Trichter,
mit Verlaub gesagt, Deine Äußerungen decken sich nicht mehr mit dem geltenden Waffenrecht.
Lies hierzu mal das Posting von knight und bemühe die Suchfunktion, unser Sachbearbeiter hat da Einiges zu geschrieben.
Und was "kleinere Kaliber" anbetrifft: Du darfst nicht "alle kleineren Kaliber" erwerben, sondern nur die, die auch zu Deiner Waffe passen. Also 9Para für 45er etc.
Offen ist allerdings, wie Du den Besitz des WS nachweisen willst. Da gehen die Meinungen noch sehr auseinander. Manch einer empfiehlt den Eintrag des WS in die WBK samt Munerwerb (was andere wiederum unter Hinweis auf das Gesetzt strikt ablehnen), andere empfehlen einen separaten MES (der wiederum ist aber nur "begrenzt haltbar" und kostet wieder, einige Behöredn wollen dafür wohl auch einen Bedürfnisnachweis) und noch andere wollen beim Munkauf das WS oder den Kaufbeleg vorlegen.
In Zweifel hilft derzeit nur die Diskussion mit dem eigenen SB - oder die Hoffnung, dass die ausstehenden Vorschriften das regeln werden.
Gruß
Michael