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Guter Einwand, rein formal stimmt das. Die gemeinsame An- und Abreise fällt unter das Ausrücken in geschlossener Formation, wenn dabei die Uniform getragen wird, kein Alkohol konsumiert wird oder wurde und alle zusammen unterwegs sind. Trotzdem wird auch in Österreich seitens der Landesobschützenmeister dringend darauf hingewiesen, dass der Transport entladen im Kofferraum des Buses zu empfehlen ist. Kommt der Bus scharf zum Bremsen, werden lose Gewehre im Fahrgastraum zu gefährlichen Geschossen. Zudem verhindert das Verstauen im Kofferraum Missverständnisse oder Panik, falls der Bus an einer öffentlichen Autobahnraststation hält und unbeteiligte Personen einen Blick in den Fahrgastraum werfen. Und da 16 der 50 Teilnehmer, die im Übrigen aus mehreren unterschiedlichen Schützenkompanien bestanden, KEINE Strafe bekommen haben, zeigt, dass durchaus manchen ihre Verpflichtung bekannt war und sie dieser ordnungsgemäß nachgekommen sind. Achja, was mir auch noch zufällig untergekommen ist bei der Recherche: https://www.antenne.de/nachrichten/welt/tiroler-schuetzenvereine-lehnen-frauen-am-gewehr-klar-ab Hauptsache schön traditionsbewusst: Frauen an den Herd, Ausrücken als Schützenkompanie ist nur etwas für gestandene Mannsbilder.
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Nachtrag Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen: Im übrigen ist es auch in Österreich verboten, Kat. C Waffen ohne Nachweise zu führen. Es gibt zwar in der Tat für Schützenvereine eine Sondererlaubnis, diese ist jedoch strikt an das Bedürfnis gebunden: Auf dem Weg dorthin oder nach Hause ist es jedoch auch in Österreich nicht zulässig: Von daher wüsste ich nicht, auf welchen Tatbestandsirrtum sich die Schützen berufen wollen würden, da es auch bei ihnen zuhause verboten ist. Und ein Transport der Waffe zwischen den Beinen zählt nach meinem Verständnis sowohl in Österreich als auch in Deutschland zum Führen.
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Das ist Unfug! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Und ich glaube auch nicht, dass das ein Jura-Professor ernsthaft so erzählt haben soll... Ganz davon ab waren es 50 Teilnehmer, wovon 34 nicht die nötigen Erlaubnisse hatten. Von daher wussten also knapp 1/3 sehr wohl, was richtig ist: Geldstrafe und Anzeigen: 34 Schützengewehre bleiben in Verwahrung - Kitzbühel Hier eine kurze Einordnung der "Anekdote":
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Nach dem Motto: "1000 Mal berührt, 1000 ist nichts passiert..." Ohne Erlaubnisse und ohne Ausweise mit öffentlich sichtbaren und schussfähigen Waffen im direkten Zugriff und somit Führen der Schusswaffen durch die Gegend zu fahren, ist nun mal keine gute Idee. Zum Glück gab es nur eine Polizeikontrolle ohne gezogene Dienstwaffen und keinen Einsatz des SEK. Aber warum sollte hier eine Ausnahme gemacht werden? Wenn ich zum meinem Schießtraining fahre, muss ich die Waffen ja auch verwahren und nicht zugriffsbereit transportieren. Und natürlich auch WBK und Ausweis mitführen. Denn selbst wenn alle nötigen Dokumente vorhanden gewesen wären, bliebe immer noch das zugriffsbereite Führen. Hier kann und darf es zum einen keine Sonderlösung geben und zum anderen hat die Polizei bei Straftaten auch keinen Ermessensspielraum, sondern würde sich selber strafbar machen wegen Strafvereitelung im Amt. Das Ganze jetzt an die große Glocke zu hängen, wird eher allen anderen gesetztestreuen LWB mal wieder zum Nachteil gereichen als dass es in der Sache irgendwem helfen würde.
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Exakt, nur ist §41 eine KANN-Vorschrift, die eben nicht zur Anwendung kommt. Genau das war ja mein Punkt.
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Wie geschrieben, muss es auch die passenden Strafen bei Verstößen geben. Ansonsten können wir gleich fatalistisch von einem failed state ausgehen und führen wieder Selbstjustiz ein. Das kann es doch auch nicht sein. Was wäre denn dein Vorschlag zur Bekämpfung der illegalen Waffen und der Straftaten?
