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lemmi

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  1. So, den "Spaß" habe ich mir am 21.03.25 gmacht und folgendes der Behörde geschreiben (bin kein Jurist)! Eine Antwort habe ich bisher aber nicht erhalten! >>> Hallo Herr Hxxx, unsere Gesetze sind leider so schlecht gemacht, das sie sich unterschliedlich interpretieren lassen. Dies wird auch von Juristen immer wieder vorgetragen und diskutiert, so auch in diesem Fall. Lt .WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Wer erlaubnispflichtige.... Anm: Es erfolgt kein weiterer Verweis auf ...! Lt. (WaffVwV) vom 5. März 2012 § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition Die gesetzlichen Standards (§ 36 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 bis 4 AWaffV) sind wie folgt festgelegt: 36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen. Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt. Anm: Hier wird nur ein Mindeststandard definiert und sogar eine verschlossene Schießbude ist ausreichend! Ein abgeschlossener umbauter Raum in einem Wohngebäude soll dieses Nichterfüllen? Anm: Genauso wenig ist im Gesetz klar geregelt: geschlossen, verschlossen, abgeschlossen Unter Jura-Studium: >Prüfungsschema Diebstahl<: https://www.jurinsight.de/jura-studium/schema-diebstahl steht weiter: Wie ist die Definition von “Verschlossenes Behältnis”? Ein verschlossenes Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und dessen Inhalt durch ein Schloss oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, festes Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist. Wenn das mal alles so einfach wäre und klar geregelt. Mit freundlichen Grüßen Axxx <<<
  2. Antwort meiner Kreispolizeibehörde auf meine mail zur Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen! Dann werde ich mal einen Schrank organisieren AW: Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen (z.B. Vorderladern) Guten Morgen Herr XXX leider ist es nicht ausreichend die freien Waffen in einem separaten Raum einzuschließen. Das Waffengesetz spricht in diesem Zusammenhang von einem „verschlossenen Behältnis“. Das kann ein Stahlschrank, ein Aluspind oder gar ein Kleiderschrank sein. Wichtig daran ist allerdings, dass dieses Behältnis verschlossen ist und der Schlüssel nicht zugriffsbereit daneben liegt. Mit freundlichem Gruß i.A. xxxxxxxxx Regierungsamtsinspektor Waffenrecht – Strafanträge der Behördenleitung – Ausländervereine
  3. Das große Problem in Deutschland - dieser sch... Föderalismus🤔 Ich möchte als Nichtjurist und Betroffener eine gültige (rechtssichere) Aussage und Handlungsanweisung, die in allen Bundesländen gleich lauten muss!
  4. Das ganze Ding ist vom Umfang (mittlerweile fast 2000 Seiten) und den Ausnahmen so kompliziert, das ohne spezielle Schulungen keiner durchblickt! 5ltr. Nitroverdünnung ist LQ (kann also versendet werden - ist ja nicht so gefährlich), bei einem Kanister mit 5,1ltr. ist es GEFAHRGUT! Frage mich nur, wie die ganzen Polenböller und sonstige "Bomben" transpotiert werden? Man kann Vorschriften einhalten, oder findet praktikabele Lösungen🤔
  5. "Grün" bedeutet im endefekt die Abschaffung der Jagd und des privaten Waffenbesitzes! Da dies nicht unmittelbar direkt umgesetzt werden kann, bedient man sich annderen Strategien. Zumindest ist das m. M. aus diversen Gesprächen🤔
  6. Hoffentlich gibt es dann keine Fehler bei der Datenübermittlung🤔, dann haste ein ein weiteres Problem im Bürokratie- und Regelungsdschungel Deutschland. Das ist alles nur noch lächerlich!
  7. ...aber in meinem Fall soll es sich lt. Behörde um "sonstige Vorrichtungen" handeln, die nicht unter das Verbot fallen! Die Sache ist schon ziemlich absurd! 😬
  8. Der Transport einer Schusswaffe von z. B. einer Waffenbörse zum Auto in einer zugeklebten Platiktüte nicht doch mal aussreichend und wurde so paktiziert, oder?🤔
  9. Sogenannten Containern😉 - Luft kommt rein, Inhalt aber nicht raus!
  10. Vielleicht handelt es sich auch um "Unterlegene" bei der Revierausschreibung😁. Wie die Zeiten sich ändetn. Vor Jahren sind wir nach der Drückjagd an der Mosel direkt vom Revier durch den Ort zur Unterkunft mit vollem "Gepäck" gelaufen und das einfach so! Die Dorfbewohner waren informiert und standen auch dahinter🙂
  11. Nur für den Fall, dass ich sie irgendwann verschrotten müsste bzw. mir einen Käufer für verbotene Gegenstände suchen muss!
  12. Wie sieht es denn mit Umbau auf 10-schüssig von diesen Magazinen aus? Darf ich dies durchführen? Wenn dieses Verbot mir gegenüber nicht gilt, dürfte es ja auch möglich sein ein Magazin zu ändern und der betreffenden Behörde dies vorzulegen um eine Austragung zu ermöglichen, oder ...???
  13. Demnächt werde ich vermutlich auch noch regelmäßig nach der Gültigkeit der Betriebserlaubnis meines PKW nachfragen müssen / sollen!🤔
  14. @hinzaushh: nache ich! Was soll ich bitte noch machen? Regelmäßig nachfragen ob sich etwas geändert hat? Sollte sich etwas in der Rechtsprechung ändern, erwarte ich zumindest eine Info von der zuständigen Stelle! Muss aber auch erwähnen, dass der zuständige SB schonmal mir gegenüber eine falsche Aussage (schriftlich) tätigte, obwohl er sich beim LKA "rückversichert " hatte. Nur war das BKA etwas anderer Auffassung🤔
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