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webnotar

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Beiträge von webnotar

  1. Am 28.3.2024 um 10:28 schrieb icegregor:

    1. Das Speed-Steel (R) Regelwerk lässt ja recht viel zu, seht ihr auch folgende Idee davon abgedeckt:  

     

    2. BDS SpO 3Gun, Speed-Steel, Mehrdistanz habe ich gelesen, geht alles in die richtige Richtung, aber weicht an der einen oder anderen Stelle ab bzw. deckt es halt jeweils nicht vollständig ab.

     

    Zu 1: Ja. (Genau dafür ist das Regelwerk von SPEEd Steel® doch gemacht)

    Zu 2: Speed Steel® weicht nicht ab und deckt das auch vollständig ab.

     

    Wo siehst Du Abweichungen?

    Was wird nach Deiner Meinung von Speed Steel® nicht vollständig abgedeckt?

     

     

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  2. Ihr defätistischen Zweifler -

    Ich kauf dort jetzt 50.000 Federal 100 Zünder für 110  euro pro Tausend, bezahle per Paypal und und vertick die dann für 109 Euro weiter - da machts die Masse.

    Ausserdem kosten dort 2 KG 3N37 nur 16 Euro! Da hab ich 5 Pakete bestellt, Lizenznachweis bzw Sprengschein wurde nicht verlangt, nur Geld.

    Schlaraffenland - Goil!!!

     

     

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  3. Am 7.2.2024 um 09:54 schrieb ChrissVector:

    wie damals beim Vater des Täters von Winnenden.

    Genau!

    Wer das Urteil gelesen hat, der kann sich hier nicht wirklich wundern. Es ist immer möglich, eine "passende" Kausalkette zu konstruieren, wenn man es nur will. 

     

    strafrechtlich: Fahrlässige Tötung (aufgrund Nichterfüllung einer Vorgabe zur Verwahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank)

    zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht gegenüber den mit der sich vom Täter unrechtmäßig verschafften Waffe Verletzten (und z.T. den Angehörigen)

    insolvenzrechtlich: Dauerpleite des berechtigten (ehemaligen) Waffenbesitzers mangels Möglichkeit zur Restschuldbefreiung

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  4. vor einer Stunde schrieb Peter Fischer:

    paar Tipps zum "Überleben", 

     

    Mach dir an Hand der Hallenpläne und der Ausstellerliste rechtzeitg vorher einen Plan WEN du WEGEN WAS (welche Fragen) besuchen willst. Wenn du nur einen (1) Tag auf der Messe bist wird´s zeitlich eng, und Vereinbarungen für Termine am nächsten Tag sind dann unmöglich.

     

    Wenn deine Zeit begrenzt ist besuchst du keine Fachvorträge, die meist eh nur enttäuschendes Blah-Blah sind, und wimmelst Gespräche mit "Bekannten" die dir über den Weg laufen konsequent ab, ebenso die Besuche und Gespräche an den Ständen der (deiner) Verbände. Wartezeiten an Ständen von mehr als 15 Minuten kannst du dir nicht leisten, ebenso wenig wie Besuche an Ständen die dich gar nicht primär interessieren, wobei bei DIESER Frage natürlich wichtig ist:

     

    WAS WILLST DU, WAS IST FÜR DICH WIRKLICH INTERESSANT, WELCHE INFO KANNST VON DER MESSE MITNEHMEN, NUR VON DER MESSE, AN DIE DU SONST NICHT ODER NUR SCHWER RANKOMMST !!

     

    Du must auch keine Waffen in die Hand nehmen und damit "rumprobieren" die du schon lange kennst und/oder bei deinem Händler auch anfassen kannst. Du weißt wie ein M29 von S&W sich anfasst und auch ne 1911er, verschwende deine Zeit nicht damit.

     

    Du verschwendest auch keine Zeit mit einem "Mittagessen" oder "Kaffee trinken", was dort eh viel zu teuer ist, sondern du hast ein paar eingeschweiste Hartwürstchen und Schockoriegel sowie eine mindestens 1 Liter Flasche stilles Wasser dabei, und das für jeden Tag, wenn du länger dort bist. Du wirst dort in den Hallen Durst bekommen! Eine Rolle Klopapier oder 1 oder 2 Packungen Tempo-Tücher sind für die Toilette auch nicht schlecht.   

    Ein Schreibblock oder Notizbuch und 1 oder mehrere Kulis sind Pflicht. Warum mehrere? Weil dein Hauptkuli ausfallen könnte, und dann nützt das "Back Up" in der Jackentasche, ist wie bei der Waffe auch. Nein, keine Ersatzmine, ein Ersatzkuli, du nimmst ja auch keinen Ersatzlauf mit sondern eine komplette "Back-Up" Waffe - oder?

