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Bart0815

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  1. Ist dort die Rede von einer Altbesitzregelung oder soll Enteignet werden?
  2. Allerdings. Ich frag mich auch, was da auf 48 Seiten zusammengekommen ist.
  3. Wollte ich auch gerade posten. Dann bin ich mal gespannt, wann der Entwurf an die Öffentlichkeit kommt und was er im Detail (Altbesitz etc.) enthält.
  4. Kommt mal wieder zum Thema zurück und konzentriert euch auf die eigentliche Problematik!
  5. Für mich ja. Nicht falsch verstehen. Ich halte den KWS für Quatsch, aber er ist nicht an ein Bedürfniss geknüpft. Wer ihn haben will, bekommt ihn. Das wäre immer noch das kleinste Übel.
  6. Das wird jetzt langsam echt mal Zeit.
  7. Meine sind nicht sportlich zugelassen, aber alle rechtmäßig auf Jagdschein erworben 🤷‍♂️.
  8. Es ist einfach so unglaublich lächerlich.
  9. Die Stellungnahme von Frau Wegge wurde in Sachen AR15 etc. angepasst: Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesinitiative zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Spießsport-Disziplinen mit Halbautomaten werden also nicht gefährdet sein. Kriterien zur Bestimmung der Kriegswaffenähnlichkeit werden Bestandteil der Verbotsinitiative sein. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen. Durch ihre Funktionalität (schnelle Schussfolge, einfaches Handling, große Zielgenauigkeit und hohe Durchschlagskraft) in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf. Neben der hohen Gefährlichkeit auch für Einsatzkräfte der Polizei besteht für diese in einer Konfliktsituation keine Möglichkeit, zwischen halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Feuerwaffen und optisch gleichen vollautomatischen Kriegswaffen zu unterscheiden, was Auswirkungen auf deren Einsatzbewältigung und Eigensicherung haben kann. Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen, was auch in der einschlägigen Werbung des Waffenhandels bewusst hervorgehoben wird. In jüngster Zeit sind Verbote kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen bzw. sogar jeglicher halbautomatischer Feuerwaffen in verschiedenen Ländern – auch solchen mit einer langen Tradition privaten Waffenbesitzes – umgesetzt (Neuseeland, Kanada, Norwegen) bzw. kritisch diskutiert (USA) worden.
  10. Ich verstehe dieses Bashing auch nicht. Aktuell ist die FDP als einzige Partei auf unserer Seite und hat noch dazu etwas zu sagen. Also schreibt Mails und Briefe und signalisiert Rückhalt und eine damit verbundene Erwartungshaltung zu liefern. Das ist nun mal unsere einzige Option.
  11. Schaut euch mal die Stellungnahme der SPD, Frau Wegge, an. Es ist einfach unglaublich. Es geht hier nicht um die Bekämpfung illegaler Waffen Es ist einfach pure Ideologie. Ich denke, Frau Wegge freut sich über sachliche Kritik in Form von Mails und Briefen. herzlichen Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion um das Waffenrecht. Als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Thema schildere ich Ihnen gerne meine Position dazu. Zunächst ist es mir wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen der Jagd oder des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen sicherer machen. Wir haben in der aktuellen Rechtslage einigen Verbesserungsbedarf erkannt. Dabei geht es unter anderem auch um einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürger*innen ist. Wir diskutieren diese Thematik seit Beginn der Legislaturperiode. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es: „Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“ Daraus leiten sich für das Waffengesetz aus meiner Sicht zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG). Zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhaben sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. Unter Reichsbürger*innen und Rechtsextremist*innen gibt es leider nach wie vor – neben vielen illegalen – auch zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verwehrung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist keine Ideologie, sondern sicherheitspolitische Notwendigkeit. Und wir stellen damit auch nicht die rechtstreuen Jäger*innen und Sportschütz*innen unter Generalverdacht. