Nein, Rechtsanwalt bin ich nicht. Parteiisches Denken und Handeln ist wider meine Natur ;-)
Ein paar Worte noch zum Verständnis hinsichtlich des Nichtannahmebeschlusses; möglichst allgemeinverständlich und deshalb ohne gewisse Differenzierungen die juristisch ggf. geboten wären.
1. Unsere Rechtsordnung sieht ein gerichtliches Normenkontrollverfahren durch den Bürger(i.S. eines Verfahrens welches isoliert die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zum Gegenstand hat) gegen Parlamentsgesetze nicht vor.
2. Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes muss deshalb grds. im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits, innerhalb dessen die möglicherweise verfassungswidrige Norm angewendet wird, geltend gemacht werden. Übertragen auf unseren Fall der Nachschau wäre also grundsätzlich ein Verwaltungsgerichtsverfahren zu führen, nachdem man durch einer behördliche Maßnahme belastet wird.
3. Hält das jeweilige Fachgericht die betreffende Vorschrift für verfassungswidrig, legt es die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vor, so geschehen hinsichtlich der Professorenbesoldung.
4. Sieht das jeweilige Fachgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken und legt demzufolge dem BVerfg nicht vor, ist der Bürger/Kläger gehalten, den in seiner Sache bestehenden Rechtsweg auszuschöpfen. Erst dann kann eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Hinsichtlich Verfassungsbeschwerden direkt gegen ein Gesetz (wie in unserem Fall bzgl. § 36 III2 WaffG) bestehen allerdings auch Konstellationen, unter denen ausnahmsweise eine Verfassungsbeschwerde doch einmal unmittelbar zulässig ist bzw. eine Annahme seitens des BVerfG erfolgt.
So etwa im Falle des genannten § 93a II Buchst.a) BVerfGG oder aber des § 90 II 2 BVerfGG ("allgemeine Bedeutung"), wobei letzterer einen Rechtsweg voraussetzt, der im Falle einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde an sich aber gar nicht gegeben ist.
In welche Richtung die anwaltliche Argumentation auch immer ging- das BVerfG entscheidet insoweit generell wenig kalkulierbar.
Mutig jedenfalls, wer überwiegende Erfolgsaussichten prognostiziert hat...