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Beiträge von fuzzy.77
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vor 1 Stunde schrieb tuersteher:
So wie die Frau, die es wagt alleine durch den städtischen Park zu laufen und vergewaltigt wird. Sie hat die Situation provoziert und nimmt es letztlich billigend in Kauf. Oder wie die Kindergartengruppe in der Waffenverbotszone in Aschaffenburg - also in einem "gefährlichen Gebiet". Sie hat es provoziert und nimmt es letztlich billigend in Kauf. Jeder kann da seine Meinung haben, aber manche Meinungen sind einfach Ekelhaft!
Schade, dass man für sowas kein Dislike verteilen kann !!! Der Vergleich hinkt nicht nur, sonder DER ist ekelhaft !!!
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vor einer Stunde schrieb hydrou:
vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.
Und das kommt meines Wissens nach nicht sehr oft vor ....
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vor 4 Stunden schrieb JoergS:
Die neue Angstfigur ist der bis obenhin mit Koks und Angel Dust zugedröhnte wahnsinnige Messermörder, der laut schreiend auf den aus dem Schlaf gerissenen Hausherrn zustürmt und der komplett in Schutzausrüstung plus Ledermantel gehüllt ist.
Wie realistisch ....
Wo fanden bisher die ganzen Messerangriffe nochmal statt? Achso, an öffentlichen Orten bzw in öffentlichen Verkehrsmitteln.
"Hausbesuche" von Leuten mit Schutzausrüstung erfolgen meiner Kenntnis nach in Deutschland in den allermeisten Fällen durch Behörden.
Und die trachten einem in der Regel nicht nach dem Leben, sofern man Ihnen nicht danach trachtet!
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Was mir vor allem an dem Forum zusagte: Viele fachlich, wirklich sehr qualifizierte Beiträge; kein Abschweifen; keine blöden Kommentare, man blieb bei der Sache.
Man musste halt nur manchmal ein paar Tage auf Antwort warten.
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Das ist wirklich sehr schade. Auch wenn da in letzter Zeit nicht mehr viel los war, da waren einige sehr informative und interessante Beiträge zum lesen.
Vielleicht findet sich ja hier jemand der das übernimmt !?
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Ich habe nie behauptet, der einzige gesetzestreue Bürger zu sein ... du drehst mir die Worte im Mund herum!
Vor gesetzestreuen Bürgern habe ich auch keine Angst. Ich möchte nur nicht, dass jeder (auch die bereits als nicht gesetzestreu bekannten) alles kaufen/haben dürfen.
Sicher gibt es immer wieder welche, die sich "nix scheißen", und wenn jemand Mist bauen will, dann tut er es, egal mit was. Ich muss aber nicht jedem (auch den Durchgedrehten) alles frei und einfach zugänglich machen. Wenn es nach Dir geht, müsste ja auch jeder einfach Handgranaten, Flammenwerfer, Biowaffen, Landminen, etc kaufen dürfen.
Aber ich geb's auf ... let's agree to disagree ...
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vor 3 Stunden schrieb tuersteher:
Natürlich tust Du das - Du erkennst es nur nicht oder verweigerst die Selbsterkenntnis. Der Effekt ist psychologisch gut untersucht und lange bekannt. Allerdings ist Freiheit ein schwieriges Konzept, welches gerne durch die reflexhafte Forderungen der Beschränkungen anderer Menschen boykotiert wird. Das ist bei unserer Spezies tief verwurzelt - wie so manch andere Defizite.
Herr Sprave hat meine Argumentation bezüglich 6-Needler und Armbrust verstanden. Du offensichtlich nicht, auch gut.
Und bezüglich "privilegiert fühlen" ... wie du meinst. Ich finde es grundsätzlich ok, wenn erstmal in einem vernünftigen Rahmen geprüft wird, wer da eine Waffe haben möchte.
Das Bedürfnisprinzip ist in meinen Augen auch zu streng. Aber persönliche und körperliche Eignung sollte schon da sein. Was nur leider bei uns auch wieder zu streng ausgelegt wird. "Einmal Taschenmesser in der Bahn im Rucksack vergessen, zack, Waffen weg." ist übertrieben.
Wen du für ein soooo freies Waffengesetz bist, wo jeder alles kaufen darf, dann stell die doch bitte mal vor wie es wäre, wenn alle unsere gesetzestreuen Mitbürger, die sich jetzt schon nicht an das Führ- bzw. Schießverbot von Schreckschusswaffen an Silvester halten, stattdessen mit einer Glock 17 rumlaufen würden .... verstehst du jetzt was ich meine...???
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Gerade eben schrieb tuersteher:
Da es schon lange vorher Tests mit Armbrüsten gab, die locker durch Schutzwesten und auch Schutzhelme gegangen sind, halte ich das Argument für unsinnig.
