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1913

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Beiträge von 1913

  1. vor 12 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

     

    Viele Worte und Detaillschilderungen. Mal die ganz konkrete Frage: Hat eure Anlage in der Vergangenheit der gültigen Schießstandrichtlinie entsprochen ???

     

     

    Du scheinst Dir da nicht ganz sicher zu sein. Ich auch nicht. Frage: Wie hat denn der Schießstandsachverständige in der Vergangenheit die Abnahme durchgeführt? Mit einer Abhakliste? 

     

     

    Das ist doch Pillepalle-Kram

    Zu Frage eins

    würde ich sagen ein einfaches JA.

    Da in den 45 Jahren, meines Wissens, keine merkenswerten Veränderungen am Schiessstand vorgenommen wurden.

     

    Zu Frage zwei.

    Du bist in unserem Schützenkreis zu hause, so wirst du auch wissen wer die Kontrollen bei uns durchführte.

     

    Da bei deiner ehemaligen Dienststelle der Auftrag an diesen Sachverständigen erteilt wurde, weist du auch wer den gegeben hat. Der Herr M.. hat es ja nur weitergegeben. Der Denutziant ist mit dem Auftraggeber der ADD und dem beauftragten "Sachverständigen"gut bekannt. Da könnte man durch aus etwas vermuten.

  2. Am 2.6.2017 um 23:16 schrieb Joe07:

     

    Gefickt vielleicht, aber einknicken wird sie nicht, denn sie ist nicht Garant dafür, dass die vorherigen Sachverständigen fehlerfrei ihre Gutachten erstellt haben.

     

    Stellt sie zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass trotz früherer Abnahme noch oder wieder Mängel vorhanden sind, dann kann sie die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist stets nachfordern!

     

     

     Was auch nicht zu bemängeln wäre.  Die Anlage war so fehlerhaft, das KK weiterhin geschosssen werden durft.

  3. vor 3 Stunden schrieb Joe07:

     

    Richtig, es könnte sein, dass bei den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen nicht genau hingeschaut worden ist und hierdurch nach der 2003 erfolgten Novellierung des WaffG und der Anpassung der Schießstand-Richtlinien ein Modernisierungsstau entstanden ist.

     

    Die Behörde muss sich davon nichts annehmen und wird dahingehend argumentieren, dass durch Duldung der bisherigen Betriebsweise niemanden einen Schaden entstanden ist.

     

    In der Vergangenheit hatte ich mal einen Schießstandsachverständigen parat, welcher zugleich Jurist war. Weiß nicht mehr wie er heißt.

     

    Ein derart kompetenter Sachverständiger könnte hier eine für den Erhalt der Betriebserlaubnis funktionierende Strategie entwerfen. Zum Beispiel ein zeitlich gestreckter Maßnahmenkatalog bei dem weder Behörde noch Sachverständiger und Verein ihr Gesicht verlieren würden.

     

     

    Diese Lösung wäre es.  Unsere Anlage ist vor 45 Jahren komplett neu erstellt worden. Die alte Anlage wurde schon zu Kaisers Zeiten genutzt. Auch in den 45 jahren wurden Renovierungen durchgeführt, die, wenn Veränderungen, auch abgenommen wurden. So z.B. Kugelfänge von Holz auf Sand. Kugelfangrückwände durchschusssicher aufgebaut mit speziellen Steinen. Hinter der Mauer zusätzlich Erdwall.  Die Dacheindeckungen, 3cm Holz ist gefordert gewesen, sind zusätzlich mit 3mm Stahlplatten eingedeckt. Die Schutzbrüstung vor der Duellanlage mit speziellem Mauerwerk erstellt und von vorn Holzverkleidet. Diese Mauer bekam eine Abdeckung aus einem 5 cm dickem Holzbolen. Dieser hat jedoch nur 2/3 abgedeckt, weswegen diese jetzt durch eine 5 mm Stahlplatte ersetzt werden soll, damit keine Durchschläge an der Mauer Oberkannte nach oben ausbrechen können. Dieses hätte auch eine vollständige Abdeckung mit einer Bohle getan. Die gemauerten Seitenwände mit nochmals zusätzlich 5 mm Blech zum verblenden halte ich einfach für eine unnötige Schikane, völlig sinnfrei. 

    Von Gefälligkeiten in der Vergangenheit würde ich mal nicht ausgehen.

