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Vincenzo

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Beiträge von Vincenzo

  1. Die3 C-Parteien mach den Mist nur mit, weil Sie glauben, daß man mehr Wählerstimmen bekommt, wenn man die veröffentliche Meinung nach plappert, wie gut das geklappt sieht man ja an der Abwahl in BW und der späteren Kollaboration mit den ehemaligen politischen Feind, der eigentlich ein komplett gegenteiliges Weltbild vertritt.

     

    Würden die C-Parteien verstehen, daß die von der Journallie veröffentlichte Meinung und die Meinung der Wähler z. T. sehr stark divergieren, dann könnten die C-Parteien mit dem ein oder anderen Pöstchen mehr rechnen....

  2. Bei uns in Württemberg sieht's kein Deut besser wie in Hessen aus, 'konservativer' Hardliner und 'Angst-vor-amerikaischen-Verhältnissen' Strobel mit 'KBW-Waffenbeschaffer'* in einem Bett. Da weis man doch auch wohin die Reise für den Bürger gehen soll

     

    Die C-Parteien in ihrer heutigen Ausprägung paßt politisch Perfekt zu roten und 'Grünen': Klimawahn, Genderwahn, Postengeilheit, Antiatom, Auerwildeleminierprojekt (Nationalpark)...

     

    Und selbst wenn es rechnerisch für die BW-Koalition (schwarz-gelb) reichen sollte besteht die Gefahr, daß auf Grund der 'guten Erfahrungen' in Baden-Württemberg, das gleiche im Bund passiert.

     

    * oder aus welchem Grund tritt ein kommunistischer Weltverbesserer sonst in ein Symbol (Schützenverein) der verhaßten alten Gesellschaft ein?

     

     

  3. vor 24 Minuten schrieb heletz:

     

     

    Sorry, aber ich vermute, das Geld ist zum Fenster rausgeschmissen! War mir schon bewußt, als ich das Geld überwiesen hatte. Aber als Zeichen setzen, könnte es vielleicht den entscheidern bei der Gestzgebung helfen.

     

    Ein falsches Urteil ist nicht per se verfassungswidrig. Davon ist aus zu gehen und im Regelfall auch gut so.  Wobei diese spezielle Urteil ein Gefühl der Ohnmacht in einem zurück läßt, wenn man das Urteil gelesen hat und dann von carcano erklärtbekommt, das über dem Bundesverwaltungsgericht  nur noch der Himmel kommt und man diese Urteil als Vertrauensbrauch unseres Staates gegnüber mir empfindet.

     

    Daher kann es sein, daß das BVerfG sinngemäß sagt "Ja, ist nicht schön, aber im Rahmen. Wir machen nix!" Das kann sein

     

    Da war die Gesetzesänderung schneller und effektiver. Das ist so.

     

  4. @MP%: prinzipiel habe ich für uns alle gespendet, da hast Du Recht.

     

    Aber Du und nur der derjenige der das zweit Urteile erhalten hat haben für uns geklagt, also in Eurem Namen habt Ihr um Eure und unsere Sache Willen den Klageweg beschritten.

    So wie  Du sonst schreibst natürlich aus rein egoistischen Gründen, nicht für uns anderen. Du hörst Dich in anderen Posts oft an wie der aller spießigste Vorsitzenden eine Kleingartenvereins.

     

    Für den Weg vors BVG habt Ihr Geld gebraucht, das wir gerne, z. T. in sehr beachtlicher Höhe, nur  für für Euch/für unser Eigentum gespendet haben. Nur so können wir  versuchen das Unheil, das zu unrechterweise zu Recht geworden ist und uns alle betrifft wieder zu wandeln, ohne zu wissen, daß wir damit Erfolg haben werden.

     

    Aber was Du jetzt schreibst ist enttäuschend, fehlt nur noch die Foderung nach zertifizierter Jagdmunition.

     

     

     

  5. vor 19 Minuten schrieb MP%:

    Jau, klar ist meine Schuld, das das Gericht so entschieden hat, wie es dann entschieden hat, - Meiner Meinung nach hast Du mit Deiner Klage recht gehabt und auch von allen Gerichten Recht bekommen, die in Deiner Sache geurteilt haben, daß das BVerWG über eine andere Sache geurteilt hat, dafür kannst Du nichts..

    Meine Meinung ist, das es sich bei Waffen um potentiell gefährlich Dinge handelt, die ordentlich verschlossen sein sollen. Wenn ich gewußt, daß Du so denkst, wäre mein Spendenbtrag weit aus kleiner ausgefallen. Ich bin in einem Haus aufgewachsen, da wußte ich in welcher Nachtischschublade mein Vater seine Pistole auf bewahrte und glaub mir , die war dort sicher verwahrt, jetzt lieg sie bei mir im Waffenschrankschrank.

    Keiner redet von nem Waffenraum, aber ne Sardinenbüchse ist  schon ein wenig lächerlich. Wie viele von den geklauten'Sardinebüchsen' kennst Du?

    Abgesehen davon, ist das mit der A/B Geschichte schon so lange in Vorbereitung, das ich kaum glauben kann,

    das es jemals geändert wird. Mein SB läßt schon seit Jahren keinen A oder B Schrank mehr zu, Was von Deine Sachbearbeiter und seine Rechtsansichten  aus Sicht eines LWBs zu halten ist, ist hoffentlich allen HA-Besitzern mit Wechselmagazin bekannt.

    ja man kann klagen, aber was daraus wird wissen wir ja nun zur Genüge Und ich habe Dich in sämtlichen Diskussionen, Deine Fall betreffend verteidigt und den Leute erklärt worum in Deinem Fall ging/geht.

