Hallo
Ich möchte mir von meinem Büchsenmacher eine Waffe neu aufbauen lassen. Da man für das Kaliber (.577 Snider ) hier die Patronenlagerreibahlen nicht bekommt, habe ich diese in den USA bestellt. Da es sich um Werkzeug und nicht um Waffenteile handelt, dachte ich das geht problemlos.
Nun macht der Zoll Ärger. Die Teile wurden einbehalten, zwecks "Prüfung der Einführfähigkeit". Außerdem bestünden " Zweifel, ob die Teile verboten sind, oder sonstigen Beschränkungen unterliegen."
Deklariert hat der Zoll die Teile als " 2Stk Verschlussteile einer Waffe". Das ist ja wohl falsch.
Dürfen nur Büchsenmache Patronenlagerreibahlen kaufen?
Fallen Patronenlagerreibahlen unter das Waffengesetz oder sind sie bei uns frei erwerbbar?
Danke für Eure Antworten