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Sicherheit muss dabei oberste Priorität haben. Mit Blick auf den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Verbot von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Waffen, der ja über den Koalitionsvertrag hinaus geht, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt nicht viel mehr sagen, als die Tatsache, dass ich dieses Vorhaben inhaltlich unterstützte. In meinen Augen sollten sich solche Waffen nicht in Privatbesitz befinden. Ein jagdrechtliches oder schießsportrechtliches Bedürfnis für kriegswaffenähnliche Halbautomaten mit einer hohen Kapazität an Schüssen ist für mich nicht ersichtlich. Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehe auch ich die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Jedoch setze ich mich für eine Prüfung ein, wie eine Unterstützung der Waffenbehörden auch von Bundeseite möglich sein könnte. Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung. Ich stehe mit den Verbänden und Interessensvertreter*innen im Bereich des Waffenrechts (wie beispielsweise dem Deutschen Jagdverband, dem Deutschen Schützenbund, dem VDB oder dem Forum Waffenrecht) in regelmäßigem und konstruktiven Austausch. Und das gilt auch für das Bundesinnenministerium. Mit freundlichen Grüßen Carmen Wegge
  12. Was ist an der Aussage auszusetzen? Der Standpunkt ist klar. Ob er es bleibt, wird die Zukunft zeigen.
  13. Exakt so sehe ich es auch. Aktuell ist die FDP unsere einzige Hoffnung. Diese hat sich zum Glück klar positioniert und ich finde, das hat Zuspruch verdient. Also schreibt lieben der FDP bzw. deren Minister und dankt für die Unterstützung, anstatt ständig draufzuhauen.
  14. Herr Lindner hat sich hier wirklich klar positioniert. Viel klarer, als ich es erwartet habe. Es ist eine deutliche Absage an das Vorhaben von rot/grün. Seid doch froh über diese klare Kante. Klar, endgültig ist noch nichts, aber besser so als irgend ein rumgelaber.
  15. Ich finde die Antwort sehr klar und deutlich. Hätte ich so nicht erwartet.
  16. Ich warte seit Anfang April auf einen Antrag. In Kürze steht ein weiterer an. Ich glaub, ich bekomm die WBK nie wieder. Mir im Prinzip auch egal. Hab eine Kopie gemacht und mir die Meldung, die aufgrund Corona online erfolgen soll, ausgedruckt.
  17. Ich verstehe auch überhaupt nicht, dass es noch keinen Aufschrei gibt. Zu dem ganzen Mist der am Donnerstag in Kraft getreten ist soll es jetzt noch psychologische und natürlich kostenpflichtige Tests geben. Ich fass es nicht und könnte echt nur noch kotzen. So wie aktuell darüber berichtet wird, ist es wohl ziemlich safe. Unfassbar...
  18. Das nächste BGBL Teil 1 erscheint am 11.02 mit 24 Seiten. Vielleicht wissen dann mehr.
  19. Wobei das doch wiederum nur die Änderungen des Entwurfs sind und es somit auch nicht die vollständige Endfassung ist. Der Part Schalldämpfer kommt zum Beispiel nicht drin vor.
  20. Das dürften doch nur die Änderungen sein. Es heißt doch: Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG. Daher geh ich davon aus, dass nur die Änderungen veröffentlicht werden. Könnte passen 🤔
  21. Ach, stimmt. Das hab ich nicht gesehen. Dann wird es am Dienstag noch nichts.
  22. Das nächste Bundesgesetzblatt erscheint am 07.01. Vielleicht ist es ja dann dabei, dann wissen wir mehr.
  23. Danke euch für die Richtigstellung. Hab es dann wirklich falsch verstanden.
  24. Ich versteh den Kommentar so, dass die Behörden den Voreintrag trotz Gesetzesänderung evtl. verlangen. Der Passus mit dem SD Erwerb soll übrigens sofort nach Veröffentlichung in Kraft treten. Stand so zumindest im Entwurf. Die Übergangsfristen beziehen sich unter anderem auf den Magazinschwachsinn.
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