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IMI

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Beiträge von IMI

  1. Ich bin auf der Suche nach Informationen bzgl. einer Willams and Powell Liverpool 11mm Langwaffe.

    Im Netz habe ich nichts gefunden, mittels eines rechts seitlich am Systemkasten befindlichen Hebels kann man den Lauf, vergleichbar einer modernen Kipplaufwaffe, abkippen.

    Wer weiß bitte mehr darüber?

     

    Danke

     

    IMI

  2. Wenn man diese Meldung richtig zu lesen versteht - Ihr könnt das überwiegend nicht - dann ist sie katastrophal. Besonders verräterisch der letzte Absatz. Der DJV beharrt darauf, dass er an dem verhängnisvollen Entwurf des BMEL festhalten will (kein Wunder - er stammt ja auch nicht unerheblich von ihm).

    Auch die jetzt vorgeschlagene Gesetzesformulierung (in der Regel kriegt der DJV ja so etwas gar nicht hin) ist sehr schlecht.

    Carcano

    bist du dann an solchen formulierungen auch beteiligt, zumindest mit den landesjagdverbannd/-bänden?

    dieter stiefel vom BKA ist bei uns in bayern beim BJV wohl "beteiligt". schwer vorstellbar, dass hier kein jurist hilft.

  3. Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

    ABER

    die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

    Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

    Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

    sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

    und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

    alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

    Frank

    Gibts da scho was neues?

  4. So erste Meldungen aus Bayern sind auch da. http://www.jagd-bayern.de/bjv-nachrichten-einzelanzeige.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=706&cHash=4539b0473178cf1a25f19f6eb20e7c47

    Auszug:

    Positionierung des BJV-Schießausschusses

    Der BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.

    Schön, unser BJV ist aus seinem post-senilen-Delirium erwacht?

  5. ...Und was das "Erfahren vom Kauf" angeht, seit 2003 muss auch jeder Händler jedes nicht vorübergehende "Überlassen" einer Waffe an die Zuständige Behörde (deine Behörde) übermitteln.

    Ein interessanter Apsekt.

    Was ist, wenn ich mir als Jäger/Jägerin eine Langwaffe schicken lasse, und diese dann wieder an den Versender binnen 14 Tagen zurückschicke?

  6. Und ne Waffe darf nur noch der kaufen, der ne Einladung vom Schießstandbetreiber hat.

    Und einen Jagdschein darf nur noch der lösen, der ne Jagdeinladung hat.

    Und ne Berechtigung zum Autokauf erhält nur noch derjenige, der vom Arbeitgeber bestätigt bekommt, dass er einen Parkplatz hat und eingeladen ist zu arbeiten und ein Auto benötigt um zur Arbeit zu kommen.

    Wer öffentliche Verbindungen nutzen kann, darf kein Auto mehr kaufen.

  7. Dann dürfte ich ja mit der LP oder KK auch nix treffen, wenn's um Ermüdung oder Konzentration ginge....

    Trotzdem Ermüdung, Erschöpfung, Angst vor Waffe und Rückstoß?

    Das wäre dann evtl. bei Lupi und KK nicht so ausgeprägt, da weniger respekteinflößend?!

    Passt Dir der Griffwinkel von Lupi und KK besser?

  8. Stimmt nicht. Es reicht auch "B".

    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

  9. Ja, einmal nachgewiesen.

    Ich habe noch keine Behörde erlebt, die über alle Änderungen dauernd informiert werden möchte.

    Heute stelle ich nen zusätzlichen Schrank bei (mütterlicherseits) Tante Erna auf, morgen einen beim Onkel in Buxtehude, übermorgen einen zusätzlichen zu Hause bei mir und nächste Woche wird alles wieder bei mir zentralisiert, übernächste Woche das Gleiche bei den Onkels und Tanten väterlicherseits.

    Nachweisen wollte ich der Behörde dies natürlich unverzüglich. ;)

  10. Ich habe sehr gerne bei Frankonia München eingekauft, als sie noch im Luitpold Block waren.

    Aber die Wartezeiten waren oftmals, trotz exquisiter Betreuung durch den Geschäftsführer, legendär....

    Schade, dass Frankonia seine Innenstadtpräsenz aufgegeben hat. War ja gewisser Weise eine Monopolstellung. Ich kenne viele, die NICHT mehr nach Aschheim rausfahren.

    Auch vermisse ich die Münchner Kundenveranstaltungen.

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