    Sinnvolle Forderung  war bei der Abnahme, weil in der Richtlinien festgelegt, war die Einrichtung einer Notbeleuchtung, da die Luftwaffenanlage eine geschlossene ist. Da wurde auch nicht gemeckert. Unser Zaun um die Anlage wurde auf Eigeninitiative komplett erneuert. Von  fast keiner Stelle ausserhalb des Zauns ist unsere eigentliche Sportanlage zu sehen.

  4. vor 20 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

     

    Dein Sachbearbeiter muss nicht "kooperativ" sein, sprich: gelegentlich ein Auge zudrücken, sondern er muss korrekt sein, wie es sich ein einem Rechtsstaat gehört.

     

    Ich behaupte einfach mal, dass die frühere Vollzugspraxis bei der Schießstandabnahme in eurer Region in einigen Fällen sehr "kooperativ" war. Das rächt sich jetzt. Euren Schießstand habe ich nicht abgenommen, aber ich ahne, wer ihn früher abgenommen hat.

     Ich möchte dem nicht widersprechen, er brauch nicht kooperativ sein, nur einfach an die gesetzlichen Richtlinien halten. Damit ist Rechtssicherheit und Sicherheit im Schiesssport gegeben. jedoch unsinnige Vorgaben nach eigenem Gutdünken schadet unserem Sport mit Vorsatz.

  5. vor 4 Minuten schrieb schuster:

     

    Jupp, die Behörde ist Gefickt und wird Einknicken, aber weshalb machen die jetzt die Welle?

     

    Weil der zuständige in der unteren Waffenbehörde alles andere als kooperatiev mit den Waffenbesitzern ist. Der hat ganz eigene Ansichten gelegentlich bei der interpretation der Waffengesetztexte und Verordnungen. War durch ihn schon bis Landesverwaltungsgericht.  bzw Oberverwaltungsgericht.

  6. vor 1 Minute schrieb schuster:

    Stahlblech steht drin.

    ok, werde nochmal alles durchforsten.

    Wo liegt der Sinn wenn die speziellen Mauersteine verbaut wurden? Der von uns zugezogene SSV hat den KW Stand als einwandfrei berurteilt ohne Bleche und sogar geraten uns eine Erlaubniss auf 4000 joul zu beantragen. Das würden die Gegebenheiten hergeben.

     

  7. Und das habe ich

    und

    das die Bleche nirgens gefunden wurden . Der Seitenwall ist standart, bei uns halt gewachsener Boden. Die Dachanfordereungen waren mit unserem Dach nach Altbestand schon höherwertig, da über der 3 cm Holzeindeckung  2,5 mm Bleche aufgelegt waren. Die Bodenwälle sind Blödsinn, da wehren wir uns.

    Es wird noch eine Weile dauern bis wir unseren gesamten Stand noch einmal nutzen können. Der KW Stand ist kurz vor Fertigstellung. Bin gespannt wie die Behörde sich mit UNSEREM SSV anstellt.

  8. Tiefblenden? bedeuten Erdwälle. Wollte er auch haben. Totaler Blödsinn, da ein Geschoss richtung Boden zwangsläufig den Kugelfang findet. Genau so schwachfundamentiert wie die löscher in der Hochblende aus beton. Die Löscher, ca. 20 mm durchmesser im Abstand von 1.50 m wären zu verschließen da ein Geschoss da durchdringen könnte. Würde auch zwangsweise im Kugelfang landen. Der mann hat anscheinend schon in einigen Bundesländen sein Unwesen getrieben.

    Ein anderer Gutachter ist beauftragt. Dieser hatte jedoch auch, vermutlich aus Unsicherheit auch diese blendende Idee mit den 5 mm Stahlplatten an der Kugelfangrückwand. Hinter dem Kugelfang ist zusätzlich noch ein Erdwall.

  9. Da hat ein lieber Ex- Nachbarvereinskollege sich von seinem Verein getrennt. Seine Voestellungen, den Kugelfang des Langwaffenstandes auf Stahlkugelfänge  an Stelle von Sand umzurüsten, weil angeblich in Zukunft Pflicht, ist der Vereinsvorstand nicht nachgekommen.

    Auch verschiedene andere "Verbesserungsvorschläge" wollten diese nicht realiesieren. Daraufhin ist er gegangen und gegangen worden.

         Das hat ihn dann bewogen, die Behörde einzuschalten und auf 'wesentliche Sicherheitsmängel' hinzuweisen. Die letzte Standabnahme ist gerade anderthalb Jahre her.

