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Wolli
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Antwort auf: Antwort auf: Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben, als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen." Da ist das letzte Wort darüber auch noch nicht gesprochen! GRUß Ja, da sind wohl gerade einige Verfahren am Laufen. Wenn es gut ausgeht, wird der Passus in der WBK gestrichen, laut meinem SB. Wolli
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Antwort auf: Antwort auf: Steht also im Gesetz, daß es für die Waffen auf der Gelben eine Disziplin eines anerkannten Verbandes geben muß? Oder nur Wettbewerbe? Hi Wolli, meines Wissens handelt es sich bei der neuen gelben Karte um eine WBK für Sportschützen, bei der die gleichen Regeln einzuhalten sind wie auch bei der Grünen (ausser das eben der Voreintrag entfällt). Der entfallende Voreintrag entbindet Dich aber nicht von den Pflichten sondern die Verantwortung wird nur auf Deine Schultern gelegt. Wenn Du also 5 Kanonen bei dem Händler Deines vertrauens erwirbst, wirst bei der Eintragung auf dem Amt feststellen, das Du vier davon bei dem Händler liegen lassen kannst und jedes halbe Jahr darfst Du eine abrufen. Aus diesem Grund gehe ich einfach mal davon aus das es sich mit dem Bedürfnis genauso verhält, das Bedürfnis für eine Waffe auf die grüne WBK musst Du Dir vom Verband bestätigen lassen. Eine Kanone für die Du von keinem Verband eine Bestätigung bekommen kannst, ist meines Erachtens auch nicht auf die gelbe WBK zu rechtfertigen und ein sachkundiger Sachbearbeiter auf dem Amt wird Dir diese Waffe wohl nicht abstempeln und sie muss umgehend zurückgegeben werden. (in diesem Moment bist Du aber auch Eigentümer einer Waffe für die Du keine Berechtigung hast, was durchaus zu weiteren Problemen führen kann, z.B. das Du Deine Zuverlässigkeit verlierst und damit alle anderen Kanonen.) Im Zweifelsfall wirklich lieber erst mit dem zuständigen Amt Rücksprache halten, dann kann nichts schiefgehen. (sollte es irgendwann mal soweit sein das eine .50er ins Haus soll) Ansonsten ein Frohes Fest Euch allen Gruss Cooper Hallo Cooper2000, dazu habe ich meinen SB im Februar per e-mail befragt: ZITAT ANFANG----------------------------------- Hallo Herr XXXXX, ich und einige Kollegen haben die neue Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 beantragt. Für die Ausstellung wurde uns das Bedürfnis vom BSSB für dessen Sport-Ordnung und den dafür geeigneten Waffen, die natürlich zuerst auch durch die Sportschützen-WBK gedeckt sind. Wenn man nun im Besitz dieser WBK ist, dürfen dann nur Waffen erworben werden, die für die Disziplinen des BSSB geeignet sind, weil ja die WBK vom BSSB befürwortet wurde? Meine Frage zielt darauf ab, daß der Antragsteller noch Mitglied eines anderen zugelassenen Verbandes ist, und dort z.B. größere Kaliber als beim BSSB geschossen werden, es aber z.B. auch eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist, die grundsätzlich von der Sportschützen-WBK gedeckt ist. Weist also die Sportschützen-WBK eine Zuordnung zum befürwortenden Verband auf? Dies würde ja bedeuten, daß der Schütze, der Mitglied des BSSB und des Verbandes XY ist, Repetier-Langwaffen nur bis Kaliber 8 mm erwerben darf, obwohl ja im Verband XY die Kalibergrenze höher liegt, aber die WBK vom BSSB befürwortet wurde. Dies würde gleichzeitig bedeuten, daß man für verschiedene Verbände unterschiedliche Sportschützen-WBK beantragen müsste! Oder ist die Sportschützen-WBK nach Erhalt offen für alle geeigneten Waffen der vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Sportordnungen und Disziplinen, auch wenn der Erwerber nicht Mitglied anderer Verbände ist? Oder ist die WBK nach Erhalt nicht mehr verbandsgebunden, und man kann darauf alles erwerben, was durch die Sportschützen-WBK gedeckt ist? Herr XXXXX, zugegeben, dies ist eine sehr theoretische, aber trotzdem in Schützenkreisen viel diskutierte Frage. Es will ja auch keiner nach einem Erwerb Schwierigkeiten bekommen. Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft, Mit freundlichen Grüßen, ZITAT ENDE----------------------------------- Die Antwort darauf: ZITAT ANFANG------------------------------ Sehr geehrter Herr XXXXX, das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit geteilt: "Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben, als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen." Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. MfG XXXXX ######################## Diese Mail wurde auf Viren überprüft. Landratsamt XXXXXXXXXX 26/2/2004 ######################## ZITAT ENDE-------------------------------- Cooper2000, zudem gilt also im Moment eine 2/6-Regelung. Ich könnte also 4 Waffen im Jahr erwerben, und nicht nur 2, wie Du schreibst. Frohes Fest, Wolli
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Antwort auf: Antwort auf: Die Entfernung war NUR 100 m (Verschwendung!) indoor. (gsg-schwaben.de) Auf welchem Indoorstand kann man denn .50 BMG schießen? Hat ne .50 BMG nicht ca. 17.500 Joule??? Wie ich weiter oben schon schrieb: gsg-schwaben.de Bis 18 000 Joule zugelassen auf dem 100-m-Stand und 4000 Joule auf dem 25-m-Stand. Wolli
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Antwort auf: Und wegen dem " egal" auf Gelb, mal warten, wann die ersten " haben-wollen" ihre .50 BMG abgeben müssen, weil sie kein Bedürfnis oder Schiessen nachweisen können( auch diese Vermutung wird von mehreren SB und Schiesssportfunktionären geteilt)! Hallo Sammler, gab es eigentlich schon den Fall, daß eine Waffengattung abgegeben werden musste? Würde mich interessieren! Hast Du Infos dazu? Ich weiß leider nur was mein SB mir mitteilte, als ich ihn fragte, ob man für jeden Verband eine neue Gelbe bräuchte, da ja die Kalibergrenzen verschieden weit reichen. Und Schießen nachweisen? Ich habe 20 km zum 50 BMG-Stand. Und Wettbewerbe gibt es auch genügend. Aber andererseits habe ich auch gelesen, daß Arnie 50 BMG in seinem Staat für Zivilisten verboten hätte. Gerade er! Welche Schießsportfunktionäre meinst Du denn? Ja, ich kenne auch genügend, die für mehr als Druckluft und KK nichts übrig haben. Steht also im Gesetz, daß es für die Waffen auf der Gelben eine Disziplin eines anerkannten Verbandes geben muß? Oder nur Wettbewerbe? Wenn Deine ominöse Prophezeiung Grundlagen hat, dann wird sicher nach diesem Kaliber nicht Halt gemacht. Wolli
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Antwort auf: Vor dem Kauf das Bedürfnis beachten, beim BDS z.b. ist seit neuestem bei .45 schluß, also .458 WinMag geht, die 460 Weath. ist pfui! Hallo Sammler, damit sind wir wieder beim alten Thema: Wenn Du auf die neue Gelbe kaufst, juckt Dich keine Disziplin und kein Verband, sondern nur noch das Gesetz! Das habe ich schriftlich vom SB (Bayern). Und weder im Gesetz, noch in meiner WBK steht eine Kaliberbeschränkung. (Ich lasse mich aber jederzeit belehren) Wolli
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Antwort auf: Wolli, kannst Du bitte ein paar Angaben zur Kanone machen? Was war das für eine? Bildchen ? Auf welche Entfernung wurde geschossen? Grüsse Toni Hallo Toni, sie gehört einem unserer Mit-Woler. Vielleicht möchte er genauere Angaben machen. Nur soviel: Es ist ein Einzellader mit Fallblockverschluss und großer Mündungsbremse. Die Entfernung war NUR 100 m (Verschwendung!) indoor. (gsg-schwaben.de) Wolli
