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Quetschkopf

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Beiträge von Quetschkopf

  1. Am 22.5.2022 um 19:32 schrieb Mateusz:

    wäre eigentlich schön wenn vom Verband offiziell eine Stellungnahme veröffentlicht werden würde.

     

     

    Ja das wäre wohl das einfachste. Wir leben aber in Deutschland, alles muss geregelt sein, die meisten Regelungen sind aber so generell gehalten dass man sie irgendwie auslagen kann. Darin liegt auch das Problem des Stillschweigens der Verbände. Man wagt es sich einfach nicht, weil irgend ein Richter das mit Sicherheit anders sehen wird.

     

    Am 22.5.2022 um 19:32 schrieb Mateusz:

    Interessant hier auch der begriff aktiver RO. Nx mit Vereins-ROs.

    Das sehe ich eigentlich als ganz einfach, das Regelt das Sporthandbuch (oder war es die GROI-Satzung?) genau. Ein Vereins RO darf genau das gleiche wie eine "aktiver" RO, nur nicht als RO auf einem Match ab Level 2 als RO tätig sein.

     

    Meiner Meinung nach ist es folgendermaßen:

     

    Um sich auf den SuRT vorzubereiten muss man Trainieren, es gibt einen deutschen LV da sind 30 bis 50 Prozent Durfaller beim KW SuRT normal.

     

    Um überhaupt schießen zu dürfen, muss grundsätzlich eine SACHKUNDIGE Aufsicht anwesend sein. Mit Sachkunde ist nicht die Waffensachkunde gemeint, sondern das beim schießen mit erlaubnisspflichtigen Waffen jemand da ist der eine Waffensachkunde nachweisen kann, beim schießen mit Vorderladerwaffen jemand der zusätzlich einem Pulverschein (Jagdschwarzpulver für das VL schießen, nicht einen "Wiederladerschein") hat und eben beim IPSC Schießen jemand mit einer Qualifikation zum RO dabei ist. 

    Den RO sehe ich somit als die Standaufsicht beim IPSC schießen. Das erkläre auch damit, dass wenn ich einen RO Lehrgang gemacht habe, ich auch die Befähigung zur Schießaufsicht (für das Standartprogramm) dazu bekomme. 

     

    Interessant ist jetzt natürlich die Frage was IPSC Training ist und wie sich diese vom Standartprogramm abgrenzt. Meiner Meinung nach ist jedes Training, bei dem nicht von einer vorgegebenen Position, auf Ziele die nicht zur Schießstandachse parallel aufgestellt sind und bei denen Bewegungen mit geladenen Waffen nicht nur parallel zur Schießstandachse in Richtung Kugelfang durchgeführt werden die Merkmale die das IPSC Training vom Standartprogramm Training unterscheidet. 

    Somit ist das Trainiren von Standartsituationen (Magazinwechsel, Nachladen, Zwangshaltungen, usw.) und natürlich auch der Präzisionsschuss kein IPSC spezifisches Training und kann auch ohne RO, mit einer "normalen" Standaufsicht durchgeführt werden. 

     

     

    Das macht die Sache jetzt nicht einfacher, vermutlich deshalb hält sich der Verband und viele Funktionäre da auch stark zurück und geben nur diese sehr generellen Antworten. 

    In einem meiner Vereines schießen wir auch seit ca. 10 Jahren IPSC und fast jeder der nach zwei drei Jahren noch dabei ist, hat die RO Ausbildung durchlaufen, viele davon sind aber nur noch Vereins RO´s. Beim Training ist man damit aber absolut auf der sichernden Seite.

     

    Zwar schießt man als IPSC Schütze für sich alleine, jedoch sollte Sport immer etwas mit Gemeinschaft und Sozialleben zu tun haben. Wenn Schützen ihren Sport als Gemeinschaftssport sehen würden, gäbe es in den Vereinen mit Sicherheit auch keinen Mangel an RO´s und Helfern die beim Reinigen der Staände und der Toiletten nach einem Match helfen würden . Beim IPSC ist das aber halt etwas anders, da geht es um Geld, Coolnes, dicke Eier, Gewinne teure Ausrüstung usw. 

     

    So, jetzt dürft ihr euch über meine Meinung zu dem Thema ausgiebig auslassen,.

  2. Ach ja, danke für die Antwort Mittelalter.

    Dachte so etwas passiert nur ganz weit weg im Osten oder noch weiter weg.

    Scheinbar wohne ich auf der Insel der Glückseeligen. 

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  3. Mal eine blöde Frage. Wie oft habt ihr Stromausfall?

