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Quetschkopf

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Beiträge von Quetschkopf

  1. vor 1 Minute schrieb Bounty:

    Nein, es sei denn Du arbeitest aktiv an Deiner Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

    Habe ich schon geschafft. Aber auf der guten At und Weisse.

     

    vor 2 Minuten schrieb Bounty:

    der kommt immer, auch wenn Du mit der dienstlich gelieferten Handwaffe und dienstlich gelieferter Munition geschossen hast.

    Nein das tut er nicht. Der kommt tatsächlich nur wenn gegen Vorschriften und Befehle, im Einsatz zählen die RoE´s natürlich auch dazu, verstossen wird oder solch ein Verstoss vermutet wird und der Stattsanwalt dazu aufgefordert wird.

     

    Vermutlich wird es im Einsatz wirklich keine Probleme geben sofern die Rahmenbedinngungen gepast haben.

     

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  2. Habe das vor einigen Jahren an genau diesem Ort der im Video zu sehen ist auch machen dürfen.

    Bei einer Innentür kein Problem, eine gute deutsche massive Haustür oder auch einer T30 / 60 / 90 ist es mit Sicherheit auch möglich das Schloss oder die Tür an sich so stark zu schwächen dass man mit dem großen Hammer oder der Ramme die Tür auf bekommt.

    Ein Harligan Tool in Verbindung mit einem Spalthammer und ein paar Keilen wäre mir aber lieber, geht auch schneller als mit der Pumpe. 

     

    Ja das mit der Waffe und dem Werkzeug, das haben die uns auch gepredigt. Hat wohl was mit dem Beschaffungsprozess und der rechtlichen Definition zu tun, Bürokratie pur. Meines Wissens gibt es für die normale Truppe auch keine "richtige" Munition.
    Wäre mir im Einsatz so ein "Werkzeug" in die Hände fallen, hätte ich aber alles daran getan mir eine Handvoll Postenschrotpatronen und viel wichtiger, einige schwere (gerne 50gramm oder so) beschaffen. Mit den schweren Slugs kann man ganz bestimmt die Schlösser auch direkt rausschießen und nicht nur rausknabbern. Die Gefährdung im Raum ist dann selbstverständlich eine andere.

     

    Meiner Meinung nach musste die Pumpe halt her weil es viele andere auch haben, nötig wäre es aber meiner Meinung nach nicht unbedingt, mit einem Haligan, Ramme und Sprengfolie ist eigentlich alles abgedeckt.

     

    Ach ja, blöderweise stehen diese "Werkzeuge" in der Realität nur den Spezial- und Spezialisierten Kräften zur Verfügung, sollte aber auch für die (normale) Infanterie und die Pios (EOD / Kampfmittelräumer haben die ja auch) zur Verfügung stehen. 

     

    Also, keine Werkzeuge gegen Menschen und Tiere einsetzten, sonst kommt der Staatsanwalt! 

     

  3. Umso länger ich hier jetzt mitlese, um so peinlicher ist es mir das ich diese Frage gestellt habe. 
    Eigentlich hätte ich das wissen müssen.

    Vermutlich war die Freude über das Teil so groß, dass sich mein Verstand ausgeschaltet hat.

    Werde der Gerät nochmal auf 25m Einschießen und dann schauen wie es mit den 10 und 15m funktioniert.

     

     

    Warum geht die Rechtschreibkorrektur hier eigentlich nichtmehr?  

  4. Sollte das das falsche Unterforum sein, ist bestimmt ein Moderator so nett und verschiebt das Thema.


    Vor einiger Zeit habe ich einen gebrauchten Roni Anschlagschaft Generation 2 für eine Glock 17 ersteigert.

    Am Wochenende konnte ich die Kombo erstmals ausprobieren.

    Eingeschossen habe ich das System mit meiner Gen.4 Glock und einem Rotpunktvisier auf zehn Meter da ich auf diese Entfernung die Treffer mit dem bloßen Auge sehen kann und ich zu faul war nach vorne zu laufen.

    Auf 10m war auch alles gut, hat annähernd Loch in Loch geschossen.

