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SeinePestilenz

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Beiträge von SeinePestilenz

  1. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    Das bearbeiten von Teilen, die für die Funktion nicht wesentlich sind (was wesentliche Teile sind ist an anderer Stelle definiert) ist erlaubnisfrei.

    Sorry, aber das ist wieder einmal Grütze, wie sie falscher nicht sein kann.

    Richtig ist: Das Bearbeiten und/oder Instandsetzen (als Unterfälle der Herstellung i.e.S.) von Schusswaffen hat prima facie genau gar nichts mit wesentlichen Teilen zu schaffen. Zwar ist jedwede Änderung an wesentlichen Teilen erlaubnispflichtig, aber es gibt darüber hinaus jede Menge an erlaubnispflichtigen Veränderungen, die in keinem Bezug zu wesentlichen Teilen stehen.

     

    Siehe:

    Anlage 1 zum Waffg, Abschnitt 2: 
    Im Sinne dieses Gesetzes
    8.2 

    Zitat

    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden;

    Beispiel: Wenn Du in ein AR einen Abzu einbaust, der nach Schussauslösung das Schlagstück zwar spannt, aber für den nächsten Schuss die Betätigung z.B. des Spannschiebers (Veränderung der Schussfolge) bedingt, so stellt dies eine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar.

     

    Mittlerweile sind 95% der Einlassung zu waffenrechtlichen und -technischen Themen hier ein direkter Fall für den Mülleimer. Und das im Brustton der Überzeugung vorgetragen...

  2. vor 1 Stunde schrieb Tasha Yar:

    Die Firma ERMA meldete aber schon 1997 Insolvenz an...

     

    Mal ganz abgesehen davon, dass KC hier zutreffen wird, kann zwischen Herstellung und Beschuss durchaus einiges an Zeit vergehen.

    Ich habe schon Krempel aus Insolvenzmasse gesehen, da waren es 15+ Jahre...

  3. vor 7 Minuten schrieb karlyman:

    Aber: angesichts dessen, was da tatsächlich alles droht(e), und noch droht, empfände ich die permanente Umrüstung

    eines 30er-Mag.-Körpers auf geringere Kapazität (und das sollte ja genügen) als nicht die allerschlimmste Vorstellung.

    Das nutzt mir für meine Betätigung in Evaluation, Forschung und Entwicklung genau was? Richtig, gar nix!

     

    Insofern wird auch sicher nichts umgerüstet. Gibt dann halt einene Ausnahmeerlaubnis. Wahrscheinlich wird dann auch die Lagerung im Schrank der Sicherheitsstufe 1 vorgeschrieben :lol:. Das wird lustig. 

     

    Außerdem könnte ich auch gar nicht sagen, wo bei mir überall noch Magazine liegen und ob sich nicht doch in der letzten Kiste im Keller noch was anfinden könnte.

    Wenn das BKA also nach der Anzahl fragen sollte müsste ich antworten "So einige sinds schon, aber genau kann ich die Menge nicht beziffern." 

  4. vor 3 Minuten schrieb Chigurh:

    Wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass wir scheinbar an einem absoluten HA Verbot, einer befristeten WBK und ner MPU für Schützen vorbeigekommen sind, dann sind die möglichen Magazinbeschränkungen (keine 30er mehr) ja wohl hinnehmbar. 

    Ich möchte mal ganz klar feststellen, dass nicht Du hier die Standards festlegst, für das, was hinnehmbar ist. Das wäre ja noch schöner.

     

    Infofern wage ich die Vollzähligkeit der Nadeln weiterhin ernsthaft zu bezweifeln.

     

    Abgesehen davon wird die Durchsetzbarkeit dieses Schwachsinns für die Verwaltung noch lustig.

  5. vor 1 Minute schrieb Chigurh:

     

    Wenn es dabei bleiben würde, kann man ja mit leben. Dann darf man eben keine 30er Magazine mehr kaufen/besitzen...

     

     

      

    Hast Du eigentlich noch alle Nadeln an der Tanne?

    Meinereiner z.B. hat hier dieverses Gerät liegen, für das ich ausschließlich 30er besitze und verwende.

     

    Und die Aussage, dass deren Einsatz schon jetzt verboten sei, zeigt schlichtweg einzig, dass man in der Politik noch nicht einmal die hiesige Gesetzesgrundlage kennt. 

  6. vor 18 Minuten schrieb gunwalker:

    Warum wurde eigentlich vorher kein Gutachten von einem Sachverständigen in Auftrag gegeben...

    Ja klar, das wäre überaus sinnvoll gewesen. Vor allem, weil so ein Gutachten zu einer Verfassungsbeschwerde stets fristgerecht ausgefertigt, absolut einschlägig und extrem kostenneutral ist. :allesgute:

    (Und das ganz unabhängig von der Sinnhaftigkeit des Vorgehens im Allgemeinen).

    In diesem Zuge bitte unbedingt auch noch ein Gutachten über das Gutachten in Auftrag geben!

