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KMD

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  1. KMD

    Lautstärke & Klang

    wau, voll goiles teil. Hast Du das Griffding da unten dran abgesähgt oder is das immer so, weils so alt ist. Vieleicht waren die auch bei den anderne herstellern so? Wieviel mm hat der denn so und wie laut ist der? Gruß Klaus
  2. Michael, Deine Forderung ist die logische Konsequenz auf diese Zustände und auch die einzige Möglichkeit darauf zu reagieren. Es kostet aber unsere Zeit und unser Geld. Das ist etwas, was eigentlich nicht so hinzunehmen ist. wie Mouche es so schön beschrieben hat, sollte man mal tatsächlich mal einen Versuch starten, solch offensichtliche Rechtsverletzungen, die ja direkte Auswirkungen auf unsere Belange haben, als missbräuchliche Amtsausnutzung durch den Verursacher anzuprangern. Eine Unterwanderung geltender Gesetze, die durch eine Amtsposition welche Erlasse harausgeben kann, erst möglich wird, sollte doch eigentlich einen vorsätzlichen Straftatbestand darstellen. Wir Schützen werden möglicherweise durch gesetzeskonformes Verhalten wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt, aber wissentliches Unterlaufen von Gesetzen durch eine Amtsperson soll erlaubt sein? Es werden ja auch die Behördenleiter und Sachbearbeiter, die einmal genauer nachdenken, gezwungen, geltendes Recht zu ignorieren. Von dort aus wäre Widerstand gegen solche Erlasse ebenfalls wünschenswert. Aber das ist, glaube ich, Science Fiction. Gruß Klaus
  3. Richtig. Ich empfinde es aber als eine Riesenschweinerei, daß man durch den geistigen Müll irgendeines Ministerialbeamten dazu gezwungen wird, sich seine "weiße Weste" per Anwalt und Gericht zu erhalten. Nur weil irgendjemand, der offensichtlich die Gesetze nicht kennt oder die ihn nicht interessieren, möglicherweise aus Profilierungssucht (einen sachlichen Grund, ein bestehendes gesetz auf diese Weise aushebeln zu wollen, kenne ich nicht) noch mal einen Erlaß in die Behörden wirft, der jeglicher Grundlage entbehrt. Wenn alle so arbeiten, dann Mahlzeit! Gruß Klaus
  4. "Ausübung des regelrechten Schießsportes gem. Sportordnung und Teilnahme an Wettkämpfen." Hat noch nie ein Problem gegeben, weil alles drinne steht, was man damit machen will. Gruß Klaus
  5. Die dritte Waffe ist wohl analog zu den drei Waffen auf der neuen gelben WBK zu sehen (z.B. 3Halbautomaten). Wenn analog dazu Verfahren werden soll, kann ich das nachvollziehen. Mir ist noch niemand bekannt, aber wer mit einer Ablehnung des Eintrages wieder gehen muß, der wird ihn sicherlich bekommen. Ich würde auch ein Schriftstück vom SB einfordern, worin steht, daß er mir aus diesem und jenem Grunde den Eintrag versagt hat. Gruß klaus
  6. Ihn vielleicht, aber ob er seine Hinterlassenschaften mitnimmt, daß wage ich zu bezweifeln . Gruß Klaus
  7. Doch, das tun die, indem der Erlass nicht groß herausposant wird. Der SB kann denken, was er will, aber er muß sich zunächst einmal den Anweisungen seiner übergeordneten Behörde (in diesem Fall die Bezirksregierung) fügen. Ein Einspruch würde dann vermutlich dorthin weitergeleitet werden. Der SB selber ist da in einer Zwickmühle, weil er auf Grund seiner Rechtskenntnis den Widerspruch zum geltenden Recht erkennt und andererseits eine Anweisung seiner vorgesetzten Behörde ausführen muß. Die Hierarchie sieht ja in etwa so aus: SB-Abteilungsleiter-Dienststellenleiter-vorgesetzte Behörde. Wir als Schützen ärgern uns ja dann am ehesten über den, der eigentlich gar nichts anders machen kann, aber dann den meisten Lack abkriegt. Ab dem Punkt, an dem ich auf den Klageweg zusteuere, weil gegen das bestehende Recht agiert wird, verstehe ich "meinen" Sachbearbeiter eigentlich nur als erste Anslaufstelle und als Vermittler zwischen den nächsten Instanzen, bis ich (oder mein Anwalt) von der nächsten Instanz "bedient" werde. Mit "ins offene Messer laufen" meinte ich auch nicht den SB, sondern die Damen und/oder Herren, die so einen Schei... vom Stapel lassen. Gruß Klaus
