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fuzzy.77

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Beiträge von fuzzy.77

  1. vor 2 Stunden schrieb fw114:

     

    Einfach nur noch traurig .... das einzig Positive an einem Kalifat wäre wohl tatsächlich, dass Frau F. ziemlich sicher keine Regierungsverantwortung mehr hätte

    *Achtung Ironie* für alle die nicht wissen was grüne Schrift bedeutet.

  2. vor 7 Stunden schrieb Iker:

    Haltmeier in Butzbach war ein super Tipp, Harald ist merklich begeisterter Schütze und nimmt sich viel Zeit zur Beratung.
    Man merkt deutlich dass er weiß wovon er spricht.

    PXL_20240430_125507293(1).jpg

     

    Bye the way... kennt jemand einen Optiker mit Ahnung für Sportschützen, der evtl sogar mit Müller Manching zusammenarbeitet? Und zwar im Raum Landkreis Weilheim-Schongau und Umgebung?

  3. vor einer Stunde schrieb Rohrzange:

    Genau das ist der Punkt und genau das haben wir jetzt: "Polizist schludert bei der Sicherheitsüberprüfung der Waffe."

     

    Nur, dass der keine Sicherheitsüberprüfung macht, sondern seine Waffe "Fertig zum Dienst", also die Waffe durchladen (Patrone ins Patronenlager) und dann ab ins Holster damit......

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  4. vor 8 Minuten schrieb Valdez:

    Mit den jetzigen Mitarbeitern (Leitern) auf der Waffenbehörde machst nix mehr.

    Wollte eine .22er Pistole ersetzen----ABGELEHNT.

     

    Hier gilt von ganz oben herab restriktive Handhabung, und wenn was klitzeklein nicht passt, kommt die Keule.

     

    Ist übrigens mittlerweile in allen Bereichen auf den Ämtern in By so.

    Brauchst nicht mehr rational reden wollen alles stur auf Linie. Man könnte fast meinen von den Grüxen gekapert.  War vor 20 Jahren gaaaaaaaanz anders.

     

    Ich seh´s mittlerweile als Satire.

     

    Das kann ich ich so (Gott sei Dank) nicht bestätigen für GANZ Bayern. Kann über meine Waffenbehörde bisher absolut nichts schlechtes sagen. Voreinträge gibt es bei Abgabe der WBK sofort (sofern vorab alle sonstigen Unterlagen vorgelegt wurden). Erwerbseinträge ebenfalls "im Vorbeigehen". Kosten absolut im erträglichen Rahmen. Fragen per Mail oder Telefon werden in aller Regel zeitnah beantwortet.

     

    Eigentlich alles so wie ich es mir wünsche...

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  5. vor 10 Minuten schrieb AGS:

    Die Erfüllung (Zertifizierung) nach DIN EN 1143-1 fordert für Wertschutzschränke Grad 0 / I explizit keine Verankerung um diese Zertifizierung zu erreichen.

    Zwingend für Schränke mit einem Gewicht unter 1000kg ist das Vorhandensein von mindesten einer Befestigungsöffnung in Boden und/oder Rückwand des Schranks, diese Öffnungen müssen

    um die Norm zu erfüllen, ihrerseits einer Kraft von 50kN (etwas mehr als 5000kg) standhalten.

    Die Befestigung eines Schrankes ist eine vollkommen andere Baustelle, und nicht Bestandteil der Norm um diese zu erfüllen.

     

    Was der Einzelne für sich daraus ableitet und umsetzt (oder auch nicht), unterliegt dem eigenen Ermessen.

     

    Endlich einer der es verstanden hat und nochmal kurz und knapp für alle darlegt! Danke!

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  6. Das Beispiel mit der roten Ampel etc. ist sowas von "Äpfel mit Birnen" verglichen.

    Über rote Ampeln fahren ist schlichtweg (Ausnahmen für Feuerwehr etc mal außen vor) nicht erlaubt, das wird hier wohl keiner bestreiten.

    Es steht aber weder im Gesetz, noch in einer Norm, dass ein Tresor unter 1000 Kg verankert werden muss um die geforderte DIN/EN 1143-1 zu erfüllen.

    Die Norm fordert, dass der Befestigungspunkt vorhanden sein und dieser eine bestimmte Widerstandskraft haben muss. Damit verankert werden KANN und der Punkt, sofern verankert wird, nicht das schwächste Glied ist.

