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IMI

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Beiträge von IMI

  1. Die Idee, an die von carcano genannten Adressen Emails zu schicken, ist natürlich sehr gut - ich werde dies auf jeden Fall tun.

    Letztlich sehe ich hier aber auch klar den jeweiligen Präsidenten, in meinem Fall Herrn Prof. Dr. Vocke, in der Pflicht, sich für seine Jägerinnen und Jäger einzusetzen und gegen so eine unpraktikable, unsinnige und unnütze Erschwernis vorzugehen!

    Halt, stopp, so unnütz ist die Idee mit ARMATIX ja gar nicht - bedeutet es doch, die Jäger als erste Opfer zu nutzen v.a. einen großen finanziellen Profit für ARMATIX.

    Und alle anderen "Randgruppen" sind dann sicher auch bald dran und bekommen ihr Sperrelement.

    Die Jäger, und das sage ich selbst als Jäger, sind halt selbst immer wieder blöd, genug sich ausnützen und dafür auch noch mit immer wieder neuen Gesetzesgeißeln drangsalieren zu lassen.

    Lasst uns in der Form, wie von carcano genannt, tätig werden!

    Zusätzlich müssen aber auch unsere Interessensvertretungen (z.B. Jagdverbände, VdW, FWR, Schützenverbände, etc.) das nahende Übel im Keim ersticken.

    Wenn wir, wie immer, nicht zusammenhalten, kommt nun Armatix doch zum Zug und zwingt uns allen in Salamitaktik die Sperrsysteme auf.

  2. Ja, natürlich!

    Das ist aber doch nichts Neues?

    Das hatten wir doch schon öfter!

    Der Meldende ist dann noch nichtmal in einer Verantwortung und kann nichts für irgednwelche Aktionen der Polizei, denn was die draus macht, hat mit dem Denunzianten ja nichts zu tun.

    Erkann hinterher sogar sagen: "Sorry, hab ihc mich halt geirrt!", wenn da noch nichtmal ne Attrappe war

    wie oft kann er das tun?

    bei regelmäßigem denunziantentum möchte ich hoffen, dass er schwierigkeiten bekommt!!

    Außerdem hat der Polizist ja schon einen Ausweg für den Denunzianten bereit, in der Art: ...unbrauchbar gemachte Waffe, für den Laien nicht zu erkennen...

    Tja, die Senioren, die Lieblingsopfer der Nepper. Schlepper, Bauernfänger...Ämter...

    Ich hatte einen Bekannten, der in einem Amtsgebäude gearbeitet hat, wo auch die Waffenbehörde untergebracht war. Dort hatten sie in der Waffenbehörde "so einen jesuslatschentragenden Müslitaliban" der bevorzugt Senioren angeschrieben und aufgefordert hat ihre legal besessenen Waffen umgehend abzugeben, mit Fristsetzung. Viele ältere Leute fangen schon an zu hyperventilieren wenn sie ein Schreiben vom "Amt" bekommen und befolgen sofort gehorsam jede Aufforderung/Befehl, da sie keine Probleme mit dem "Amt" bekommen wollen... Ich habe den Kollegen leider, krankheitsbedingt, aus den Augen verloren und weiß deshalb nicht ob das noch immer so gehandhabt wird... In diesem Land, in dieser Stadt durchaus denkbar...leider...

    KVR München?

  3. Ich wollte mich auch schon mal selbständig machen in einer Sparte, die mir wahrscheinlich auch einen IWA-Zugang ermöglicht hätte. Mir war aber der zeitliche und bürokratische Aufwand zu groß, das neben meinem eigentlichen Beruf zusätzlich ernsthaft zu betreiben. Der bürokratische Aufwand alleine war es schon nicht wert wenn ich damit nur auf die IWA gewollt hätte.

    Muss aber jeder selbst wissen.

    Da kann man selbst mit Kleinkramgeschäften Fachbesucher sein.

    1. Wer ist Fachbesucher der IWA OutdoorClassics? Personen, die in den folgenden Branchen geschäftlich tätig sind:
    • Waffen, Waffenteile und -bearbeitung
    • Bogensport
    • Munition und Wiederladen
    • Optik
    • Messer
    • Bekleidung
    • Geschenkartikel
    • Outdoorbedarf allgemein
    • Schießsportzubehör
    • Jagdzubehör
    • Ausrüstung für zivilen und behördlichen Sicherheitsbedarf
    • Polizeibehörden
    • Militär
    • Personenschutz
    • Sicherheits- und Wachdienste
    • Persönlicher Sicherheitsbedarf
    • Forstbehörden
    • Fachinformationen / Fachverlage

    https://www.iwa.info/de/besucher/zulassung/

  4. Die Frist zur Eintragung beginnt in dem Moment, in dem Du die Waffe in Deinen Händen hältst.

    Jetzt schon eintragen/melden/etc. finde ich fast schon etwas unvorsichtig, denn was, wenn Du die Waffe aus welchem Grund auch immer doch nicht erhalten solltest?

