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Unpleasnat

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  1. Na dann, bisher is nix in PN vorhanden, aber ich warte. Wäre aber auch egal, musst du nicht per PN machen, denn ich würde es eh sofort hier veröffentlichen, also mach mal. Unpleasnat
  2. Was war der Mangel, was wurde gefordert? Klar und eindeutig! Unpleasnat
  3. Na dann mach das doch, gib ihm DIE Antwort die ihn glücklich macht und sein Problem lösst. Unpleasnat
  4. Ja, und? Was konkret wurde dann bemängelt bzw. gefordet? Du machtst es wie viele hier, ergehst dich in unklaren Andeutungen ohne klare An- oder Aussagen zu machen. Butter bei de Fische! Was war der Mangel, was wurde gefordert? Klar und eindeutig! Unpleasnat
  5. Ja, mir kommen auch die Tränen, wobei die eigentliche Frage, was denn mit der Schlüsselaufbewahrung, unabhängig von einem Schrankankauf, hier nicht in Ordnung gewesen sein soll bzw. bemängelt wurde (per schriftlichem Bescheid natürlich ??), immer noch VÖLLIG UNBEKANNT ist - oder? Unpleasnat
  6. Es ist auch hier, so wie in WO immer wieder, das gleiche Bild bzw. Vorgehen. Angeblich geht es NIE um den fragenden Foristen, sondern immer nur um einen mehr oder weniger nahen Verwandten oder einen Kumpel. Erst geht es ANGBLICH um eine recht simple Sache, wobei diese hier tatsächlich eigentlich simpel war, denn der Forist wollte lediglich (NUR !!) die Adresse eines RA - sonst eigentlich gar nix - angeblich. Erst die Story dahinter ist dann wieder mal komplizierter, aber das in WO übliche. Es wird von Anfang an nur ein Teil der Story offenbart. Hier geht es angeblich um die Schutzklasse bzw. deren Zulassung bei Umzug (im selbem Bundesland aber nicht der selben Stadt UND DAMIT EINER ANDEREN BEHÖRDE !!) - stimmt aber aber gar nicht, was sich aber erst nach einger Zeit herausstellt weil ein neugieriger (misstrauischer ?) Forist nachfragt - "Der Schlüssel bzw. die Aufbewahrung" ?? Bingo - DAS WAR´S !!, wobei uns allerdings auch da alle damit zusammenhängenden Vorkommnisse und Vorwürfe (der Behörden) völlig verschwiegen werden - warum wohl ?? Es geht (jetzt plötzlich, angeblich) gar nicht PRIMÄR um einen Schrank einer anderen (neuen, höheren) Schutzklasse (und den Umzug) sondern um die Schlüsselaufbewahrung des "alten" Schranks- wieso umd warum ist für uns alle völlig unbekannt, trotzdem wird fleisig theoretisiert und argumentiert. Ernsthaft jetzt? Ich habe ALBAS´s ?? waffenrechtliches Problem (Aufbewahrung) heute ausführlich mit einigen sachkundigen Mitarbeitern von Ordnungsbehörden (die ich GUT kenne) besprochen. Einig waren wir uns dabei immer sofort darüber, daß es sehr viel besser wäre wenn Waffenbesitzer solche Fragen rechtzeitg (= VORHER) klären würden bevor sie Vorgänge anstoßen die nicht mehr rückgänig zu machen sind. Ich gehe im folgenden von dem aus was ich verstandern zu haben glaub(t)e, wenn ich da was falsch verstanden habe musst du eventuell anderes reagieren. Der erste Fehler von dir war schon mal überhaupt irgendwas zu machen. Wenn du heute als Waffenbesitzer von A nach B umziehst dann machst DU SELBST schlicht und einfach gar nichts, GAR NICHTS! Das Einwohnermeldeamt der Stadt A (bei dem du dich natürlich pflichtgemäß abgemeldet hast) informiert die waffenrechtlich zuständige Behörde (OA) in Stadt A, zumindest sollte sie das, tut sie das nicht so ist das jedoch nicht dein Problem. Das OA in Stadt A informiert das OA in Stadt B, denn du hast ja angegeben wohin die verzogen bist, und trägt die Daten in das Nationale Waffenregister (NWR) ein. Ob das Ordnungsamt der Stadt B sich dann bei dir meldet, hängt von diesem Amt ab, in der Regel eher unwahrscheinlich, wozu auch?? Früher wollten die "neuen" Ordnungsämter