen. Für die Farbe ein extra Modell aufzulegen ist ja wohl Quatsch. Außerdem kann man jeden Tresor nach Belieben konfigurieren. Da ist das Verwirrspiel fehl am Platz.

    Anderswo sind lediglich die Größe, Ausstattung und der Sicherheitsgrad in unterschiedlichen Modellen zu finden. Den Rest konfiguriert man sich dazu.

  6. vor 1 Stunde schrieb stefan17:

    Nein, stimmt immer noch nicht.

     

    Waffenlampen / Laser sind überall verboten.

     

    Nur in Bayern gibts da diesen Wisch....

    Schwierig zu verstehen? Ich schrub: das Waffengesetz erlaubt den Umgang für JS-Inhaber mit den dort (nunmehr erlaubten) erwähnten Gegenständen. 

  7. vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Ich denke die Verbringung über die grenze ist sogar ein echtes Problem.

     

    Eben. Meinem österreichischen Jagdfreund, der soeben zu Besuch war, habe ich dringend geraten, sein Thermion zu Hause zu lassen.

     

    Auch wenn zwischen D/A kaum kontrolliert wird und es schon einen sachverständigen Blick braucht, um ein Thermion von einem herkömmlichen ZF zu unterscheiden. Aber in Coronazeiten weiß man nie, was da wieder für Schlagbäume heruntergelassen werden.

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  8. vor 22 Minuten schrieb stefan17:

    Dann zeig mir mal die Stelle, wo es jedem JS Inhaber erlaubt ist, eine Waffenlampe und Laser (AnPeqs) zu besitzen.

     

    In meiner Fassung des WaffG (und zwar für alle)sind die verboten.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

    Das habe ich explizite nicht geschrieben, und auch nicht gemeint. Es ging darum, dass unabhängig vom Bundesland und von den jagdrechtlichen Bestimmungen das Waffengesetz jetzt den Erwerb und Umgang mit den erwähnten Gegenständen erlaubt. 

  9. vor 58 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Ich wüsste jetzt nicht, auf welcher Grundlage ein Bundesland sich ein eigenes waffenrecht bastel dürfte.

    Die Einschätzung obliegt nach WaffG der zuständigen Behörde (BKA) und nicht einem Bundesland.

     

     

    Womit du recht hast. Allerdings vernünftiger ist die bayerische Auffassung.

     

    Darüber hinaus erschließt sich mir auch nicht der gewaltige sicherheitsrelevante Unterschied zwischen Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtzielgeräten.

  10. vor 13 Minuten schrieb stefan17:

    Ich werde aus dem Schreiben nicht 100% schlau.

     

    Wenn jemand in Bayern einen gültigen JS hat, darf er ohne Ausnahmegenehmigung Waffenlampen/Laser besitzen und diese auch an Langwaffen montieren.

     

    Das erlaubt das WaffG jedem in D mit einem gültigen JS.

    Die jagdlichen Einsatzmöglichkeiten hängen vom Bundesland ab. Hessen z.B.  hat die Jagd auf SW mit erlaubten Nachtsichtgeräten gesetzlich ermöglicht.

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