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Michael Grote

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Alle Inhalte von Michael Grote

  1. Trichter, mit Verlaub gesagt, Deine Äußerungen decken sich nicht mehr mit dem geltenden Waffenrecht. Lies hierzu mal das Posting von knight und bemühe die Suchfunktion, unser Sachbearbeiter hat da Einiges zu geschrieben. Und was "kleinere Kaliber" anbetrifft: Du darfst nicht "alle kleineren Kaliber" erwerben, sondern nur die, die auch zu Deiner Waffe passen. Also 9Para für 45er etc. Offen ist allerdings, wie Du den Besitz des WS nachweisen willst. Da gehen die Meinungen noch sehr auseinander. Manch einer empfiehlt den Eintrag des WS in die WBK samt Munerwerb (was andere wiederum unter Hinweis auf das Gesetzt strikt ablehnen), andere empfehlen einen separaten MES (der wiederum ist aber nur "begrenzt haltbar" und kostet wieder, einige Behöredn wollen dafür wohl auch einen Bedürfnisnachweis) und noch andere wollen beim Munkauf das WS oder den Kaufbeleg vorlegen. In Zweifel hilft derzeit nur die Diskussion mit dem eigenen SB - oder die Hoffnung, dass die ausstehenden Vorschriften das regeln werden. Gruß Michael
  2. In Antwort auf: Sorry, aber eine rote WBK mit Voreintrag hab ich jetzt auch noch nie gesehen. Kostet die Erwerbserlaubnis auch 56,24 Euro ? So etwas gibt es aber tatsächlich, ausgestellt von der Landeshauptstdt Hannover Anfangs der 70er Jahre. Der "Voreintrag" war zusammen mit einer Erweiterung des Sammelgebietes ausdrücklich vermerkt. Und da es damals noch keine € gab, kann ich Dir auch nichts über die Kosten sagen. Der Eintrag, also das, was ich erlebt habe, fand vor vier oder fünf Jahren statt. Auch da keine Erinnerung an die Kosten. Gruß Michael
  3. In Antwort auf: oder frag bei deiner zuständigen behörde mal nach: "äähhh, ich hätte gern einen schalldämpfer gekauf, muss ich den hier beantragen, oder reicht es wenn er für eine meiner eingetragenen waffen passt???" antwort: "sie wollen was??? haben sie ein bedürfnis? sind sie jäger? wo jagen sie? nur sportschütze? hier gibts keine sd für sportschützen, wo kommen wir da hin???" Ich habe mal für einen Freund (Waffensachverständiger und Jäger) auf dessen roter WBK mit Voreintrag für drei SD einen eintragen lassen. Also sagte ich locker zu der SB: Und dann möchte ich noch einen SD eingetragen haben. Das Gesicht hättet ihr sehen sollen! Sie sah mich an, als hätte ich ihr unverblümt einen unsittlicher Antrag gemacht. Als sie von dem Schock sich erholt hatte, fragte sie (noch etwas sprachlos): Wer hat denn das genehmigt? Aber da unsere Landeshauptstadt schon vor zwei Dekaden diese drei SD genehmigt hatte, musste sie sich fügen und das Ding eintragen. By the way: das nachfolgende Schiessen mit dem Teil hat richtig Spaß gemacht! Gruß Michael
  4. Womit dann wohl Bandit's Beitrag In Antwort auf: Witzig finde ich, dass die Aussagen der "Dorfpolizei" als Unsinn und fachlich falsch und technisch unmöglich bezeichnet werden, denn Polizisten sind schließlich keine Telekomunikationsexperten. Seid ihr es denn, dass ihr das so gut beurteilen könnt? eindeutig positiv beantwortet wurde. Ich sag ja immer: Im WO-Forum findest auf jede Frage 'ne qualifizierte Antwort Im wahrsten Sinne hochachtungsvoll Michael
  5. In Antwort auf: egun, die zweite http://www.egun.de/market/item.php?id=106521 jetzt mit noch "besserem" bild. grüße robert Autsch! Was haben wir denn verbrochen, dass wir mit einem solchen Text wie in dieser Verkaufsanzeige konfrontiert werden? Mal abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit dieser Auktion ist sie von der Aufmachung her eher verkaufsverhindernd. Mit kopfschüttelnden, tränenfeuchten und augenreibenden Grüßen Michael
  6. Der eine oder andere sicherlich! Michael
  7. In Antwort auf: ...der liest hier mit! SCHÖNE GRÜSSE! oder es hat ihm einer was gesteckt! Michael
  8. Hallo knight, das hast Du sehr sauber analysiert und formuliert. Damit sollte die Sache jetzt wirklich jedem klar sein. Das Problem ist meiner Meinung nach, dass da zu viele (mich mitunter eingeschlossen) an diese juristichen Dinge mit "gesundem Menschenverstand" herangehen - aber das geht häufig schief. Gruß Michael
  9. Den Hinweis auf die "Vorläufigen Vollzugshinweise" hättest Du Dir lieber sparen sollen, da darin die Aufschlüsselung in Kaliber und Anzahl gefordert wird. Gruß Michael
  10. Hallo Magic, Dein Text ist (fast) gut. Allerdings steht im Gesetzt ausdrücklich, dass sich die Meldung auf den Bestand am Tag des Inkraftretens, also den 01.04.2003, beziehen soll. Und lass Dir den Empfang quittieren. Vielleicht kannst Du das beides ja noch ergänzen. Gruß Michael PS: Bei mir ging das Ganze ohne Probleme (d.h. ohne Stückzahl und Kaliber) durch (LK Hameln-Pyrmont, Niedersachsen)
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