Hi, Ralf,
kannst Du machen nix, musst Du guck'n zu.
Ähnliche Entscheidungen hat es bereits bei Anträgen zur Drittwaffe gegeben. Die in mehreren Fällen geführten Verwaltungsgerichtsprozesse dauern durchschnittlich etwa 2 Jahre und werden regelmässig verloren oder enden in einem Vergleich, natürlich immer zu Lasten (hohe Pozesskosten) des Antragstellers. Und dabei hat die zuständige Erlaubnisbehörde sogar recht: die Ermessensentscheidung der Behörde beruft sich auf die geltenden Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und danach bedarf bereits die Genehmigung der Drittwaffe der Befürwortung durch den Dachverband. Diese wird nur bei "Spitzenschützen" erteilt. Wohlgemerkt: wir sprechen von 3 bzw. 4 Waffen für eine einzelne Disziplin!
Es bleibt aber auch hier die Frage nach der Ernsthaftigkeit und der realen sportlichen Leistung, wenn selbst Weltmeister mit einer Ersatzwaffe auskommen.
So long, CM