     

    Visitenkarten? Musst du selbst wissen.

     

    Du nimmst auch keinen Rucksack mit, oder gar nur Tragetüten, sondern einen großen stabilen Trolly, denn da passt sowohl deine Verpflegung rein als später auch all die Infos und Prospekte. Wenn du erst mal 9h auf der Messe gewesen bist, und das ein paar Tage lang, wirst du mich diesbezüglich besser verstehen.

     

    Zum Eintritt und Eingang bzw. zur Eingangskontrolle.

     

    Der Perso und die waffenrechtlichen Erlaubnisse am Mann sollten selbstverständlich sein.  

     

    Um Ärger und Zeitverzug zu vermeiden lässt Du ALLES (ALLES, ALLES) was du nicht unbedingt benötigst daheim oder im Auto, den sonst ist der Ärger bei der Scanner- und Röntgenkontrolle (vor allem des Trollys und alles was du in den Taschen oder am Gürtel hast) vorprogrammiert. Ein Schweizer Messer ist O.K., beim Leatherman-Tool kann der Ärger schon beginnen - du brauchst es auf der Messe nicht, und selbst wenn du nach endlosen Diskussionen "durch" bist, war´s den Ärger wert? Auch dein Holster, die Magazintaschen und (leere) Tasche für die Handfessel bringen nur Diskussionen, Ärger und Zeitverlust.  

     

    Hast du Messwerkzeuge dabei, z.B. einen Messschieber, kann es Probleme geben, ich hab für IWA extra Messwerkzeuge aus Kunststoff.

     

    Ersatz- oder Umbauteile wegen denen du anfragen willst, und diese Teile deswegen bei dir hast, z.B. einen Lauf, einen Schlitten oder ne Trommel, führen erfahrungsgemäß in´s Chaos, ebenso wie ein Magazin, wie simple leere Hülsen oder nen Matritze (Wiederlader?).

    Hast du sowas bei dir ist der Eintritt nicht ausgeschlossen, aber es kostet dich ne Unmenge Zeit, und du brauchst eine absolut korrekte Dokumentation dafür, und du solltest es bei Eintritt von dir aus angeben und abklären, sonst ist der Ärger bei einer Kontrolle beim "raus gehen" um so größer.

     

    So, jetzt hab ich für dich die wesentlichen Erfahrungen von meinen 17 Jahren IWA zusammengefasst, glaub es oder lass es, setzt es um oder lass es, it´s up to you.

     

    Bist du mehrere Tage auf der IWA entspannt sich das Zeitproblem natürlich merklich, aber auch dann solltest du Besuche bei waffenrechtlich relevanten Firmen vorziehen, bevor, wegen des "Besucher-Pöbe..", alles weggeräumt wird und die wertvollen Ansprechpartner sich in´s Office zurück ziehen.

     

    Prima Zusammenstellung, kann ich weitgehend bestätigen. 

    Ferienwohnungen sind im näheren Umland preiswert; der ÖNPV ist - wenn er nicht streikt - sehr gut getaktet.

    Trolleys gabs früher mal für lau vor Ort, waren später dann schon mal "unerwünscht" oder "Verboten"; Rucksack ist ok, aber es gibt überall überall überall Tragetaschen.

    Bunkern im Schließfach geht nur, wenn man ganz früh am Morgen da ist und eines reserviert.

    Ein Tag- ohne Plan: unmöglich ohne sich hinterher darüber zu ärgern, was man vergessen hat.

    Idealerweise geht man alleine, maximal zu zweit.

    Ich mache gern am ersten Tag einen schnellen Durchgang und fotografiere die Koordinatenschilder von denen, wo ich an einem der Folgetage nochmal in Ruhe hin will. Oft lohnt sich eine Terminvereinbarung, wenn es um vertiefte Informationen geht 

    Auf Freibier und Schnittchen sollte man nicht wirklich hoffen, wenn man nicht VIP-ist und keine "Beziehungen" hat; Süßkram gibts überall für Alle, manchmal auch als Werbegag Getränke (Gemüsesaft).

    Der Hinweis zu den Getränken und den Würstchen ist ok; Toilettenanlagen waren bisher immer sauber und gut bestückt.

    Das Messeessen kann man sich mit Brezeln (gibts überall auf der Straße) ersparen.

    Proben, Geschenke, Muster oder Kaufartikel darf man nicht erwarten (Verkaufsverbot), Aufkleber und Schlüsselanhänger, Kulis und Safetyflags für die Sammler schon.

