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skipper

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Beiträge von skipper

  1. Moin Nitrotrace,

    will man versuchen eine kruze Zusammenfassung zu geben:

    Die Seenotsignsalmittel in Deutschland fallen in Deutschalnd und das Sprengstoffrecht oder waffenrecht, je nach Ausführung.

    Die Seenotsignalen die unter das Sprengstoffrecht fallen, sind die "Plastikrohre mit Raketen" oder Rauchsignale. diese werden klassifiziert in zwei Gruppen: Gruppe BAM-T1 und BAM-T2. Für den Erwerb der BAM-T1-signale ist die volljährigkeit ausreichend. Für die anderen Signale brauchst du einen Befreiungsvermerk.

    Alle anderen Seenotsignal fallen unter das Waffenrecht. hier gibt es die sogn. PTB-Waffen, also Signalgeber, die Du frei ab 18 erwerben kannst. Das Führen ist mit dem "kleinen Waffenschein" gestattet oder an Bord als Bottsführer ohne Waffenschein. Die Signalpistole Kaliber 4 darf nur mit einer Erwerbserlaubnis erworben werden und mit einer Waffenbesitzkarte besessen. Im Regelfall erhalten diese Waffen nur die Eigner eines Bootes. Als Nutzer bist Du berechtigt diese Waffe zu leihen. Um diese Waffe erwerben zu können musst Du alle Vorraussetzungen für den Waffenerwerb, also Sachkunde, Zuverlässigkerit usw. erfüllen.

    Der DSV (Deutscher Segler Verband) führt die Prüfungen für die Sachkunde nach dem Waffenrecht und dem Sprengstoffrecht durch und erteilt dann z.B. folgende Bescheinigung:

    ansonsten schaue hier, da steht ne Menge zunm Thema Seenotsignalmittel:

    http://www.esys.org/esys/seenotrk.html

  2. Moin,

    als Finder einer Waffe muß diese nur der zuständigen Stelle gemeldet werden. Da steht im ersten Schritt nichts von Fundbüro drin.

    Dann entscheidet die Behörde, ob die Waffe eingezogen, vernichtet oder einem berechtigten Übergeben wird.

    § 37 Anzeigepflichten

    (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

    1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,

    2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

  3. Moin,

    das Telefonat ist als Information für Dich zu bertrachten und keinen "Wert". Erst wenn Du einen Bescheid erhälst musst Du reagieren.

    Diesen Bescheid kannst Du akzeptieren oder anfechten.

    Das anfechten kostet natürlich Geld. Billiger wird es, wenn Du vorab eine Waffenrechtsschutzversicherung beantragst. Die meisten hier im Forum haben dafür folgenden Weg gewählt:

    Mitglied Forum Waffenrecht und WO-Gruppenvertrag bei der Partnerversicherung des Forum Waffenrechts.

    Es gibt auch noch die Möglichkeit als DWJ-Abonnoment und VdW-Mitglied eine Versicherung zu erhalten.

    Beachte: Einige Versicherung haben eine Karenzzeit in den Vertragsbedienungen.

    Nach meinem Verständnis bleibt die alte WBK gültig.

  4. Moin,

    habe mich mal in Niedersachsen mit einem verantwortlichen Beamten über die angeblich billigeren Beamten unterhalten. Lt. seinen Aussagen sind Beamte auch billiger, das die Zahlungen für die Rente nicht einer einzelnen Stelle zugeordnet werden, sondern ein eigenes Budget besitzen. Bei einem Angestellten sind aber die Nebenkosten direkt Stelle zugeordnet.

    Eigentlich eine Milchmädchenrechnung, ist aber so.

  5. Fakt ist, dass das Gesetz uns diese Tresore vorschreibt. Wehren können wir uns dagegen nicht.

    320109[/snapback]

    Moin,

    auch wenn die Aufbewahrungsrichtliniee Fakt sind und wir uns daran hlaten können wir uns wehren. Zum einen hat das Gesetz Möglichkeiten geschaffen Ausnahmen zu definieren, zum anderen sollten wir uns nicht mit den Richtlinien abfinden, weil wir ansonsten bei der nächsten Veschärfung mit noch höheren Anforderungen rechnen müssen.

    In meinen Augen sind die Richtlinien überzogen, da die Schränke bei "Kanone am Kopf" bzw. gezielten Einbrüchen nicht helfen. Die Schränke können nur bei nicht vorbereiteten Einbrüchen "Fenster offen und schnell rein" den Diebstahl verhindern.

    Selbst Zahlenschösser sind nicht der Weißheit letzter Schluß, zum einen wird seltens der Code geändert, zum anderen wird meistens irgendein Geburtstag genommen und wenn dies nicht zutrifft kann man noch beobachtet werden.

  6. ...

    Interessant ist vor allem der Schlußsatz, den ich wörtlich wiedergebe: "Im Hinblick darauf, daß nach dieser Klage noch eine Reihe weiterer Verfahren anhängig geworden sind [  :chrisgrinst: ] , wären wir dem Gericht für eine rasche Entscheidung im schriftlichen Verfahren sehr dankbar".

    ...

    304637[/snapback]

    Mal sehen was das nun für die Gerichte heisst.

    Als ich im letzten Jahrtausend meine Signalpistole erklagt habe wurde beim OVG ein Antrag wegen "Beschleunigung" gestellt und dieser Antrag wurde abgelehnt, da meine Sicherheit nicht eilig war.