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Antwort auf: Na dann kauf Dir doch so 'ne rassige .50-er Wumme, Wolli!!! Man lebt nur einmal und gönnt sich doch sonst nix! LEBE, WOLLI, LEBE!!! GRUß Hallo hollowpoint, vor den Lohn haben die Götter den Preis gesetzt, oder so ähnlich. Und wenn ich es dann geschafft hätte, mir das Supermodel anzulachen, dann wäre immer noch die Frage, ob ich mir deren Unterhalt leisten könnte. Ca. 4,50 Teuro pro Patrone sind das Eine, und die Reisekosten zu den geeigneten Ständen das Andere. Naja, schau mer mal, hat er gsagt, dr Franz! Wolli
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Liebe AS (anonyme Schützen)! ich muss Euch mitteilen, daß ich es das erste mal getan habe. Erst jetzt habe ich meine zittrigen Hände wieder soweit unter Kontrolle, daß ich eine Tastatur bedienen kann. Mein Herz klopfte wild als SIE da so lag! Und ich versuchte mich trotzdem auf das wesentliche zu konzentrieren. Aber schon der Anblick Ihrer Blöße, äh der bloße Anblick liess mich erschauern. Was für ein Gerät! Im Sitzen beugte ich mich über Sie. Langsam rein mit dem Ding (Patrone 50 BMG natürlich, Ihr Ferkel! ), und schon war Sie scharf. Ich kannte mein Ziel und sah es genau vor mir. Das Blut pochte mir in den Ohren. Langsam presste ich immer mehr und mehr ...... plötzlich erschien mir ein greller Blitz vor Augen und ein scharfer Donnerschlag versuchte mir die Mütze vom Kopf zu reißen! Und schon war es vorbei. Getreten hat Sie, wider Erwarten, kaum nach mir. Noch zwei mal habe ich es getan, dann war ich fertig, total. Wolli p.s. Danke an den Mann, der mich Sie ausprobieren lies, seine 50er! p.p.s. An alle, denen die Art meines "Berichtes" nicht gefällt: Nein, ich stelle NICHT Frauen mit Waffen auf eine Stufe, und kenne sehr wohl den Unterschied. Aber es war auf jeden Fall auch ein ganz neues Erlebnis, und in seiner Art einmalig!
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Alles klar Christian, "wir werden dem Schwein schon kriegen" Schönen Gruß, Wolli
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Antwort auf: Antwort auf: Wenn ich als Bieter oder Höchstbieter erfahre, wie mit meinem Geld manipuliert wird, natürlich ist das preise hochtreiben eine sauerei, aber mit DEINEM geld wird da nicht manipuliert. du bestimmst ja, wieviel dir eine waffe wert ist, und dann bekommst du sie eben zu dem preis oder nicht. Da muss ich wahrsager Recht geben: Man bezahlt doch nur soviel wie man möchte, oder? Ein Auto kaufe ich auch nicht bei dem Händler, der mir zu teuer erscheint. Wenn sein Haus zwangsversteigert wird, kann der Noch-Besitzer ja auch mitbieten. Die egun-Gebühren müssten die "Schieber" doch auf jeden Fall zahlen, oder? Wenn sie also das Ding einige Male nicht losbringen, werden sie es sich schon überlegen. Wolli
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Antwort auf: Stell Dir nur mal vor, es würde jeder Waffenbesitzer (bei unds gibt es 620!!! WBK's) seinen Sachbearbeiter wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Fällen (kein Sportschütze kauft sich einen Drilling) "belästigen". Wie soll der Gute dann noch seine restlichen Aufgaben (die sich bei uns nicht nur auf Waffenangelegenheiten beziehen) schaffen. Versteh mich nicht falsch, ich will Dich hier jetzt nicht "dumm anmachen", aber als ich das halt gelesen hatte konnte ich meinen manchmal etwas genervten SB durchaus verstehen. Hallo Christian, ich habe Dein posting also schon richtig verstanden. Da wollte ich nur sichergehen. Meine Frage an den SB habe ich vor ca. 6 oder 7 Monaten gestellt, es hatte nichts mit diesem Thread speziell zu tun, was Du ja auch aus dem Text ersehen kannst. Ich habe es hier aber (wieder mal) gepostet, weil die Frage immer wieder auftaucht, was man auf die neue Gelbe erwerben darf, und was nicht. Es betrifft also wohl viele User. Und das ist meines Erachtens auch eine sehr wichtige Frage, oder? Man liest hier immer wieder, wie die Verbände