    Als Kind, ich bin mitte 30, kann ich mich daran erinnern das ein paar mal Stromausfall gab, das war scheinbar nichts ungewähnliches. So vor ca. 15 Jahren gab es auch mal für ein paar Stunden keinen Strom, das war aber noch bevor Versorgungssicherheit ein Thema war. Aber sonst wurde ich immer gut mit Strom versort, wenn man mal meine Zeit im Auslandseinsatz mit der Bundeswehr absieht. 

  4. Ja vieleicht hast du recht.

    Was du aber nicht sagst ist dass der werte Oberstaber auf jede Antwort damit reagirt hat, das nach seiner Ansicht niemand sein Problem versteht und alle hier gemachten Lösungsvorschläge scheinbar unbrauchbar waren.

    Zum Bedauern einiger hier im Forum bleibe ich aber mei meiner Meinung. Mit dem Wissen um die AKTUELLE Rechtslage, könnte der Oberstaber sich seine Fragen selber beantwurten, das ist eine Frage bei der ein legal Waffenbesitzer wirklich niemanden anderen fragen müssen sollte.

    Würde ich heute eine Sachkundeprüfung besten? Ganz anmaßend behaupte ich einfach mal ja. Bestimmt nicht fehlerfrei, aber ich denke doch das ich das bestehen würde.

    Nur mal so am Rande, das Waffenrecht lässt bei uns einiges zu, und bisher habe ich noch nie Probleme mit meiner Behörde gehabt weil ich irgendetwas wollte.  Das führe ich auf meine Rechtskenntniss zurück. Dabei binn ich weder besonders intiligent noch habe ich jemals etwas mit Gesetzten gelernt oder Studiert, ich bin Handwerker. 

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  5. vor 6 Stunden schrieb Oberstaber:

    Hallo, falls Sie mich (Oberstaber) meinen schreibe ich gerne eine PN an Sie … 

    Der letzte Absatz gefällt mir gar nicht, falls er mich betrifft.

    Sie wissen zu was ein Forum da ist?

    Ich bin zwar neu hier aber ihr Kommentar im letzten Absatz ist zumindest für mich grenzwertig .

    Sorry Oberstaber, aber ja, du bist einer von genau denen die ich damit gemeint habe. Das mit dem mitmachen eines Sachkundelehrgamgs war auch ernst gement. Natürlich ein Lehrgang bei dem auch Wissen vermittelt wird und nicht nur einer bei dem es eine Urkunde für die Behörde gibt. Als Waffenbesitzer muss man sich nunmal an die gesetztlichen Rahmenbedingunen halten, ebenso wie an die Umsetzungspraxis der einzelnen Verbände. Bei deinem Verbandswechsel hast du scheinbar einiges nicht beachtet, also was der Verbandswechsel so mit sich bringt, das fällt dir jetzt auf die Füße und dass bekommst du jetzt auch hier im Forum so mittgeteilt.

    Also nochmal, ganz im ernst und nicht nur auf dich bezogen. Wenn du selber festgestellt hast dass du die letzten Jahre nicht auf die Änderungen im Waffengesetz geachtet hast, dan mache nochmal einen Waffensachkundelehrgang zur aufffrischung deiner Rechtskentnisse.

     

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  6. Am 30.4.2022 um 14:21 schrieb Oberstaber:

    Seit 03/22 bin ich wieder jede Woche zum Schießen.

    Na dann kannst du doch nicht verlangen das man dir bestätigt das du vor 03/22 auch regelmäßig geschossen hast. Wenn dein Verein / Verband das doch machen würde, wäre das Urkundenfälschung. 

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  7. vor 23 Stunden schrieb PetMan:

    Es ist immer wieder erschreckend wie sich manche "Sportschützen " mit der Gesetzeslage auskennen. Das wird noch so manchem sauer Aufstoßen. Aussagen wie" das gilt nur für neue " oder " ich hab schon Waffen gehabt da bist du noch mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen " habe ich schon des öfteren gehört. Aber auch schon das gerenne und gejammere gesehen wenn das Amt sich erdreistet mal eine Bescheinigung zu verlangen. Und einmal im Jahr mit den Waffen mal an der KM oder wenigstens bei der Vereinsmeisterschaft anzutreten brauchen die ja nicht. Für manche gelten die Vorgaben von heute ja nicht, weil sie sind ja " von gestern" . Mein Mitleid hält sich dann in Grenzen, zumal bei den " Kollegen " die man schon mehrfach auf verschiedene " Pflichten " hingewiesen hat .

