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SeinePestilenz

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Beiträge von SeinePestilenz

  1. vor 16 Stunden schrieb uwewittenburg:

    ... Man erinnere sich auf das Dilemma mit den Soft Air's wo das BKA von 0,08 Joule auf 0,5 Joule zuerkannte und ein Gericht entschied dass dafür das BKA rechtlich nicht zuständig wäre (sinngemäß)...

    Naja, das war nun damals wirklich ein gänzlich anderer Sachverhalt. Der Punkt dabei war und ist ganz einfach, dass das BKA zwar feststellen kann, ob und wie ein bestimmter Gegenstand vom WaffG erfasst wird, es aber nicht einfach die damals festgeschriebene Grenze von 0,08 J auf 0,5 J (wie im Nachgang durch den Gesetzgeber) anheben und damit das WaffG faktisch verändern kann. Ein doch ganz gewaltiger Unterschied.

     

    vor 23 Stunden schrieb gipflzipfla:

    "Achtung, liebe ForistenUndInnen, Ihnen kommt zwischen Seite 1 und Seite 3 ein Geisterfahrer entgegen! Bitte reagieren Sie nicht, bleiben Sie entspannt! Wir geben Entwarnung, sobald der Thread geschlossen ist!"

    Der einzig sinnvolle Beitrag zu dem Faden hier.

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  2. Am 1.8.2018 um 19:27 schrieb WOF:

    Für Druckluftwaffen gab es 1968 keine Erwerbsbeschränkungen. Daher macht

    deine Erläuterung keinen Sinn. Luftbüchsen sind bis heute frei erwerbbar.

     

     

    Am 2.8.2018 um 16:17 schrieb WOF:

    Wie bereits ausgeführt waren 1968 Druckluft- und Federdruckwaffen

    frei erwerbbar. Eine derartige Regelung also damals völlig sinnlos.

     

    Am 2.8.2018 um 16:35 schrieb WOF:

    Für Druckluftwaffen gab es 1968 keine Erwerbsbeschränkungen.

     

     

    Wenn Erwerbsbeschränkungen offenbar nicht weiterführend sind, sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken, wie es um Handel, Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung bestellt ist. Denn auch für frei erwerbbare Schusswaffen und deren wesentliche Teile bedarf es hierzu einer entsprechenden Erlaubnis. Ohne gerade nachschlagen zu können: diese Erlaubnispflichtigkeit sollte auch anno dazumal bereits bestanden haben.

     

    Im übrigen beziehen sich der "andere Antrieb" mit Sicherheit nicht ausschließlich auf kalte Gase. Auch die Verbrennungskammer einer Kartoffelkanone wäre ein wesentliches Teil, weshalb man auch diese Komponente nicht ohne die erforderliche Erlaubnis herstellen sollte.

  3. Naja,

    • unterhaltsam: Wenn Dir jemand zum tausendsten Mal den gleichen Witz erzählt, ist das irgendwann nicht mehr lustig.
    • dokumentarisch: Da stellt sich ganz einfach die Frage, warum es zielführend sein sollte, ewig dem gleichen Missstand immer und immer wieder zu dokumentieren, wenn sich dadurch aber auch gar nichts ändert.
    • lehrreich: Wem willst Du hier noch etwas beibringen? Alle, die es angeht, wissen es bereits. Der Rest nimmt es bestenfalls zur Kenntnis. Neuzugänge merken es selbst. Wer es ab einem bestimmten Alter nicht selbst feststellt, für den gibt es einen ganz gewissen Grund...
  4. Am ‎04‎.‎11‎.‎2017 um 12:02 schrieb PPC Sniper:

    Hier wird ein Büchsenmacher gesucht, das ist Burk nicht, er hat in diesem Handwerk zumindest keine Berufsausbildung!

    Ok, jetzt fragt man sich natürlich, was eine derartige xxx-Aussage motiviert. Kommt da noch was, oder ist ist das einfach der übliche Foren-xxxx  vom hiesigen xxxx?

  5. vor 5 Stunden schrieb chapmen:

    Das wundert dich doch jetzt nicht wirklich, oder?