     

    Das jemanden ggf vor Gericht die "Empfehlung" eines LKA, Schränke unter 1000kg zu verankern, ggf vor Gericht auf die Füße fällt ist unbestritten.

    Aber weder Norm noch Gesetz schreiben es vor!

     

    Es folgt der berühmte Einzelfall .... "Warum haben Sie ihren 800kg Schrank nicht verankert?" / "Weil die Verankerung denjenigen, der den Aufwand betreibt das Ding aus meinem Keller zu entwenden auch nicht aufgehalten hätte"!

     

    Mann muss laut Gesetz die "erforderlichen Vorkehrungen" treffen. Was erforderlich ist, hängt davon ab, was ich an Aufwand für den Diebstahl als Otto-Normalbürger erwarten kann.

    35-Kg Würfel im Erdgeschoss-Flur. Klar klemmt den sich jeder Beppo unter den Arm > Verankern.

    800Kg-Tresor (+Inhalt) im Keller ... wie wahrscheinlich und realistisch ist es, dass Einbrecher sich diesen Aufwand machen das Ding komplett zu klauen ohne dabei bemerkt zu werden, um an ein paar Waffen zu kommen? Erforderlich ist, was vorhersehbar und erwartbar ist. Nicht, was alles möglich ist. Denn möglich ist fast alles und 100% Sicherheit gibt es nicht.

     

    Und weil es unbestimmt ist, kann man sich dann vor Gericht so schön darüber streiten. (Vor Gericht und auf hoher See...)

    Aber es ist nicht per se "vorgeschrieben" sondern lediglich einzelfallbezogen "erforderlich" (oder auch nicht).

     

    Und das ist das Blöde daran, das genau darüber Bürger und Verwaltung im Streitfall ggf unterschiedlicher Ansicht sein können!

     

    ... und jetzt gebe ich es auf und bin ab jetzt raus hier....

     

     

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  7. .... so langsam würde ich hier gerne mal wissen, wie die Verfechter der "Ein Tresor MUSS mit einem bestimmten Abreisgewicht verankert sein"-Doktrin ihre eigenen Behältnisse befestigt haben (und ob Sie ein entsprechendes Gutachten oder eine Zertifizierung dafür haben)

     

    Meinetwegen soll es jeder so machen wie er will, aber was hab ich davon wenn ich versuchen muss alle davon zu überzeugen, dass meine Art die einzig richtige ist!?

    Der Mensch im Video scheint mir durchaus ein Fachmann für Normen zu sein (nimmt ja scheinbar auch Schießstände ab).

    Seine Erläuterungen klingen für mich logisch und nachvollziehbar. 

     

    Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich bewußt) gewisse Spielräume gelassen (Lebenswirklichkeit), man sollte diese halt nur nicht "bewußt" nach unten ausreizen ("meinen 35kg-Tresor in der Gartenhütten trägt schon niemand weg")

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  8. vor 20 Minuten schrieb karlyman:

    Bei uns um die Ecke stellen sie momentan zwei schöne Einfamilienhäuser hin. Fertighäuser, in Holzständer-Bauweise...

     

     

    Mithin fällt das Hobby Jagd oder Sportschütze aus .... oder irgendwo Platz mieten wo man den Tresor regelkonform aufstellen kann!

     

     

    vor 3 Stunden schrieb ASE:

     

    Ab wann erklärt es sich nicht mehr "aus der Sache"?

     

    30, 50, 100, 120, 150, 187, 220, 500 740, 999.95kg?

     

     

    Bitte von mir verlinktes Video ansehen und Kommentar dazu lesen:

     

    Es kommt darauf an..... steht der 250Kg Tresor im Flur im Erdgeschoss eines ebenerdigen Hauses auf einer Lichtung im Wald, fernab jeder sonstiges Behausung... sollte man über eine (wie auch immer geartete Verankerung nachdenken). Vielleicht sogar über den Aufstellungsort, ob es nicht einen Besseren gibt.

     

    Steht der 250Kg Tresor im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses, oder im Keller eines Einfamilienhauses mit dichter Bebauung rundum, könnte es sein, dass man das Gewicht des Tresors durchaus als ausreichenden Diebstahlschutz betrachten kann.

     

    § 36(1) WaffG spricht von den "erforderlichen Vorkehrungen". > Sorgfaltspflicht.