oder Sachbearbeiter versuchen, die vom Gesetz erlaubten Möglichkeiten einzuschränken. Wenn Du, angenommen, eine neue Gelbe hast, und gibst Dich damit zufrieden, daß Du nur Waffen nach SpO Deines Verbandes (z.B. nur bis Kal. 8mm im BSSB) erwerben kannst, oder nur Waffen einer Waffenart (Kurz- oder Langwaffen), oder nur Unterhebelrepetierer oder nur Ordonnanzgewehre oder jedesmal ein neues Bedürfnis nachzuweisen mußt, dann ist das schön für Dich! Diese Beschränkungen wurden bei der neuen Gelben alle schon versucht! Andere User möchten eben gerne die Möglichkeiten der neuen Gelben ausnützen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat! Und für solche (auch mich) habe ich diese Anfrage beim SB gestellt. Und allein die Tatsache, daß der SB von seiner obersten Dienststelle eine Weisung /Klärung diesbezüglich bekam, zeigt doch, daß hier Klärungsbedarf war. Es ging also nicht um „Extremfälle“ wie .50BMG oder Drillinge speziell, aber eben AUCH um diese! Und ich bin weiter der Ansicht, das die Aufklärung der Bürger über solche Fragen ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines SB eines Amtes ist. Und wenn er das nicht verträgt, dann ist er am falschen Platz. Er ist kein höheres Wesen, sondern ein Dienstleister, der dafür bezahlt wird, auch Auskunft zu geben. Lange Rede kurzer Sinn: Ich kann mich Deiner Ansicht nicht anschließen. Schönen Tag, Wolli
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Antwort auf: Antwort auf: zu diesem Thema (wie immer ) meine Anfrage an und die Antwort vom SB Also manchmal kann ich menschlich wirklich nachvollziehen, dass einige Sachbearbeiter genervt sind. Hallo Christian, wie darf ich Dein posting bitte verstehen? Wolli
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Antwort auf: Das klingt eindeutig . Bedauerlicherweise auch hinsichtlich der Anwendung 2/6 auf die Neue Gelbe - was ja hier oft angezweifelt wird. Hallo Mouche, natürlich habe ich wegen der 2/6-Regelung noch mal nachgefragt: Er hat mir versichert, daß er auch froh wäre, wenn er durch ein Urteil Rechtssicherheit bekäme, und dieses Urteil dann natürlich für alle gilt, also auch nachträglich! Ich hatte ihn auf die damals bereits anlaufenden Klagen hingewiesen. Übrigens konnte zu Anfang die "neue Gelbe" beim Verband mit allen möglichen Übungen beantragt werden: Kurzwaffe und/oder Langwaffe, im Extremfall mit Druckluft. (von letzterem habe ich aber kein Beispiel) Im Moment müssen Übungen mit "Waffe der Art" die beantragt werden soll nachgewiesen werden. Sprich Kurz- oder Langwaffe. Ein Kollege hat deswegen gerade Probleme. Ich schätze, daß mit nur Druckluft gar nichts mehr geht. Ist natürlich die Frage, ob man einfach unter Vorspiegelung falscher Wünsche beantragen soll, weil man ja tatsächlich keine Waffe mitbeantragen muß? Wolli
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Hallo allerseits, zu diesem Thema (wie immer ) meine Anfrage an und die Antwort vom SB: ANFRAGE --------------------------------------------- Hallo Herr xxxxx, ich und einige Kollegen haben die neue Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 beantragt. Für die Ausstellung wurde uns das Bedürfnis vom BSSB für dessen Sport-Ordnung und den dafür geeigneten Waffen, die natürlich zuerst auch durch die Sportschützen-WBK gedeckt sind. Wenn man nun im Besitz dieser WBK ist, dürfen dann nur Waffen erworben werden, die für die Disziplinen des BSSB geeignet sind, weil ja die WBK vom BSSB befürwortet wurde? Meine Frage zielt darauf ab, daß der Antragsteller noch Mitglied eines anderen zugelassenen Verbandes ist, und dort z.B. größere Kaliber als beim BSSB geschossen werden, es aber z.B. auch eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist, die grundsätzlich von der Sportschützen-WBK gedeckt ist. Weist also die