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Wie geschrieben bin ich bei der Einordnung "Extremist" und Definition dessen auch sehr skeptisch und sehe das Missbrauchspotential. Aber dass (richtige) Straftäter keinen (legalen) Zugriff auf Waffen (auch und gerade Schusswaffen, aber auch Kampfmesser, etc.) haben sollten, davon bin ich überzeugt. Es gäbe schon heute die Möglichkeit, dies anzuordnen, es wird nur nie genutzt. Und natürlich wäre auch die Kontrolle und Überwachung ein Thema für sich. Aber zumindest in den USA ist das ganz klar: "Convicted Felons" haben automatisch ein Waffenverbot. Verstöße dagegen sind sofort neue "Felonies", also Straftaten mit empfindlichen Strafen: D.h. automatisch 3 Jahre Mindeststrafe im Gefängnis und bis zu 15 Jahre je nach Umständen für den Umgang mit Waffen nach einem Waffenverbot. Also weniger die eh schon strikt gesetzestreuen Bürger in Form der LWB gängeln, sondern bei den echten Problemfällen konsequenter und rigider durchgreifen.
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Aktuell gibt es wieder einen Verstoß zum Verbot von Armbrüsten: Verkauf von Armbrüsten wird eingeschränkt: Politik will Extremisten entwaffnen | Politik | BILD.de Über die Ziele und Sinnhaftigkeit des aktuellen Vorstoßes kann man trefflich diskutieren, zumindest folgenden Punkt finde ich aber durchaus sinnvoll: Wobei noch genau zu hinterfragen wäre, wer genau in das Raster Extremist fallen soll und warum das nicht generell auf Vorbestrafte bei entsprechenden schweren Straftaten (Mord, etc.) ausgeweitet werden sollte. Und dann auch für alle Arten von Waffen gelten sollte.
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Ja, habe ja letzte Woche mit der SB telefoniert und heute den Brief bekommen. Bescheid ist auf den 19.05. datiert, Stempel Frankierung auf dem Umschlag vom 20.05., Zustellung dann 29.05.
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Stimmt, der Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind." findet sich nur bei 2.2 uns 2a) und zwar jeweils, nicht aber bei 2.1. Da dieser Halbsatz zudem sowohl bei 2.2 und 2a) auftaucht, müsste er folgerichtig auch bei 2.1 stehen, wenn er dafür gelten soll.
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Ja, persönliche Abholung ist explizit nicht erwünscht und vorgesehen. Zumindest telefonisch gut erreichbar, habe heute beim Anruf erfahren, dass die WBK gestern verschickt wurde. Problem nur, dass die aktuellen Postlaufzeiten innerhalb der gleichen Stadt bei 10 Tagen liegen... Deutsche Post lässt grüßen!
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Nachtrag: Dafür dauert der Eintrag einer KW in die grüne WBK nach Kauf jetzt schon länger als die Ausstellung der WBK inkl. Voreintrag... Abgabe beim Amt am 29.04., bis heute noch keine Eintragung erfolgt.
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
hydrou antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Welcher Umfragegutschein? Ich habe nur den normalen 10%, müsste aber demnächst ein paar Sachen bestellen. -
Grüne und gelbe WBK lagen heute im Briefkasten, ich muss sagen, ich bin mehr als positiv überrascht. Ausstellungsdatum war sogar schon der 21.04., aber die Post hat sich eine Woche Zeit gelassen.
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Bei meiner Behörde war es nicht möglich, einen Vorabcheck zu beantragen, sondern dies ginge erst wenn der vollständige Antrag inkl. der Bedürfnisnachweise des Verbandes vorliegen. Heute habe ich die Nachweise vom Verband bekommen (Eintritt Verein 03.04.2025, Bescheinigung Verband 03.04.2026, Postkasten 04.04.2026), zumindest dort lief es vorbildlich. Antrag bringe ich nachher zur Behörde, wird aber erst ab Dienstag bearbeitet werden. Bin gespannt, wie lange ich warten muss.
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Vor allem braucht man für weitere Voreinträge neben dem Bedürfnis auch immer die Erfüllung der 12/18-Regel. Daher werde nach meinem ersten Jahr in Kürze ich neben der gelben WBK direkt auch zwei Voreinträge auf grün für KW und LW beantragen. Dem Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde ist das egal, entscheidend ist aber, dein Verein bzw. der Verband dir die Bedürfnisse bescheinigt. Und wenn ich deinen Beitrag so lese, wird dir dein Verein und/ oder Verband (DSB?) bei der Vorgeschichte vorerst vermutlich kein weiteres Bedürfnis neben der .22lr bescheinigen.