    Taschenkontrolle hab ich noch nie gesehen und auch noch nicht erlebt.

     

    Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und bewertet seine Erlebnisse für sich selbst. Die Sichtweise der Angehörigen täcktikäl gekleideter Horden ist sicher eine andere als die des fachlich interessierten Einkäufers oder Vereinsvertreters, der z.B. mobile Kugelfänge oder Lasertrainingssysteme sucht. 

     

  5. Aufgrund der Konfrontation von Dritter Seite mit der Berichterstattung über einen „Waffenbesitzer Tilmann K“, u.a. im Südkurier und im Internet, weise ich auf Folgendes hin:
    1. Ich habe weder Haus noch Wohnung im Unterkirnacher Panoramaweg.
    2. Die Berichterstattung im Südkurier bezieht sich nicht auf mich, auch wenn mein Vorname Tilmann lautet, mein Nachname mit K beginnt und ich Ex-Soldat bin.
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  6. Am 30.11.2023 um 22:09 schrieb Max Musculo:

    Heute mal 2-Gun Steel improvisiert.

    Man benötigt:

    ……

     Fertig. Grinsen.

    Super! Gute Idee, skalierbar auf x-gun, multistage und Teamwettbewerbe.


    Bei Beachtung der Grundregel, dass sich zu keiner Zeit jemand räumlich downrange einer nicht auf Sicherheit kontrollierten Waffe befindet, völlig regelkonform!

  7. Bisher erkenne ich leider ausser einer Menge praxisfremdem Geschwafel, testosteronspritzendem Klugschiss und dem reflexhaft üblichen Genörgel von callahan44-er bei meinen Postings kaum einen konstruktiven Ansatz in der Diskussion.

    Das Team "KREPPEL" ist eine echte Offenbarung.
    @ASE sei - exemplarisch - für seine erkennbar ernsthaften Ansätze herzlich gedankt

    der § 21 Hinweis ist leider für viele Situationen nicht nutzbar

  8. Schwarmwissen gefragt

     

    Die Match-Veranstalter im Landesverband berichten immer wieder über das Problem, dass beim Aufräumen und der Überprüfung des Standes scharfe Munition gefunden wird, die im Zuge des Wettkampfs, aus welchem Grund auch immer, liegen geblieben ist. Oft handelt es sich um Patronen, die am Ende einer Stage oder nach einer Waffenstörung heruntergefallen und vom Schützen nicht wieder aufgehoben und eingepackt worden sind. Nicht  auszuschließen ist es auch, dass scharfe Patronen - verbotswidrig, irrtümlich oder zufällig - in die Orga- und Materialkisten gelangen und  erst beim Auspacken im Lager gefunden werden.

     

    Aufgrund mangelnder Erwerbsberechtigung ist dann der Verantwortliche, auch wenn er eine § 27 Erlaubnis hat, in einer rechtlichen Problemlage und gehindert, diese Patronen erst einmal einzusammeln, mitzunehmen und aufzubewahren. In der Wiederladelizenz ist regelmäßig der Besitz auf Patronen eingeschränkt, die in Waffen verschossen werden kann, die in der jeweiligen WBK stehen. Gelegentlich findet sich vor Ort ein Schütze, der die Munition besitzen darf und mitnimmt. Manchmal muss diese aber vor Ort delaboriert werden, um sie legal und zuverlässig zu entsorgen.

     

    Auf einer Tagung wurde die Hoffnung geäußert,  dass es möglich sein könnte, eine Erwerbsberechtigung für „Munition aller Art“ zu erhalten, die dann zum Zwecke des Besitzerwerbs durch Fund und daran anschließenden - vorübergehenden - Besitzes bis zur Delaborierung genutzt werden kann und die Situation legalisiert.

    Wer hat einen Lösungsvorschlag oder Erfahrungen aus der Praxis die etwas Anderes ist, als "Liegenlassen und das Informieren von Polizei oder Ordnungsamt über die Fundmunition".

  9. Am 25.10.2023 um 16:37 schrieb Proud NRA Member:

    Endlich ist der Markenschutz in Deutschland für Steel Challenge - dank Uwe - auf dem Weg! 

    Die Veröffentlichungen und Rechercheergebnisse auf der DPMA-Seite zur Registerauskunft aber bitte sorgfältig lesen und den Unterschied zwischen "angemeldet" und "Ohne Widerspruch eingetragen" beachten. 

    Die USPSA ist angeblich recht streitbar, wie die Prozesse um die Namensrechte der ISSA (international Steelshooting Association) in USA gezeigt haben - mal sehen, ob das widerspruchsfrei klappt. Ich drücke die Daumen.