    Jeder soll seinen Kram so aufheben wie er mag, ich mag meine Waffen, und da ich auf die Einbrecher keinen Einfluß habe

    kaufe iICH mir schränke die meiner Meinung nach stabiler sind als ein a oder b Schrank Aber ohne jeglichen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit, zumindest statistisch gesehen. Diese Form der Gewissensberuhigung 'Meiner ist dicker und schwer als Dein a-Dings*, ist so etwas ähnliches wie Ablaß aus Angst vor der Hölle an die Kirche zuzahlen oder 'grün' zu wählen um die Umwelt zu schützen...

     

     Und wenn Du so eine Angst vor Deine eigenen Waffen hast, dann verkauf sie doch, vielleicht ersparst Du dann uns Legalwaffenbesitzern weiteren potentiellen Ärger.

  6. Es ist doch schön anzusehen, wie Menschen, die viel Solidarität von anderen Waffenbesitzern erfahren haben, dann urplötzlich diesen Waffenbesitzern, die sich für deren Sache finanziell solidarisiert haben, in den Rücken fallen.

     

    Aus meine A Schrank ist in den letzten 20 Jahren keine Waffe, kein Schuß Munition verschwunden, aus meine A/B Schrank auch nicht.

     

    Habe mir auch in den letzten Jahren keine Halbautomat in .22 lfb mit Wechselmagazin auf Jagdschein erworben, welcher, so sagen manche, durch nordrheinwestfälische Klagewut etlichen Jägern in Deutschland einige schlaflose Nächte bereitet haben soll

     

    Darüber sollte man nachdenken und nicht darüber wie kann man den Waffenbesitz noch unattraktiver machen, man o man...

     

    Und auch manchmal sollte man, ins Besondere mit dieser Vorgesichte wissen, wann man nicht unbedingt seine Senf dazu geben soll.

  7. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

     

    Aber, aber...

    Wir wollen doch in D kein ""Wildwest"...

    Oder gar (unvorstellbar...) "österreichische Verhältnisse".

     

    Diese Einstellung hat IM TH. Strobel schon vor Jahren mir gegenüber geäußert. Er hält alle bewaffnet Bürger für potentielle, bei der kleinsten Kleinigkeit  um sich schießende Cowboys.

     

    Da durch Waffenbesitz automatisch das entstehen muß, was er und andere sozialdemokratische Populisten unter 'amerikanischen Verhältnissen' verstehen, kann man nie niemand ohne hoheitliche Aufgaben, außer zur Jagd oder auf dem Schießstand unter strengen Auflagen, Umgang mit Waffen erlauben.

     

    Fragen nach AT oder CH hat er ignoriert.

     

    Und immer noch kann er, zumindest in der Nähe von Mikrofonen, Notwehr  nicht von Selbstjustiz unterscheiden.

  8. vor 7 Stunden schrieb Dülmer:

    ....

     

    Die Antwort ist doch vom KBW Bütikofer, der damals mit Kretschmmann, Trittin, Roth, etc. als Kommunist Kaderorganisataion eine Partei übernommen hatte, die sich um Umweltschutz und alternative Lebensformen gekümmert hat und ansonsten sich in Flügelkämpfen verstrickt hatte und somit leichte Beute für das Pack war.

     

    Wie war das bei den Kommunisten mit bewaffneten Bürgern?

  9. Sollte diese Gesetzesänderung tatsächlich so kommen und diese Wortwahl einzelnen Landesvereinen der ökonomlogischen Jagdvereinigungen geschuldet sein, gilt ihr und ihren Gesetzeskundigen mein Dank dafür.

    In diesem Fall ein gute, an den Mitgliedern orientierte Verbandsarbeit.

    Davon könnten andere Verbände vielleicht noch etwas lernen.

     

    WMH Vincenzo

  10.  

    vor 2 Stunden schrieb Floppyk:

    Zum Schießnachweis habe ich eine ganz andere Meinung:

    Wenn jeder Jäger einmal im Jahr zum Schießstand gezwungen wird, belebt das die Kassen des Schießstandes und die uralten Säcke, die eine Pacht nur aus Prestige haben und die aus Altersgründen gar nicht mehr jagen können oder wollen, könnten Pachten für jüngere Jäger frei machen.

     

    Du würdest Dich freuen, wenn der alte Jäger, der nicht mehr jeden Abend/Morgen aus altersgründen selbst raus kann sein Lebenswerk abgenommen bekommt?

     

    Ich selbst habe eher Respekt vor solchen Jägern, die zumeist auch wissen was sie können.

     

     

  11. Du weißt aber schon, dass Text Hermeneutik relativ zum Standpunkt des Rezipienten ist. Du siehst das, andere jenes. Aber dein Standpunkt ist durchaus bedenkenswert.

    Man hört bei Fische rnicht zu 100% herraus, daß er ein Wechselmagazin mit mehr als zwei Schuß akzeptiert, oder ob diese Magazin im Ha verteufelt.

    Aber in dubio pro rea, so will ich zumindest seien Aussagen verstehenund hoffe, daß ich zumindest mein HA zur nächsten Treibjagdsaison mit in den Wald nehemn darf.

  12. Das Gericht des Aufgabe es ist die Verwaltung vor dem Bürger zu schützen spricht nur von Waffen, wie es auch nur von der abstrakten Möglichkeit spricht, daß der Bürger ein mehrschüssiges Magazin bei der Jagdausübung benutzen kann, somit muß das

    BVerwG auch davon ausgehen, daß KW-Besitzer mit Jagdschein, die KW widerrechtlich auch zur Jagd, nicht nur für den

    Fangschuß, verwenden. Zumindest wenn ich das Menschenbild hinter dem Urteil dieses Gerichte richtig verstanden habe.

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