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Absehen4

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Beiträge von Absehen4

  1. vor 4 Minuten schrieb ED2:

    Und der Konkurrenz-Gott von der Religion des Friedens (sorry, also ich hab mir diese dümmliche Phrase ja nicht ausgedacht), was meint der denn zu dieser Thematik?

    Konkurrenz-Gott von der Religion des Friedens ?....*grübel*.......Ach, du meinst sicher den Dalai Lama:

     

    “If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back with your own gun.”
    (Dalai Lama, Seattle Times, May 15, 2001)

     

    Abs4

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  2. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    Die werden zerstört, der R93-Verschluß kann rein theoretisch einfach nur entriegeln, ohne dabei zerstört zu werden. Wurde bei der Nachfolgeversion behoben, meines Wissens.

     

    Nein, ohne Zerstörung des Verschlusses kann eine R93 nicht entriegeln.

     

    Die Story mit dem Entriegeln entstand übrigens vor langer Zeit, als Blaser mal kurzzeitig eine kleine Serie von Kunststoffgehäusen im Programm hatte, die inzwischen aber vollständig zurückgerufen ist. Damals wurde bei einem Unfall durch extremen Gasdruck das Bodenteil (nicht Zündglocke) einer .300WM-Hülse durchblasen und der ungeheure Druck hat dann das dahinter liegende Verschlußgehäuse gesprengt, in dem die  Verriegelungselement dann natürlich nicht mehr gehalten wurden. Mit den aktuellen Metallgehäusen gilt diese Gefahr aber als beseitigt.

     

    abs4 

  3. vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

     

    Nein, der Verschluß der R93 kann theoretisch durch den eindringenden Gasdruck entriegeln. Es gab wohl mindestens einen Unfall dadurch, aber im großen und ganzen ist die Unfallgefahr ziemlich aufgebauscht worden.

     

    JEDER Verschluss kann durch "eindringenden Gasdruck" entriegeln, wobei das "Entriegeln" bei ALLEN System durch massives Aufsprengen erfolgt.

    Mal zerreißt es eben die Systemhülsen, mal die Verschlusswarzen und mal die Verriegelungselemente.

     

    Abs4

  4. vor 9 Minuten schrieb uwewittenburg:

    ..... weil man mich hindert ...

     

    Niemand wird dich hindern, die Kontrolleure nicht einzulassen und stattdessen einen Termin wahrzunehmen. 

     

    Könnte aber sein, dass dann bei deiner Heimkehr die Wohnungstür offen steht und deine Akte schon bei der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch liegt.

     

    Wenn das hier so weitergeht.....kennst du doch sicher noch, von früher. :unsure2:

     

    Abs4

  5. vor 25 Minuten schrieb joker_ch:

    Ich hoffe ich habe dich falsch verstanden. Es wird doch wohl nicht der effektive Schusspunkt ermittelt um dann als Massnahme den Haltepunkt zu ändern und das für eine Waffe mit der man theoretisch ein Gefecht führen sollte?

     

    Das ist eben deutsches Kulturgut.

     

    Selbst unsere Jäger trauen sich ja nicht, an ihrem Zielfernrohr "rumzufummeln". Dass darf nur der Büchsenmacher.

    :D

    Abs4

  6. vor 38 Minuten schrieb uwewittenburg:

    So lange nichts wegkommt und Unbefugte damit keinen Unsinn treiben wird sich keiner dran stören, aber wenn wird es immer "Rechtsexperten" geben die dir erklären dass du das hättest verhindern können.

     

    Wie verhindert denn der Staat, dass die Waffen seiner Polizeibeamten  und sonstigen "bewaffneten Organe" nach Dienstschluss wegkommen ?

     

    Die liegen dann nämlich in der Praxis zu hause geladen auf dem Nachtschränkchen.....!

     

    abs4

  7. vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

    dann darfst du aber auch nur aufsicht bei einer person machen! wenn mehrere schützen anwesend sind hat dann auch

    für jeden eine "aufsichtsperson" vor ort zu sein nach eurer "logik"!!!

    normalerweise sind alle schützen die dort an der schützelinie stehen sachkundig (mit ausnahmen!), also lasst mal die Kirche im Dorfe!!!

     

    Die Zahl und Positionierung der Aufsicht(en) ist so zu bemessen, dass im Notfall auch sofort, "dem Schützen in den Arm" gefallen werden kann.  Die Praxis sieht leider oft anders aus, was aber nichts an den Notwendigkeiten ändert. Schützen ohne Sachkunde sind ggf. zusätzlich(!) individuell zu beaufsichtigen. Die Sachkunde des Schützen umfasst übrigens auch das richtige Verhalten auf dem Stand, einschließlich dem Zusammenwirken mit der Aufsichtsperson.

     

    Hier ist dazu der BDS-Text. Andere Verbände haben auch sowas, musste mal selber googeln.

     

    abs4

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