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farmer3

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Beiträge von farmer3

  1. vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

    In Bayern möchte der BDS auch vorher eine konkrete Waffe im Antrag haben 

    Jein. Du kannst beim Antrag 4 verschiedene Waffen angeben zwischen denen du gedenkst dich zu entscheiden, und es gibt ein Feld für "Besonderheiten", hier könnte man sowas u.U. dann auch angeben.

  2. Ein Beispiel wie schnell man in Teufels Küche kommen könnte:

    Ich war bei meiner Hausärztin um mir den Wisch zur Verlängerung des LKW Führerscheines zu besorgen.

    Rountineuntersuchung durchgezogen und beim ausfüllen des Wisches sagt sie, "Herr xxx, was mich interessieren würde, sie kommen mir gar nicht Depri vor seit sie bei mir sind, aber in ihrer Akte steht sie haben vor 10 Jahren die Diagnose ängstliche Depression erhalten".

    Ich dachte mir zieht einer eins mit dem Dengelhammer drüber ! Ich habe diese Diagnose nie erhalten und war nie wegen Depression in Behandlung. Nach einiger Recherche meinerseits habe ich herausgefunden bzw. konnte mich daran erinneren wer die Diagnose erhalten hat, und das war defintiv nicht ich, ausserdem war die Sache bei weitem nicht so dramatisch wie sich das anhört, aber jedenfalls hat der damalige Arzt den Käse nicht in die Akte der betreffenden Person sondern fälschlicherweise in Meine eingetragen.

    Derjenige der es verbockt hat sieht sich mittlerweile die Radieschen von unten an.

    Meine Ärztin kann die Diagnose zwar löschen, aber sie bleibt trotzdem sichtbar für den der sie sehen will, nur halt mit dem Vermerk dass sie gelöscht ist...

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  3. Hier ist sich wohl jeder einig dass eine Begrenzung auf 10 Waffen absolut unnötig ist, das Problem, es gibt offenbar viele Jäger die anders darüber denken. Das Thema kam nun in einem mehr oder weniger allgemeinen Forum zum Landleben, Landtechnik usw. auf indem es auch einen Jagdbereich gibt, ich persönlich stelle dort eigentlich keine Themen was Waffenrechtsverschärfungen betrifft mehr ein da der Tenor i.d.R. recht eindeutig ist. Die Tage ist dieses Thema dort aufgekommen, die Mehrheit der Poster hätte kein Problem mit der Deckelung auf 10 Waffen oder würde dies sogar befürworten...

  4. Bis Euro 3 fällt das bis zur AU nicht auf dass der Kat fehlt, ab Euro 4 besitzt das Fzg. eine Monitorsonde welche meldet wenn der Kat nicht arbeitet (oder fehlt).

    In der Werkstatt kann die Monitorsonde nicht einfach ausprogrammiert werden, aber es gibt natürlich "Tuner" welche das können.

     

    Wer ein gebrauchtes Auto kauft sollte mal einen Blick unter das Auto werfen ob er auch bei Abholung noch drin ist es gibt so windige Verkäufer die verkaufen Auto und Kat getrennt, auch Obacht beim Verkauf dass man sich nicht wegen Umweltverschmutzung vor Gericht wiedersieht, ein Kumpel von mir hat 2 alte Schlurren verkauft, einige Tage später wurden die Karren in einem Waldstück entsorgt und nur die Kats waren rausgeschnitten, ohne Kaufvertrag schaut man da gleich recht alt aus.

  5. Nope, DM Standarddisziplinen 2018 oder 2019 wenn mich richtig erinnere. Nicht KK sondern Langwaffe Kurzwaffenkaliber, das Thema mit dem Feststellungsbescheid bleibt sich aber gleich.

  6. Genau der Feststellungsbescheid ist das Problem. Da sieht die Waffe anders aus wie auf dem Bild im Bescheid und schon hat man den Salat, obwohl man an z.B. nur Festschaft gegen Festschaft getauscht hat, oder wie es auch schon vorgekommen ist, der Hersteller die Waffe im Zuge einer Modernisierung anders ausliefert wie auf dem Bild.

  7. Solange wie es vor dem 1.1.1970 produziert wurde gibt es beim Besitz kein Problem, ansonsten ist es WBK pflichtig. Zuhause schießen ist aber nicht erlaubt wenn es mehr als 7,5J schafft, und das bringt eine offene Diana 50 locker, wo kein Kläger da kein Richter, klar, wer aber mit seinem Luftpüster eine Drohne vom Himmel holt kann den Kläger schneller haben als ihm lieb ist.

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