skipper
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Moin, ich hätte mal Lust das ganze auszuprobieren und vor Gericht durchzuziehen, da ich oder kein Bekannter einen entsprechenden Boden aht, Pech.
Wie wäre ansonsten folgende Lösung: aus dem Ausland /EU-Ausland einführen?
Was sagen unsere Rechtsexperten dazu?
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Moin,
habe vor Jahren eine Bericht über die Umsetzubng Deiner Idee gesehen, ware glaube ich in Berlin. Auf die schnelle habe ich keinen link im Netz gefunden.
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In Antwort auf:Servus Michael!Ich kann mich noch sehr gut an Dich errinern da ich selten eine so gute und ausführliche Beratung erhalten habe! Und dabei ging es um Schmiermittel und nicht um einen paar Tausend Euro Teures Produkt!Mir erschien dieses Abwischen nur etwas suspeckt! Ich glaube es gibt kein anderes Mittel das wieder abgewischt wird!
Lupus-Waffenfett muß auch abgewischt werden
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Moin,
der EFP hat doch seine Zweckbestimmung in der vereinfachten Form der Grenzübertritte in andere EU-Staaten (ich weiß die Umsetzung ist nicht vereinfacht) für Jäger und Sportschützen zur Ausübung der Jagd bzw. des Schiessportes. Welches Argument soll den für die Umschreibung sprechen? Die Gelbe-WBK ist doch für Sportschützen oder?
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Moin Arne,
normal ist das in meinen Augen nicht, zum Glück kündigt der Verein das aber deutlich in den Satzungen an, so weiß man wenigstens, wo man NICHT hingehen sollte.
Nicht-eingetragene Waffe einem Berechtigten geben
in Waffenrecht
Geschrieben
Moin Leute,
wie war das noch mit dem Blick ins Gesetz?
Nach meiner Auffassung können Dachbodenfunde legalisiert werden.
Schau wir mal in den $ 37 Anzeigenpflicht:
1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, ...hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
Ich würde wie folgt vorgehen:
1. Der Finder findet die Waffe.
2. Per Eingeschriebene Brief meldet er dies der Behörde, mehr verlangt das Gesetz im ersten Schritt nicht!
3. Die Waffe wird vor Ankunft des Briefes einem Berechtigten überlassen (vielleicht am besten Verkaufen mit einem Verweis auf dem Fund) und die entsprechenden Behörden anschliessend informiert.
In meinem Augen ist hiermit dem Gesetz genüge getan.