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IMI

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Beiträge von IMI

  1. vor 33 Minuten schrieb VP70Z:

    ... etwa wenn die Gewissensentscheidung des Volksvertreters zu Gunsten eines Stehempfangs beim Botschafter von Kakastan ausgefallen ist statt meine Interessen persönlich zu zertreten.

    Viele Politiker entscheiden doch danach, wie sie am besten ihre politische Stellung halten, oder womöglich verbessern können.

    Da wir Waffenbesitzer es nicht schaffen uns präsent und stark zu machen, wiegt da dann leider der Stehempfang "..beim Botschafter von Kakastan..." schwerer für die nächste Wahl.

  2. Bei ´ner Desert Eagle beispielsweise kann das aber schon ca. 400€ Preisunterschied bedeuten...

    Man kann doch auch mit den meisten Behördenmitarbeitern REDEN, oder?

    Klar, wenn die Behörde auf stur schaltet, kauft man um des Friedens Willen halt zusätzlich noch einen Lauf (somit ein Wechselsystem).

  3. vor 19 Minuten schrieb Raiden:

     

    -Die Intention ist es, dass man mit seiner Waffe andere Munition verschießen oder eine andere V0 erreichen kann. Nur mit Verschluss geht das nicht, deswegen sind einzelne Verschlüsse nicht berücksichtigt

    -Da sagt die Behörde dann: Lassen Sie doch einfach beim Büma den Verschluss tauschen, wenn er kaputt ist.

     

    Nur meine Meinung :)

    Nun könnten aber verschiedene Verschlüsse auch verschiedene Visiereinrichtungen, oder gar Optiken nutzen. :rolleyes:

  4. vor 17 Minuten schrieb hotpack:

    moin,

    das ist ja interessant.. auf welcher waffrechtlichen  basis , überlässt dann ein händler einen verschluss z.b glock oder ar15 einem wbk inhaber mit eingetragener  waffe z.b (sportschützen) .?

     

    gruss

    wf-sports.eu

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    ...

    2. 
    Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
    2.1 
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
    2.2 
    Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

    ...

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

  5. Am 11. Mai 2017 um 21:03 schrieb BigMamma:

     

    Mit der Inbrunst der Überzeugung vorgebracht... Sicher weiß ich das... aber was sagt er deiner Meinung nach denn ? Das Gesetz, dass sterbliche Überreste IMMER und ZWINGEND in die Gerichtsmedizin überführt werden MÜSSEN und nur der Gerichtsmediziner die Todesursache feststellen darf, wie in Austria oder USA gibt es bei uns nämlich NICHT... ergo, wenn der Notarzt sagt Herzinfarkt, dann ist das Herzinfarkt und kein VOPO wird eine Ermittlung beginnen... FAKT... dieses Problem ist seit Jahren bekannt und wird von Gerichtsmedizinern auch schon lange kritisiert... führt es doch zu dem oben genannten Daumenregel, auf jeden erkannten Mord kommt ein unerkannter, mancher sagt sogar 2 bis 3... 

    Dadurch, dass Du soviel schwallst, macht's Deine Aussage im Kern auch nicht wahr. 

    Wenn ich bei der Leichenschau Zweifel an einer natürlichen Todesursache habe, kreuze ich selbstverständlich "unnatürlicher Tod" an. 

    Dann nimmt die Sache ihren Lauf, Obduktion, Polizei, etc. 

  6. vor 14 Stunden schrieb RedWhine:

    Wie waere es mal mit ON Topic? hier steht 90% Geschwafel über das Waffengesetz und vom Monika Thread sind nur Stücke übrig...

    Deshalb will ich hier mal was zu Frankonia beitragen:

     

    Am 12.5.2017 um 14:00 schrieb RedWhine:

    Vor 12 Monaten eine Sig 226 LDC zur Ansicht bestellt, heute der Anruf " Ihre Waffe ist da".

    ...

    Dann könnte ich auch noch ne Chance haben, die vor knapp 10 Jahren bei Frankonia bestellte Glock 19 zu bekommen? Bestellt war sie, eine konkrete Absage bekam ich nie... Naja, Frankonia hat so profane Geschäfte nicht mehr nötig.

     

    Früher kaufte ich sehr viel bei Frankonia, Kleidung, Waffen, Munition, jagdliches Zubehör, etc.

    Heute kaum noch - Sortiment und Ambiente sind leider nicht mehr attraktiv.

  7. vor 30 Minuten schrieb rayofhope:

    ...

    Als Rettungssanitäter wurde ich in letzter Zeit erstaunlich oft zu Suizidversuchen mit Schusswaffen alarmiert. ...

    Ja?

    Wirklich? Ist das so? In meinem medizinischen Umfeld kommt das sehr selten vor. Wo arbeitest Du denn? In Los Angeles?

    Ich traue Deinen Ausführungen nicht.

     

  8. Freut mich für Dich, Glückwunsch Dir zur dritten Kurzwaffe als Jäger; Gratulation an Herrn RA Streitberger.

     

    Du schreibst Deine Behörde will "...in die nächste Runde...". Ist schön ne Art Steuerverschwendung Deiner Behörde, wenn man bedenkt, dass einige Behörden von Haus aus die dritte KW für Jäger (GK, GK und KK) bewilligen.

     

  9. vor 10 Stunden schrieb LTB:

    Alter Thread, aber doch passend:

     

    Wo kann denn ein Jäger den Schein für die Schießstandaufsicht machen, so dass er sich zukünftig selbst beaufsichtigen kann? Gesucht wird ein Seminar im Rheinland, also etwa Köln/Bonn/Düsseldorf.

    Frag mal bei der Geschäftsstelle Deines Landesjagdverbandes nach. In Bayern hat bei uns Dieter Stiefel nen Kurs abgehalten und die Bescheinigungen im Anschluss ausgeteilt. 

     

    IMI

  10. ..."Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für die vorhandenen Waffenschränke sieht einen echten Bestandsschutz vor."...

    http://www.fwr.de/news/newsdetails/?tx_news_pi1[news]=219&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=b82bb255a98bab78849b9d4203c46eff

     

     

     

    Der Bundesrat hat in der Sitzung am 10. März eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer einen besseren Bestandsschutz für Waffenschränke.

     

    ... Nun werden die zuständigen Ausschüsse den Entwurf beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten darüber abschließend abstimmen soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. ...

    http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/bundestag-und-bundesrat-beraten-ueber-waffengesetz/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=760204eb396b898af805b3626e61bfb5

  11. Am 10.4.2017 um 11:38 schrieb koenigx:

    @jagdostfriese

     

    Im aktuellen DWJ 04/2017 Seite 96 ist genau Deine Frage beantwortet. Nein!

     

    Ich habe mir einen Auszug aus dem NWR (Nationales Waffen Register) besorgt.

    Im dem ist für jede einzelne Waffe das Bedürfniss hinterlegt.

     

    Am 10.4.2017 um 11:46 schrieb P22:

    Wer beantwortet die Frage dort?

    ...

    Kennt wer den Artikel und gibts das DWJ noch?

  12. Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

    Waffenliste

    Unterabschnitt 2: 
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 

     

    1. 
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 

     

    ...

     

    1.7 
    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
    1.8 
    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
    1.9 
    Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; ...

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

     

    Fallen da auch Bündelrevolver wie der von mir oben verlinkte darunter?

     

    vor 10 Stunden schrieb IMI:

     

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