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  1. Wir haben bei uns so einen "ganz genauen" Schießleiter, der wahrscheinlich mit der Sportordnung unterm Kopfkissen schläft. Der hatte beim freien Training einen Gastschützen zum "Schnupperkurs" auf der 25er. Sehr schön war die Schnappatmung, als er die Jacke in Splintertarn des Gastes näher betrachtete und feststellte, daß die ja von Thor Steinar war. DRAMA!!! Hab den Gast dann zu mir mit auf die 100er genommen. Er ist jetzt seit über 3 Jahren Vereinsmitglied und mit der Langwaffe top. Nachtrag: Axo, ist es mal an der Lendengegend etwas frisch, habe ich selber eine Rangerweste in "Woodland" an. Bisher völlig entspannt.
  2. Gähn... Wie war nochmal der Threadtitel?
  3. Direkt im ersten Satz bei diesem Genderdreck abgebrochen zu lesen. Man muss nicht mit jedem Grünenvogel Lebenszeit verschwenden!
  4. "KDV seit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht Auch mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht ist die Kriegsdienstverweigerung nicht obsolet geworden, da die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt wurde.[43] Der Kriegsdienst mit der Waffe kann weiterhin gem. Art. 4 Abs. 3 GG verweigert und beim Kreiswehrersatzamt (seit 30. November 2012 Karrierecenter der Bundeswehr) beantragt werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA),[44] vormals Bundesamt für den Zivildienst.[45] Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Art. 12a Abs. 2 GG zu leisten (§ 1 Abs. 2 KDVG). Nach § 53 ZDG ist die Dienstflucht strafbar."
  5. Geschuldet ist das natürlich den Landesverbänden unter dem Dach des DSB.
  6. Bei uns ist der Schießleiter direkt bei den Schützen.
  7. Selten so einen Schwachsinn gehört! Nachtrag: Schiesst ihr auch Flintendisziplinen? Ich stelle mir gerade vor, wie sich jemand bei dynamischer Flinte das Kastenmagazin seiner Molot oder Saiga in die Hose stopfen will...
  8. Und wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter!
  9. Dagegen die Sachbearbeiterin in meiner Behörde: "Neue Waffen können weiter in den genehmigten A/B-Schrank, bis der voll ist. Kommen dann weitere Waffen dazu und ein neuer Schrank wird benötigt, dann 0/1.
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