    Danke PetMan, genau so ist es.

    Grundsätzlich helfe ich Schützenkollegen ja wirklich gerne, auch hier im Forum, in diesem Fall muss ich aber wieder mal sagen

     

    Mach noch mal einnen Sachkundelehrgang!!!!

     

    Als Waffenbesitzer sollte man immer über die aktuelle Gesetzteslage bescheid wissen und Grundfragestellungen selber lösen können, bei schwiereigen Fällen ist es durchaus legitim die Schützenkollegen, das Amt oder das Forum zu befragen. Deine Fragestellung ist aber das Symbolbild eines Waffenbesitzers der seiner Pflicht zur Rechtskentniss die vergangen Jahre nicht nachgekommen ist. Eventuell besteht da auch ein kleiner Zusammenhang mit deinem alten Verband.

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  8. vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

    Du bist doch auch in meinem Landkreis, wenn ich das richtig im Kopf habe? 

    Ja richtig.

    vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

    Evtl. ist da aktuell gar nicht immer ein netter Mann... 

    Da gibt es auch eine schwarzhaarige Frau, mit der habe ich aber noch nie etwas zu tuhn gehabt.

    Der Herr H. ist super, auch sein Vorgänger der Herr W. war gut. Da ich mit beiden eine, also die Herrn H. und W., eine sehr gute und persöhnliche beziehung habe, sehe ich auch mit dieser Dame (die ist glaube ich auch "nur" angestellte) keine Probleme und regele alses mit Hernn H. oder direkt mit dem Sachgebietsleiter Herrn P. (auch mit dem kann ich sehr gut).

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  9. Ich habe vor etlichen Jahren auch vor dieser Frage gestanden.

    Meine Lösung war, den Sachbearbeiter, selber ehemaliger SaZ mit besonderen Auslandsverwendungen, eine Mail zu schreiben und über den längeren Auslandsaufenthalt zu unterrrichten. Hätte ich zwar nicht machen müssen, aber um der guten Beziehungen zum Amt wegen war das für mich eine wirklich gute Lösung.

     

    Zu Kontellen bei Abwesenden Waffenbesitzern. Bei uns wird das so geregelt, dass wenn ein Angehöriger oder sonst eine Person die die Tür auf macht dem Kontroleur den Waffenscharnak zeigt, wird beim Waffenbesitzer ein Hacken gemacht und die Kontrolle hat stattgefunden. Natürlich sollteda ausenrum alles klar sein, hängen drei böse Vorderschaftrepetierflinten an der Wand und der Konbtrollierte darf nur eine besitzen..................

    Meiner Meinung nach eine sehr Waffenbesitzerfreundliche Lösung an der ich nichts auszusetzten habe.

     

     

    Sollte ich wieder mal kontrolliert werden und meine Frau ist alleine daheim, hat sie den Auftrg dem netten Männern vom Amt zu zeigen wo der Tresor steht. 

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  10. Am 7.4.2022 um 16:33 schrieb Fyodor:

    Gut dass Du noch niemals bei etwas verbotenen erwischt wurdest. Jetzt komm aber mal von Deinem hohen Ross runter.

     

    Im Gesetz steht, für was man unzuverlässig ist. Und dieses Delikt alleine reicht eben nicht aus. Und das ist auch gut so.

     

    Oder willst Du wirklich, dass JEDES Vergehen den Verlust der waffenrechtlich Zuverlässigkeit nach sich zieht? Einmal etwas zu schnell gefahren? Einmal die Parkuhr überzogen? Einmal...

     

    Nein, ich will das nicht. Waffen sind nichts so magisch gefährliches wie man uns einreden will.

    Nein wurde ich noch nicht. Ich binn ein gesetztestreuer Bürger! Mehr werde ich dazu nicht sagen.

    Woher willst du wissen dass das nicht ausreicht? Wiet du wie viele Tagessätze die 180€ sind und nach welchem Einkommen diese berechnet Wurden? Blöderweise gibtt jeder nur an wie viel Geld er zahlen musste und nicht wie viele Tagessäte das waren.

    Nein ich möchte nicht das jedes Vergehen zu problemen mit den Waffenrechtlichen Erlaubnissen führen. Deine zwei Beispiele mit dem zu schnell gefahren und der Parkuhr sind eh  nur OWi´s und hier nicht einschlägig.

    Waffen sind  genau s wie ein Baseballschläger, ein Auto oder LKW, ein Küchenmesser oder eine Propangas und Sauerstoffflasche in den falschen Händen gefährlich, das wird mir ja wol hoffentlich keiner abschlagen wollen.

