Du scheinst zu lieb zu sein .-)
Gefällt Dir die Ware in den ersten 14 Tage nicht mehr, Grund egal: Zurück an den Lieferanten und Kaufpreis zurückfordern. Das Teil darfst Du innerhalb der Frist "testen", geht es dabei kaputt ist das nicht Dein Problem. Das ist sogar dann so, wenn man z.B. ein Wasserbett zuhause aufbaut, voll Wasser laufen läßt und sich dann entscheidet es nicht haben zu wollen. Kann der Händler danach einige Teile nicht mehr verkaufen, ist das nicht Dein Problem. Hier gilt aber die 14 Tage Frist!
Bis zu einem Halben Jahr muß der Händler Dir nachweise, das sein Produkt fehlerfrei war. Das Teil kann ja wohl kaum fehlerfrei gewesen sein, wenn es beim einschießen kaputt geht. Weise ihn doch mal darauf hin, dass Du eine Rechtschutzversicherung hast. Vermutlich bewegt er sich dann was schneller, sonst bezahlt er halt die komplette "Party".
Nach einem halben Jahr bis zu zwei Jahren, mußt Du nachweisen das der Fehler schon bei der Auslieferung bestanden hat. Das wird also schon was schwieriger...