    Wie lange hast du mit Waffen und Medien zu tun?

    Es ging davon mal abgesehen darum wie man Medienpräsenz erreicht, nicht um die Inhalte. Das kann Grafe.

     

    Doch, mich wundert immer noch, dass die es damals nicht geschafft hatten, aus meinen Einlassungen etwas für die Gemeinschaft Schädliches zusammenzuschneiden. Das ist mein Ernst.

     

    Es ging davon mal abgesehen darum wie man Medienpräsenz erreicht, nicht um die Inhalte. Das kann Grafe.

    Nein, das kann der nicht. Der kann nur als skurrile Erscheinung in das Horn stoßen, welches andere befördern.

    Wenn sich morgen irgendein Irrer eine Geschichte ausdenkt, wie man durch das Fressen von Fäkalien die Welt in einen besseren Ort verwandelt, findet der auch einen Platz in den Medien, solange er sich damit als nützlicher Idiot andienen kann.

     

    Wie lange hast du mit Waffen und Medien zu tun?

    Ich habe damit gar nichts zu tun. Deswegen wollten die auch ein Interview mit mir.

     

  6. Am 15.3.2017 um 19:00 schrieb chapmen:

    Könnte man da was lernen?

    Da kannst Du gar nichts lernen. Gefragt sind da nur Beiträge die ins vorab festgelegte Konzept passen.

    2014 wurde ich mal auf der IWA von einem für das ZDF produzierte Format interviewt.

    Gezeigt wurde dann von dem mit auf meiner Seite entstandenem Zeitaufwand von 45 Minuten gar nichts. Zu sehen waren nur igendwelche Trottel, die von Macht bei der Waffe in der Hand und bösem Aussehen und überhaut und sowieso voll krass etc. pp. gelabert haben.

    Die zeigen irgendwelche grenzdebilen Vollidioten von wegen des Spektakels, aber sonst nichts.

  7. Semantic fail!

    Natürlich muss es das nicht nach dem Kuchenblech-Einheitsblatt (das hat auch kein Mensch behauptet) und warum das so ist, erschließt sich daraus auch,.

    Denn wenn es sich anders verhielte, dann müsste eben auch das Möbelstück zertifiziert sein, da ansonsten komplett sinnbefreit.

     

    Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben...

  8. vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

    Der Unterschied ist vor allem die Wandstärke am Korpus. Beträgt sie nur 30 mm, darf der Tresor tatsächlich nicht "frei" ausgestellt werden.

    Dort geht es um den Abstand zwischen Außen- und Innenmantel, der in diesem Zusammenhang (wie aus dem Einheitsblatt hervorgeht) feuerschutztechnische Gründe hat und nicht mit dem Widerstandsgrad in Zusammenhang steht. Anderweitig müsste auch das beinhaltende Möbelstück zertifiziert sein - da gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen Eiche massiv und Ikea Pappe. Entzündlich darf hingegen beides nicht leicht sein, im Zweifel durch Zugabe von Flammschutzmitteln.

     

    So ganz nebenbei: Ich möchte mal wissen, bei welchen B-Schränken zur freien Aufstellung in der mittleren Größenklasse die 60 mm Gesamtabstand über Innen- und Außenmantel gegeben sind.

    Ich habe hier allein sieben B-Schränke diverser "Markenhersteller", die allesamt vielleicht auf max. 45 mm kommen...

     

    Die 60 mm findet man vielleicht bei zweiflügligen Schränken der 250 KG-+-Klasse.  

  9. vor 3 Stunden schrieb Tauri:

    Jo. Und was macht dann die StA? Gibt die Akte an die Polizei für abschließende Ermittlungen.

    Es ist aber schon klar, dass es einen Unterschied macht, wie der Geschäftsgang ist.

     

    vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

    ... jede Anzeige wird nach Bearbeitung der Staatsanwaltschaft zugesandt.

    Die Staatsanwaltschaft registriert die Anzeige mit einem Aktenzeichen und sendet sie dann der zuständige Pol.-Dienststelle zwecks weiterer Ermittlungen zu.