    Jetzt kam es richtig dicke. Der Denuziant kennt persönlich einen besonderen  Schiessstandsachverständigen aus der Gegend von Euskirchen, ich nenne keine Namen, geschickt. Dieser ist unter anderem der Meinung, er könnte neue Schiessstandrichtlinien festlegen bei uns. So zum Beispiel ist der Erdhang, unser Stand liegt in einer Mulde im Hang, nicht sicher, es könnte sich ein Geschoss in einem Zweig zerlegen und irgend wo jemanden treffen.  Der Bereich ist weiträumig eingezäunt. Jetzt der Hammer. Im KW Stand ist der Kugelfangbereich aus besonders festem Stein gemauert. Ein direkter Durchschuss wäre auch mit einem Gewehr nicht möglich. Er legte uns auf, nicht nur den oberen hinteren Bereich mit Stahlplatten zu verkleiden, sondern auch die Seitenwände.  Eine total irrsinnige Auflage. Wie soll ein eventueller Quärschläger im Kugelfang durch das feste Mauerwerk dringen. Auch einige andere Auflagen zeigen reine Willkür und sind total sinnfrei.

    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

  10. Im Gesetz  steht was vom erlaubnisfreien Umgang. 

    Darunter fällt das Wechselsystem kleineren Kalibers.  bedeutet; Kaufen und eintragen lassen. fertig.

     

    Das System von Erma ist recht gut. Eignet sich jedoch nicht zum ständigen wechseln, weil die Auswerferfeder mit gewechselt werden muss. Die kann jedoch beim Ein- und Ausbau schon mal brechen. Die kostet aber Geld. Habe meine Erfahrungen gemacht.

     

  11. Probleme gibt es, kaum zu glauben.

    Unser Verein bekam von der Stadt als Ersatz für das vereinseigene Schiesstandgelände, welches für den Neubau einer großen Industrieanlage gebraucht wurde, einen neuen Stand gebaut . Auf einem schon als Schießanlage befindlichen Gelände wurde auch dem dort schon ansäßigen Verein ein komplett neues Gebäude erstellt. Jeder Verein hat seine vier Schiessbahnen, Pistolenstand und Luftgewehrstand sind gemeinsam, jedoch auch von der Elektrik getrennt. Die Vereinshäuser sind ebenfalls getrennt.

    Die ganze Anlage, Aussenmauern, Pistolenstand, Kugelfänge der Gewehrbahnen und Luftgewehrhalle wurden durch die Stadt neu gebaut und auf die beiden Vereine zu gleichen Teilen in deren Besitz mit allen Rechten und Pflichten übergeben.

    Jeder hat den gleichen Überlassungsvertrag. Reibereien gab es natürlich in der Vergangenheit hin und wieder, die aber nicht weltbewegend waren. Anfallende Kosten, wie Standprüfung, Zauninstandsetzung und anderes was beide Vereine betraf, wurden geteilt. Die Trainingszeiten sind geregelt. Pistolenstand wird meisst von uns betreut und wurde auch von uns vor ein paar Jahren komplett saniert. Dafür unterhalten sie den LG Stand weil von ihnen haupsächlich genutzt.

    Jetzt haben sie einen neuen Vorstand, noch ziemlich unerfahren. Eine größere Dachsanierung steht jetzt an, ebenso wollen sie einen Wechsel von einem Sandkugelfang auf Stahlkugelfang. Weil wir da nicht mitziehen wollen, haben sie uns den Schiessbetrieb untersagt. Dieses von der unteren Waffenbehöde bestätigt, da wir ja nur ein Gastverein wären und sie als Schiessstandbetreiber seit ca. 30 auf der Behörde gemeldet wären. Eine diesbezügliche Absprache mit unserem Verein fand nicht statt. Es wurde von uns bis dato so geduldet, Kosten wurden geteilt.

    Wie sieht die rechtliche Situation aus, wo ist die Lösung zu finden wenn das Gesetzt sagt, es kann nur einen ??? Betreiber geben?

  12. Der Typ ist im Nachbarverein und belatschert den neu gewählten Vorstand der noch nicht so auf der neusten Schiene ist. Wir teilen uns einen Schiessstand. Genau genommen nutzen wir Bahn 1 bis 4, die nutzen 5 bis 8. Pistolenstand wird gemeinsan genutzt. Luftgewehrstand ist auch aufgeteilt. In den achziger Jahren haben sie die 'Standbetreiber' an sich gezogen und glauben uns ihre Ideen aufzwingen zu können. Gesetzlicherseits  haben sie das Sagen, da sie als Standbetzreiber dort registriert wurden. Hat 30 jahre geklappt, jetzt gibt es Probleme.