  8. Na dann wünsche ich viel Erfolg. Die Info, die ich da erhalten habe ist von vorgestern. Ich glaube ja nicht, daß "mein" SB mir da einen Haufen gequirlte Sch... erzählt hat. Warum sollte er das auch tun? Ich habe das Blättchen auch lesen dürfen. Gruß Klaus
  9. Auch schon nach dem 29.04.05? Gruß Klaus
  10. Bei einem Besuch bei der für meine waffenrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Behörde bin ich mit einem neuen Erlaß des IM NRW konfrontiert worden. In diesem Erlaß ist die Behörde dazu aufgefordert, beim gewünschten Eintrag von Einzellader-Langwaffen auf die "WBK gelb, alt" analog zu den Regelungen der "WBK gelb, neu" zu verfahren. Das heisst, ab der dritten Waffe muß eine Bedürfnisbescheinigung des zuständigen Verbandes vorgelegt werden. Damit wird meiner Meinung nach eindeutig das novellierte WaffG vom 01.04.2003 unterlaufen. Der zuständige Sachbearbeiter erklärte mir, daß die Behörde aber wenigstens so arbeitet, daß bei Erwerb z.B. einer Flinte bei drei vorhandenen EL-Büchsen diese ohne erneute Bedürfnisprüfung eingetragen wird. Bei drei evtl. vorhandenen Flinten wird für die vierte allerdings wieder eine Bescheinigung fällig. Besonders toll dabei ist, daß dieser Erlaß erst bekannt wird, wenn man bereits beim Büchsenmacher gewesen ist, sich eine Waffe gekauft und vom BüMa hat eintragen lassen und dann bei der Behörde aufkreuzt. Der SB wird dann nämlich eine Bedürfnisbescheinigung verlangen und eine Frist von 14 Tagen setzen, um diese beizubringen. Sollte dies nicht geschehen, dann wird es wohl eine erneute Frist von 4 Wochen geben, in denen die Waffe einem berechtigten überlassen werden muß, bzw. bei der Behörde zur Aufbewahrung abgegeben werden muß. Sollte auch dieses nicht geschehen, dann ist der Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes gegeben. Warum läßt man Sportschützen so ins offene Messer rennen?? Davon abgesehen, daß dieser Erlaß mal wieder ein Schlag ins Gesicht der Schützen ist, rechtlich möglicherweise auch nicht haltbar, so ist die Vorgehensweise eigentlich eine Dreistigkeit, die auch finanzielle Schäden für den betreffenden Schützen verursacht. Eine Bedürfnisbescheinigung ist i.d.R. nicht innerhalb von zwei Wochen zu bekommen. Eine Veräußerung der Waffe, um nicht in die Illegalität zu rutschen ist mit wahrscheinlich finanziellen Verlusten verbunden und, mal ganz ehrlich, ich würde es mir zweimal überlegen, eine evtl. wertvolle Waffe bei der Polizei zur Aufbewahrung zu geben. Ohne bösartiges zu unterstellen, ich weis ja nicht, wie die hinterher aussieht, nachdem sie ein paar Tage in der Aservatenkammer (oder heisst es Asservatenkammer?) deponiert wurde. Was soll das, Herr Dr. Steegmann?? Runderlaß IM NRW 44-57.06.01, §14-3 (2600 §14), Dr. Steegmann Gruß Klaus PS: Ich hab´zwar gesucht, aber nichts gefunden. Sollte dieses Thema schon einmal vorhanden sein, dann bitte diesen Beitrag löschen.
  11. Da alles wesentliche schon gesagt wurde, nur noch eine Ergänzung: Bei einer Kartusche mit 200bar Druck hatte ich immer die Möglichkeit, so 150 bis 180 Schuß mit ausreichend Druck abzugeben (Walther). Danach ging es rapide abwärts. Angewöhnt habe ich mir dann, die Kartusche bei ca. 100bar neu zu füllen. Die Befüllung der meiner 5l-Nachfüllflasche kostet im Tauchshop kostet mich immer 3 EUR, ist jedoch in der näheren Umgebung die einzige Möglichkeit. Die Feuerwehr darf nach eigener Aussage keine Flaschen für "Fremde" mehr befüllen. Gruß Klaus
  12. KMD