    Genau. Und weil das so ist (siehe auch die geradezu grandiose Einlassung von Tauri), macht sich die Polizie mit wachsender Begeisterung immer und überall selbst noch mehr Arbeit. Natürlich haben die Beamten dort nie und nimmer Vermeindungsstrategien für nach ihrem Daführhalten unwesentliche Fälle.

     

    Wer so dämlich ist, zu glauben, das sei kein Bestandteil der Realität, der glaubt dann wirklich, dass Zitronenfalter Zitronen falten.  

     

    vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

    Das ist Unsinn.

    Gebe ich gerne zurück. Das ist WO in Höchstform. Selbst nichts wissen (sorry, Streifenpolizist im Ruhestand mit neuer Mission Forumsbefüller mangels anderweitiger Lebensaufgabe zählt für mich nicht als Qualifikation), keine Lösungsvorschläge anbeiten, aber Hauptsache, das Forum mal mit irdendwelchem Geschwurbel verzieren.

  10. Zur Polizei kann man laufen, wenn man vom stadtbekannten Rabauken vermöbelt wurde, man Geschädigter bei einem Verkehrsunfall ist, beraubt oder bestohlen wurde.

     

    Aber in derlei Dingen, wie sie hier zur Debatte stehen ist die Polizei völlig kontextbefreit, hat von der Materie in den wenigsten Fällen auch nur ansatzweise Ahnung und kann auch nicht einschätzen, worum es letztendlich geht.

    Demenstprechend wird die Angelegenheit in der Folge behandelt und das Übel nimmt seinen Lauf. Szenarien nach Buchbinder Wanniger sind noch das Beste, was dabei geschehen kann. In aller Regel wird auch die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit nicht korrekt gewürdigt.

    Hinzu kommt auch, dass die Schnittstelle zwischen Polizei und der dann auch einzubeziehenden Staatsanwaltschat nicht unbendingt von einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist. Mit anderen Worten: Beide Parteien sind sich regelmäßig nicht besonders grün.

    Deutlicher will ich es nicht wirklich ausführen. Nur soviel: Bei der StA sitzen Juristen bei der Polizie sitzt Anderes.

     

    PS: Das ist nicht gegen die engagierten Kollegen bei Polizei und Zoll gerichtet! Ihr wisst selbst, wie mühsam es ist, den Kollegen ein Grundverständnis im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften zu vermitteln. Ihr wisst auch, wie wenig Grundverständnis und Substanz dabei vorausgesetzt werden kann, da das Tagesgeschäft anderweitige, weitaus dringlichere Anforderungen stellt. Gebt nicht auf und gebt Euer Wissen weiter.

  11. Du hast kein zwischengeschaltetes Gasgestänge. Bei formschlüssiger Verriegelung kann aufgrund der erforderlichen Unterstellstrecke (und dem anderweitig entstehenden Verschleiß an der Gasbohrung) die Gasabnahme kaliberbedingt aber nicht direkt vor dem Patronenlager erfolgen, weshalb der Verschlussträger auf entsprechender Länge (und mit geeigneter Stabilität, auch im Hinblick auf ein entstehendes Kippmoment und den Schwerpunkt der gesamten Baugruppe) nach vorne reichen muss, was seine Masse gegenüber Systemen, die hierfür Schubstangen als Zwischenmedium indirekter Gassysteme benutzen, signifikant erhöht. Diese zusätzliche Masse kann (je nach Kaliber und Impulsentwicklung) zwar den gefühlten Rückstoß vermindern, erzeugt aber unweigerlich am Ende des Repetierzyklus einen (starken) Prellschlag auf die Verriegelungs- bzw. Laufhülse, der sich auf die gesamte Waffe überträgt. Auch wenn diese Systeme in der Regel zuverlässiger zuführen als solche mit geringerer bewegter Primärmasse. Das ist alles letztendlich - ein mehr oder weniger ausgewogener - Kompromiss.