Allerdings zeigen diese Beiträge mehr als deutlich: Die grösste Feinde der Waffenbesitzer sitzen in den eigenen Reihen!
Aha, unsinnig ....!?
Armbrust: Sperrig, nicht verdeckt zu führen, nur wenige mehrschüssige Modelle, langer Nachladevorgang
6-Needler: handlich, leicht verdeckt zu führen, mehrschüssig (sollte es nicht auch eine Wechseltrommel geben!? = schnell nachladbar)
Finde die Unterschiede ....
Und ja, unser Waffengesetzt ist unnötig kompliziert und streng.
Dennoch bin ich nicht dafür, dass wirklich JEDER ab 18 einfach eine Schusswaffe kaufen kann. Wenn ich tagtäglich draußen rumlaufe fallen mir massenweise Leute auf denen ich keine Schusswaffe anvertrauen würde (aus den verschiedensten Gründen). Und ich halte mich deshalb nicht für was besseres oder privilegiert.
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Impliziert die Werbung für "Heimverteidigung" in der auf Schutzwesten geschossen wird nicht, dass sie vorrangig gegen Vollzugskräfte der Exekutive eingesetzt werden soll und nicht gegen böse Einbrecher und Räuber!? Die Wellen wären sicher nicht so hoch geschlagen, wäre der Test mit den Schutzwesten nicht gewesen. So musste die Executive ja aufmerksam werden und der Legislative Beine machen. Denn welche Einbrecher, gegen die ich mich verteidigen möchte tragen denn Schutzwesten??? Und das Einsatzkräfte, welche Schutzwesten tragen von sowas nicht begeistern sein dürften, sollte auch klar sein. Aber wie wir ja inzwischen wissen, war die "Provokation einer Reaktion" ja genauso beabsichtigt...Folgen für andere? Egal. Hauptsache der Rubbel und die Like-Welle rollt.
Könnte somit auch unter dem Motto stehen: "Wie stelle ich mich und meinen Kunden am schnellsten in die Reichsbürger- und Staatsdeligitimierer-Ecke".... wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass ich Herrn Sprave nicht für einen solchen halte.
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Ich bin für 4 Wochen Abkühlfrist gegen Anlassgesetzgebung.
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vor 23 Minuten schrieb Hasenklage:
Zum Schießen könnte man eine Frischhaltefolie drüber ziehen und alles ist gut.
Dein ernst ... ???
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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:
Papierformular und die entsprechenden Teile des Gesetzes entstammen noch einer Zeit, als der Händler die Waffe eingetragen hat. Da war das kein Problem.
Genau das ist das "Problem". Man hat wie bei vielen Änderungen des WaffG nicht alle nötigen Folgeänderungen gemacht (bewusst/unbewusst).
Früher hat beim Erwerb der Waffe mit Voreintrag, der Händler die Eintragungen beim Kauf vorgenommen und damit war die Waffe eingetragen. Folglich war dann auch (bei entsprechendem Stempel in der Spalte) ein Munitionserwerb sofort möglich. Seit die Händler nix mehr eintragen, sondern die Behörde, kann man sich jetzt über die Auslegung des Gesetzestextes (wörtlich/nach Sinn und Zweck) trefflich streiten....
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Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren:
Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ?
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vor einer Stunde schrieb Wenemar:
Ich habe eine traditionelle Saufeder, mit der ich ab und an bei einer Drückjagd mit durchgehe. Müsste die auch in einem Tresor gelagert werden; allerdings habe ich privat noch nie einen Tresor ausreichender Größe gesehen?
Müssten Beil/Spaltaxt aus dem Baumarkt mit in den Tresor?
Meine Meinung:
Saufeder = Hieb-/Stoßwaffe > Aufbewahrung mindestens in einem verschlossenen Behältnis (§13 (2) Nr. 1 AWaffV), sollte ein Schrank mit Schloss ausreichen, könnte ob der Länge tatsächlich schwierig werden...
Beil/Akt aus dem Baumarkt = Werkzeug = nicht vom WaffG erfasst > Aufbewahrung auch gerne auf dem Nachttisch oder unter dem Bett. Keine gesetzliche Anforderung.
Edit: Alternativ könnte man bezüglich der Saufeder auch argumentieren, dass diese (analog dem berühmten "Hirschfänger") auch nur ein Werkzeug ist. Da sie ja nicht dazu bestimmt ist die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von MENSCHEN herabzusetzen. Wäre dann so wie Axt/Beil aus dem Baumarkt raus aus dem WaffG.
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Widerspruch gegen die Sicherstellung/Beschlagnahme einlegen. Eigene Rechtsmeinung darlegen. Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger §344 StGB in Aussicht stellen...
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Anstatt einfach mal die Ars**geigen einzubuchten die mit den SRS Mist bauen ....
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Für eine geladene Waffe im Holster sehe ich auf dem Schießstand/Vereinsgelände auch keinerlei sinnvolle Begründung ...