    Auf 25m war nicht ein Treffer auf der Scheibe. Also nochmal auf eine Zwischendinstanz, und siehe da, alle Löcher waren ca. 20cm zu hoch.

    Am Visier liegt es nicht, habe das gleiche auch nochmal mit dem Eisenvisier so durchgemacht.

    Daher meine Vermutung, die Waffe ist nicht wirklich parallel (zur Montageschiene auf der Oberseite des Schaftes) zum Schaft.

     

    Wer kann mir weiterhelfen????? 

  5. vor 2 Stunden schrieb BroilKing:

    Nur Nachdenken, nicht drauf antworten

    Den Gefallen tue ich dir nicht 😉

    vor 2 Stunden schrieb BroilKing:

    Ach ja, der Gesetzgeber. Also die Regierung.

    Der Gesetzgeber und die Regierung sind zwei unterschiedliche Dinge.

     

    Hat man im Politikunterricht der 7. Klasse Volksschule gelernt.

     

    Regierung = Exekutive, also ausführende Gewalt

    und der Bundestag ist ggf. in Verbindung mit dem Bundesrat die Legislative, also Gesetzgebende, Gewalt.

     

    So viel also zum Rechtsverständnis unserer Mündigen Bürger…….

     

     

    Tut aber nichts zur Sache dass sich Alkohol und Waffengebrauch nicht miteinader vertragen. 

     

     

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  6. Dieses Gerichtsurteil wird schon seit einiger Zeit als Refernenzurteil zum Thema Zuverlässigkeit und Alkohol herangezogen. Meiner Erinnerung nach, wurde dem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt, weil er im alkoholisierten Zustand Geschossen hat und nicht weil er alkoholisiert geführt oder Transportiert hat. Das eine wäre für mich nachvollziehbar, die anderen zwei TBM´s keineswegs und wären auch nicht realistisch umsetzbar bzw. zumutbar. 

     

    So etwas kommt halt dabei raus wen man sich an ein juristisches Thema heran wagt ohne juristische Kenntnisse. 

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  7. vor 20 Minuten schrieb Valdez:

    Aber es ist halt politisch gewollt den LWB eher zu gängeln und nachzufragen, als den bärtigen Harzer der mit dem C63 an der Shisha Bar vorfährt.

    Oder die mit den 25 Identitäten.

     

    Sorry das ich das jetzt nachtragen muss. Klar ist es einfacher das Recht gegenüber dem rechtstreuen LWB umzusetzten als gegenüber dem Drecksack, das liegt doch in der Natur der Sache.

     

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  8. vor 8 Minuten schrieb Valdez:

    Ich denke wenn Deutschland in anderen Fällen als die 63. Langwaffe den Behördenapparat effektiv einsetzen würde. Wäre mehr gekonnt.

    Das steht meiner Meinung nach auch ausser Frage, hat aber nichts damit zu tun dass auch das Waffenrecht bearbeitet wird.

     

    vor 10 Minuten schrieb Valdez:

    Aber es ist halt politisch gewollt den LWB eher zu gängeln und nachzufragen, als den bärtigen Harzer der mit dem C63 an der Shisha Bar vorfährt.

    Oder die mit den 25 Identitäten.

    Auch das steht, zumindest ür mich, auser Frage, hat aber auch nichts damit zu tun das beide Rechtsgebiete nichts miteinader zu tun haben.

    vor 11 Minuten schrieb Valdez:

    Es ist nur erstaunlich wie es aber immer wieder welche Leute gibt, die um Einschränkungen und Staatsschnüffeleien betteln.

    Wer bettelt?  Ich für meinen Teil habe schlicht und ergreifend akzeptiert das ich ein Hobby ausübe das gesellschaftlich nicht sehr anerkannt ist und stark gesetzlich reglementiert ist. Diese Regeln muss ich akzeptieren. Weiterhin kann ich meine Position im Rechtsstaat gut einordnen (hat vielleicht auch etwas mit meinem Beruf zu tun).  Wen ich Steintafeln, Hammer und Meißel hätte und ein Waffengesetzt für die Ewigkeit erstellen müsste, würde es etwas anders aussehen als das aktuelle, da ich aber nicht mit Hammer und Meißel umgehen kann, muss ich es akzeptieren. 

    vor 17 Minuten schrieb Valdez:

    Aber die Biokartoffel ist und bleibt eine spezielle Sorte, die ich noch niemals verstehen konnte.