     

    In Deinem Thread war übrigens ein einziger einschlägiger Beitrag:

    Am 1.8.2016 um 00:29 schrieb Doctor Gun:

    Vor langer Zeit hat man Zielfernrohre nur mit Schutz gegen den Rückstoß gebaut. Die andere Richtung war egal, also hat man das eingespart.

     

    Moderne Zielfernrohre sollten alle auch auf Selbstladern halten. Bei manchen Luftgewehren wäre ich da jedoch immer noch vorsichtig. Die Hersteller selbst wissen darüber meist am Besten bescheid und geben teilweise die Vorgabe bis 5000 Joule geeignet, nicht aber für starke Federdruckluftgewehre. In diesem Fall würde ich das Glas nicht für eine SLB verwenden. Wenn der Hersteller andererseits eine Garantie darauf gibt, steht doch nichts im Wege.

    Und was passiert dann wohl, wenn Du eine Konstruktion hast, die Dir einen Prellschlag wie der krasseste LG-Preller erzeugt?

     

    So, das wars jetzt dann aber nun endgültig mit der Lehrveranstaltung zu Kinematik und Kinetik von Selbstladewaffen...  

  12. vor 5 Minuten schrieb Olga von der Wolga:

    Man ist zum Schluss gekommen, dass moderne Zielfernrohre kein Problem mit Selbstladern im Kal. 223 haben.

    Wer findet jetzt bloß den Fehler in dem bessagten Thread um AR-Systeme und der S&B-Aussage, dass die Schmidtens auf einem HK-MR (selbstverständlich) halten?

    Was hat das alles mit einem Tappet-System zu schaffen, welches so gar nicht auf den Parametern von MR und AR fußt?

    Richtig, nullkommanichts. Daran könnts dann tatsächlich liegen.

     

  13. Ja, das ist bei Zubehör, das nicht auf dieser Besonderheit ausgelegt ist, tatsächlich der Fall. Stichworte im angloamerikanischen Raum: "bolt slap" bzw. "forward recoil".

    Es ist zurückzuführen auf den durch die Gasstößelkonstruktion (bzw. durch das, was sich an konstruktiven Folgen daraus ergibt) recht schweren Verschlussträger. Ganz Ähnliches hast Du z.B. bei Luftgewehren mit entsprechendem Prellschlag (nach vorne), die auch für im Bereich der Feuerwaffen durchaus für .50 BMG zertifizierte Optiken zerstören können (darüber habe ich in meinen Anfangsjahren gelacht, ist aber so). Und es macht bei konventionellen Optiken nicht halt, sondern zieht sich bis in den Bereich der Laser-/Lichtmodule und NSG. Im Semi-Bereich bei Chairbo(r)nes, die ab und zu mit ihrem Sammlerstück nur hier und da mal ein paar Schuss rauslassen, nicht so wirklich ein Thema, aber bei behörlicher/militärischer und vor allem fortgesetzter Verwendung (wenn es nicht nur um das Herumtragen von einem Knallstock geht) auf jeden Fall ein Knackpunkt.

     

    Für mich ist das SCAR eher eine Lösung für Sondereinheiten mit fest definierten Anwendungs- und Konfigurationsfällen. Also im Grunde ein Produkt für fest umrissene Nischen.

  14. vor 39 Minuten schrieb Bounty:

    ... SCAR...

    Naja, das SCAR ist an sich sicher keine schlechte Konstruktion. Es hat aber durchaus einige funktionale "Besonderheiten", wie z.B. den nicht gerade unerheblichen Prellschlag der BCG nach vorne, der gerne auch schon einmal auch ansonsten qualitativ hochwertigste Optiken zerstört, weil die für so etwas einfach nicht ausgelegt sind (und im Vergleich zu anderen Konstruktionen auch nicht ausgelegt sein müssen).

    Klar kann man dem durch die Beschaffung entsprechend ausgelegten Zubehörs begegnen, ob derartiges aber für alle in Frage kommenden Anwendungsbereiche verfügbar ist und wie sich das in den Beschaffungskosten niederschlägt, steht auf einem anderen Blatt.

    Als Standardausrüstung würde ich zumindest es nicht beschaffen.

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