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Tja, jeder User kann jeden anderen nur einmal werten. Du hast HOLLOW damit leider Sterne geklaut, jedenfalls im Schnitt . Und wiedergutmachen kannst Du das nur durch exorbitant gute Beiträge hier!!! Gruß, Ronald P.S. So, jetzt hat HOLLOW seine 3 Sterne wieder, weil ich für Dich mit 5 Sternen in die Bresche gesprungen bin (1 + 5 = 6 durch 2 = 3 )
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Kannst Dich da nich rausreden, keine Chance!!! Ronald
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Scharfe Sache, kann ich da nur sagen. War die Post denn, als ehemals staatliches Unternehmen, nicht verpflichtet, derartige Vergaben in Form von Ausschreibungen kundzutun? Ein Exklusivrecht einer einzelnen Firma erscheint mir da doch recht fragwürdig. Gruß, Ronald
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Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
@Manfred: Sei bitte nicht so empfindlich! Du warst nicht ausschließlich und auch nicht mit allen Äußerungen gemeint. Es ist nur so: §36 Abs.1 Satz 1 gilt unstrittig für alles, was vom WaffG umfaßt wird!!! Alles andere (nach dem Motto: da kräht kein Hahn danach...) halt ich für naiv. Ich habe nie gesagt, ich wolle mein LG in einen A-Schrank stellen (siehe Ausgangsposting). Ich möchte allerdings diskutieren (da eine abgesicherte Aussage nicht möglich sein wird), ob's ein Holzschrank tut und welche Art von Schloß er braucht. Habe jedenfalls keine allzugroße Lust, meine WBK wegen einem der Fallstricke, die in das neue WaffG eingebaut wurden, loszuwerden! Das FWR hat hier schon öfters mitgelesen und sich bei Bedarf auch eingeschaltet. Vielleicht klappt das auch diesmal. Ansonsten hat das taktische Gründe, die ich mit einer EMail nicht unterlaufen möchte. Danke jedenfalls an CB, Spopi und Nitro, die sich rege an der Diskussion beteiligen. Falls noch jemand Lust hat: Er sei eingeladen. Wir brauchen hier nicht nur hieb- und stichfeste Aussagen, sondern auch Meinungen und Einschätzungen. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Also schön, damit Manfred nicht annimmt, es gehe hier um den allseits beliebten "vorauseilenden Gehorsam": In meinem Haushalt leben zwei kleine Kinder (4 und 6), die langsam aber sicher auch klettern können. Soviel zur bisherigen Aufbewahrung meines LGs im (wegen der besseren Luftzirkulation) geöffneten und auf einem 2m-Schrank liegenden Waffenkoffer. Das scheidet in jedem Fall, auch ohne Kinder, ab dem 31.08.03 aus. Da ich aber das LG nicht in den B-Schrank stellen möchte, da es wegen seiner Bauform dort recht viel Platz einnehmen würde (Diopter, Schaftkappe etc.), dachte ich an eine Aufbewahrung in einem Überbau über die beiden B-Schränke. Würde sich auch deshalb anbieten, da ich dann nach wie vor den Waffenkoffer dort komplett ablegen könnte (Breite paßt exakt), ohne das Teil 2-3 mal die Woche wieder in seinen Koffer verstauen zu müssen, und das, wenn ich eh schon in Hektik bin. Aber ganz allgemein gebe ich CB 100% recht: §36 gilt absolut für jede Art von Waffen, die vom WaffG umfaßt sind, auch für Hieb- und Stichwaffen. Und es sollte sich keiner falschen Vorstellungen hingeben: Das wird im Laufe der Zeit abgefragt und kontrolliert werden, normalerweise schriftlich, aber in dem einen oder anderen Fall, in dem sich der WBK-Inhaber dumm stellt, auch per Vor-Ort-Kontrolle. Natürlich sind davon fast nur WBK-Inhaber betroffen, da die anderen ja nicht aktenkundig sind. Aber gerade die haben am meisten zu verlieren. Also: Keine naiven Parolen bitte. Und immernoch habe ich nur wenige Aussagen, ob ein Holzschrank wohl einer sicheren Aufbewahrung gerecht wird. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Irgendwie ist die Diskussion mal wieder eingeschlafen. Niemand äußert sich zu den Überlegungen bzgl. Holzschrank. Geht der nun, oder muß es ein Blechschrank sein? Wenn ja, gibt es welche im Querformat, so ca. 140cm breit, die geeignet wären? Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Hallo zusammen, ich will ja die sicherlich sehr interessante und wichtige Diskussion hier nicht unterbrechen, aber könnten wir wenigstens in Ansätzen wieder auf die Aufbewahrung nicht erlaubsnispflichtiger Waffen (im weitesten Sinne) zurückkommen? Meine ursprüngliche Frage bezog sich vor allem auf Sportschützen, die ihre Luftdruckwaffe mehrmals pro Woche zum Training mitnehmen. Dabei geht es dann natürlich auch um den effektiven Zugang zur sicher aufbewahrten Waffe. Wenn ich sharps folgen würde, bräuchte ich jedesmal einen Bautrupp Es soll also die einfachste, noch als sicher geltende Methode sein. Was ist denn nun mit dem abschließbaren Holzschrank? Ich kann ja einen Riegel mit Zahlenschloß anbringen, da normale Schrankschlösser schon irgendwie Käse sind. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Hi Nitro, Du solltest vielleicht noch dazusagen (bzw. ich tu' das jetzt), dass Du auf den Beitrag von CB antwortest. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Hallo Manfred, und §36 Abs.1 bezieht sich nicht nur auf Schußwaffen, sondern auf alle vom Gesetz erfaßten Waffen! Und bzgl. der Luftgewehr-Kugeln solltest Du vielleicht nochmals den ganzen Thread lesen; das siehst nämlich nicht ganz so tragisch aus, da es sich nicht um Munition im Sinne dieses Gesetzes handelt, sondern lediglich um Geschosse. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Danke Astanase, das sollte zukünftig immer gemacht werden... solche Verweise meine ich. Gruß, Ronald §36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Anlage 1 -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Lieber 627 PC, ich will Dir auf keinen Fall zu nahe treten. Aber wenn Du mal den einschlägigen §36 im neuen WaffG und die Begriffsdefinitionen in Anlage 1 studierst (mit lesen ist es nicht getan!), dann wirst Du eines anderen belehrt werden. Alle vom WaffG umfaßten Waffen (und dazu gehören z.B. auch Armbruste und Blankwaffen!) sind hier gemeint! Nur mal so als Beispiel: Säbel in der Waldgaststätte an der Wand müssen zukünftig gesichert oder abgenommen werden. Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Lieber Manfred, richtig erkannt: Tatsächlich relevant ist das insbesondere für WBK-Inhaber. Aber nur ein Abzugsschloß reicht dann nicht. Es geht im Gesetz nicht nur um die Verwendung, sondern auch die Entwendung (nettes Wortspiel). Gruß, Ronald -
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RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Hi CB, die Frage mit der Luftdruck-Mun tauchte in unserer Info-Veranstaltung zum neuen WaffG letzte Woche im Verein auch auf. Zum Glück habe ich mich an einen Thread erinnert, in dem genau auf den von Dir erwähnten Punkt verwiesen wurde. Genau so ist es nämlich. @sharps: Danke für Deine Ernsthaftigkeit. Ich denke, die ca. 12 Millionen Luftdruckwaffenbesitzer (ist jetzt frei nach der Schätzung oben überschlagen) werden kaum größeren Ärger zu erwarten haben, wenn sie was falsch aufbewahren. Außer Ärger und einem kleinen Bußgeld, falls es sie aus unerfindlichen Gründen doch erwischen sollte. Aber nach der Verschwörungstheorie (und nicht nur nach der) dient die Vorschrift u.a. dazu, den übrigen 3 Millionen nach und nach ihre "gefährlichen" Püster abzunehmen. Erinnere Dich an meine Worte, wenn's die ersten erwischt! Jetzt mal zu den bisherigen Vorschlägen: Das Anschließen scheidet bei den meisten Sportwaffen aus, da diese kaum noch ringförmige, geschlossene Teile besitzen, durch die Du eine Kette führen kannst. Auch ein Abzugsschloß wird schwierig, da die Abzugsbügel dafür ungeeignet sind. Bleibt also nur der Blechschrank. Da ich mein LG aber lieber in einem Überbau über meine anderen Tresore unterbringen würde, wäre auch ein "Holzschrank" im Querformat nicht übel. Wie sind dazu Eure Meinungen: Reicht ein solcher? Oder genügt der nicht den Anforderungen an eine sichere Verwahrung für Luftdruckwaffen? Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Sharps, Du bist ein echter Scherzkeks. Aber mir ist oft auch so zumute bei der Lektüre des WaffG neu. Nur, ich möchte hier ganz gern eine einigermaßen ernsthafte Diskussion führen, da die Aufbewahrung dieser Art von Waffen so ungefähr, kein Ahnung, 10-15 Millionen ?, Bundesbürger betrifft. Und für ca. 2-3 Millionen ist es insofern besonders relevant, als dass sie bei Fehlern ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren könnten, was sich auf die übrigen, "gefährlicheren" Teile auswirken würde. Könntest Du auch noch was sinnvolles beitragen? Gruß, Ronald -
Wie bewahrt Ihr zukünftig Luftdruckwaffen auf?
