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1913

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Beiträge von 1913

  1. Sachlich mit SB auseinandersetzen ist mir ja ein Bedürfnis.

    Nur der betreffende SB ist nicht der Waffenfreund vor dem Herrn.

    Ich musste schon eine Irrsinnige Meinung einer Waffengesetzauslegung seinerseit beim Oberverwaltungsgericht klären lassen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html

    die Begründung der ablehnung auf die vorher eingetragene Menge basiert auf dem

    Satz;

    2. Der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist.

    Was völliger Schwachfug ist da ich aktiv lade und auch bei den Meisterschaften in mehreren Disziplinen antrete und auch 4 k verbraucht habe.

  2. @ Flohbändiger

    Du machst es dir etwas einfach. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Bei der bei mir durchgeführten Kontrolle wollten die Kontrolleure Waffen sehen, die ich seit Jahrzehnten nicht mehr besitze. Ich hatte 1973 im Übereifer und der damaligen Unkenntnis des Waffenrechts allles angemeldet was sich nicht gewehrt hat - nämlich Druckluftwaffen und nach 1970 erworbene SSW (mit PTB). Dieser Unsinn, basierend auf meiner Anmeldung, ist anscheinend ins NWR eingeflossen. Eine WBK hatte ich damals nie erhalten. Diese Waffen wurden in der Zwischenzeit entweder verkauft oder verschrottet.

    Am wem liegt jetzt der Fehler?

    Manfred

    Dieses wird es wohl sehr oft geben.

    Ich kenne da auch enen Fall bei dessen Frau nach dem Tod Ihres Vaters vor über zwanzig Jahren für dessen " Waffen" eine WBK ausgestellt wurde, in der sogar arabischer Dekoschrott und anderes nach Waffen aussehendes eingetragen wurde ohne diese Teile überhaupt gesehen zu haben.

    Wenn die gute Frau dieses jetzt los werden wil, taucht bei meiner (auch für sie) zuständigen Behörde ein riesen Problem auf.

    Für die Frau wohl auch.

  3. Wurde schon einige Male zerpflückt.

    Aber

    Auch mich betrifft es jetzt.

    neuer Ausweis war fällig, der alte voll und abgelaufen.

    Seiner Zeit hatte ich eine größere Menge als das Grundbedürfniss gegen eine Gebühr eingetragen bekommen.

    Zwischenzeitlich hat sich die zuständige Stelle mehrmals geändert.

    Mein freundlicher SB, jetzt Kreisverwaltung, hat mir meine SP Menge von 10 auf 6 Kg gekürzt mit der Begründung;

    Die vormals bewilligten Fünfjahresmengen Schwarzpulver ist angemessen zu reduzieren, da das notwendige Bedürfnis weder für die Bewilligten, noch für die beantragten Mengen nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 SprengG nachgewiesen werden konnte.

    Hatte in dem letzten Zeitraum nur 4 Kilo gekauft. In den Jahren davor mal etwas mehr und etwas weniger.

    Was steht in den Gesetzt für eine plausible Erklärung für diese sinnfreie Maßnahme?

  4. Der Bericht des BKA hat es erkannt

    Unter anderem das der Einsatz von Waffeneinsatz bei Straftaten rückgängig ist.

    Das ist schon sehr gut!!

    Fast 70% der verwendeten Waffen waren keine wirklichen Waffen sonder Gas- Alarm- oder Lufdruckwaffen.

    Die anderen 30% waren erlaubnispflichtige Waffen.

    Von diesen 30 % wiederum waren 4 % Waffen im legalen Besitz.

    Mir ist es jetzt zu viel nachzurechnen wie viel diese 3 % eigentlich vom gesamten "Waffeneinsatz" sind :king:

    Jetzt stellt das BKA fest, daß durch die jetzt zentral erfassten ( legalen) Waffen im NWR, der große Vorteil gegeben ist, daß Polizei und andere (?) Sicherheitsbehörden dort vor einem Einsatz nachsehen können ob dort Waffen zu erwarten sind :rotfl2::rotfl2:

    Da so gut wie nie eine legale Waffe zum Einsatz kommt.

    http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/2014--02/Waffenkriminalitaet_Bundeslagebild_2012.pdfWer ist eigentlich da so blöd? :king:

  5. Klar habe ich eine gelbe. Aber was nützt die mir für eine KW?

    Jaja. Ich weiss schon. Manchmal schreibt man einfach so los..

    gelbe darfst du dir einen mehrschüßigen Perkussionsrevolver kaufen oder auch zwei oder drei :rtfm:

  6. ich gehe davon aus, daß durch eine zustandegekommene Transaktion auf ein reales Konto, der Betrüger dingfest gemacht wird.

    Ist so ähnlich wie das ein Bankräuber das beim Überfall erpresste Geld sich direkt überweisen lässt. :dirol:

  7. Meine Interpretation;

    Darf Waffe erwerben, da Berechtigung vorliegt.

    Darf Munition erwerben, da die Berechtigung zum Erwerb amtlich bestätigt ist.

    Wenn ich keine Waffe kaufe, fällt die Berechtigung nach einem Jahr weg und somit auch die Berechtigung des Munitionserwerbs und die Besitzberechtigung für diese Munition.

    Es sei, ich bin Wiederlader.

  8. Ich stelle mich innerlich auch auf wehren ein.

    Muss das sich immer wieder vor Augen führen.

    Was im Ernstfall dann passiert, ich weis es nicht.

    ich kam mal zu meinem Auto morgens. Da kniete einer und war im Begriff meine hologens die ich gerade eine Woche vorher nach einem Diebstahl neu montiert hatte.

    Mein Fuß traf so toll unter seinem Arsch, das er fast abhob.

    Das Fluchttempo des Schraubers war olympiareif :dirol:

  9. Das mit dem Hund ist eine sher gute Möglichkeit sein Heim etwas abzusichern. ich habe jahrelang mit Hunden gearbeite.

    dabei habe ich wiederholt festgestellt, das der Hund, wenn es ernst wird, oft anders reagirt wie antrainiert.

    Ein Einbrecher meidet seine Arbeitsstelle wenn er einen Hund dort weis. Weil er das Risiko ausschließen will.

    Sogar ein Kläffer hält schon Gesinde ab wegen dem Lärm.

    Und wenn einer sagt, er hat keine Angst wenn ihn ein großer, ausgebildeter oder auch guter Hofhung an der Kette, angeht, gehört schon zu den Helden bei mir.

    Wenn die Zähne im Arm oder Bein oder Rücken stecken, das tut weh, glaubt es mir.

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