    Lautstärke & Klang

    Naja, aber je öfter man die Kataloge durchblättert, um so weniger dicht liegen die Seiten dann noch beieinander. Das heißt, beim Durchschusstest zerfetzt es die Blätter auch seitwärts und verhindert so eine einigermaßen genaue Durchschlagskraftmessung. Optimal sind da eigentlich nur absolut neue Kataloge. mfG KMD
  13. KMD

    Lautstärke & Klang

    Einen .45er habe ich nicht mehr gefunden, nur noch einen im Kalibermix .44/9. Sieht auch schon etws älter aus. Also vorne hat er .44 und hinten 9mm CfB. mfG KMD
  14. KMD

    Lautstärke & Klang

    Ich will ja nicht hoffen, daß die anderen Fragen unwichtig waren, oder? mfG KMD
  15. KMD

    Lautstärke & Klang

    Super! Dann kanns ja losgehen , mit einer schallgedämpften SSW ganz leise einen Quelle-Katalog durchlöchern . mfG KMD
  16. Ich habe ja auch nicht gesagt, daß BDS-Schützen sich schlecht benehmen . wenn es dem Standbetreiber recht ist, dann mal los. Bei uns ist es zur Zeit nicht möglich, wobei wohl erstmal keiner etwas sagen wird, wenn man mal den Revolver voll lädt. Nur ablegen sollte man ihn so nicht... Gruß Klaus
  17. Kommt ja auch darauf an, wem der Stand gehört. Der von uns genutzte Stand gehört einem DSB/RSB-Verein. Dort kann ich gleich einpacken, wenn ich sage, daß ich BDS-Mitglied bin und nach deren Regeln schieße und der Rest nicht interessiert. Dann werde ich wohl zu recht die Antwort bekommen, daß ich mir einen BDS-Stand suchen soll. Hausrecht ist halt auch ein Recht. Gruß Klaus
  18. KMD

    Wie läufts bei euch ?

    Nein, Extrawürste gibt es keine. Man nimmt sich lediglich mal das Recht heraus, diejenigen, die wie Skippy das Känguruh auf den Schießstand springen, Ihr Program schießen und dann genausoschnell wieder verschwinden ohne sogar ihre eigenen Hülsen zusammenzukehren, mal zu fragen, ob zu Hause die Frau oder die Putzfrau hinter ihnen herräumt. Gruß Klaus
  19. KMD

    Wie läufts bei euch ?

    Ja, super. läuft bei uns genauso. Nur wenn die Jungs mal nichts tun, stellt sich heraus, daß andere wohl nicht mal in der Lage sind, die Mülltonnen mit dem Altpapier zu leeren, oder die abgerissenen Streifen von den Schußpflasterrollen mit nach hinten zu nehmen und dort zu entsorgen. Wenn dann das Thema "Arbeitsstunden" angesprochen wird, dann sind es diejenigen, die sofort dagegen sind. Das alles trotzdem gut läuft, ist wirklich nur den paar Leuten zu verdanken, die sich darum kümmern, daß der Stand nicht vollständig vergammelt. Aber ein "Danke" gibt es von den anderen dafür nicht. Anstatt dessen wird aus dem Nichtstun ein Gewohnheitsrecht abgeleitet. Herzlichen Glückwunsch. Gruß Klaus
  20. WBK grün: 25,56 EUR Erwerbsberechtigung (Voreintrag) 40,90 EUR Munitionserwerb: 25,56 EUR Waffenein-/austragung: 12,78 EUR WBK gelb: 56,24 EUR Eintrag: 12,78 EUR Das sind die zur Zeit gültigen Gebührensätze. Gruß Klaus
  21. Ganz große Klasse!!! Leute, mauert die Schaufenster zu, denn sonst kommen die Nicht-Führerschein-Inhaber noch auf den Geschmack, sich ein Auto kaufen zu wollen, durch welche noch weitaus mehr Leute zu schaden kommen als durch Waffen. Aber lasst noch einen kleinen Mauerdurchbruch offen für unsere ausländischen Gäste. Gruß Klaus
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