     

  13. Ich brauch ein paar Stichhaltige Argumente gegen einen Kugelfang aus Stahl. Muss die nachbarn, die die nur ihren Sport wollen, überzeugen. Damit kann ich dem Spinner, der sich " Unfallbeauftragter" nennt und sich als Sachverständiger aufspielt, die Argumente nehmen.

     

    Am Montag, 22. August 2016 um 08:24 schrieb neuss:

    Hallo !

     

    Aus Sicht des Sachverständigen gibt es keinen Einwand gegen einen Sandgeschossfang. Nach der aktuell gültigen Richtlinie sind aber ein paar Randbedingungen zu erfüllen:

    Bei einer zugelassenen Geschossenergie von 7.000 Joule: 2,5 m Sandtiefe im Trefferzentrum, bei 2.500 Joule: 1,5 m.

    Ferner sind zu beachten:

     

    Über dem Geschossfang muß sich ein Geschossfangdach befinden. Bei alten Ständen 50 mm Holz, bei neuen Stahlbeton oder ähnliche durchschußhemmende Materialien (z.B. Kombinationen aus Holz und Stahl)

    Unter dem Geschossfang muß eine Bodenplatte sein, die das austreten von Blei in den Untergrund verhindert

    Wird Mehrdistanz geschossen, muß der Sand unter Umständen bis auf den Boden reichen, also vor dem Sand keine Mauer. Sonderkonstruktionen der Geschossfangkammer sind u.U. denkbar.

     

    Der Sand muß regelmäßig umgeschaufelt bzw. ausgesiebt werden um die Bildung von Geschoßnestern zu verhindern. So kann ein Sandgeschossfang lange betrieben werden.

     

    Es gibt aber natürlich auch Nachteile wie z.B. die Zerreibung des Sandes in der Haupttrefferzone und damit unter Umständen eine Verdichtung des Mediums. Hier hilft aber das selektive Austauschen der betroffenen Zonen.

     

    Stahlgeschossfänge hingegen haben den Nachteil, daß die Geschosse zersplittern. Der Bleieintrag in die Umgebung des Geschossfangs kann dann wenn z.B. der Splitterschutzvorhang nicht mehr so ganz in Ordnung ist recht groß sein.

     

    Also Grundsätzlich: Der Sandgeschossfang ist in der Regel auf dem normalen Schießstand für alle Eventualitäten bestens geeignet.

     

    Wenn Du im speziellen Fall nähere Infos brauchst: Schreib mir eine Mail, ich melde mich dann.

     

    Viele Grüße

     

    Matthias

    hallo neuss, hast du meine PN bekommen?

     

  14. hab da mal die Frage des Kugelfangs auf einem Stand der 40 Jahre existent ist.

    Wir haben einen Kugelfang der nach Vorschrift eine Sandfüllung hat. Zugelassen für Gk Nitro und Schwarzpulverschießen 50 m. Die letzte Abnahme war im Somme 2015 ohne Beanstandung.

    Wir betreiben den Stand zu gleichen Teilen mit einem zweiten Verein mit eigentlich gleichen Rechten. Lediglich hat der Nachbarverein vor 30 Jahren die Betreiberpflicht an sich gezogen. Jetzt hat in diesem Verein ein Schlauberger, Quärtreiber, Besserwisser und "Sicherheitsbeauftragter" (nicht für Schiessstände) seinem Verein ins Ohr gesetzt, dass dieser Sandkugelfang bei der nächsten Standprüfung keine Zulassung mehr bekommen würde. Er will jetzt durchsetzen Stahlkugelfänge für verdammt viel Geld, anzuschaffen. Wir, die wir die ersten vier Bahnen betreiben, haben da wenig Interesse drann.

    Wie sieht die rechtliche Lage der Schiessstättenverordnung aus. Ich konnte nichts finden was diesen Wechsel vorschreibt.

    Wer kennt sich aus? Wer ist Schiessstandsachverständiger?

  15. Unser Behörden haben einige Affenställe.

    Meine hat verboten, unsere 22 ziger Spopivereinswaffe gemeinsam mit meinen privaten im gleichen B-Würfel zu lagern obwohl ich auf der WBK als derjenige eingetragen bin, der in tatsächlichen Besitz ist.

    Beruft sich auf § 36 Abs. 1 Satz 1

    Ferner ist er der Auffassung, der Verein als Erlaubnissinhaber ist verpflichtet nach § 36 einen Tresor vorzuuhalten. Dabei bin ich ja der ausdrücklich als der "Besitzer" auf der WBK ausgewiesene und so mit u8nter den Paragraphen fällt.

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