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EkelAlfred

WO Silber
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  1. ".............. vergaß ein Polizist seine Pistole auf der Toilette in einer Tankstelle ...... Über Videoaufzeichnungen kam die Polizei einem Motorroller-Fahrer, der die Pistole mitgenommen hatte, auf die Spur – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25611316 ©2017" Also, irgendwie finde ich diesen Zusammenhang einfach verstörend ...... wird man jetzt schon beim Exkrementieren gefilmt?
  2. Kannst Du das mal vormachen und mir Bescheid sagen, ob es geklappt hat?
  3. Ich vermute auch, dass bei einer Bestellung im Ausland das Messer überbracht wird. Und zwar morgens gegen 4.30 Uhr von 6 schwarzgekleideten Herren mit MPi 5, die nach dem Einschlagen der Haustür im Schlafzimmer stehen.
  4. Schiiter würdest Du das mal etwas genauer erläutern? @Schmitz - und was wäre dann mit einer Einfuhr?
  5. Der UMGANG ist ja aber den Jagdscheininhabern und Kürschern ausdrücklich erlaubt. Es geht nicht um irgendwelche Umgehungsideen, mir geht es um die RECHTSGRUNDLAGEN. @Schmitz75: Weil die Frage immer noch nicht geklärt ist, Hasi.
  6. Ich würde es lieber vorsichtshalber auf die Spitze treiben. Bei Verbotenen Waffen und Gegenständen werden die immer sehr sehr nervös und ruckzuck ist die Ka_cke am Dampfen. Ich kann mich noch gut an einige der ganz schlauen Jungs erinnern, die wegen selbstgebohrter Hohlspitzgeschosse die Wbks, den Job bei der BASF und was weiss ich noch alles verloren haben. Und heute ist das so legal wie ein Stück Milka Vollmilch!
  7. Echt jetzt? Das halte ich für eine "Urban Legend". In vier von vier Hustkeuch-Filialen (ich kaufe mir da immer meine Dirndl für den Swingerclub) bekommst Du die Teile einfach so: Jagdschein zeigen, Kohlen hinlegen, nehmen, gehen. Das Gesetz spricht auch nicht von einer Erlaubnispflicht oder ähnlichem. Es sagt nur, dass für diesen besonderen Personenkreis das Verbot nicht gilt.
  8. Waffengesetz (WaffG) § 40 Verbotene Waffen .... (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__40.html Messer, mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser), 2.1.4 "Umgang" müsste doch auch Herstellen heissen, oder? Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, 5. verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert, 6. nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt, 7. schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt, 8. 8.1 werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden; als Herstellen von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen, 8.2 wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden, Und erwerben, besitzen, führen. Aber darf man sich das auch aus dem Ausland mitbringen? Und wo zur Hölle steht das nur
  9. Also, ein oder zweischneidig kein Problem, da nirgends etwas zu diesem Thema steht. Führen ist auch kein Problem, denn man darf ja damit umgehen.
  10. Schon seit einigen Jahren sind Messer mit quer stehendem Griff ("Stossdolche") zu verbotenen Gegenständen deklariert worden. Allerdings ist der Besitz für Jäger und Kürschner erlaubt. Was ich einfach nicht kapiere: Immer wieder werden die Teile in Jagdgeschäften relativ frei präsentiert und man kann die einfach gegen Vorlage des Jagdscheines (ohne das die sich eine Kopie machen oder die Daten aufnehmen) kaufen. Es wird auch nicht näher darauf hingewiesen, das man die Teile nicht seinem Schwager schenken darf und im Tresor verwahren muss, was ich in Anbetracht der extrem schwerwiegenden strafrechtlichen Folgen schlicht fahrlässig finde. Um nochmal auf die eigentliche Frage zu kommen: Wenn ich einen gültigen Jagdschein habe, darf ich so ein Messer ja erwerben und besitzen. Darf ich es auch bauen? Ich meine - ist ja an sich kein Problem. Nur ist es auch legal? Darf ich so ein Messer auch z.B. im Ausland, von mir aus Frankreich oder Polen (dort sind die Teile nichts besonderes und völlig legal), kaufen und dann mit nach Deutschland nehmen? Ich verstehe die Rechtslage einfach nicht wirklich. Einerseits wird wegen verbotenen Gegenständen ein Riesenbohei gemacht, andererseits ist es offensichtlich so, das die Händler diese nicht nachweisen müssen und auch ohne konkreten Nachweis verkaufen. Es besteht also keine Buchführungspflicht und Behörden wissen auch nichts. Andererseits war man ja bei der Rechtsänderung damals verpflichtet, seinen Altbesitz zu melden, musste einen Tresor nachweisen und ich kenne einige Leute, die einen Bewilligungsbescheid bzw. eine Besitzerlaubnis bekommen haben. Da gab es also einen Verwaltungsakt.
  11. Mich irriert an der Sache lediglich, das es an diesem Standort nicht viele Anbieter gibt und der Eine davon so heisst wie jemand Spezielles aus Worms am Rhein, der sich für Kriegswaffen und ähnliches interessiert. Das kann ein Zufall sein. Muss es aber nicht ....
  12. Ich hätte trotzdem gerne das pinkfarbige Schörd. Aber ich brauche noch passende HiHeel Stiefel!
  13. Puh, das ist aber wirklich schwer!
  14. Ich LIEBE Sätze wie "Ich kann Euch versichern, dass wir das Geld sinnvoll einsetzen. "
  15. Hallo, für die Benelli M3/M4 Flinte suche ich einen TecLoader. Die Dinger werden schon lange nicht mehr produziert. Interessant wäre auch nur der Haken oder nur Laderohre. Bitte PM. Daaaaanke!
  16. Nun, es sind im Wesentlichen die alten oder bestenfalls runderneuerte Leute. Und das Programm ist auch der gleiche Scheiss wie immer, aber wenigstens in ganzen Sätzen und hochdeutscher Sprache; da muss die AfD erst mal noch hinkommen.
  17. Dieses Jahr sind Bundestagswahlen. So weit, so schlecht. Welche Fragen könnte man als "Wahlprüfsteine" zum Waffenrecht ausarbeiten und den Parteien vorlegen?
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