    Bei den allermeisten Beiträgen hier fällt mir schon lange mehr nichts mehr ein.

  7. Den Lower hast Du doch in Deinem fiktiven Beispiel wohl schon - anderweitig macht der WS-Klimmzug doch überhaupt keinen Sinn.

    Und das betreffende WS verkauft Dir keiner mit tatsächlich gegebener Fachkunde - warum erklärt der der Händler dann nochmal im Detail.

    Und dass WS so nicht kategorisiert werden können ist nun auch nicht korrekt - aber dazu kannst Du selbst recherchieren. Ich bin hier nicht der Erklärbär und verdiene mit dem Krampf gelegentlich auch Geld.

  8. Wonach orientiert sich denn die Kategorisierung?

    Ich könnte das Selbe WS für eine KAt B und Kat C Waffe haben ;)

    Das WS wir keiner Waffe zugeordnet.

    Ich geben ein Beispiel:

    ...

    AR15 Repetierer

    Naja, naja, naja - woran hängt so rein technisch wohl die Schussfolge? Waffentechnisch und waffenrechtlich ist das eine Spitzenidee, weil dann das HA-WS aus der als Repetierer eingetragenen Basiswaffe dann was macht? Veränderung der Schussfolge und Tatbestand, der einer Herstellungserlaubnis bedarf sowie Einordnung in den Einzugsbereich der hier betroffenen Waffen. Das bingt nix.
  9. aber wofür war dann das ursprüngliche Gewinde gedacht?

    Hallo Steven,

    im einfachsten Fall nur dafür, den Adapter aufzunehmen (auch wenn das im ersten Moment vielleicht widersinnig erscheint):

    Der Adapter hat wahrscheinlich einen passenden Innenanschlag für den Lauf und der SD benötigt sinnvoller Weise einen tragfähigen Außenanschlag.

    In der Regel stellt den das Ausgangsgewinde auf dem Lauf nicht bereit, es sein denn der Lauf ist entsprechend dick oder von Anfang an extra dafür auf Kontur gefertigt (was i.d.R. keiner macht). Gibt mehere solcher Konstrukte direkt von Herstellern. Ist also durchaus möglich, dass dies alles ab Werk kam.

  10. Hallo

    Der Gedanke mit dem Entfernen dieses Adapterstückes ist gut. Da ich kein Gewinde benötige, werde ich meinen BüMa fragen. Dann wäre das Gesamtbild wieder stimmig...

    Ich wette darauf, dass darunter wieder ein Gewinde zum Vorschein kommt und das Adapterstück zwei Funktionen erfüllt:

    (1) Gewindeadapter

    (2) Außenanschlag für SD

  11. ...Klagt doch! Die EU lacht sich tod. Reine Zeit- und Energieverschwendung. Ne ne - Hier gibts nichts mehr zu retten...

    Tot - offenbar mit hartem fränkischen "D"...

    Du verschwendest hier viel Platz für sinnlosen Defätismus. Wenn nur jeder halbwegs Interessierte seine Zeit dafür einsetzen würde, seine Interessen tatsächlich zu vertreten, wäre uns allen sehr geholfen. Ich für meinen Teil habe oft geklagt und bislang immer Recht bekommen. Diejenigen, welche mich persönlich kennen, werden das bestätigen können. Auch habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass ich auch in Zukunft meinen Krempel unmittelbar werde besitzen können. Wo ist das Problem? Es kommen dann halt noch ein paar weitere (Ausnahme-)Erlaubnisse hinzu. Diese werde ich, wie schon in der Vergangenheit, ohne mit der Wimper zu zucken durchzusetzen wissen. Das einzige, was mir Sorgen macht, sind Schlumpfschützen wie Du. Denn ich habe freilich wenig Lust, morgen der einzig Berechtigte in meinem Umkreis zu sein. Dabei denke ich auch an die Infrastruktur: Z.b. wie sich Stände noch halten werden können. Gut, ich könnte freilich auch im Keller schießen, was ich nur vorher bei meiner UWB anzeigen müsste. Aber ich gehe einfach ungern allein zum Schießen und mir liegt auch etwas an meinen Schützenfreunden. Die wüsste ich ebenfalls ungern durch eine solch ausgesprochene Schwarzmalerei kompromittiert.

    Steck Deine negative Energie doch einfach in andere Projekte, da gibt es sicher durchaus einige Betätigungsfelder, bei denen der Untergang des Abendlandes sich anderen Interessengruppen herbeireden lässt.

    Deine kleingeistigen Einlassungen brauchen wir zumindest gerade jetzt nicht.

    Danke!

  12. AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind nicht verboten. Jäger z.B. können diese, auch wenn sie einen Anschein haben, erwerben. Und ginge es nach dem FWR, dann könnten sie das nicht mehr tun. Ebensowenig könnten Sportschützen eine Molot Vepr Standard erwerben.

    Zumindest einer hats verstanden, danke!

