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kriegerlein

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Alle Inhalte von kriegerlein

  1. die suche ich auch gerade... hat wohl etwas mit "wenige Handgriffe....schussbereit.." zu tun... schaun wir mal...
  2. Moin! Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im geschlossenen Handschuhfach des Pkw mitgeführt wird. Die Waffe gilt allerdings als nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder im verschlossenen Pkw-Kofferraum - nicht Kombi-Kofferraum!) mitgeführt wird. Voraussetzung für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist demnach, dass man an die Waffe nur durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z.B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss, gelangen kann. Mitgeführte Munition für die beförderten Waffen ist in entsprechender Weise getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. Dies ist nur dann erlaubt, wenn ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition besonders gestaltetes Behältnis verwendet wird. Die Art des Beförderungsmittels ist unerheblich (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kfz). Landratsamt Günzburg, Stand 01.11.07 Merkblatt zum Transport von Waffen
  3. El Marinero ist ne gute Adresse..

    und ich ...wow...

    *Ehre*

  4. Dein Verständnis fehlt einigen!!

    Ronald

  5. Warmhalten, den Mann....Du weisst, warum :-)))

  6. Vielen Dank für

    Deine Mitarbeit

    und Dein

    Engagement!

    Ronald

  7. Deinen persönlichen Einsatz: Demo,

    Anhörung/Berlin

    finde ich sehr gut!!

    Ronald

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