  10. Am 29.9.2023 um 10:52 schrieb Mateusz:

    Speed Steel wurde erst vor ein paar Jahren eingeführt - ich selber habe sie noch nie geschossen - aber was man so auf Videos sieht ist das so Malen nach Zahlen... Schiess das, dann das, dann das, das darft du nicht...

    Offenbar muss noch viel Aufklärungsarbeit gemacht werden.

    aussagekräftige Infos findest Du in der FB- Gruppe 

    https://www.facebook.com/groups/steelshootingde

    und auf der „Steelshooting-Webseite“.

  11. vor 14 Minuten schrieb lrn:

     

    Man bekommt selbst als Jurist ja viel Bockmist ausführlichst erläutert.

    Da wird jemand die Verbote in der Anlage 2 zum WaffG mit dem sportlichen Ausschluß von halbautomatischen Langwaffen mit Magazinkapazität von mehr als 10 Schuß nach §6 AWaffV verwechselt haben.

    Das wird’s wohl gewesen sein, heiße Luft.  
    Also kein Verbot, nur eben - wie bisher - kein sportlicher Einsatz und keine Wirkung auf Repetierer.

    Dazu muss man dann auch nix „verlautbaren“.

    Sicher gibts mal was zum Lesen und alles klärt sich auf.

  12. Heute wurde auf einem schiesssportlichen Wettkampf darüber gesprochen, dass aufgrund einer Auskunft des Bundeskriminalamtes auch bei Kleinkaliberlangwaffen-Magazine mit mehr als 10 Schuss Kapazität verboten seien. Eine offizielle Verlautbarung des Verbandes dazu kenne ich bisher nicht. 

     

    So, wie ich das im Gesetz lese, gilt:

    Vom Magazinverbot und dem Verbot für Langwaffen, die über ein eingebautes Magazin verfügen, sind Magazine und Waffen für Randfeuermunition nicht betroffen, da das Verbot nur Langwaffen, Magazine für Patronen- und Zentralfeuermunition umfasst.

     

    Soweit für mich ersichtlich, ist die Aussage über das Verbot vom Gesetzestext nicht gedeckt und dürfte eine Falschmeldung sein. Das BKA veröffentlich selbst die zutreffende Regelung auf seiner Webseite.

     

    Was denkt ihr?

    Wer weiss Näheres?

    Was sollen die Verbände tun, um sofort eine Überprüfung dieser Aussage des BKA in die Wege zu leiten, um diesen Spuk schnellstmöglich zu beenden?

    Kann durch eine solche - unzutreffende - Mitteilung des BKA eine genehmigte Sportordnung geändert werden?

  13. Am 13.9.2023 um 10:22 schrieb vGun:

    Hallo,

     

    ich habe wieder eine Frage bezüglich meines angestrebten Waffenscheines. Ich bin bereits in einem Schießverein und nehme regelmäßig an den Trainings / Schießen teil. Mein Plan war bisher die 18 Pflichtschießtermine zu absolvieren, den geforderten Sachkundenachweis zu erbringen und alles weitere benötigte was vorgegeben ist. 

    Nun hat mich ein Arbeitskollege auf die "Idee" gebracht (er war vorher auch als Sportschütze unterwegs) anstatt der Waffen als Sportschütze zu beantragen lieber einen Kompaktkurs für den Jagdschein zu machen. Laut seiner Aussage ist es danach viel einfach die Waffen anzuschaffen etc. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden (in seinem Fall) klappt viel problemloser als bei einem Sportschützen. Vor allem entfallen dann auch die Pflichten wie das Führen eines Schießbuch, etc. Als weiteres Argument hat er noch ins Feld geführt, das die Jäger bei drohenden Verboten wohl nicht so stark beeinträchtigt werden, wie z.B. Sportschützen. Die Kosten für einen Jagdschein sind ja erstmal nicht unerheblich…..

    Willkommen im Forum! Danke für Deine interessante Frage und den Bericht über die sensationelle Idee Deines Arbeitskollegen, der ja offenbar nicht nur waffenrechtlich sachkundig sondern auch Jäger ist, wie man sich einfach und schnell eine Kanone besorgen kann. Ich hab den Tipp gleich per Rundmail an alle meine Kontakte geschickt.

    Lass Dich auch nicht von den lordsiegelbewahrenden Defätisten hier aus der Ruhe bringen, für deren Unflat und Argwohn ich mich höflich entschuldigen möchte.