RonaldR antwortete auf RonaldR's Thema in Waffenrecht
Hallo CB, netter Beitrag, wirklich. Aber ganz schön an der Realität vorbei, was den letzten Teil betrifft: In Antwort auf: § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht. Dein Zitat stammt aus Abs. 2. Mir geht es insbesondere um eine Diskussion (!) des ersten Satzes des Abs. 1. Dass keiner weiss, was die Gerichte als "erforderlichen Vorkehrung" für die Aufbewahrung von Luftdruckwaffen ansehen werden, ist mir klar. Aber Vorschläge und Auffassungen hier zu diskutieren, dazu steht mir der Sinn. Gruß, Ronald -
Hi Leute, Dazu gibt es natürlich keine eindeutige Antwort. Und ich will auch niemand in Bedrängnis bringen. Vielmehr stellt sich die Frage, was man tun muss oder sollte, um nach dem neuen WaffG der "sicheren Aufbewahrung" genüge zu tun. Jede Art von klassifiziertem Behältnis ab "A" ist mit Sicherheit ausreichend. Aber das ist auch mit Sicherheit deutlich mehr, als im Gesetz für Luftdruckwaffen etc. gefordert. Reicht ein Holzschrank Marke IKEA mit Schloß? Oder muss es Blech sein? So ähnlich, wie für Munition angedacht? Wer hat Vorschläge oder kann sachdienliche Hinweise machen? Gruß, Ronald
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@tar: Sag' mir bitte mal, wo geschrieben steht (im neuen WaffG), dass eine Wettkampfteilnahme erforderlich ist, um ein Bedürfnis nachzuweisen? Das ist passe. Und dito bzgl. "Erfolg". Auch davon kann ich nichts im (neuen) Gesetz finden. Beides galt im alten WaffG übrigens nur für Kurzwaffen und Mehrlader-Langwaffen (kurz ausgedrückt). Aber ich lasse mich gerne belehren... Gruß, Ronald
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@handgunner: Na, das Gefühl kenne ich. Hatte auch schon mal solch einen Thread... Damit Du Dich besser fühlst: Was Du, clausi, Stefan Klein und zum größten Teil auch CB so von sich gegeben haben, ist echt o.k. Auf was ich bei meinem ersten Posting rauswollte ist auch nicht GK gegen KK auszuspielen. Ich wollte vielmehr sagen, dass es dem Verein und seinen Mitgliedern vorbehalten ist, zu bestimmen, welche Kultur sie sich in ihren Reihen wünschen. Und wenn dann ein Verein, aus was für Gründen auch immer (es soll Vereine geben, die haben einfach nur Angst um ihre Einrichtung!) lieber KK-Schützen sehen als GK-Anfänger, die schon mal die Decke, den Boden oder sonstwas lochen, dann ist das ganz allein deren Sache und nicht kritisierbar. Und die Anmerkung, KK würde recht effektiv die Möchtegern-Rambos ausfiltern, kann ich nur unterstreichen. Wenn ein Verein und seine Mitglieder scharf auf rein sportliches Schießen sind, so hat das nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun (übrigens ein viel zu oft verwendeter Begriff!). Satzungen dieser Art sind nicht erst seit Erfurt oder der Diskussionen ums neue Waffengesetz entstanden (auch wenn es solche geben soll). Das der eine oder andere Funktionär sich in letzter Zeit mal heftig in die Nesseln gesetzt hat, ist sicherlich auch richtig. Auf Bemerkungen, wie sie der nette Herr aus der Erfurter Gegend, der (leider) dem DSB angehört und dort ein höheres Amt bekleidet (mir fällt jetzt einfach nicht mehr ein, wie er hieß), kann ich auch verzichten. Das ist schon so etwas wie vorauseilender Gehorsam, wenn nicht die Aussagen selbst, so doch zumindest die Lautstärke und die Wahl des Zeitpunktes. Ich bin immer mit vorne dabei, wenn es darum geht, für die Großkalibrigeren eine Lanze zu brechen und für mehr Toleranz zu werben. Aber wie hier schon oft genug gesagt wurde: Wenn ein Verein sich nicht als Waffenbeschaffungsinstitution mißbrauchen lassen will, dann muss er zu drastischen Mitteln greifen. Gruß, Ronald
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Also Leute, ich sehe das so: Ein Verein kann, solange er sich im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, so ziemlich alles in seinen Satzungen festlegen, was er will. Das gehört zur politischen und vereinspolitischen Kultur in Deutschland. Wir sollten jetzt echt nicht hingehen und gegen einen Verein wettern, der was macht, was uns nicht paßt. Das wäre nun wirklich intolerant und asozial. Das der Verein dazu steht und es in seiner Satzung festgeschrieben hat, ist umso löblicher. Jeder, dem es nicht paßt, kann wegbleiben. Schützenvereine sind keine Waffenbeschaffungsorganisationen! Die Vereinsoberen (normalerweise der Vorstand) müssen, zwar in den seltensten Fällen juristisch, auf jeden Fall aber vor ihrem Gewissen die Befürwortung einer Waffenanschaffung tragen und mit sich ausmachen. Wenn dann was passiert, ist das nicht lustig. Und wenn sich ein Verein (und den machen alle Mitglieder aus, dafür gibt es ja die Hauptversammlungen) für eine solche Satzung und damit Vorgehensweise entschließt, ist das sein gutes Recht. Gruß, Ronald
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He Jungs, das ging aber schnell!!! Endlich wieder orangefarbige Icons (im Wechsel mit den gelben...)!!! Danke! Gruß, Ronald P.S. Und bitte nicht wieder abschalten, ja?