  11. vor 3 Minuten schrieb chapmen:

    Es ging um den Transport.

    Bei einem Jäger setze ich Wissen zum Transport von Waffen voraus.

    So habe ich das auch gelesen.

    Hätte der werte Grünrock die Waffen ordnungsgemäß transportiert,..........., Glaskugel kaputt.

     

    Die Aufregung verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

    Hätte ein nichtwaffenerlaubnissinhaber Bauaurbeiter die Waffen abgegeben, ja dann würe es unfair hier jemanden einen Strick daraus zu drehen. Bei einem WBK Inhaber habe ich da aber wirklich kein Mitleid.

    Das deutsche Recht, besonders das Waffenrecht sind ja durchaus nicht immer Nachvollziehbar, in diesem Fall kann ich es jedoch verstehen das der Bauarbeiter jetzt am Wochenende Zeit für das Ein oder Anderen Bauvorhaben seiner Jagdkumpels haben wird. Ob man ihm gleich die WBK´s und somit auch der Jagdrechtlichen Erlaubnissen entziehen musste ist eine andere Sache, aber auch nachvollziehbar. 

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  12. Also sorry, aber der Fehler lag doch bei dir!

    Wenn du dem Verkäufer dann gleich blöd kommst mit einer Frist dir das Geld zurück zu erstatten brauchst du dich doch nicht zu wundern wen er auf sturr schaltet.

    Bewertest du ihn negativ, kann das für dich auch nach hinten losgehen. Entwerder der Verkäufer wendet sich an EGun und die löschen die Bewertung wen die dem Verkäufer seine Argumentation für richtig erachten, oder der Verkäufer ersattet eine Anzeige wegen verleundung.

    Der Fehler ligt bei dir, zu versuchen den Fehler und den daraus entstanden Schaden jetzt dem Verkäufer in die Schuhe zu schieben finde ich sehr unkollegial. 

  13. vor 22 Stunden schrieb Steffen24:

    So mach ich das,danke

    Das ist dass aller beste. Wende dich immer ganz offen an deinen Sachbearbeiter. Das ist jetzt wirklich ernst gemeint. Wenn du den linken willst und er bekommt das raus, na ja du weist ja selber wer am längeren Hebel sitzt.

    Stelle bich bei dem Mann oder der Frau vor, schildere deine Situation und frage ihn was er von deinem Lösungsansatzt hällt. Wenn er nichts von deinem Vorschlag hält, könnt ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten die sowohl in deinem als auch im Intresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt.

    Noch ein Tipp für dich als Neuling, hier im Forum sind alle Juristen, Waffeningeniere, übelst böse Sniper und in ihrer Freizeit die weltbesten Fußballnationaltrainer, seit zwei Jahren Virologen und seit ein paar Wochen allsehende Taktikspezialisten. Du verstehst worauf ich raus möchte.

  14. Ganz ehrlich? Alfred bist du es?

    Wenn nicht muss ich dir leider sagen das schießen das falsche Hobby für dich ist.

    1. Diebe braucht man nicht als Vereinskammeraden.

    2. Diebe sollten meiner Meinung nach keine erlaubnispflichtie Waffe besitzen dürfen. Zumindest nicht in den ersten fünf Jahren nach der Verurteilung.

    3. Wer bei einem Diebstahlsdelikt zu lediglich 180€ verurteilt wird, hat eh nicht genug Geld um sich das schießen leisten zu können.

    4.Wer im Laden klauen muss, hat nicht genug Geld um sich den Schießsport leisten zu können.

    5. Wer ein 3/4 Jahr mitglied in einem Schützenverien ist, hat bestimmt schon mal etwas von einem Sachkundenachweis gehört. Die Frage würde der Inhaber der Waffensachkunde gar nicht stellen.

     

    Sorry, meiner Meinung nach solltest du dir ein anderes Hobby suchen oder vieleicht noch ein paar Jahre warten bis du über deine "Jugendsünden" weggekommen bist und in allen Hinsichten voll im Leben stehst.

     

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  15. Am 24.2.2022 um 13:58 schrieb Bender:

    N2O gibts noch recht günstig beim Buchhändler. Die Pulle mit 1100g für 47€

    Was macht man den mit Lachgas auser Sahnesprüher betreiben?

    Also warum wird das hier im Kriesenvorsage diskutiert? Kann man damit vielleicht beteuben? Wenn ja, kann mir da vieleicht jemand einen Crashkurs geben?

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