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bigbore

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  1. Hallo, eine rein theoretische Frage zum Ablauf. Angenommen eine Privatperson (ohne bisherigen Waffenbesitz) beantragt einen Waffenschein. Wann bzw. wie bekommt sie eine WBK? (Ok, bitte nicht die Antwort: Nie, weil sie auch den WS nie bekommt.)
  2. hellbert for president Vielen Dank, perfekte Antwort. (Hätte nicht gedacht dass es so einfach ist, nur mal kurz die zuständige Stelle fragen)
  3. Das ist für mich der Knackpunkt. Beim TDI z.B. war die Verbotseigenschaft eben nicht klar. Niemand wäre vor dem FB auf die Idee gekommen das als Faustmesser einzustufen. Ich weiß jetzt nicht mehr ob es vorher in D verkauft wurde aber wenn dann sicher ohne Bedenken.
  4. A) Es geht nicht um eine Gesetzesänderung, da wäre klar der Besitz vorher unproblematisch und ab Inkrafttreten strafbar. B) Es geht mir um die Strafbarkeit des Besitzes vor dem FB.
  5. Hallo, angenommen jemand besitzt ein Messer für das vom BKA per FB ein Besitzverbot ausgesprochen wird. (Angelehnt an das KaBar TDI) Im FB wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Verbotseigenschaft festgestellt, diese hat jedoch zweifelsfrei bereits vorher bestanden, wurde nur vorher nicht festgestellt. Weder Gesetz noch Messer haben sich zum Zeitpunkt der Feststellung verändert. Ist nun der Besitz vor ! dem Feststellungszeitpunkt bzw. der Veröffentlichung eine Straftat?
  6. Also: das konstruierte 'Problemchen' mit der geladenen Aufbewahrung, die Horrorstory mit dem Sprengrahmen, die Fakenews über "Täterschutz", alles nur um billige Werbung für die AfD zu machen! Armselig. Zumindest kann ich jetzt die Angst vor dem SEK mit dem Sprengrahmen verstehen, Anhängern einer gewissen weltfremden Ideologie sollen ja die Waffen genommen werden.
  7. Shiva: Ich kenn den Fall nicht, hab kurz gegoogelt. Aber: Wer jemand als "Totschläger" tituliert dem das Gericht nicht einmal beweisen könnte am Tatort gewesen zu sein, hat für mich geistig bereits den Rechtsstaat hinter sich gelassen. Es mag der momentan in gewissen Kreisen reisen gängigen "hängt ihn höher - Mentalität" entsprechen, aber Gott ... nein dem Grundgesetz sei Dank gilt in D noch die Unschuldsvermutung.
  8. Sorry, das sollte nicht Zuverlässigkeit heissen sondern persönliche Eignung. >Schon die Idee da einen Sinn zu suchen ist grenzwertig.<
  9. Steven: Ganz im Ernst ;-) wer im deutschen Waffenrecht nach einem Sinn sucht begibt sich in Gefahr auf seine Zuverlässigkeit überprüft zu werden. Die Benutzung der Floskel "Täterschutz" auf Notwehr finde ich, gerade bei unserem sehr opferfreundlichem Notwehrrecht, mindestens abwegig.
  10. Das ist schon jammern auf sehr hohem Niveau. Täterschutz kann ich keinen erkennen. (Allein die Vermutung/Unterstellung halte ich für Unsinn).
  11. Das trifft mich hart, muss ich meinen guten Bonowi MES in den Schrank sperren und durch eine Machete ersetzen. Aber was tut man nicht alles für die innere Sicherheit.
  12. Wo/wie findet man denn das Urteil des Landgerichts um zu sehen wie die auf so was kommen?
  13. Hat sie das PTB-Zeichen? Sonst wird es schwierig. Ebay verbietet das Einstellen von Waffen, vmtl auch bei Kleinanzeigen. Der Käufer muß nur mindestens 18 Jahre alt sein. Du kannst es bei www.egun.de versuchen aber bei einem Neupreis von 75€ wirst du keinen grossen Preis erzielen.
  14. Was seid ihr nur für Männer? Was machen eure Frauen nachts draußen, könnt ihr die nicht Nachmittag zum Bierkaufen schicken?
  15. @MarkF: Das sehe ich anders. Dass es Menschen gibt die sich vsl. nicht an Regeln halten werden ist kein Grund auf Regeln ganz zu verzichten. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind teilweise auch dann sinnvoll wenn man erwartet dass Fahrer einer bestimmten Marke oder Altersgruppe sie nicht einhalten werden.
  16. Was mich aufregt ist die Irreführung des Bürgers. Man nennt es Waffenverbotszone und verbietet hauptsächlich Dinge die keine Waffen sind. Wie 2008 als der 42a im WaffG "versteckt" wurde obwohl davon hauptsächlich Messer betroffen sind die keine Waffen i.S.d.Waffg sind.
  17. Oha. wenn da wirklich steht " Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen" (die sind sowieso illegal) würde es bedeuten dass RSG mit Prüfzeichen erlaubt sind. Also Pfefferspray zuhause lassen und CS einstecken!
  18. Pfefferspray ist also explizit verboten. Aber Moment mal! Dann müsste ja .... und tatsächlich:
  19. In D legal als Tierabwehrspray verkauftes Pfefferspray ist keine Waffe und kein RSG i.S.d. WaffG.
  20. @Bautz: Danke für die hilfreiche Antwort. Ein konkreter Fall scheint bisher wohl nicht bekannt zu sein.?
  21. Hallo, sind Fälle bekannt bei denen eine OWI nach 42a zusätzlich zum Bußgeld und Verlust des Messers weitere waffenrechtliche Auswirkungen hatte? Stichwort: Zuverlässigkeit. WBK.
  22. Zitat: Original erstellt von Smithy: ....... Es ist z.B. DEFINITIV so dass ein Schrank mit 40 oder 50 KG die Stufe B haben kann. (haben wir schon mal darüber geredet). ...... Hi Smithy, das würde mich interessieren, hast Du den link dazu? THX
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