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stefan0303

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Alle Inhalte von stefan0303

  1. @Alzi ich verstehe zwar was du mit nicht schlechter gestellt meinst, und auch die Schlussfolgerung bezüglich das ein Bedürnis genauso wenig wie eine Erlaubnis von nöten ist. Wenn das so zutrifft könnte ich mir also auch Wechselsysteme oder Wechselläufe zulegen für die es keine Disziplin gibt bzw. sogar vom Schießsport gänzlich ausgeschlossen ist? Das widerspricht irgendwie das ich alles was ich an Waffenteillen kaufen kann, doch nur für einem vom Bedürfnis umfassten Zweck der WBK (sportlich/jagdlich) erwerbe. Wie kann ich diesen Zweck erfüllen wenn ich damit nirgends starten kann. Egal ob keine Disziplin oder vom Schießsport ausgeschlossen.
  2. @prassekönig: So wie es sich ließt hat der Schütze keine Ausnahmegenehmigung. Es heist im §6 der AWaffV : (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt. Der Verband hat für seine Sportordnung hat auf Antrag vom BVA eine Ausnahmegenemigung erhalten.
  3. Wieso wird im Zusammenhang von Wechselsystemen, Wechselläufen und Austauschläufen immer von bedürfnisfreier Erwerb gesprochen? Bitte um Korrektur wenn ich mich bei folgendem irre: Es heist in Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste :2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Hier wird nirgends von Bedürfnisfrei geschrieben, sondern Erlaubnisfrei. Das heist ich kann ohne Voreintrag (Erlaubnisfrei) Läufe und Wechselsysteme kaufen mit denen ich auch in den Verbänden in denen ich Mitglied bin teilnehmen kann (bei Grün; bei gelber WBK reicht eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband). Ein BDS Schütze hat keine Disziplin in seiner Sportordnung wo er mit dem kurzen Lauf trilnehmen könnte, unabhängig vom §6 der AWaffV. Beim BDMP stellt sich jetzt noch folgende Frage: Der BDMP hat an eine Bedürfnisbescheinigung für solch einen Revolver höhere Hürden angelegt als für andere Disziplinen. Wenn ich diese nicht erfülle um die notwendige Bescheinigung vom BDMP für die ganze Waffe zu beantragen, habe ich dann ein Bedürfnis für den Wechsellauf den ich ja nur in dieser Disziplin einsetzen kann?
  4. Ich befürchte das Gewicht der von dir gewünschten Waffe ist zu hoch für die Disziplinen. Der 4 Zoll .500 von S&W würde wohl passen. Ansonsten Super Magnum beim BDMP. Da gibts keine Gewichtsbeschränkung. Sofern dir der Aufwand in einen 2. Verband einzutreten nicht zu viel für deine Wunschwaffe ist.
  5. Hi, das mit dem Handstopp verstehe ich. Aber laut der Definition "handelsüblich" bei Schäfte, heist es doch nur das die Schaftkappe sofern sie verstellbar ist, nach der Waffenkontrolle arretiert werden muss. Und das sie während des Wettkampfes nicht mehr verstellt werden kann. Diese Erläuterung wäre ja dann völlig unlogisch, wenn verstellbare Schaftkappen generell ausgeschlossen wären.
  6. Bisher gab esn ur 2 Sachen aus dem Saarland die mich gelockt haben. Schwenkbraten und ein schön kühles Karlsberger Ur-Pils. Das kann man ja inzwischen auch in Berlin bekommen, aber dieses schöne Eldorado für Schützen aller Art könnte mal wieder den Wunsch auslösen diese beiden schönen Sachen direkt vor Ort zu verköstigen. Ich drücke dem Herren sowie seinen Investoren das es ein voller Erfolg wird.
  7. Es wäre schön wenn man zumindestens bei solchen Sachen mal bei den Fakten bleibt. WO steht nunmal nicht kostenlos jedem zur Verfügung. Dies ist nicht mehr so, seit gewisse Bereiche nur noch für die zahlenden Mitlgieder nutzbar sind. Das mag nur einen logistischen Grund bezüglich der Möglichkeit einer einfacheren Identitäsprüfung für sensiblere Bereiche des Forums haben, ändert jedoch letztendlich nichts an den daraus resultierenden Konsequenzen.
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