dann gerne Kopien aller WBK´s, heute ist das obsolet, denn es ist ja eh alles im NWR erfasst. DU bist erst mal bereits legaler Waffenbesitzer in der BRD, ganz gleich in welchem Bundesland oder Ort. Jede Aktion von deiner Seite WAR und ist völlig unnötig und weckt im Zweifelsfalle nur die schlafenden Hunde. Die geweckten Hunde fordern dann irgendwas von dir, so wie jetzt geschehen??, möglicherweise ohne daß es dazu eine Rechtsgrundlage gäbe. Wenn in einer "Anfrage", gleich welcher Art, kein justiziabler Bezug angegeben ist, und auch der Hinweis auf Einspruchsmöglichkeiten "zufällig" fehlen sollte, so kannst du das übringens auch gleich im Papierkrorb ablegen. Hättest du dich nicht selbst beim Amt gemeldet (hast du doch??) so hätte dich höchstwarscheinlich auch niemand belästigt. Unabhängig davon hat die zuständige Ordnungsbehörde natürlich jederzeit das Recht die Aufbewahrung zu überprüfen, das muss man aber nicht selbst durch eigene "Meldungen" puschen. Nun zum Schrank. Das neue Gesetz ist schon lange in Kraft, das ist ein Fakt, und daß du dich nicht rechtzeitig gekümmert hast ist deine eigene Schuld, hättest du entsprechend reagiert (und zwar rechtzeitg) wäre jetzt alles sehr viel einfacher. Bei den restlichen "Erklärungen" komme ich jetzt etwas "ins schwimmen", weil ich nicht wirklich weiß was wirklich Sache ist, außer daß du ein GK-Schütze bist der in dem Ort A bereits rechtmässig eine GK-KW besessen hat, also ganz normal eine WBK hat. Seit wann? Somit wäre das OA in A auch seit ca. 20XX (oder gar 19XX?) verpflichtet gewesen von dir den Nachweis der Aufbewahrung in einem Waffenschrank (mindestens B) einzufordern und dies auch zu dokumentieren?!. Hast es das getan? WENN du in B bereits einen Waffenschrank B hattest und dies auch dokumentiert ist, dann bring das verdammt Ding nach B denn dann hat der Schrank Bestandsschutz. Ist ja auch in A beim OA vermerkt!! Ist es das? Das allerdings ist ne Rechtsauskunft ohne Beleg !!, nur nach den HEUTIGEN Angaben der OA-Mitarbeiter die ich konsultiert habe. Wenn du DIESEN Schrank (oder möglicherweise auch einen anderen????) bereits in dem Ort A besessen hast (also vor LANGER Zeit erworben hast), das aber leider nicht beim Ordnungsamt in A registriert wurde, dann must du eben irgend eine Art von "Kaufnachweis" für diesen Schrank beibringen?? Solche Schränke muss man übrigens keineswegs bei Firmen kaufen, das geht auch prima über Privatpersonen, und da gibt es nicht immer ne "Rechnung" oder nen ordentlichen Kaufvertrag. Der Fantasie der Beteiligten und den Möglichkeiten der Computer und Kopierer sind hier kaum Grenzen gesetzt, aber das was (nun noch) möglich ist hängt natürlich immer davon ab was man dem jeweiligen Amt bereits alles "erzählt" hat. Deswegen: Nachfragen und nachdenken bevor man irgendwas "Dummes" macht, und dabei immer dran denken, auch das AMT will keine unnötige Arbeit, es ist für jegliche "einigermaßen" logische Erklärung dankbar, denn das Amt muss Zweifel an den Angaben der Bürger sehr ausführlich begründen (und auch nachweisen), nicht etwa umgekehrt. Aber wie schon erwähnt, dein eigentliches waffenrechtliches Problem ist ja in Wahrheit wohl die Schlüsselaufbewahrung, warum und aus welchem Grunde auch immer. Unpleasnat
  7. Wo ist das Problem? Heute hat fast jede Tür einen sog. Türspion oder sogar ne Kameraanlage - und wenn nicht, wo ist dann das Problem? Ich öffne einfach nicht, Punkt. Ebenso wie 5 Minuten vorher oder später als ich "zum einkaufen" war, da hätte ich das Einlaßbegehren nicht mal mitbekommen. Wo also ist das Problem? Unpleasnat
  8. DQ. Bei mir ist das so und bei mir bleibt das so. Wer sich bei unsicherer Waffe und/oder Waffenhandhabung nicht damit abfinden mag, der mag daheim bleiben oder Prostest einlegen - war bisher aber nie erfolgreich, aber es gibt ja immer ein "erstes Mal". Unpleasnat