    Ich denke, dass ich es besser weiss als alle Nörgler und Zweifler hier und gebe Dir deshalb eine anständige Antwort:

    Du solltest einfach den Waffenschein beantragen und zur Begründung eine Ausarbeitung Deiner fundierten Überlegung und einen Ausdruck des wirklich geschliffen formulierten Eingangspostes vorlegen. Ich bin sicher, dass der Sachbearbeiter (m/w/d) bei Dir ohne Weiteres sofort die begehrte Erlaubnis erteilen wird, vermutlich sogar kostenfrei. Wir sehn uns dann bestimmt beim nächsten IPSC-Match.

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  14. Freies Training VIP-STEEL  (kein SURT und keine BDS-Mitgliedschaft nötig)
    am Samstag, den 11.11.2023 für jedermann (Holsterfertigkeitsbescheinigung kann erworben werden)
     
    Ort: Stand des SV Burgstädt (Sachsen), Indoor, nicht beheizt, Aufgrund Lüftung nahe an der Außentemperatur!
    Zeit: 10:00-17:00 Uhr
     
    Teilnehmer: bis zu 8 schießende Teilnehmer (Mindestteilnehmerzahl: 5)sichere Verfügbarkeit von Schützenpositionen (active shooter): für 5 Personen gleichzeitig (mehr evt. möglich)
     
    Personal:

    * Aufbau durch SVB-Helfer, Abbaupersonal wird durch die Teilnehmer gestellt

    * Veranstaltungsbegleitung durch Tilmann (oder mind. einen erfahrenen Steel-Schützen vom SVB)
    * Hilfsdienste (Sprühen, Scheiben, Umbau, Technik, Ladehilfe) durch 2 Helfer des SVB
     
    Ziele/Stände, geplante Aufbauten:            
          Stahl (3 Stände), max. 25 Meter
          plus 1 x 50 Meter Stahl für Büchse
          plus (evt) 2x Stahl extra auf 50 Meter-Bahn (Selfsetter)
           Papier (2/3 Stände), variable Entfernungen, max. 50 Meter
    Sicherheitszone
    geplante Stages / Übungen:
    No Please mit Rail
    Drum-Roll
    Dirty-Dozen mit Swingerplate 
    Rattlesnake
    LumberJack
     
    Weitere mögliche Ziele
    Duellbaum, Double-Self-Setter, 
    Papier, kill the Beast
     
    Gastronomie: vss. geöffnet, sonst Organisation von Essensbestellung und -lieferung

    Waffen / Munition: 
    eigene Waffen (im Rahmen der geltenden Gesetze erlaubt)
     
    Schießen auf Stahl: Waffen für Kurzwaffenpatronen, Magnumladungen und Ladungen unter Faktor 100 sind untersagt. Eine „ Magnum-Ladung“ liegt bei Überschreitung der Energie von 1300 Joule oder der nachgenannten Faktoren (je 1 Meter nach der Mündung) vor: Faktor 140 bei Kalibern bis 7,62 mm, Faktor 185 bei Kalibern bis .10,6 mm (.417), Faktor 250 bei Kalibern darüber.
     
    Büchse mit Gewehrpatronen auf Stahl NUR!! 50 Meter und NUR cineshot / Scrrenammo (kann in .223 und .308 erworben werden)
    Standzulassung Büchse auf Papier: bis 5000 Joule

     
    Eventkosten: 180 Euro pro Person, 1000 Euro bei Gruppenbuchung, inclusive sind: 
    Planung, Vorbereitung und Organisation sowie Veranstaltungsbegleitung durch mind. 2 Helfer vom SVB, 
    Nutzung Stahlziele, Stand, Farbe, Splitterfang, BDS Speed-Scheiben, 
    Verbrauch und Verschleiß (excl. Seilschaden)
    Pro Seilschaden (egal von wem verursacht) sind durch die Gruppe weitere 60 Euro vor Ort in bar an den Verein zu zahlen.
     

    Bei Absage durch den Verein wird das Startgeld voll erstattet, sonst aber nichts. Bei Absage durch Auftraggeber ist ein Teil der Eventkosten als Stornogebühr zu zahlen : bis 1 Monat vor Termin: 30 % , weniger als 1 Monat aber länger als 14 Tage vor Termin: 50 %, spätere Absage: 75 % 


    Optional, jeweils auf Anfrage können Leihwaffen und Munition ( zu akt. „Frankonia“-Wiederbeschaffungspreis ) für das Event vorbestellt werden, Zahlung vor Ort in bar.

     
    Optional auf Wunsch zubuchbar:
    Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Speed Steel® -Schützen pro dediziertem Betreuer während der Schießzeit 150 Euro
     
    Kontakt: Speed Steel® -Ausschuss des SVB (Klick den Steelman T. Keith)
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