    Der Vorschlag vom FWR ist der absolute Hammer. Schlimmer ist nur noch, dass es offenbar Leute gibt, die den auch noch gut heißen. Ich bin entsetzt.

    So eine "Interessenvertretung" braucht kein Mensch. Ich vertrete genau deshalb auch seit geraumer Zeit meine Interessen selbst.

    Dass das FWR Bockmist abliefert, lässt sich leider nicht einfach und schnell verhindern.

    Aber man muss dafür nicht auch noch Beifall klatschen oder deren absolut unsinnigen Vorschlag anderweitig fördern.

  13. Das zusammensetzen von beschossenen Einzelteilen die keinerlei Nacharbeit brauchen um die Vorgaben des Beschussrechts zu erfüllen ist kein herstellen.

    Leider falsch. Nachzulesen im Detail in jedem einschlägigen Kommentar oder auch - weniger detailliert - in der WaffVwV, Ziffer 21.2.

    Ich gebe ja zu, dass das WaffG den Begriff der Herstellung i.e.S. nur recht stiefmütterlich behandelt, was aber noch lange kein Grund ist, derartigen Kokolores in den Raum zu stellen.

    : Im übrigen hat der Herstellungsbgriff prima facie gar nichts mit wesentlichen Teilen zu schaffen. So gibt es jede Menge Tatbestände, die eine Herstellung darstellen, ohne dass dafür überhaupt mit wesentlichen Teilen hantiert werden muss, wie z.B. die Herstellung einer Kurzwaffe aus einer Langwaffe durch Anbringen eines Klappschaftes oder der Umbau eines Einzelladers zu einer Repetierwaffe. Und ja, auch Bearbeitung und Instandsetzung sind Unterfälle des Herstellungsbegriffs. Dazu kann man dann direkt im WaffG nachlesen.

  14. Habe gerade mal im Freie-Waffen-Forum co2air.de gestöbert.

    Gefühlt die Hälfte sagt dort, ist ja gar nicht so schlimm und Halbautomaten braucht ja eh keiner und Sportschützen und Jäger mit solchen sind eh suspekt...

    Nach enigen Beiträgen dort hat sich nach meinem Dafürhalten auch an diesem Ort die Stimmung gedreht. Man darf nicht vergessen, dass dort mehrheitlich ganz einfach Freizeitschützen zugange sind, die aufgrund mangelnden Hintergrunds überhaupt nicht in der Lage sind, die Zusammenhänge zu durchschauen. Das heißt, dass hier überpropotional viel an Aufklärungsarbeit investiert werden muss, um die dortigen Forenmitglieder zu sensibilisieren. Das heißt aber nicht, dass dies hoffnungslos sein wird. Sie wissen es halt inintial nicht besser. Und lies mal diesen Thread hier: Verkaufs- und Zerlegungsabsichten (bei Letzteren von herstellungsrechtlichen Aspekten einmal abgesehen) - dazu fällt Dir nichts mehr ein. Wie gesagt: ich übernehme alle Sorgenkinder für umme - was waffenrechtlich zerlegt werden muss, gegen entsprechendes Entgelt...

  15. Verboten wird aber nix, weil keiner so ein Teil hat :rofl:

    Wer ernsthaft daran glaubt, dem ist nicht mer zu helfen. Der Politiksprech ist im Einzugsbereich und in der Segmentierung beliebig skalierbar.

    ausser hier:

    Italy[https://en.wikipedia.org/wiki/AR-15

    In Italy, the AR-15 rifle belongs to B7 class and can be owned by civilians,

    :excl::excl:

    Q.E.D. Und sollen wir jetzt darüber froh sein, dass dies aufgrund bisher unaus"gereifert" Formalia vielleicht - wenn auch sicher nicht ausschließlich - unsere Freunde in Italien betrifft? Von allen formunellen Unklarheiten einmal abgesehen bin ich kein Freund der Denkweise, dass die Brandschatzung fremder Häuser keinen Einfluss auf mich selbst haben wird. Das ist nicht nur dumm, sondern auch ignorant und entgegen jedeweder Praxis.

    Ein jeder, der daran denkt, der Kelch könne auch nur potentiell an ihm oder ihr vorüber gehen, sollte ernsthaft mit sich ins Gericht gehen und mit nur minimalem Neuroneneinsatz marginal weiterdenken. Natürlich nur, wenn das die mentale Kapazität heute noch hergibt, was ich zunehmend ernsthaft in Zweifel ziehe.

    "Verschon mein Haus, zünd andere an" war noch nie eine nachhaltige Strategie, auch wenn sie kurzfristig ein wohliges Gefühl durch Selbstbetrug zu erzeugen vermag.

    Hier geht es um nichts anderes als um die Abschaffung jeglichen legalen Waffenbesitzes. Wer das nicht versteht ist entweder dumm, naiv oder anderweitig stark limitiert. Insofern wäre es angebracht, aus dem weit verbreiteten Schlummer zu erwachen.

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