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skout357

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  1. Nur so mal aus Interesse: Wenn es demnächst zum Verbot der HA kommen sollte, was hätten diese dann noch für einen Verkaufswert? Dann herrscht ein Überangebot das einen gewinnbringenden Preis unmöglich macht. Ein gewisser Zeitdruck seitens der Behörde kommt auch noch hinzu. Es stehen dann wahrscheinlich einige Tausend innerhalb weniger Wochen zum Verkauf an. Wären dann 20euro pro HA realistisch? Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  2. willst Du die 3 auch noch verkaufen?
  3. Dann ist ja einiges wieder zurecht gerückt. Weshalb dann die Aufregung? Heletz hats im Griff.
  4. genau, es fehlen ja noch weitere Waffenarten und Modelle, wie zB. Pistolen, SL-Flinten, Vierling etc. Es wird sicherlich genauer und mit weniger Worten korrigiert. Erlaubt sind, Ein- max. zweiläufige Langwaffen ohne verbaubares Magazin und bei den Kurzwaffen ausschließlich Revolver.
  5. Wenn es Dich beruhigt, so sei es. Wenn jeder nur hier rumjammert und voller Mitleid sich äußert, ist das auch ein Weg der nur subjektiv beruhigend wirkt. Wenn jeder aber seinem zuständigen Landesverband schreiben würde, dann wird auch was daraus wachsen. Aber das setzt voraus das Personen selber aktiv werden müssen und das ist das Problem.
  6. Ich habe heute Vormittag den LJV BW angeschrieben. Nach inhaltlicher Erklärung endete mein Schreiben mit dem Satz, wie es der LJV sieht, positioniert und wie er auf dieses Urteil reagieren wird. Bin auf Antwort sehr gespannt.
  7. heletz, wie immer der Polemiker
  8. Wir sind hier doch unter qualifizierten Fachleuten. Erzähl ruhig. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  9. Schick mir eine Nachricht mit deiner Mailadresse.
  10. Es kann auch später zurückgezahlt werden, gerade die untere Schicht arbeitet nicht gerade auf Lohnsteuerkarte.Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  11. da steht doch sogar Ruger Mini 14 (System) in dem Bericht.
  12. Ihr träumt oder spinnt doch. Warum? Nach eurer Darstellung kann es keinen Sportschützen geben der Hartz x bezieht Keinen Selbständigen Waffenbesitzer oder Waffensammler, weil kein Arbeitsverhältnis besteht..... ihr seit doch nicht wirklich reife Personen, oder doch? Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
  13. Sorry, ist nicht korrekt. Liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde und das Behörden unterschiedlich verfahren sollte jedem hier bereits bekannt sein.
  14. Horst: Im aktuellen Caliber 11-12/2015, ab Seite 90 beantwortet Friedrich Gepperth einige Fragen hierüber.
  15. Nur wenn der Verein, durch IPSC Veranstaltungen Geld verdient wird es problematisch. Ich zitiere die Geschäftsstelle meines Landesverbandes: Das Problem liegt in der Formulierung "ausübt". D.h. ein Verein darf das IPSC nicht mehr ausüben und diesen Teil aus dem gemeinnützigen Bereich finanzieren (z.B. Standmieten). .... Und in der Satzung darf es auf jeden Fall nicht stehen, denn damit ist ja der Vereinszweck schon "IPSC Schiessen". Keine Auswirkung hat das alles auf Versicherung, Befürwortungen (ausser dass MwSt. auf die Bearbeitungsgebühr kommt) und darauf, dass IPSC eine vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Schießsportart ist. Auswirkungen hätte es für den Verein, wenn dieser z.B. IPSC Wettkämpfe veranstalten würdet. Diese müssten dann dem wirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden und sich finanziell selbst tragen - ohne Unterstützung aus dem gemeinnützigen Bereich. Aber warum fragt ihr hier im Forum? es gibt die Bundesgeschäfststelle und dort einen Auszug: http://www.sendcockpit.com/appl/ce/software/code/ext/_ns.php?&uid=d9693e7a7af95aef7198f79a0266f6b0 dort der sechste Artikel, soviel zum Verein. Horst ich habe verstanden, eventuell erfahren wir alle am WE mehr Details von Fritz Gepperth, komme ja aus dem selben LV wie Du.
  16. und was hat der BDS, bzw. die Entscheidungen dort, mit dem bei der Vereinsgründung genannten Vereinszweck zu tun? Betrifft dies nicht nur Vereine dessen Vereinszweck das IPSC Schiessen erwähnen?
  17. Kanada, british columbia.
  18. Aramid sind 10 Jahre Gewährleistung, allerdings gibt es jetzt schon neue aktuelle Untersuchungen, welche belegen dass die Aramidfasern 12 bis 15 Jahre ohne ihre Eigenschaften einzubüßen halten. Einige Bundesländern möchten nun die 10 Jahre Tragefrist verlängern. Zu beachten, ich spreche von Aramid, nicht von PBO Seylon oder russchisch Aramid.
  19. dann wären alle öffentlichen Auktionen auch Betrug. Keiner der anwesenden Bieter kann sicher sein, dass z.B. die Bank oder eine eingewiesene Person als Fakebieter mitbietet. Das ist nun mal das Geschäftsmodell einer Auktion. Deshalb oberstes Limit setzen und fertig. Entweder die Ware wird dann verkauft oder sie erscheint Wochen später wieder.
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