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lemmi

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  • Geburtstag 02.06.1960

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  1. Vorderlader und Patronenwaffen mit außenliegender Zündung, incl. Zündnadel
  2. Mit zunehmenden Alter klappt das mit dem Sehen auch nicht so gut und ich habe angefangen zu reduzieren und mich neu auszurichten. Alles abgeben werde ich auch nicht, sondern mich auf ein paar Besonderheiten (WBK) beschränken. Ansonsten habe ich mich jetzt für wbkfreie historische Armeewaffen entschieden, mit denen ich aus Spaß gelegentlich schieße. 🙂 Selbiges gilt auch jagdlich!
  3. Und auch jaglich brauche ich keinen, macht die Waffe nur unnötig länger und unhandlich! Denn Schuß den ich abgebe, kann ich auch verantworten und muss mich nicht verstecken!😁
  4. "Autos haben auch Schalldämpfer"! Dann frage ich mich, warum gibt es Klappendämpfer und Abschaltungen dafür? Ich bin strickt dagegen, weil eine "Pficht" dazu , vermutlich nicht lange auf sich warten läßt mit dem Ergebnis, dass es dann auch kein Ordonanzschießen bzw. Vorderlader- mehr geben wird. und sollten dann weitere Lärmscbutzanpassungen an den Schießständen vorgenommen werden müssen, haben wir "gewonnen"!😣
  5. Habe ich verstanden! Unser Schießstand besteht seit 1965 in halboffener Bauweise für 25 und 50m und liegt zwischen zwei Stadtteilen. Unser Glück war immer das genau gegenüber eine größere Zechenanlage und ein Kraftwerk war und nun wieder eine Gewerbefläche entstanden ist und immer Rückendeckung durch den Bürgermeister hatten. Früher ohne Probleme tolleriert, später auch schon mal eine kleine BI. Mittlerweise ist hoffentlich endgültig Ruhe eingekehrt!
  6. Wartet mal ab, demnächst nur noch jagen mit Schalldämpfer, damit sich keiner mehr gestört fühlt! Bei unserem kleinen Regionalfugplatz in Marl, gab es auch mal günstigere Gru dstücke zu erwerben, nachdem alle Grundstücke verkauft und bebaut waren, wurde eine BW ins leben gerufen zur Abschaffung des Flugplatzes!? Gottseidank kam man damals damit nicht durch😁
  7. Dann eben Flintenlaufgeschosse! Macht aber aus einer Pumpe mehr "Spass"😉
  8. Ich war seit 1985 immer wieder in DO bis 2001, und anschließend auch noch mehrfach in Kassel - jedesmal ein Highlite. Ohne Internet und Verkaufsplattformen, wie heute, auch fast die einzige Change etwas zu vergleichen und überhaupt eine größere Angebotsübersicht zu bekommen. Und nicht zu vergessen, die persönlichen Verhandlungen! Aber da Waffenbesitzer "gefährliche" Menschen sind, muss man so etwas unterbinden! Schade😥
  9. Ist ja wieder interessant, über was man alles stolpern kann. Anlässlich der bevorstehenden "Vorortkontrolle" werde ich des Sachverhalt mal ansprechen. Übrigens war es der selbe SB, der bei einer der vorheriegen Verängerung die Auffassung vertrat, dass die Jagd mit SP-Patronenwaffen nicht ausgeübt werden dürfte. Obwohl ich ihn auf den §19 BJG hinweis, hatte er noch bei der KJS und dem LJV nachgefragt und musste einen rückzieher machen!
  10. Anläßlich der Verlängerung meiner §27-Erlaubnis kam von meinem zuständigen Sachbearbeiter (NRW) die Aussage: Ich müsste für den Verwendungszweck (sportliches schießen bzw. jaglicher Einsatz) die dementsprechende Bescheinigung vom Verein (regelmäßiges schießen mit Nito- und SP-Waffen) als auch den gültigen Jagdschein für das Wiederladen von Jagdmunition vorlegen. Hätte ich nur die Bescheinigung vom Verein, dürfte ich keine Patronen für die Jagd herstellen und verwies mich gleichzeitig auf die Bedürfnisregelung des Waffenerwerbs für sportliche oder jagdliche Ausübung. D.H. "sportliche" Patronen nur für den Stand und "Jagdliche" nur fürs Revier, sowie auch die dafür vorgesehene Waffe nur zur ihrer Bestimmung! Ist das wirklich so???
  11. Die "Deaktivierten" scheinen aber immer eine Nachfrage zu haben🤔
  12. Das mit den Magazinverlängerungskits war mir neu. Welch ein Schwachsinn - verbieten lange Magazine, erlauben aber Verlängerungen, die dann bei Montage wieder verboten sind, aber alles frei erwerbbar und ohne Aufbewahrungsvorschriften! Die innere Sicherheit läst grüßen und die zusätzlich geschaffenen Verwaltungsstellen müssen schließlich etwas zu tun haben😣
  13. Mit dem Nachweiß dürfte bei vielen Mags schwierig werden, da ja i. R. keine Nummer vorhanden ist und evt nur eine Produktionkennung vorliegt, bzw. nichts mehr lesbar ist. Mir wiederstrebt so etwas einfach abzugeben, oder zu zerstören!
  14. Altbesitz bei meiner Behörde gemeldet! Wenn jemand nach §40 eine Ausnahmegenehmigung hätte, könnte er es doch übernehmen. Meldung natürlich an die Obrigkeit! Sicher war das mal Massenware und kostete wenig, nur jetzt gibt es keine mehr😡. Gleiches gilt für die Mags von meiner PPSh!
  15. Habe noch ein registriertes Magazin (25 Schuß) für eine UZI aus Altbesitz, dass das ich abgebeben möchte. Hat jemand Erfahrung bezüglich der Abwicklung. Mit meiner Behörde habe ich noch nicht kommuniziert
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