     

    Ich weis, der typische Deutsche will immer alles ganz genau bis ins Kleinste geregelt haben. Damit kann man aber üblicherweise nicht jede Lebenswirklichkeit abbilden. Daher werden im Gesetzt (manchmal bewußt) Spielräume gelassen, so dass man für einen Einzelfall das beste daraus machen kann/muß. Mit den entsprechenden, auslegungstechnischen Vor- und Nachteilen für Bürger wie Verwaltung. Nennt sich auch Ermessensspielraum bzw. Verhältnismäßigkeit ("erforderliche Vorkehrungen" <> Sorgfaltspflicht).

     

     

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  9. Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden:

    Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden?

    Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen....

     

    Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten:

    Über Thomas Sadewasser

     

    So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen)

    Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist).

    Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen.

     

    Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun.

    Daraus folgt für mich:
    Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!)

    Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen"

     

    Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben.

    Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln).

     

     

    Just my 2 cents!

     

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  10. vor 3 Stunden schrieb karlyman:

    Klar gibt es da ein Formular "Ärztliche Bescheinigung"...

    Aber die Behörde darf diese eben nicht pauschal anfordern, sondern im Einzelfall, wenn begründete Zweifel an der Eignung vorliegen. 

     

    Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. 

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  11. ...Gesetz genau lesen....aus §8b: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen".....

    Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen).

    Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen.

    Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich!

    Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind!

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  12. vor 1 Stunde schrieb thomas.h:

     

    Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen.

    Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant.

    Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern.

     

    Wieder was gelernt, Danke! (Sagte ja ich bin kein Handwerker ;-)  )

  13. vor 3 Minuten schrieb Elo:

     

    Speziell hinsichtlich des "Auffindens" des (versteckten?) Schlüssels kann ich es nicht beantworten.

     

    Der "einfache Diebstahl" wäre grundsätzlich wohl die bloße Wegnahme

     

    ABER

     

    § 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls

     

    (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    ...

    2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

    ...

    7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

    ...

     

    Demnach werde der "einfache Diebstahl von Schusswaffen aus Wohnungen (335400)" ja nur der Diebstahl von "freien" Waffen (Luftgewehr/Vorderlader etc).

    Denn wenn das Diebesgut eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen wäre, wäre es ja ein "besonders schwerer Fall" gem. § 243 (1) Nr. 7 gewesen! Richtig?

     

    Oh nein, Denkfehler: Da steht "Handfeuerwaffe" bzw weiter hinten auch "halbautomatische Gewehre". Demnach fallen Repetiergewehre nicht unter die Nr. 7. Jedoch wieder unter die Nr. 2 wenn ein verschlossenes Behältnis zu überwinden war. Die Gesetzessystematik macht einem eine Auswertung nicht gerade leicht.....

     

     

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  14. vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

    Ändert am Ende nichts daran, dass der Link in dem Newsletter genauso auf google zeigt, wie der o.g. Link.

    Irgendeine Plattform müssen sie halt wählen. Ich vermute mal sie haben kein MS Konto, mit dem sie z.B. MS Forms verwenden könnten oder eine sonstige Plattform. Google ist halt am weitesten verbreitet.

     

    Generell ist das für mich auch kein Problem, wenn Urheber bzw. Quelle und Ziel nachvollziehbar sind. Ist es jedoch beim Direktlink auf das Dokument leider nicht. Alles gut....

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  15. vor 6 Minuten schrieb Vroma:

     

    Ich würde da ja gerne mitmachen, trage aber ungern Daten in Google-Dokumente ein bei denen der Urheber bzw die Quelle nicht nachvollzogen werden kann.

    Gibt es da eine offizielle Seite des VDB dazu mit dem offiziellen Link?

  16. vor 41 Minuten schrieb Katechont:

    Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen.

     

    Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind.

     

    Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.

     

    ... und dafür liebe ich mein Bundesland (auch wenn ich noch gar keine Waffe im ÜK habe). Nebenbei kostet hier die Aufbewahrungskontrolle auch nix!

  17. vor 59 Minuten schrieb Fyodor:

    Nein.

     

    Ein Telefonat. Mit einem Bekannten, der wiederum mit jemand anderes telefoniert hatte, der illegal mit Waffen gehandelt hat.

     

    Und siehst du jetzt den Unterschied bei der Gewichtung bezüglich Verhältnismäßigkeit: Betrug 40,- EUR <> illegaler Waffenhandel ?

     

    Beim illegalen Waffenhandel bin, je nach Waffenart, auch schnell mal in einem Verbrechenstatbestand. Während ein Betrug lediglich ein Vergehen ist.

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