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Laut linkedin Profil:
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hydrou antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Es kann dafür kein Beispiel geben, denn die Amtshaftung ist Teil des deutschen Staatshaftungsrechts und in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG geregelt. Grundsätzlich haftet der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger steht. Der Amtsträger selbst haftet nicht direkt dem Geschädigten gegenüber, kann aber unter Umständen vom Staat in Regress genommen werden, wenn er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. -
Leider kommt das inzwischen häufiger vor, sowohl Print als auch Radio als auch TV. Nach mehreren Interviewterminen im Rahmen meiner beruflichen und fachlichen Expertise, die pro Anfrage etwa eine Stunde gedauert haben, wurde ich jedes Mal extrem verkürzt und teilweise auch sinnentstellend wieder gegeben. Nie habe ich einen Abdruck oder Mitschnitt erhalten, obwohl ich jedes Mal darum gebeten habe. Und es ging gar nicht darum, vor der Veröffentlichung zuzustimmen, sondern einfach um zu sehen, was aus meinem Äußerungen geworden war. Inzwischen ist es sogar so weit, das bei Anfragen direkt vorab der Kontext und das gewünschte Framing vorgegeben wird, was von mir für Äußerungen erwartet werden. Teilweise geschieht dies ganz offen, teils aber auch subtil. Daher lehne ich jede Anfrage inzwischen kategorisch ab, dafür ist mir meine Zeit zu Schade. Dafür schüttele ich oft umso mehr verwundert meinen Kopf, wenn ich offensichtliche fachliche Falschaussagen in den Medien mitbekomme, wundere mich aber auch nicht mehr wirklich. Achja, früher kam wenigstens noch ein Reporter mit einer "richtigen" Kamera, heutzutage wird nur noch schnell mit dem Smartphone geknipst, egal ob schief oder verwackelt, weil ISO und/ oder Belichtungszeit nicht korrekt. Passt einfach ins Bild und die heutige Zeit.
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Jäger verliert waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Alkoholfahrt
hydrou antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wer mit knapp 1,5 Promille überhaupt noch läuft und Auto fährt, selbst mit Unfall, ist regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt. Daher gibt es den Führerschein sicher auch nicht einfach so zurück. Es dürfte noch eine MPU fällig werden, da er nach StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden ist. Nachtrag: Der Täter musste wohl in der Tat zur MPU, welche er aber in 2022 bestanden und zumindest den Führerschein wieder erhalten hat. Und warum lässt man die Waffe bei einem Unfall nicht einfach im Kofferraum, sondern legt sie in ein Bushäuschen? Das macht doch keinen Sinn, egal ob geladen oder ungeladen. Zudem es für die Einstufung der Zuverlässigkeit auch nicht mehr relevant war, da der Alkoholkonsum und die genannte Verurteilung als Straftat schon ausgereicht hat. Hier wurde das sehr schön von einem RA besprochen: Jagdschein entzogen nach Alkohol am Steuer mit Waffe: Urteil. Zitat: -
Habe ich gerade gemacht, betrifft nur verbandsinterne Lehrgänge. Aber der Trainer behält sich vor, Personen auszuschließen, egal wie lange Mitglied, wenn keine entsprechende Erfahrung vorhanden. Denn in 6 Monaten kann man 1x, 6x oder auch 24x auf dem Schießstand gewesen sein, was ja auch stimmt. Seitens des Verbandes oder der Behörden wird das nicht geprüft.
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Danke für die Info, war mir auch neu. Prüft das der Verband, der Prüfende von der Behörde oder der Trainer selbst? Ich habe mich zum Lehrgang angemeldet, Beginn Mitgliedschaft Verein 03.01., Beginn Mitgliedschaft BDS 10.01., Beginn Lehrgang ab 28.06., Prüfung am 05.07. Je nachdem, was hier zählt, würde es bei mir knapp passen oder auch nicht. Noch könnte ich den Lehrgang auf den Folgetermin umbuchen.
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Ich finde den zweiten Fall in der Story noch bedenklicher: Sportschütze hat zwei Messer am Flughafen dabei, die seine Frau in seine Laptoptasche gepackt hatte. Da beides böse Waffen laut Richterin waren, die nicht abhanden kommen dürfen, gab es eine strenge Ermahnung und zum Glück dank der reumütigen Entschuldigung keine weiteren Konsequenzen. Die beiden WBK und der kleine WS waren trotzdem während des Verfahrens weg, mussten kostenpflichtig neu beantragt werden, die Gerichtskosten und die Lagerkosten der Waffen musste der Betroffene alles selber zahlen.