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IMI

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Beiträge von IMI

  1. Alles richtig! Ich denke darüber nach, mir eine SLF - sowohl fürs sportliche Schießen (BDS) als auch für das jagdliche Schießen auf Krähen anzuschaffen. Sportlich ohne und jagdlich mit Magazinbegrenzung.

    Wenn Geld keine Rolle spielt, könnte man den ideologisch gesteuerten Sachbearbeitern in NRW ihren Unsinn auch dadurch "spiegeln", zwei - bis auf die Magazinbegrenzung - identische SLF zu erwerben. Die erste aufgrund Verbandsbescheinigung und die zweite aufgrund eines Jagdscheines!

    Warum Krähen nicht mit mehr als 2 Schuss im Magazin bejagen?

  2. Der Jäger legt Dir keine WBK vor, er legt Dir einen Jahresjagdschein vor. Laut Gesetz benötigt der Inhaber eines Jahresjagdscheins keine Erlaubnis zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 des § 13 WaffG. Und nun kommts: Es gibt Juristen die der Ansicht sind, dass Halbautomatische Langwaffen, die ein Magazin haben, welches mehr als zwei Schuss aufnehmen kann keine solchen Waffen sind. Damit fiele die Freistellung von der Pflicht zur Erwerbserlaubnis für Jäger weg und der Jäger wäre nicht erwerbsberechtigt.

    ...

    Wir werden die HA Thematik hier sicher nicht abschließend erörtern können - ist ja auch nicht das eigentliche Thema.

    Jedoch spricht laut WaffG, BJagdG, oder BayJG nichts dagegen, im Rahmen des Jagdschutzes Halbautomaten mit laaangen Bananenmagazinen zu verwenden :sla::aug::sla:

  3. Ich finde den super! Ernsthaft!!

    Wir können davon ausgehen, daß er und seine Freunde jeden Stein umdrehen, um Todesfälle durch private Schusswaffen zu recherchieren. Nach seiner Aussage wurden "seit 1991" - also in 25 Jahren - "nachweislich mindestens 160 Menschen mit Waffen von Sportschützen getötet." Jeder einzelne Todesfall für die Angehörigen so tragisch, wie traurig.

    Aber wenn wir das als gesamtgesellschaftliches Risiko bewerten wollen, müssen wir trotzdem mal ganz kühl nachrechnen. You do the math... .

    Und er differenziert nichtmal Unfälle, Selbsttötungen und Tötungsdelikte... :sleep:.

    Bessere Argumente dafür, daß Schusswaffen in Privatbesitz für die Sicherheit der Bevölkerung nicht die geringste Rolle spielen, gibt es nicht.

    in der tat! da arbeitet der grafe ja uns gesetzestreuen legalwaffenbesitzern in die hände. ;)
  4. Mir von einem Mitglied meines Vereins unterstellt, ich würde den Verein zur politischen Arbeit missbrauchen indem ich auf geplante Änderungen hinweise und die Petition bekanntmache. Dieser jemand führte dann weiter aus, dass er als richtige Sportschütze nichts gegen die Änderungen habe... :scare:

    Das hat rein gar nichts mit missbrauchen für politische Arbeit zu tun. Du erfüllst nur Deine Aufkläruvgspflicht.

    Wir zwingen ja niemanden zuzuhören oder aktiv zu werden.

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