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Hallo an alle Super-Admins, Master-Admins und normale Admins: Ist wirklich schneller geworden, gut gemacht. Vor allem die "Hänger" treten nicht mehr auf. Schaltet ihr nun die Funktion mit dem Sprung zum zuletzt gelesenen Posting wieder ein? Wie schon an anderer Stelle vermerkt, gehe ich davon aus, dass das die Gesamtbelastung des Servers wegen viel weniger unnötig aufgerufener Seiten (insbes. bei Mehrseiten-Threads) erheblich verbessern wird und somit das bischen Prozessorzeit, dass für die zusätzlichen Berechnungen und Abfragen drauf geht, bei Weitem ausgleichen wird. Gruß, Ronald
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In Antwort auf: Das Problem ist, das jeder ständig Angst hat, dass ihm im Internet sein Haus geklaut wird und deshalb auf Teufel komm raus Sicherheitsfeatures nach eigenem Belieben installiert und (fehl-)konfiguriert werden. Also etwas mehr Mut im Umgang mit dem Internet könnte manchmal nicht schaden. Deshalb muss ja keiner gleich leichtsinnig werden und einen Telnet-Zugriff auf seinen Rechner ermöglichen... Wer natürlich Java, Javascript und jede andere Scriptausführung verhindert, lebt zwar -relativ- sicher, kann aber auch viele Funktionen nicht nutzen. Wer mit seinem Auto immer nur 20 Km/h schnell fährt, ist zwar -relativ- sicher unterwegs. Die Urlaubsfahrt nach Spanien will aber zeitlich sorgfältig geplant sein ... kopfschüttel ... Ronald
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Hab' das ebenfalls nur hypothetisch, allerdings mit hohem Möglichkeitsgehalt, gemeint. Aber was is nu: Macht mir der deutsche Staat unter diesen Bedingungen auch die Hölle heiß oder nicht? Gruß, Ronald
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Das war nicht ganz die erwartete Antwort. Noch ein Versuch, die Frage präziser zu stellen: Natürlich verfüge ich in so einem Fall über eine Einladung aus dem Ausland zu einem Turnier, welches von meinem Bedürfnis in Deutschland gedeckt ist. Während dieses Turniers erfahre ich von anderen Teilnehmern, dass sie anschließend noch zu einem Lehrgang im Verteidigungsschießen (oder was auch immer) weiterfahren, für den sie mir auch sofort eine Einladung zur Hand haben (für den Fall, dass ein französischer Flic was von mir will). Ich habe also klar ein Bedürfnis zum Transport meiner Waffen von zu Hause ins Ausland. Daran ist nicht zu rütteln. Zusätzlich findet aber noch die "zweite Hochzeit" statt, zu der ich mich auch noch begebe. Mich interessiert jetzt weniger, ob sowas vielleicht, oder auch nicht, rauskommen könnte, sondern ob der deutsche Staat irgendein Recht hat, mir deswegen an den Karren zu fahren. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, siehe auch oben den Beginn dieses Threads. Gruß, Ronald
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@talisker: Und soweit folgen Dir vermutlich alle hier. Ich hatte aber schon im alten Thread angemerkt, dass man ja "auf zwei Hochzeiten tanzen" könnte und neben einer vom Bedürfnis umfaßten Veranstaltung auch noch eine für Verteidigungsschießen besuchen könnte. Dann wäre der Transport bis zur Grenze ganz offensichtlich gedeckt, die übrige Handlung aber, da im Ausland stattfindend, nicht vom deutschen Recht (in diesem Fall jedenfalls) erfassbar und somit unproblematisch. Ich hoffe, Du findest als offensichtlicher Fachmann noch Zeit, darauf zu antwroten. Gruß, Ronald