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IMI

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Beiträge von IMI

  1. Meine Güte, ja, eine Waffe kann ein gefährliches Werkzeug sein, und manchen Leuten darf man keine Waffe geben. Denen darf man aber eigentlich auch kein Auto geben. Aber leider fährt fast jeder Depp Auto, ganz zu schweigen von der Aggression, die manche Menschen am Steuer an den Tag legen. 

    Aber wie schon geschrieben wurde: es gibt viele KW, die wahrlich keine technischen Herausforderungen sind. 

  2. vor 8 Minuten schrieb CZM52:

    Zum einem meinte ich das.

     

    das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte.....

     

    und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen 

     

    Aha, langsam werde wir uns einig - v.a. dass es manche nicht machen.

     

    Und daher ist es doch nicht immer so:

     

    vor 2 Stunden schrieb CZM52:

    ...

    relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

     

    Weil eben oft nicht eingetragen wird, und somit der Voreintrag eben nicht entwertet wird.

    Und von Privat nicht eingetragen werden darf...

  3. vor 2 Minuten schrieb CZM52:

    Aha

     

    ist genau das was P22 auch schreibt....

     

    aber er wenn du meinst 

     

    Sicher?

    Hier nochmal das Zitat mit Pünktchen:

    vor 2 Stunden schrieb CZM52:

    ...

    relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

     

    Hier das ganze Zitat:

    vor 2 Stunden schrieb CZM52:

    Über den Eintrag auf Gelb oder ein WS kann man streiten 

     

    relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

     

    Wenn Du meinst, dass das das gleiche wie von P22 ist...?!

  4. vor 5 Minuten schrieb CZM52:

    Was ist mit nicht klar?

    Na, dass es auch passieren kann, dass der Büchsenmacher beispielsweise sich weigert einzutragen.

     

    Bestätigst Du ja hier: Du sagst:

    vor 2 Stunden schrieb CZM52:

    ...

    relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird

     

  5. vor 5 Minuten schrieb P22:

    ...Nur finde ich die Befürchtung, dass jedes Widerwort das Verhältnis nachhaltig zerstört, unangebracht. 

    Meine Erfahrungen der letzten 30 Jahre mit 4 verschiedenen Behörden sagen da anderes. Leider.

    Ist doch immer das gleiche. Wenn Du jemandem seine Fehler aufzeigst, ob nun Polizist, oder Behördenmitarbeiter, lassen Dich diese erstmal ihre vermeintliche Macht, das Sitzen am "längeren Hebel" spüren.

    Von daher habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass möglichst kurze Gespräche meist das geringste Konfliktpotenzial bieten.

  6. @ Bautz,

    das Problem ist, dass man mit dem SB noch ne Weile auskommen muss. Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei Paar Stiefel. 

    Einmal habe ich mich bisher auch mit meiner Behörde in einer Diskussion angelegt. Das Gespräch zuvor mit der einfachen Verwaltungsangestellten beendet und ihren Vorgesetzten verlangt.

    Dass dieser im Gespräch dann auch erst mal gedroht hat (ich hatte nen Zeugen dabei), war sicher als Kettenrasseln zu werten. Nach ca. 1,5 Stunden waren dann die von der SBine erfundenen Paragrafen wegdiskutiert und man hat sich noch jahrelang respektvoll gegenseitig behandelt. Ich war 100% im Recht und hatte nie wieder Probleme mit der Behörde. 

  7. vor 6 Stunden schrieb German:

     

    Dir ist schon klar, dass Du von Deiner Festplatte keine Dokumente verlinken kannst?

     

    :drinks:

     

    ...

     

     

    nur direkt zum BMI...

    da klappt die Verlinkung reibungslos.

    Da musst Du nur vorher die entsprechende Software installieren (lassen) und los gehts.

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