Sportschützen-WBK eine Zuordnung zum befürwortenden Verband auf? Dies würde ja bedeuten, daß der Schütze, der Mitglied des BSSB und des Verbandes XY ist, Repetier-Langwaffen NUR bis Kaliber 8 mm erwerben darf, obwohl ja im Verband XY die Kalibergrenze höher liegt, aber die WBK vom BSSB befürwortet wurde. Dies würde gleichzeitig bedeuten, daß man für verschiedene Verbände unterschiedliche Sportschützen-WBK beantragen müsste! Oder ist die Sportschützen-WBK nach Erhalt offen für alle geeigneten Waffen der vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Sportordnungen und Disziplinen, auch wenn der Erwerber nicht Mitglied anderer Verbände ist? Oder ist die WBK nach Erhalt nicht mehr VERBANDSGEBUNDEN, und man kann darauf alles erwerben, was durch die Sportschützen-WBK gedeckt ist? Herr xxxxx, zugegeben, dies ist eine sehr theoretische, aber trotzdem in Schützenkreisen viel diskutierte Frage. Es will ja auch keiner nach einem Erwerb Schwierigkeiten bekommen. Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft, Mit freundlichen Grüßen, xxxxx xxxxx ----------------------------------------------------- ANTWORT---------------------------------------------- Sehr geehrter Herr xxxxx, das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit geteilt: "Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben, als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen." Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben. MfG xxxxx (unser SB) ------------------------------------------------------- Damit sollte doch, für Bayern, alles geklärt sein!?! Also nix mehr Frage nach Disziplin! (Bei mir stehen natürlich, außer der 2/6-Regelung, keine weitergehenden Beschränkungen drin!) Also auch der Repetierer in 50 BMG. (Wer will den schon?) Wolli
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Hallo SB, keine Mittagspause? Was gibt's in der Kantine? Wolli
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In Antwort auf: mir auch... ps: ich bin eigentlich auch nett Mir auch, und ich bin noch VIEL netter! (und behaupte von Euch ja keiner was anderes, sonst lernt er mich kennen ) Wolli
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In Antwort auf: im durchschnitt eines monates sind ca. 65% der angemeldenten user auch "drin", wieviel von den anderen ohne log in drin sind kann man nicht sehen (die software kann nur eingelogte zählen. Hätte ich auch nicht gedacht, freut mich deshalb um so mehr! Könnten wir WO zumindest mal mit den bisherigen Sponsoren UND uns willigen Spendern übers 1. Jahr retten? Dann wäre doch wieder Zeit für eine ausgefeiltere Lösung! Wenn ich überlege, daß für einmal Essen gehen mindestens 20 Teuro fällig sind oder einige Serien 45er auch nicht weniger kosten, dann schätze ich den Gegenwert einer Spende an WO auf jeden Fall (für mich) höher ein! Wolli
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In Antwort auf: Allein auch schon deswegen, weil wir eine aussterbene Rasse sind, welche nicht unter Artenschutz steht. Aber jetzt denke ich schon viel zu weit. nein, ich denke das ist absehbar. Tja, wenn mal nur noch der Lichtstrahl trifft und der Knall bestenfalls aus dem Lautsprecher kommt, dann können wir nur noch Bogen- oder Armbrustschießen anfangen. Hoffentlich ist das noch lange hin! Wegen mir so ca. 40 bis 50 Jahre. Aber wenn man vom Gauschützenmeister hört, daß unser Verein (DSB) gut daran getan hat, nicht in eine elektronische Scheibenanlage zu investieren, "weil sich da ja schon andere Entwicklungen am Horizont abzeichnen", da kann man sich denken woher der Wind weht! (Siehe auch F.-Katalog) Wolli