    Also entspannt zurücklehnen und abwarten. Kommt die Waffe innerhalb 14 Tage bei Dir an, Tipps von oben beherzigen, den Erwerb beim SB anzeigen und darauf hinweisen wann Du die Waffe erhalten hast.

    Kommt die Waffe erst später als nach 14 Tagen bei Dir an, solltest Du zuerst den Händler kontaktieren, danach sogar evtl. Deinen SB! Denn mir ists mit Frankonia beispielsweise einmal umgekehrt so gegangen, dass Frankonia ein falsches Datum weitergab...!

  5. Ja. Jetzt propagieren sie die biometrischen Sicherungen. Mit einer Arroganz an den Messe-Ständen, dass man es kaum glaubt.

    Mich haben sie als Kunden gesehen und meine Auffasung behalte ich auch nicht für mich.

    Mit welchem Verkaufsargument? Mehr Sicherheit?

  6. Dafür:

    Hallo,

    ich habe heute in einem Brief vom Amt folgende Formulierung bezogen auf A/B-Schränke erhalten:
    "Anschaffung von Mai 1995 bis Dez. 2003, während der Geltung der Norm, daher Besitzstandswahrung. Später beschaffte Schränke sind nur noch mit Fachgutachten, das die entsprechende Widerstandsklasse bescheinigt gültig."
    ...
    Hänk

  7. Eben. Der Käufer muss sich verlassen können, dass die vom Hersteller angebrachte Typenbezeichnung eine rechtskonforme Waffenverwahrung gewährleistet.

    So lange es nicht verboten wird, dass neu produzierte A- oder B-Schränke verkauft werden dürfen, gelten ALLE auch als solche. Und nach aktueller Rechtslage treffen weder WaffG noch AWaffV eine Unterscheidung zwischen A- und B-Schränken aus Mai 1995 bis Dezember 2003 und späteren Modellen dieser Norm.

    Als Betroffener würde ich auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen und notfalls dagegen klagen.

    Wie sind mittlerweile Eure Erfahrungen?

    Fachgutachten nötig, oder nicht?

    IMI

  8. äußerst erhellend, wie hier die Meinung der Händler über ihre potenzielle Kundschaft ist.

    Da wird der Internetkauf doch gleich viel attraktiver und meine Ignore-Liste länger

    So ist es.

    Bei solchen Händlern, die so über ihr Kunden lästern werde ich nichts kaufen.

    Ausserdem sollen sich halt sämtliche Schlafzimmer-Waffenhändler einen großen Bestand an verschiedensten Modellen von Waffen auf Lager legen und regen Kundenverkehr bedienen; am besten auch zahlreiche Ansichtssendungen für "ihre lieben, geschätzten Kunden" ordern und dann, ohne einen erfolgreichen Verkauf, alle Ansichtssendungen wieder zurück an den Großhändler schicken.

    Dann bräuchten viele von uns vielleicht nicht auf die IWA gehen.

    Für mich ist beispielsweise ein IWA Besuch daher wichtig, weil ich beim Hersteller z.B. Waffen sehen kann, die mein Händler nie alle anbieten kann. Nach der IWA kann ich jedoch gezielt bei ihm bestellen.

  9. Meinegüte! Erstaunlich was hier von eingen für eine Aggression ausgeht, nur weil eine paar Privatpersonen Spass an der IWA haben.

    Ich finde wichtig ist, dass wenn man als Privatmensch dort ist, man in Gesprächen dies auch kundtut. Damit habe ich in einigen Jahren IWA bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.

  10. Hier mal nachlesen: https://www.iwa.info/de/besucher/zulassung/

    2. Mit welchen Dokumenten legitimiert man sich als Fachbesucher?

    • Gewerbeanmeldung aus der klar hervorgeht, dass die Firma mit Waren, die auf der IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, handelt.
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem klar hervorgeht, dass die Firma mit Waren, die auf der IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, handelt.
    • Waffenhandelslizenz (kein Waffenschein!)
    • Lieferantenrechnungen neueren Datums, aus denen hervorgeht, dass mit den Waren, die auf der IWA OutdoorClassics ausgestellt werden, gehandelt wird.
    • Mitarbeiter legitimieren sich mit einer Mitarbeiterlegitimation, d.h. auf Firmenpapier ausgestellte Bestätigung des Vorgesetzten, dass sie im Auftrag der Firma die Messe besuchen.
    • Schriftliche, persönliche Einladung einer ausstellenden Firma.
    • Dienstausweis einer zutrittsberechtigten Fachbehörde.
    • Polizeibeamte mit Dienstausweis.
    • Bundeswehrsoldaten mit Truppenausweis und einer schriftlichen Bestätigung des Vorgesetzten.
    • Eintrittsgutscheine gelten nicht als Nachweis der Zutrittsberechtigung! Es sind die oben genannten Dokumente zur Legitimation erforderlich.
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