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IMI
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Ist es schlau dort anzufragen? Oder bedenkenlos...
Gibt's hier User, die schon angefragt haben?
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Meine Güte, ja, eine Waffe kann ein gefährliches Werkzeug sein, und manchen Leuten darf man keine Waffe geben. Denen darf man aber eigentlich auch kein Auto geben. Aber leider fährt fast jeder Depp Auto, ganz zu schweigen von der Aggression, die manche Menschen am Steuer an den Tag legen.
Aber wie schon geschrieben wurde: es gibt viele KW, die wahrlich keine technischen Herausforderungen sind.
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vor 51 Minuten schrieb Raiden:
Das Merkblatt ist doch eh veraltet, sonst würden A- oder B-Schränke gar nicht auftauchen.
... und sonst stünde da nicht:
" Bundesverwaltungsamt, Stand 15.12.2016 "
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Beim genannten
http://www.lagardere.ch/images/pages/catalogue201701.pdf
gibts sehr viele interessante Waffen.
Hat da schon wer von Euch von Deutschland aus eingekauft?
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vor 8 Minuten schrieb CZM52:
Zum einem meinte ich das.
das andere ist neunmal die rechtliche Sache, aber wenn er nicht einträgt gilt das oben zitierte.....
und ob ob er muss ist unbestritten.... genau wie das es manche nicht machen
Aha, langsam werde wir uns einig - v.a. dass es manche nicht machen.
Und daher ist es doch nicht immer so:
vor 2 Stunden schrieb CZM52:...
relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird
Weil eben oft nicht eingetragen wird, und somit der Voreintrag eben nicht entwertet wird.
Und von Privat nicht eingetragen werden darf...
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vor 2 Minuten schrieb CZM52:
Aha
ist genau das was P22 auch schreibt....
aber er wenn du meinst
Sicher?
Hier nochmal das Zitat mit Pünktchen:
vor 2 Stunden schrieb CZM52:...
relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird
Hier das ganze Zitat:
vor 2 Stunden schrieb CZM52:Über den Eintrag auf Gelb oder ein WS kann man streiten
relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird
Wenn Du meinst, dass das das gleiche wie von P22 ist...?!
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vor 1 Minute schrieb CZM52:
Und das was durch ... ersetzt hast, hast auch gelesen??
Ja, doch bringt es hier keinen Mehrwert.
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vor 5 Minuten schrieb CZM52:
Was ist mit nicht klar?
Na, dass es auch passieren kann, dass der Büchsenmacher beispielsweise sich weigert einzutragen.
Bestätigst Du ja hier: Du sagst:
vor 2 Stunden schrieb CZM52:...
relativ klar ist, das ein Erwerb mit Voreintrag eingetragen werden muss, quasi der Voreintrag entwertet wird
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vor 5 Minuten schrieb P22:
...Nur finde ich die Befürchtung, dass jedes Widerwort das Verhältnis nachhaltig zerstört, unangebracht.
Meine Erfahrungen der letzten 30 Jahre mit 4 verschiedenen Behörden sagen da anderes. Leider.
Ist doch immer das gleiche. Wenn Du jemandem seine Fehler aufzeigst, ob nun Polizist, oder Behördenmitarbeiter, lassen Dich diese erstmal ihre vermeintliche Macht, das Sitzen am "längeren Hebel" spüren.
Von daher habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass möglichst kurze Gespräche meist das geringste Konfliktpotenzial bieten.
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vor 1 Minute schrieb P22:
Das widerlegt doch deine eingangs genannten bedenken
Für diesen einen Fall, ja.
Denkst Du deshalb, man sollte daher immer über alles mit der Behörde in extenso diskutieren? Sicher?
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Das ist Dir und mir klar, @P22, aber scheinbar CZM52 nicht.
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vor 27 Minuten schrieb Nakota:
...
IMI,
woher soll ich den wissen wo der SB gesetzeskonform geht und wo nicht?
Indem Du mehr weißt und besser informiert bist als Dein SB.
Sollte in den meisten Fällen nicht schwer fallen.
Das Fachgebiet ist relativ klein.
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Und was tun, wenn der Versandhändler sich weigert, in die WBK einzutragen?
Weiterer Fall: Der Kauf von Privat, dann darf der Erwerb wie (Du sagst) gar nicht zum entwerten des Voreintrages eingetragen werden.
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@ Bautz,
das Problem ist, dass man mit dem SB noch ne Weile auskommen muss. Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei Paar Stiefel.
Einmal habe ich mich bisher auch mit meiner Behörde in einer Diskussion angelegt. Das Gespräch zuvor mit der einfachen Verwaltungsangestellten beendet und ihren Vorgesetzten verlangt.
Dass dieser im Gespräch dann auch erst mal gedroht hat (ich hatte nen Zeugen dabei), war sicher als Kettenrasseln zu werten. Nach ca. 1,5 Stunden waren dann die von der SBine erfundenen Paragrafen wegdiskutiert und man hat sich noch jahrelang respektvoll gegenseitig behandelt. Ich war 100% im Recht und hatte nie wieder Probleme mit der Behörde.
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Wer die Zeit dazu hat
Aber meist ist die Behörde, wenn ich Freizeit habe nicht mehr besetzt.
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Ja. Von seitens vieler SBs werden die immer wieder neue Probleme erfunden.
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Mei, sollte ja prinzipiell so möglich sein. Ist ja nur ein "Folgeformblatt".
Und doch für viele SBs ein unüberwindliches Hindernis.
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Ne grüne WBK ohne einen Waffeneintrag?
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vor einer Stunde schrieb BlackBull:
Und hast gelernt deinen Namen zu tanzen?
Ich habe zumindest solch dummbatzigen Fragen nicht gestellt. .
Und was machst Du, wenn jemand vor Dir seinen Namen tanzt?
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Benötigt noch jemand einen Griesheimer-Schlüssel
?
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vor 2 Stunden schrieb chapmen:
Geballtes Fachwissen.....
Was stört Dich an der Eintragung?
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Ist zwar keine MEB aber zumindest ein geregelter Besitz, deshalb ließ ich mir das in die WBKs eintragen:
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vor 6 Stunden schrieb German:
Dir ist schon klar, dass Du von Deiner Festplatte keine Dokumente verlinken kannst?
...
nur direkt zum BMI...
da klappt die Verlinkung reibungslos.
Da musst Du nur vorher die entsprechende Software installieren (lassen) und los gehts.
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Zwischen "1 bis 7 Uhr" wirkt der Rand deutlich dünner als zwischen "8 bis 12 Uhr".
Einsicht in Waffenbesitz-Akte - möglich?
in Waffenrecht
Geschrieben
Eine Behörde führte mal in einer Akte mich und eine namensgleiche zweite Person.
Brachte auch Probleme mit sich, da die Behörden Mitarbeiter behaupteten ich hätte Waffe XY in meinem Besitz was freilich nicht stimmte.![:help: :help:](https://forum.waffen-online.de/uploads/emoticons/default_help.gif)