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BRAINSTORMING: Gibt es eigentlich "Unterlagen" für potentielle Sponsoren? Melden die sich von selbst, oder wird digital "Klinkengeputzt"? Wenn ich denke, daß in Ulm Walther, Anschütz, Krieghoff und in der Nähe (etwas kleiner) GeBu ist. Wie wurden die anderen requiriert? Vielleicht könnte man da mit einigen Infos, Zahlen und Screenshots an die Vertriebsleitung Sponsoren auftun. Wolli
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In Antwort auf: Also ich komm "zur Not" auch mit GunBoard klar. Wenn man so bei den Mitgliedern schaut, ist ja eh schon ein Großteil von bekannten WO-Usern dort. Hi Sachbearbeiter, PROVOKATION AN ich hätte noch 'ne "Ausweichmöglichkeit" für Dich: http://www.schuetzen.forum.ms Bei durchschnittlich 22,5 Postings (GESAMT!) am Tag könntest Du dort den Server zum Absturz bringen, wenn Du einige der "Plappermäuler" mitnimmst. PROVOKATION AUS Also ich würde lieber hier bleiben und dafür was lockermachen! Gerade jetzt, WO ich immer das WO-Shirt trage und damit doch auch noch Werbung mache. Das wäre doch blöd sagen zu müssen "das war so ein tolles Waffen-Forum ...." oder das Shirt nicht mehr anzuziehen! Wolli
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In Antwort auf: - doch user bereits sind... usw. aus dem ansatz heraus, werde ich neu überlegen und auch über das potentielle "wie". und jetzt denkt an eure hobbies oder frauen oder kiner oder ans kühle wasauchimmer.... bis morgen Hallo Tom, nun klingt die Sache schon etwas hoffnungsvoller, und ich kann mir etwas ruhiger noch einen Roten einschenken! Und sicher gehöre ich zu den "Usern die bereit sind ...". Jetzt sind es bald 5 Jahre die ich dabei bin und es sollten gern noch mehr werden! Es ist für mich einerseits eine schöne Gewohnheit, jeden Tag mal reinzuschauen, und andererseits unsere speziellen News ganz aktuell zu bekommen, oder mich mit Sach- oder auch Rechtsfragen an eine große Gemeinschaft zu wenden. Oder einfach mal nur Spass und Blödsinn zu machen. Ich hoffe, wir werden einen Modus finden. Wolli
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Rudi: "Habe auch fertig ....."
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ca. 6 bis 12 mal im Monat. Dabei sind auch SpoPi-RWK und weiterführende Meisterschaften. Disziplinen? Alles, was Spaß macht! Wolli
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In Antwort auf: Ob da nun von Fritze Gepperth .50 BMG eingeplant war, entzieht sich daher meiner Kenntnis. Wenn man das irgendwo in D sportlich schießen kann, weil es Stände dafür gibt, soll es mir recht sein - ich neige da durchaus nicht zu vorauseilender Selbstbeschränkung. Ich verstehe nur nicht, wie Du aus der Tatsache, daß es offenbar bundesweit ansonsten keine Kal. 50-Stände gibt, Zumindest hier noch: WTC Kötz (Jetzt "GSG Schwaben" = Großkaliber Schützen Gesellschaft Schwaben) An der A8 zwischen Ulm und Augsburg Wolli p.s. und bis 444 Marlin auf dem 25m-Stand
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In Antwort auf: Da hat schlicht und einfach euer Cheffe gepennt. Bei UNS wurde das übrigends duch den GAU publik gemacht. Ich möchte sagen, daß er bei uns nicht gepennt hat, sondern gar nicht daran interessiert war, daß die "neue Gelbe" beantragt wurde! Aber wir haben ihm alles "unterschriftsgerecht" serviert, wobei sogar die Rückendeckung des SB nötig war! Natürlich ist es unserem Fürsten schwer gefallen, den "Freibrief" zu unterschreiben, wo man doch früher eine Unterschrift immer mit Arbeitseinsätzen bei traditionellen "Schluckfesten" belohnen durfte. Bald ist das Dutzend der Anträge voll und wir arbeiten weiter daran! Wolli p.s. Vom Gau kam bei uns nichts, da die auch mehr auf Druckluft und KK fixiert sind. Ich habe, Dank WO, einem Nicht-WOler die Info geliefert, und seinem Beispiel haben wir alle nachgeeifert, denn dann hätte der Fürst die Spreu vom Weizen trennen, äh behaupten müssen, der eine sei Sportschütze, und der andere nicht!