  9. Was Deutschland betrifft: Mal abgesehen davon daß du in Deutschland OFFIZIELL keinen Wettbewerbe für KW mehr finden wirst in denen du 20+ Magazine verwenden darfst frage ich mich jetzt, was jetzt sooo doll und prickelnd daran wäre als einziger (oder einer der ganz wenigen) stolz mit 20+ anzutreten ? Selbst wenn du das irgendwo trainieren könntest (kannst) so frage ich mich, WOZU? Du musst und sollst dir angewöhnen bzw. antrainieren mit dem (den Magazinen) auszukommen was (die) du hast und die Stage so "zu lesen" daß du rechtzeitig wechselst, wobei es beim IDPA und like normalerweise verboten ist, respektive "bestraft" wird, Magazine auszuwerfen die auch nur noch 1 Patrone enthalten, denn das könnte DIE 1 Patrone sein die du benötigt hättest. RIP. Unfortunately he was one bullet short! Durchreise ins Ausland: Mir wäre bzw. ist der Aufwand als 20+ Besitzer (alles GLOCK, ich hab noch nen ganzen Sack voll 30er, alle registiert!) viel zu groß und der Ausgang der Kontrollen viel zu ungewiss für solche "Schau mer mal dan se mer scho" Abenteuer. Wenn es im Ausland im Wettbewerb erlaubt ist und ich mir davon Vorteile verspreche dann leihe ich mir die dort von Kollegen oder kaufe mir welche die nach dem Wettbwerb DORT sofort wieder verkaufe. Und wenn das nicht klappt, Pech gehabt, muss ich eben mit 20ern auskommen. Beide : Sind eh alles dynamische und, so weit wie juristisch in dem Land möglich, PRAXISorientierte Veranstaltungen, und kein Mensch "führt" eine GLOCK mit 30er Magazin, allein die Vorstellung wäre lächerlich. Unpleasnat
  10. Ich war und bin in In-und Ausland als RO im Einsatz, und als Anmerkung für die BDS-Fans, der BDS ist nicht der einzige Verband auf der Welt!, aber wenn sich bei einem Wettbewerber ein UNGEWOLLTER Schuß lößt, ganz gleich ob unsicherer Schütze oder unsicheres Material, ist auch bei mir IMMER der DQ die Folge. "Load and make ready!", und es mach BUMM, so auch auf der Stage, z.B. beim laufen oder rennen, hinknien oder hinlegen, aufstehen, Magazinwechsel, das war es dann für den Tag. Ich laß mich nicht auf die Frage ein ob der Finger lang war oder nicht, oder auf "Die Wafffe war doch noch vorgestern bei BüMa wegen dem Abzugsgewicht!". Ich laß mich nicht auf die Frage ein ob der "AD" irgendeiner der Varianten a bis k von Webnotar entspricht. Jedem Teilnehmer überall bleibt der Weg zum Protest beim Veranstalter. Kein Veranstalter hat bisher eine meiner Entscheidungen korrigiert oder gar negiert. Unpleasnat
  11. Ja, und deren beider History waren die "Gun-Fights", später dann der Wettbewerb IDPA (International DEFENCE Pistol Ass.), also "The Real Stuff", der Vorgänger vom sportlich kastrierten IPSC, kastriert aber aber auch nur je nach Wettbewerbsland. Das hatte ich am 29.10.2025 um 15:50 als Unpleasnat auch schon mal geschrieben, wurde aber von der Zensur hier kassiert, wird aber seltsamerweise in Beirägen hier (z.B. "Zerberus" oder auch "CrissVector") trotzdem referenziert. Seltsam, seltsam. Wenn WO schon zensiert dann doch entweder nicht so verschwommen und geheim sondern doch gleich offensichtlich und klar. Auf jeden Fall ist das auslassen eines TARGET keine eines echten Shooters würdige Option. Unpleasnat
  12. Exakt. Es geht hier, in diesem Fall, darum ein minimal sichtbares (und treffbares) Ziel, aber mit der nach Sportordnung immer noch minimal sicht- und treffbaren Trefferfläche zu TREFFEN, ansonsten die maximal negative Punktzahl die möglich ist, besser wäre ein DQ, erst recht wenn es gar nicht erst versucht wurde, so what? Unpleasnat ereffefläche, TZiel mla
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