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Sindbad

WO Silber
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  1. Uuuuppss ? WO zumachen ?? Denkt mal an die Zeiten, als die Waffengesetzgebung kreiste. Dieses Forum hat uns allen zu einem hervorragenden Informationsstand verholfen. Auch juristische Fragen sind hier schnell geklärt. Erfahrungsberichte zu allem und jedem mit Diskussion. Leute, WO darf nicht sterben ! (Einen größeren Gefallen können wir gewissen Politikern doch gar nicht machen) Dass Tom Gründe hat, nicht weiterzumachen kann ich akzeptieren. Aber er sollte seinem Forum eine Chance geben weiterzuexistieren. Einfach den Strom abschalten, hat WO nicht verdient. Sindbad
  2. Hallo Sigges, wenn Du Dein gutes Verhältnis sichern willst, geh persönlich hin. Überleg Dir Deine Argumentation. Wie ich oben sagte, ist der Sachbearbeiter an die vorläufigen Vollzugshinweise gebunden. Die Argumentation "Ich falle unter die Vollzugshinweise (d.h. Mun ohne Erlaubnis erworben), aber ich brauche nicht Kaliber und Anzahl zu melden" wird schwierig. Denn der Sachbearbeiter müßte sich über die Vollzugshinweise hinwegsetzen. Wenn Du aber argumentierst: "Ich falle nicht unter die Vollzugshinweise. Ich brauche nichts zu melden (da seinerzeit legal erworben). Aber das FWR/Kollegen/meine Gesetzesinterpretation empfiehlt trotzdem...", dann ist auch der Sachbearbeiter nicht die Forderungen in den Vollzugshinweisen gebunden (Kaliber, Anzahl). An eine nicht erforderliche Meldung wird er kaum Forderungen stellen. Sindbad
  3. Leute, ist das nicht arg theoretisch ? Wenn die Behörde Zeit und Kapa hat, sich um die Aufbewahrung bei Privatleuten zu kümmern, wird sie den aktuellen Stand überprüfen. Aber historische Studien betreiben ? Was wann wie gewesen sein könnte ? Das führt doch zu gar nichts ! Zu einer Meldung bin ich nicht verpflichtet. Meine Aufbewahrung ist gesetzeskonform. Punkt. Wen es interessiert, der soll sich melden. Sindbad
  4. Hallo Zwozwo, es gibt hier 2 unterschiedliche Standpunkte: Einige (u.a. die meisten Behördensachbearbeiter) hören auf die vorläufigen Vollzugshinweise des Innenministeriums für die Waffenbehörden. Und dort steht zu § 58 Abs. 1 Satz 3 bis 5 WaffGneu wortwörtlich drin: "Die hier festgelegte Anzeigepflicht gilt nur - bezüglich solcher im Besitz befindlicher Munition, die bisher o h n e Erlaubnis erworben wurde und - für die Fälle des Munitionserwerbs vor dem 1.1.1973." (Zitat aus einem Beitrag von Sachbearbeiter, s.o.) In diesen Vollzugshinweisen findet sich übrigens auch die Abfrage von Kaliber und Anzahl. Für diese "Glaubensrichtung" muß derjenige nichts melden, der in den letzten 30 Jahren seine Munition mit Munitionserwerbserlaubnis legal erworben hat. Auch wenn diese Erwerbserlaubnis heute nicht mehr besteht. Die anderen lesen im neuen Waffengesetz (Zitat aus einem Beitrag von Spahlholz, s.o.): „Abschnitt 6 - Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften § 58 Altbesitz (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S.432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz. Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 (wurde später geändert auf 31.8.2003) der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.“ Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz.“ Und hier ist eben nur die Rede von "Patronenmunition" nicht von Kaliber und Anzahl. Die Anhänger dieser "Glaubensrichtung" melden immer. Insbesondere wenn die Erwerbserlaubnis inzwischen nicht mehr besteht (z.B. Waffe verkauft, noch 5 Schuß im Tresor). Der Charme in dem Anmeldeblatt von H. Spahlholz liegt darin, daß man zwar angibt Munition zu besitzen, aber gleichzeitig einen seinerzeit legalen Erweb ankreuzt: - aufgrund der mir erteilten Munitionserwerbsberechtigung(en) - aufgrund eines mir erteilten Jagdscheines - aufgrund der mir erteilten Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz - aufgrund eines (früheren) freien Munitionserwerbs (einschließlich Erbe, Vermächtnisnahme, etc.) Damit ist für die Anhänger der vorläufigen Vollzugshinweise (z.B. die Behördensachbearbeiter) diese Meldung unnötig. Wenn ich aber gar keine Munition anmelden muß (weil seinerzeit legal erworben), muß ich auch nicht Kaliber und Anzahl melden. Den Empfang einer unnötigen Meldung zu bestätigen, ist für den Sachbearbeiter natürlich problemlos. Aber ich habe ein Blatt, auf dem steht, daß ich den Besitz von "Patronenmunition" gemeldet habe. Und mit einer Empfangsbestätigung der Behörde darauf ist das für mich eine Besitzerlaubnis (die ich vermutlich nie brauchen werde...). Gute Nacht. Sindbad
  5. Hallo Leute, fassen wir zusammen: der Behördensachbearbeiter handelt primär nach den Vollzugshinweisen - akzeptieren wir es einfach. Und wenn Gesetzestext und Vollzugshinweise nicht übereinstimmen: suuper - dann suche ich Normalbürger mir halt primär das aus, was mir besser gefällt. Wie in diesem Fall: Sachbearbeiter: Sie müssen, wenn früher legal erworben, gar nichts melden. Bürger: Ich möchte aber melden, daß ich Patronenmunition habe (z.B. mit Vorlage von H. Spahlholz oben). Sachbearbeiter: Wenn sie unbedingt wollen .... (stempelt Anmeldebestätigung auf Duplikat ab) Und beide sind zufrieden: Der Sachbearbeiter heftet ein weiteres Blatt Papier irgendwo ab. Und der Bürger hat seinen Persilschein für jedwede Altbestände an Patronenmunition (ohne Kaliber und Mengenangabe). Wo ist das Problem ??? Sindbad
  6. Hallo bo2610, sein Hobby zum Beruf machen ist das einzig sinnvolle (Leider hatte ich das nicht getan). Man hat Interesse und Spaß und damit kommt das Engagement. Und sein Erfolgserlebnis bezieht man dann nicht aus Geld/Karriere, sondern aus dem, was man täglich tut. Letztes Jahr habe ich ein Seminar besucht, daß ich Dir empfehlen kann: "Kreative Karriereplanung"; siehe unter http://www.wengelundhipp.de/., bzw. http://www.wengelundhipp.de/berufslebenspl...tivplanung.html. In den 5 Tagen arbeitet man zuerst seine Interessen und Fähigkeiten heraus. Dann lernt man mit Interviews von Leuten, die in dem Berufsfeld tätig sind, realistische berufliche Möglichkeiten zu finden. Für jemanden in der "Berufsfindungsphase" sind die 640 Euro (ich glaube, es gibt Sonderpreise für Studenten) eine sinnvolle Investition. Das Seminar basiert z.T. auf dem Buch "Durchstarten zum Traumjob" von Bolles (Campus, ISBN 3-593-37088-3, ca. 20 Euro). Katja Wengel setzt aber eigene Akzente und geht auf das für Dich wesentliche detaillierter ein. Sindbad
  7. Danke bullpup, gerade der Link unten auf der Seite ist wirklich gut; insbesondere dort der Info-Teil. Deshalb hier nochmal direkt auf den didaktischen Teil: http://www.cwaller.de/Didaktik.htm und dort weiter führt dieser Link http://www.cwaller.de/teil1.htm auf eine Abhandlung über Luftfeuchtigkeit und verschiedene Werkstoffe: u.a. Bronze, Stahl und Glas. Fazit: absolute Trockenheit konserviert i.a. am besten. Wie immer im Leben gibt es aber Ausnahmen. Sindbad
  8. Bei Holz kenne ich mich nur begrenzt aus. Verzug und Risse würde ich nicht völlig ausschließen. Die meisten Kunststoffe sind gegen Trocknen wenig empfindlich. Nur Polyamide (PA6, PA 6,6 etc) werden spröde (reversibel, Funktion des Wassergehaltes). Bei den Elastomeren und auch bei Glas habe ich noch nicht gehört, daß der Wassergehalt eine Rolle spielt. Fazit: Wenn die Waffe aus Stahl, der Schaft aus Kunststoff ist und in der Waffe keine auf Schlag belasteten PA6-Teile sind, hätte ich keine Bedenken. Und mein ZF lagere ich nicht im Waffentresor. Allerdings eher wegen Platzmangel und weil ich vermute, daß in Waffenölen und Munition Komponenten sein können, die langsam verdampfen und sich dann irgendwo niederschlagen könnten. Sindbad
  9. Anmerkung: Feuchtigkeit und Salz sind die kritischen Faktoren für das Entstehen von Korrosion. Bei unter 30 % relative Luftfeuchte rostet praktisch nichts mehr. Sindbad
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