    Ja, jede Kultur ist eigen. Blöderweise kann man sich vor der Geburt nicht aussuchen wo man landet. 

    Das Graß ist natürlich immer auf Nachbars Wiese grüner als im eigenen Garten, ist auch bei mir leider so....... 

  9. Das Rechtsverständnis des Ein oder Anderen hier ist schon echt interessant.

    Grundsätzlich bin ich gegen diese ganze Waffenrechtsverschärfungungen und Gängelungen von LWB, ganz klar, bin auch Sportschütze und habe zwei, drei Waffen, davon bestimmt auch eine mit der ich eigentlich gar nicht schieße.

    ABER, ist das wirklich ernst gemeint das ihr nicht verstehen könnt das der Jäger seine 63. Waffe nicht eingetragen bekommt?

    Das Bedürfnis des Jägers ist die Jagdausübung und nicht die Freude am Besitz. Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK).

     

    Fangt mir jetzt bitte nicht mit Freiheit an, seit 1949 wird unsere Freiheit durch das Grundgesetzt definiert, wem das nicht passt muss sich politisch engagieren um Veränderungen herbeizuführen.

    Die / jede Gesetzgebung ist ein Speiegelbild unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Politik führt diese nur aus (geliefert wie bestellt). 

     

    Würde es hier um die 20. Waffe des Grünrockes gehen, würde ich auch sagen, dass das unverhältnismäßig ist, aber die Begründung der 63. zur Jagdausübung halte ich nicht für im Sinne des Waffengesetztes. Ist halt die Kehrseite der Rechtsauslegung.

     

    Na wie dem auch sei, gleich werde ich bestimmt von euch hier zerrissen. 

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  10. Grundsätzlich bin ich da voll bei boarhunter416, muss aber auch sagen das ich das nicht wollte. Es wird nicht lange dauern bis alle deine Nachbarn wissen was in deinem Kellerabteil ist und das spricht sich auch rum. Du wirst dabei nie erfahren wer dann alles weiß das in deinem abgelegenen Kellerabteil "Sturmgewehre" und "10.000 Schuss Großkaliebermunition" lagern. Mir wäre der Tresor im Schlafzimmer da wirklich lieber, könnte ich beruhigter schlafen. 

    Sofern du den rechtlichen Rahmen einhältst und deine Waffenbehörde da mitmacht ist es aber ganz alleine dir und deinem Gewissen überlassen wo der Tresor steht. 

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  11. vor 16 Minuten schrieb DerSchwabe:

    Ist wohl gerade die Suche nach dem berühmten Strohhalm bei mir^^

    Lass es sein und Akzeptire es es.

     

    Warte die zwei Monate und arbeite schon mal vor. Du brauchst auch niemanden die Schuld daran zu geben, ist halt so.

     

    Ertrage es wie ein Mann und nicht wie eine Muschi. Anderenfalls suche dir ein anderes Hobby, du wirst dich im Schießsport noch über die Ein oder Andere gesetzliche Auflage ärgern werden, das ist in diesem Hobby ganz normal.

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  12. HangMan69 hat das glaube ich komplett beantwortet ohne das man da etwas beifügen muss.

     

     

    Ein kleiner Lichtblich für die Wartezeit bis November:  Du hast es viel besser als viele andere Einsteiger in den Schießsport momentan. Einige "Neuline" haben monatelang auf Sachkundelehrgänge oder Gelegenheiten zum schießen warten müssen. Bei dir sollte es also nur noch eine Zeitfrage sein. Ja ich weis, ich habe gut reden, aber keine Angst, mit Geduld wurde ich keineswegs gesegnet. 

     

    Vielleicht kannst du die Zeit ja nutzen um dir einen kleinen Waffenschein zu beantragen, dann müsste die Behörde schon mal Arbeiten und kann Prüfungsergebnisse eventuell für den anstehenden Verwaltungsakt im November nutzen. Das solltest du aber vorher mit deiner Behörde abklären.

     

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