Aber von "geladen" war in der Ursprungsanfrage ja auch nicht die Rede!?
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Eigentlich ist es doch geklärt, oder nicht!?
Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG Nr. 4 ...
... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt....
Umkehrschluss: Wer die tatsächliche Gewalt innerhalb einer Schießstätte ausübt führt nicht! Die Frage nach Wohn- und Geschäftsräumen stellt sich doch damit gar nicht mehr.
Höchstens noch wie die Schießstätte definiert ist. Nur der Stand an sich? Das Vereinsgelände? Nur die für den Schießbetrieb erforderlichen Räume?
Ob ich die Waffe jetzt nur beim Auspacken oder für einen Probeanschlag auf dem Stand in der Hand habe oder im Holster "spazieren" trage (innerhalb der Schießstätte) macht Umgangstechnisch ja keinen Unterschied. Ich übe die tatsächlicher Gewalt aus und würde damit (außerhalb einer Schießstätte, etc. s.o.) führen.
Mithin sollte der Gang von Schießstand A auf Schießstand B mit Waffe im Holster doch kein Problem sein (solange zu jederzeit innerhalb der Schießstätte) und natürlich ungeladen und/oder besser noch mit geöffnetem Verschluss. Schießstandordnung wäre ggf noch zu beachten, falls die andere Vorschriften diesbezüglich macht.
Just my 2 cent.
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vor 2 Minuten schrieb kulli:
Deine Fragen kannst du dir als Waffenbesitzer ganz gut selbst beantworten. Angenommen das Angeljahr deines Vereins endet am 31.03. Du kündigst fristgerecht zum 31.03. Dann darfst du das Messer am 01.04. nicht mehr besitzen. Das Schreiben der Kündigubg was vermutlich dann vor dem 31.12 statggefunden hat ist uninteressant. Ob du es vor dem 01.04.25 zerstörst, einem Händler überlässt oder aber einen Angelfreund mit gültigem Angelausweis überlässt ist deine Entscheidung. Ob du als "freier" Angler das Bedürfnis für ein Springmesser begründen kannst. Keine Ahnung. Zunächst hast du in einer Kontrollsituation durch PVB keine Art von Legitimation die du vorzeigen kannst. D.h. persönlich würde ich die Wahrscheinlichkeit einer Beschlagnahme als sehr hoch einschätzen.
Natürlich kann ich was vorweisen, meine Fischerprüfung und meinen Jahresfischereischein. Damit kann man jederzeit eine Gastkarte irgendwo lösen.
Ist das jetzt die Vereinspflicht durch die Hintertür auch für Angelvereine? ;-)-
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Ich weiß, Selbstzitat stinkt.
Die Fragen sind m.E. trotzdem noch offen ;-)
"Sobald ich aus dem Angelverein austrete ist mein bisher "sozialadäquates" Springmesser plötzlich eine verbotene Waffe!?
Muss ich dann auch die Polizei oder die Waffenbehörde anrufen, damit die das bei mir abholen? Nicht das es mir so geht wie den braven Menschen, die eine gefundene Feuerwaffe bei der Polizei abliefern!
Gilt das dann ab dem Moment wo ich mein Kündigungsschreiben an den Verein schicke, oder erst wenn die Kündigungsbestätigung bei mir ist und die Mitgliedschaft erlischt?
Was ist, wenn ich mit meiner weiterhin gültigen Fischerprüfung an dem privaten Angelteich meines Freundes angeln will, ohne in einem Verein zu sein?
Lebt meine "sozialadäquate" Ausnahme vom Verbot dann wieder auf? Wie lange?
Fragen über Fragen!"
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Kenne da eine Behörde, da darf man nach entsprechender Ausbildung im Dienst zwar eine Schusswaffe führen, aber in der in der Probezeit des Führerscheins kein Dienst-Kfz fahren LOL
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... und sobald Vladimir sich doch überlegt die NATO anzugreifen kommt plötzlich potentiell jeder unter 45 Jahren in den "Genuss" eines solchen "Trainings" (Stichwort "Wehrpflicht")
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Nachtrag: Da die Waffenbehörden ja aktuell eh nix zu tun haben (sieht man an den super kurze Bearbeitungszeiten allerorten) ist das sicher eine tolle Möglichkeit die endlich zu blockieren.
"Wir können ihren Antrag auf Ausstellung einer WBK/Erstellen eines Voreintrags für den Erwerb/(beliebige andere Dienstleistung hier einsetzten) im Moment leider nicht bearbeiten.
Alle unsere Beschäftigten durchsuchen gerade Instagram/Facebook/Youtube und Konsorten nach Teilnehmern an Waffentrainings im Ausland...."
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Bevorstehende Änderung WaffG?
in Waffenlobby
Geschrieben
Die "Hater"-Nummer nutzt sich auch langsam ab ....