  7. Antwort auf:

    Aber jetzt kommt mein lieber alter Kumpel wieder in´s Spiel. Er hat eine Autowerkstatt, Tankstelle und Autoverkauf. Früher hatte er einen Waffenschein. Den haben sie irgendwann nicht mehr verlängert. Jetzt ist er Sportschütze.

    Darf ER nun mit seinen "Sportwaffen" in der Hand zum "Nachgucken" gehen wenn nachts um 3 in der Kasse der Alarm losgeht?

    Darf ER evtl. seine Sportwaffe unter die Geldkassette IM Verkaufsraum legen?

    In diesem Fall kommt zwar noch dazu dass es sich um Räumlichkeiten handelt die der Öffentlichkein zugänglich sind (
    Geschäfts-
    räume) aber dennoch ist und bleibt es ein PRIVATgrundstück bzw. sein EIGENES Grundstück.


    Hi smithy,

    Du schilderst hier einen Fall mit ein paar wenigen Worten:

    z.B. früher hatte er einen Waffenschein jetzt ist er Sportschütze

    Mit dieser Schilderung werden sehr viele Sachverhalte gemischt.

    Daie Frage die ich mir Stelle ist die: Wenn der Kumpel früher einen Waffenschein hatte, was ist mit dieser Waffe passiert? Sollte diese Waffe noch vorhanden sein, wurde diese ja mal ursprünglich als Verteidungswaffe und nicht als Sportwaffe erworben. Und wie wir ja in den anderen Beiträgen gehört haben, brauch man auf seinem eigenen Grundstück kein WS.

    Unabhängig davon kann man ja vielleicht die Waffe auch im Tresor der Tanke lagern, sofern natürlich die Sicherheitslevel stimmen. Wenn nicht, kann man hier sogar die Steuer mit beteiligen.

    Eine weitere Frage ist sicherlich auch: Wohnt Dein Kumpel auf dem Grundstück der Tankstelle?

  8. Moin Leute,

    Finanzierung ueber freiwillige Spenden finde ich auch gut:

    z.B. koennte bei WO-Veranstaltungen der Klingelbeutel rumgehen oder auch wenn mal wieder Klamotten bestellt werden ein WO-Aufschlag eingefuehrt werden.

    Villeicht koennte auch auch WO-Sparschwein bei VIsier auf den Messen stehen?

  9. In Antwort auf:

    Moment mal, im alten Waffenrecht wars doch nicht anders (Gleichstellung SD wurde beschrieben wie im neuen Recht). Die neue WaffVwV ist noch nicht da, also richte ich mich nach der alten, was ich tun kann, solange nichts anderes bestimmt wird.
    AZZANGEL.gif


    Frage: Was machst Du wenn im Waffengesetz was anderes geregelt ist als in der WaffVwV?

  10. In Antwort auf:

    Übrigens hat mich mein Freizeit-Skipper-Kumpel darauf hingewiesen dass es viele (die meisten) "Leuchtpistolen gibt die gar keine "Pistolen" sind sondern "Notsignalgeräte" die wegen ihrer Brisanz nicht [nur] dem Waffen- sondern auch dem Sprengstoffrecht unterliegen.

    Aber wie gesagt, ich muss nicht unbedingt Recht haben
    wink.gif


    Moin,

    Dein Kumpel hat auch unrecht. Signalgeber und Signalpistolen sind Kurzwaffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Munition für beides ist pyrotechnische Munition im Sinne das Waffengesetzes. Unterhalten wir uns nur über diese "Geräte" sind und bleiben wir beim Waffengesetz! Der unterschied zwischen Signalgeber und Signalpistole ist: Ein Signalgeber hat ein PTB-Zeichen ist ist damit den "Schreckschusswaffen" gleichgestellt und hat nur eine Leistung von 7,5 J. Mit dieser Energie können Signalgeber nur Leuchtsterne bis in ca. 70m Höhe verschiessen. Signalpistolen Kal. 4. haben etwas mehr wie 7,5J und vershciessen Fallschirmsignalraketen bis in ca. 300m .

    Wenn Dein Skipperfreund vom Sprengstoffrecht spricht, hat er in sofern recht, das es Einmalgeräte gibt, die identischen Signal verschiessen und auch ähnliche Leistungswerte haben. Lt. einem bekannten deutschen Hersteller ist der Inhalt der Muntion für Fallschirmsignalraketen Kal4 und auch für pyrotechnische Signalraketen der Gefahrenklasse BAM-T2 identisch. ;-) Ich habe es mal nachgeprüft ;-)

    Nach dem alten Waffengesetz hat der segler folgende "Sachkunde" erworben:

    Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste V. Für Signalwaffen sachkundig nach §31 Abs. 1 Waffengesetz

  11. In Antwort auf:

    Ach ja, wenn wir schon mal dabei sind: Was kostet eigentlich eine SigPi und was kostet die Munition? Nur mal so aus purem Interesse....

    bye knight


    Moin

    Gebrauchte nutzbare Signalpistole Kal 4 bei egun ab 50,00 Euro, im Regelfall um die 100,00 Euro. Neupreise ca 150,00 Euro bis 250,00 Euro.

    Munition: Einzelkugel Kal 4. 6 Schuß DM 59,60, Raketen für die Leuchtpistole waren ca. doppelt so teuer.

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