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grizzly45

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Beiträge von grizzly45

  1. vor einer Stunde schrieb CZM52:

    Glaub was du willst, ich kenne einige davon

    Dann sind die ganz schön doof sich so ein Ding umzufrickeln und einzutragen…. Wo es seit eh und je KW in Mäusekaliber fast geschenkt gibt.

     

    Es sei denn Du redest von illegalen Umbauten….

  2. vor 4 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

    Ist es eben nicht. Es gilt beim Geschäft mit einem Händler immer noch das Fernabsatzgesetz. Wenn die Ware also "nicht gefällt", kann sie zurückgeschickt werden. So jedenfalls die rechtliche Seite, wenn der Händler die Annahme oder die Rückzahlung verweigert, hat man wieder den Stress, aber rechtlich gesehen ist das dann eben keine Frage mehr.

    Su hast meine Ironie ob der fehlenden Antwort nicht verstanden. Das ist essentiel ob privat/gewerblich…..

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  3. Ich kenne eine Fall, da hat ein ahnungsloser Sportschütze einen UHR Mehrlader von Gelb “Neu” einem Ahnungslosen mit Gelb “Alt” verkauft. 
     

    Ergebnis: Verkäufer hat alles abgenommen bekommen, Käufer Verfahren noch in der Schwebe.

     

     

    Ich! Wäre bin vorsichtig mit irgenwelchen Käufen/Verkäufen…….

  4. vor 8 Minuten schrieb steven:

    Hallo grizzly45

     

    mir wurde von einem Händler eine RG88 im Kaliber 10x22T angeboten.

    Eine RG88 hat das Kaliber 9mm P.A.K.

    Die Waffe war mit unbekannt. Natürlich habe ich sie gekauft. Ein interessantes teil. Für den Russichen Markt als Notwehrwaffe konzipiert. Verschießt 10mm Gummigeschosse mit 40 Joule.

     

    Steven

     

    Ich gehe davon aus das Du weisst was ich meine.

     

     

  5. vor 15 Minuten schrieb steven:

    Und als Nachsatz: ich bin etwas von dem Händler angepisst. Bot eine Röhm an, ich habe geboten. Danach klassifizierte er sie in eine Reck um. Auf meine Bitte, mich als Bieter raus zu nehmen, kam das mail, dass ich mich mit Egun in Verbindung setzen soll. Der hat den Fehler gemacht, er hätte das klären müssen. Denn Egun reagiert auf mich nicht.

     

    Steven

    Wenn Du nachweisen kannst das die Änderung nach Gebot kam ist das doch einfach. Allerdings als Sammler wird man Dir auch unterstellen das Du weisst was Du kaufen kannst, wenn da einer ne 8.8 als Röhm anbieten sollte wirst Du auch nicht bieten…?

     

     

  6. vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

    Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.

    So sieht es aus.


     

    Nur Dumm wenn was weg ist und die Behörde dann annimmt man wäre nicht in der Lage gewesen den ordentlichen Empfang sicher zu stellen.

     

    Z.B. Empfänger legt Abstellwunsch Haustür ein…..

     

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